Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 149

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 149 (NJ DDR 1958, S. 149); N U M M E R 5 JAHRGANG 12 ZEITSCHRIF NEUElUSffZ r FUR RECHT W UND RECHTSWi: BERLIN 1958 5. M A R Z SSENSCHAFT Vorbereitung des V. Parteitages der SED Von Dr. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz Das 35. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, das vom 3. bis 6. Februar 1958 stattfand, ist durch drei große Referate und die dazu geführte Diskussion gekennzeichnet: durch den Bericht des Politbüros .an das Zentralkomitee, das Referat zur Einberufung des V. Parteitages und das Referat über die Aufgaben der Gewerkschaften. Diese Reden und zahlreiche Diskussionsbeiträge betonten die hohe Bedeutung der weiteren Festigung der Einheit und Geschlossenheit der Partei. Trotz ihrer Vielfalt werden alle behandelten Themen durch eine große Klammer zusammengehalten: die Vorbereitung des .V. Parteitages der SED. Es entspricht der führenden Rolle der Partei der Arbeiterklasse, daß ihr Parteitag Angelegenheit aller Parteien und Massenorganisationen, der ganzen Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik ist: „Die Vorbereitung des V. Parteitages, das ist keine nur innerparteüiche Angelegenheit, sondern die Entfaltung großer Massenbewegungen unter den Losungen der Partei.“ Entfaltung der Masseninitiative sie zeigt sich in den Produktionsverpflichtungen, die die Arbeiter aller Betriebe zu Ehren des Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands eingehen; sie zeigt sich in der breiten Bewegung der guten Taten für die gemeinsame sozialistische Sache. Entfaltung der Masseninitiative das verlangt aber auch, alles beiseite zu räumen, was die Initiative der Massen bremsen und entmutigen kann. In diesen Zusammenhang können wir auch die Begründung des Gesetzes zur Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeitsweise des Staatsapparates stellen, die wenige Tage später der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, Walter Ulbricht, vor der Volkskammer gab. Unsere Auseinandersetzung, die wir in Auswertung des 35. Plenums und in Vorbereitung des V. Parteitages führen, können wir unter zwei große Gesichtspunkte stellen: Wie erreichen wir im Apparat der Justiz und der Staatsanwaltschaft eine qualitative Veränderung der Arbeit, die den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben unseres Staates entspricht? Wie lösen wir in unserer Arbeit die Hauptaufgabe: die Erziehung der Menschen? Wenn wir in diesem Zusammenhang von dem volksdemokratischen Staat als dem wichtigsten Instrument beim Aufbau des Sozialismus sprechen, dann tun wir das heute weniger unter dem Gesichtspunkt, daß es unsere Aufgabe ist, diesen Staat durch unsere kompromißlose, parteiliche Rechtsprechung zu schützen. Das 35. Plenum richtete unseren Blick darauf, wie wir in unseren Organen als Teilen des Apparates dieses Staates die Arbeit so verändern, daß sie dessen Aufgaben in vollem Maße gerecht wird, das heißt vor allem, wie wir bei uns die entscheidende Beziehung Volk-Staat lösen. Die Organe der Staatsanwaltschaft und der Justiz sind von den Maßnahmen, die das Gesetz zur Vervollkommnung der Arbeitsweise des Staatsapparates einleitet, insofern nicht betroffen, als sie nicht in die strukturellen Veränderungen einbezogen sind. Da sich aber die Vervollkommnung der Arbeitsweise des Staatsapparates als politische Aufgabe nicht auf Struktur- fragen beschränkt, sondern in erster Linie das „Wie?“ der Arbeit im ganzen Staatsapparat erfaßt, sind auch wir zu einer Auseinandersetzung mit unseren Arbeitsmethoden, unserem Arbeitsstil gezwungen. Das ist für uns schwerer als für die unmittelbar durch das Gesetz erfaßten Teile des Staatsapparates. Die Erkenntnis, daß es sich im ganzen gesehen um eine neue Qualität unseres Staatsapparates handelt, muß uns vor zwei Gefahren bewahren: Wir dürfen die Forderung nach einem neuen Arbeitsstil nicht abstrakt-schematisch stellen, sie zu einem Schlagwort machen. Und wir dürfen uns auch nicht mit einem Beschluß beruhigen, daß wir Aufgaben, die Wir uns schon seit dem 21. Plenum (November 1954) stellen, „noch“ besser durchführen wollen. In der Begründung des Gesetzes in der Volkskammer faßte Genosse Walter Ulbricht die Kennzeichen eines neuen, sozialistischen Arbeitsstils in drei Punkten zusammen: 1. Ausübung fachlicher Tätigkeit stets1 unter dem Gesichtspunkt der sozialistischen Umgestaltung. 2. Teilnahme der Massen als des Trägers des gesellschaftlichen Fortschritts an der Leitung von Staat und Wirtschaft; enge Verbindung mit den Massen; Beachtung der Kritik und der Vorschläge der Massen. 3. Hohe fachliche Qualifizierung der Mitarbeiter des Staatsapparates. Diese allgemein an den Staatsapparat und seine Mitarbeiter gerichteten Forderungen, müssen wir auf unseren Arbeitsgebieten konkretisieren und zugleich Vorschlägen, wie wir sie im einzelnen erfüllen. Damit vermeiden wir auch den bequemen Komparativ des „Noch-besser-machen-Wollens“ alter Aufgabenstellungen. Wir haben uns z. B. bemüht, eine solche Erscheinungsform des Bürokratismus wie das Rundschreibenunwesen zu bekämpfen. Es sind zahlenmäßig weniger Rundschreiben erlassen worden. Zu untersuchen ist nun: Haben sich bei uns neue Formen des Bürokratismus entwickelt? Die Statistik weist aus, daß weniger Versetzungen von Justizkadem erfolgen. Ist an die Stelle der Versetzung etwa die leichter durchzuführende und bei einer Kontrolle weiniger leicht erkennbare Abordnung getreten? So kritisierte z. B. anläßlich einer Aussprache ein Schöffe gegenüber dem Minister der Justiz, daß beim Kreisgericht Stollberg im vergangenen Jahr die Richter ständig gewechselt hätten, so daß weder zwischen Richter und Schöffen noch zwischen Richter, und Bevölkerung ein Vertrauensverhältnis habe entstehen können. Oder: Wie steht es mit der Anleitung, welche die übergeordneten Organe geben? Ist dies eine fachlich-beschränkte Ressortangelegenheit, oder hat sich bereits die Einheit zwischen fachlicher und politischer Anleitung entwickelt? Wir empfehlen, daß eine solche Auswertung des 35. Plenums von jeder Staatsanwaltschaft und allen Justizorganen in den Kreisen und Bezirken selbständig in Angriff genommen wird. Manches Ergebnis dieser Prüfung und manche daraus erwachsenen Vorschläge sowie Kritiken „nach oben“ dürften zur Veröffentlichung in der „Neuen Justiz“ geeignet sein! Auch die Schöffen sollte man in diese Aussprache einbeziehen. Dabei muß man beispeilsweise sowohl für die Gerichte als auch für die Staatsanwälte die Forderung erheben, daß von dieser Auswertung die Erfahrungen mit dem 149;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staa-, tes zu durohkreuzen? Hierbei hat der Uhtersuchungshaftvollzug im Minietorium für S-taateeieherfeeit einen wSa senden spezifischen Beitrag im System der Gesamtaufgabenstellung des Mini stemtms-für-S-taats-sicherheit zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes des Sozialismus bekannt sein muß und zu deren Einschätzung, Überprüfung, Sicherung, Nutzung oder Bearbeitung Aktivitäten duroh Staatssicherheit erforderlich sind. Eine ist operativ bedeutsam, wenn sie auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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