Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 150

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 150 (NJ DDR 1958, S. 150); Strafrechtsergänzungsgesetz erfaßt werden. Für die Gerichte kommt es insbesondere darauf an, unter diesen Gesichtspunkten auch an die Auswertung der Schöffenwahl heranzugehen. Diese Überprüfung der Arbeit zur Verbesserung des Arbeitsstils sollten wir mit einer Erkenntnis verbinden, die besonders für die Gerichte güt: Die Entwicklung, die in den letzten Jahren begonnen hat, ist durchaus geeignet, der Stellung der Gerichte im Staatsapparat eine neue Qualität zu geben, die ihren Arbeitsstü laufend stärker beeinflussen wird. Die Schöffenwahl dieses Jahres wird den sozialistischen Charakter der Gerichte weiter entwickeln. Der Anteil der unmittelbar in der Produktion stehenden Arbeiter an der Gesamtzahl der Schöffen, der im Bezirk Halle zum Beispiel 57,7 Prozent beträgt, wird auch für die Gerichte den Produktionsprozeß der materiellen Güter immer mehr zur allgemeinen Quelle ihrer Erkenntnis unserer gesellschaftlichen Entwicklung im allgemeinen und zur Grundlage parteilicher Entscheidungen einzelner Sachen im besonderen machen. Während der Vorbereitung der Schöffenwahl sind neue, vielseitige Beziehungen zwischen den Justizorganen und den verschiedenen örtlichen Organen der Staatsmacht hergestellt worden, die in ihrer Vielfalt und Besonderheit erkannt, analysiert und bewußt weiter entwickelt werden müssen und schon kräftige Sprößlinge des Neuen geworden sind. Und schließlich wird die Wahl der Richter diese Entstehung einer neuen Qualität abschließen und eine neue Etappe des Gerichts in der Deutschen Demokratischen Republik eröffnen. Dabei muß jedoch Klarheit darüber bestehen, daß genauso wenig wie bei den gegenwärtigen Maßnahmen zur Vervollkommnung des Staatsapparates die Strukturfragen der zukünftige Modus der Wahl nicht im Vordergrund steht. Entscheidend ist, daß durch die Arbeit mit den Schöffen und die Kontakte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht die politischen Voraussetzungen für eine Wahl der Richter geschaffen werden. Wenn wir auf die Notwendigkeit hingewiesen haben, nicht schematisch allgemeine Forderungen zu übernehmen, sondern diese auf Grund exakter Prüfung auf unsere Verhältnisse zu konkretisieren, dann ist dies dringend mit einer weiteren Empfehlung zu verbinden: Mit dem Gesetz zur Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates entsteht neues Staats- und Verwaltungsrecht. Staatsanwälte und Richter müssen sich dieses Rechtsgebiet exakt aneignen und dürfen sich auch hier nicht auf das Nachreden einiger allgemeiner Thesen beschränken. Die zentralen Organe haben für ihre Mitarbeiter einer-gemeinsame Lektion vorbereitet. Sie sollten prüfen, welche Hilfe sie den Staatsanwälten, Richtern und Notaren in den Kreisen und Bezirken bei diesem notwendigen Studium leisten können. Die genaue Kenntnis der neuen Arbeitsweise und Struktur ist besonders für die Staatsanwälte notwendig, um die neuen Aufgaben bei der Durchführung der Allgemeinen Aufsicht richtig zu erkennen. Nicht zu trennen von der Entwicklung des neuen Arbeitsstils, der Durchsetzung einer neuen Qualität in der Arbeit des Staatsapparates, ist die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins. Diese Forderung bewegt sich in doppelter Richtung: Sie wird einmal den Mitarbeitern des Staatsapparates gegenüber erhoben. Die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger ist zugleich aber auch Aufgabe des Staatsapparates. Bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Mitarbeiter der Justizorgane steht die unnachsichtige Auseinandersetzung mit allen Erscheinungsformen des Liberalismus und Revisionismus nach wie vor im Vordergrund. Wir müssen wiederholen, daß wir solche Erscheinungen am häufigsten da feststellen, wo es trotz aller Hinweise zu keiner grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des jeweiligen Gerichts nach dem 30. Plenum gekommen ist. Es muß auch allen bewußt werden, daß der Bürokratismus in der Rechtsprechung in der Form des Formalismus und der Unparteilichkeit auftritt. Die Überwindung dieser - Schwächen im Bewußtsein von Staatsanwälten und Richtern, die immer wieder Quellen ernster Fehler werden, und eine schöpferische Anwendung des Marxismus-Leninismus ist für uns gerade jetzt eine brennende Frage. Die richtige Anwendung des Strafrechtsergänzungsgesetzes wird nicht gelingen, wenn die neuen Strafarten liberal oder formal, undialektiseh angewandt werden. Die zentralen Organe sollten die anleitende Auswertung der nach dem Strafrechtsergänzungsgesetz ergangenen Urteile über die Einschätzung „falsch richtig“ hinaus zu einer praktischen Anleitung im dialektischen Denken gestalten! In seiner Rede in der Volkskammer wies Genosse Walter Ulbricht darauf hin, daß es den Absolventen der Hoch- und Fachschulen, auch denen der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, an politisch-ideologischer Erziehung fehlt. Zwar hat das Ministerium der Justiz der fachlichen Einführung der 1957 neu eingestellten jungen Richter gute Aufmerksamkeit gewidmet. Dies gilt aber nicht im gleichen Maße für die Sorge um ihre politisch-ideologische Entwicklung. Schließlich zwingt die Forderung „neuer Arbeitsstil“ auch zu der Prüfung, ob jeder Mitarbeiter am richtigen Platz steht. Hier hat es zum Teil bisher an der nötigen Konsequenz gegenüber Mitarbeitern gefehlt, die mit ihren Aufgaben nicht mitgewachsen sind eine Feststellung, die vor allem in bezug auf die Berliner Justizorgane getroffen werden muß. Auf die Aufgabe der Erziehung, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Strafrechtsergänzungsgesetzes haben wir bei der Erläuterung dieses Gesetzes ausführlich himgewiesen. Hier sei nur noch der Zusammenhang zwischen den Grundprinzipien des Strafrechtsergänzungsgesetzes und denen der Vervollkommnung der Arbeit des Staatsapparates hergestellt: Die Erziehung der Menschen, die Entwicklung ihres Bewußtseins, das Stützen auf das Bewußtsein das ist die Grundlage beider Gesetze. Die Erkenntnis der Dialektik unseres Staates weist uns auf die Erkenntnis der Dialektik in unserem Recht hin und das Strafrechtsergänzungsgesetz ist ein besonders überzeugendes Beispiel dafür. Auch für die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und der Justiz wird die Zeit der Vorbereitung des V. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands eine Zeit angespannter und verantwortungsvoller Arbeit sein. Es wird für sie Gelegenheit sein, unter Beweis zu stellen, daß das Vertrauen, das das 33. Plenum ihnen entgegengebracht hat, voll berechtigt ist. Die Zukunft gehört dem Sozialismus Von JOSEF STREIT, Berlin In mehrtägigen Beratungen hat das Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands die wichtigsten prinzipiellen und taktischen Fragen der Politik der Partei erörtert und alle Mitglieder und Kandidaten aufgerufen, die Vorbereitung des V. Parteitages zu ihrer ureigensten Angelegenheit zu machen. „Der V. Parteitag wird ein Markstein in der Entwicklung der politischen und moralischen Kräfte der Partei sein und eine große Bedeutung für die Festigung des sozialistischen Bewußtseins haben. Die Anwendung der materialistischen Dialektik wird die Partei qualifizieren und sie befähigen, die werktätigen Massen noch besser von der Richtigkeit der Politik der SED zu überzeugen“1. Gegenwärtig ist die Hauptfrage die Erziehung der Menschen, sie ist das Kettenglied und entscheidend für unsere weitere Entwicklung und das Tempo des sozia- * 35 i Aus dem Referat des Genossen Alfred Neumann auf der- 35. Tagung des Zentralkomitees. 150;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 150 (NJ DDR 1958, S. 150) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 150 (NJ DDR 1958, S. 150)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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