Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 134

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 134 (NJ DDR 1958, S. 134); griff der Veröffentlichung mit dem des Erscheinens verwechselt worden. Ungeklärt ist dabei die Frage, inwieweit der Übersetzer gezwungen werden soll, eine zwar fertiggestellte, aber in wesentlichen Punkten verbesserungsbedürftige Übersetzung über seinen persönlichen Arbeitsbereich hinaus einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was allerdings nicht nur von seiner urheberrechtlichen, sondern auch seiner arbeitsrechtlichen Stellung abhängt. § 3 Abs. 2 Satz 2 der AO, wonach bei allen Maßnahmen, mit denen unveröffentlichte Übersetzungen Dritten zugänglich gemacht werden, die Urheberrechte der Übersetzer zu wahren sind, dürfte so zu verstehen sein, daß diese Übersetzungen nur 2mm persönlichen Gebrauch und unter Wahrung der Bestimmungen über das Zitatrecht benutzt werden dürfen. Eine wichtige urheberrechtliche Frage wird auch in der bereits behandelten Anordnung über die Tätigkeit der wissenschaftlichen Assistenten und Oberassistenten berührt. Nach § 10 der AO sind Assistenten und Oberassistenten, die an Publikationen wesentlich schöpferisch mitgearbeitet haben, als Verfasser mit zu nennen. Damit ist einem Grundprinzip des Urheberrechts, dem Prinzip der Urheberwahrheit, endlich auch auf einem Gebiet zum vollen Durchbruch verhelfen worden, auf dem es, meist unter Berufung auf verstaubte Traditionen des bürgerlichen Hochschulwesens, nicht immer zur Genüge beachtet worden ist. Wie schon bislang, haben Assistenten und Oberassistenten zur Veröffentlichung von Arbeiten, die im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehen (z. B. bei Berichten über die Durchführung von Forschungsaufträgen) oder Unter Hinweis auf das Institut erfolgen, die vorherige Zustimmung des zuständigen Hochschullehrers, in der Regel des Institutsdirektors, einzuholen. Neu ist aber die Vorschrift, daß hierbei der wissenschaftliche Meinungsstreit nicht eingeengt werden darf; dies verpflichtet den zuständigen Hochschullehrer zu einer besonders verantwortungsvollen Prüfüng der Sachlage, wenn er Bedenken gegen die Veröffentlichung einer Assistentenarbeit hat. Eine nicht unbedeutende Weiterentwicklung des Urheberrechts enthält für den Bereich des Bauwesens die Anordnung Nr. 2 über die bautechnische Autorenkontrolle vom 7. September 1957 (GBl. I S. 514)26. Die Autorenkontrolle besteht jetzt nicht mehr nur in der Überwachung der technischen Ausführung des Projekts, soweit diese den äußeren Ausdruck des Bauwerks beeinflußt, sondern schlechthin in der „Überwachung der Bauausführung auf die Übereinstimmung mit der im Entwurf festgelegten ingenieurtechnischen und architektonischen Lösung“ (§ 2 Abs. 1), wobei es also nicht mehr darauf ankommt, ob die technische Ausführung die äußere Gestaltung des Bauwerks beeinflußt. Dies ist eine bemerkenswerte Erweiterung des Urheberrechts des Projektanten. Ferner ist in der AO mit erfreulicher Klarheit festgelegt, daß Abänderungen des Projekts ohne Genehmigung des Autors unzulässig sind. Auf weitere Einzelheiten der Neuregelung kann hier nicht eingegangen werden. * Einige Änderungen im Devisenverkehr sind mit der Zehnten Durchführungsbestimmung zum Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Behandlung von Zahlungsmitteln und anderen Devisenwerten aus- und einreisender Deviseninländer) vom 30. November 1957 (GBl. I S. 653) getroffen worden. Bei vorübergehendem Verlassen der DDR können Deviseninländer jetzt einen Betrag von 300 DM (an Stelle der bisherigen 100 DM) gegen Paßeintragung mit sich führen. Wird ein diese Summe überschießender Betrag mitgeführt, so ist der Ausreisende verpflichtet, ■ den Betrag vor der Weiterreise zurückzuüberweisen; eine Hinterlegung bei Grenzwechselstellen findet nicht mehr statt. Neu geregelt ist auch das Verfahren des Umtauschs von ausländischen Zahlungsmitteln, die Deviseninländer bei der Einreise in die DDR mit sich führen; diese Zahlungsmittel sind bei der Einreise zu deklarieren, d. h. auf einem besonderen Formblatt urkundlich einzutragen, den Grenz- 26 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das n. Quartal 1954, NJ 1954 S. 584, und für das in. Quartal 1955, NJ 1955 S. 655, über die beiden vorangegangenen Regelungen der bautechnischen Autorenkontrolle, von denen die zweite in ihren Grundzügen auch der jetzigen Fassung der Anordnung zugrunde liegt. kontrollorganen zur Anbringung des Sichtvermerks auf der Deklaration vorzuweisen und innerhalb von drei Tagen bei der in der Deklaration angegebenen Niederlassung der Deutschen Notenbank umzuwechseln. Ausländische Zahlungsmittel, deren Ausfuhr auf Grund ausländischer Devisenbestimmungen verboten ist, werden eingezogen. Maßnahmen zur Rationalisierung des Gütertransportes enthält die Anordnung über den Stückgutverkehr von Haus zu Haus vom 13. Dezember 1957 (GBl. I S. 680). Mit Wirkung vom 1. Januar 1958 ist damit in 99 größeren Orten der Republik der Stückgutverkehr von Haus zu Haus eingeführt worden. Damit entfällt für die Absender die Möglichkeit (und die Notwendigkeit!), ihre Stückgutsendungen bei den Abfertigungsstellen der Reichsbahn aufzuliefern oder aufliefem zu lassen, während auf der anderen Seite der Empfänger die Sendung nicht mehr auf dem Bestimmungsbahnhof abholt oder abholen läßt. Diese veränderten Bestimmungen gelten jedoch nicht für den Versand und den Empfang von Gegenständen des persönlichen Bedarfs von Einzelpersonen, die ihr Stückgut selbst anliefem oder abholen wollen. Im Güterverkehr der Deutschen Reichsbahn sind noch zahlreiche weitere Gesetzesänderungen eingetreten, die im wesentlichen auf die Einführung eines neuen, ab 1. Januar 1958 geltenden Gütertarifs zurück-zuführem sind. ♦ Aus der Gesetzgebung im Bereich des Gesundheitswesens ist die Verordnung über Kurorte, Erholungsorte und Sanatorien vom 28. November 1957 (GBl. I S. 617) hervorzuheben, die unter Mitwirkung zahlreicher Experten aus Medizin und Bäderkunde zustande gekommen ist. Die VO enthält eine exakte Definition der Eigenschaften von Kurorten; diese gliedern sich in Heilbäder, Klimakurorte und Kurorte für besonders natürliche Heilweisen. Kurorte, Sanatorien und Genesungsheime erhalten ihre staatliche Anerkennung durch das Ministerium für Gesundheitswesen, während dies für Erholungsorte durch den Rat des Bezirks nach Anhören des Bezirksvorstandes des FDGB geschieht. Die Räte der Städte bzw. der Gemeinden sind für die nach § 9 der VO ergehenden Maßnahmen zur Gestaltung des Kurorts, insbesondere zur Schaffung eines wirklichen Kurortmilieus und zur Sicherung der Kurorthygiene verantwortlich. * Zum Abschluß erfolgt die Zusammenstellung der strafrechtlichen Bestimmungen, die im Berichtszeitraum, abgesehen von dem Strafrechtsergänzungsgesetz, dem Strafregistergesetz und dem Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes, ergangen sind. Nach § 16 der Anordnung Nr. 1 über die Niederlassung der Tierärzte (s. o.) kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden, wer als Tierarzt ohne die schriftliche Einwilligung des zuständigen Verwaltungsorgans eine tierärztliche Praxis ausübt oder ohne die erforderliche Einwilligung des Rates des Bezirks einen tierärztlichen Assistenten in eine Tierarztpraxis auf die Dauer von mehr als drei Monaten einstellt. Die gleiche Strafe ist demjenigen angedroht, der als Tierarzt einen Vertrag über den Verkauf oder die Verpachtung einer tierärztlichen Praxis abschließt: Nach § 7 des Gesetzes über die Durchführung einer Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung (s. o.) kann ebenfalls mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden, wer die Beantwortung von Fragen, die auf Grund dieses Gesetzes oder seiner Durchführungsbestimmungen an ihn gerichtet wurden, verweigert, wissentlich unterläßt oder die Fragen wahrheitswidrig beantwortet § 6 der Anordnung über tafelförmige Süßwaren vom 19. November 1957 (GBl. II S. 307) sieht eine Ordnungsstrafe bis zu 300 DM vor für vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1 bis 5, die eingehende Bestimmungen über die Herstellung und die Verpackung der genannten Lebensmittel enthalten. Gern. § 7 richtet sich die Strafe in schweren Fällen, in denen eine Schädigung der menschlichen Gesundheit oder andere schwere Folgen eingetreten sind oder eintreten konnten, nach den §§ 11 bis 15 des Lebensmittelgesetzes. 134;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus, darunter Unterlagen der Gestapo, von und Polizeiformationen und Sondergerichten zu sichten und Mikrodokumentenfilmaufnahmen für die Erweiterung der Auskunftsbasis Staatssicherheit zu beschaffen.

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