Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 134

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 134 (NJ DDR 1958, S. 134); griff der Veröffentlichung mit dem des Erscheinens verwechselt worden. Ungeklärt ist dabei die Frage, inwieweit der Übersetzer gezwungen werden soll, eine zwar fertiggestellte, aber in wesentlichen Punkten verbesserungsbedürftige Übersetzung über seinen persönlichen Arbeitsbereich hinaus einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was allerdings nicht nur von seiner urheberrechtlichen, sondern auch seiner arbeitsrechtlichen Stellung abhängt. § 3 Abs. 2 Satz 2 der AO, wonach bei allen Maßnahmen, mit denen unveröffentlichte Übersetzungen Dritten zugänglich gemacht werden, die Urheberrechte der Übersetzer zu wahren sind, dürfte so zu verstehen sein, daß diese Übersetzungen nur 2mm persönlichen Gebrauch und unter Wahrung der Bestimmungen über das Zitatrecht benutzt werden dürfen. Eine wichtige urheberrechtliche Frage wird auch in der bereits behandelten Anordnung über die Tätigkeit der wissenschaftlichen Assistenten und Oberassistenten berührt. Nach § 10 der AO sind Assistenten und Oberassistenten, die an Publikationen wesentlich schöpferisch mitgearbeitet haben, als Verfasser mit zu nennen. Damit ist einem Grundprinzip des Urheberrechts, dem Prinzip der Urheberwahrheit, endlich auch auf einem Gebiet zum vollen Durchbruch verhelfen worden, auf dem es, meist unter Berufung auf verstaubte Traditionen des bürgerlichen Hochschulwesens, nicht immer zur Genüge beachtet worden ist. Wie schon bislang, haben Assistenten und Oberassistenten zur Veröffentlichung von Arbeiten, die im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehen (z. B. bei Berichten über die Durchführung von Forschungsaufträgen) oder Unter Hinweis auf das Institut erfolgen, die vorherige Zustimmung des zuständigen Hochschullehrers, in der Regel des Institutsdirektors, einzuholen. Neu ist aber die Vorschrift, daß hierbei der wissenschaftliche Meinungsstreit nicht eingeengt werden darf; dies verpflichtet den zuständigen Hochschullehrer zu einer besonders verantwortungsvollen Prüfüng der Sachlage, wenn er Bedenken gegen die Veröffentlichung einer Assistentenarbeit hat. Eine nicht unbedeutende Weiterentwicklung des Urheberrechts enthält für den Bereich des Bauwesens die Anordnung Nr. 2 über die bautechnische Autorenkontrolle vom 7. September 1957 (GBl. I S. 514)26. Die Autorenkontrolle besteht jetzt nicht mehr nur in der Überwachung der technischen Ausführung des Projekts, soweit diese den äußeren Ausdruck des Bauwerks beeinflußt, sondern schlechthin in der „Überwachung der Bauausführung auf die Übereinstimmung mit der im Entwurf festgelegten ingenieurtechnischen und architektonischen Lösung“ (§ 2 Abs. 1), wobei es also nicht mehr darauf ankommt, ob die technische Ausführung die äußere Gestaltung des Bauwerks beeinflußt. Dies ist eine bemerkenswerte Erweiterung des Urheberrechts des Projektanten. Ferner ist in der AO mit erfreulicher Klarheit festgelegt, daß Abänderungen des Projekts ohne Genehmigung des Autors unzulässig sind. Auf weitere Einzelheiten der Neuregelung kann hier nicht eingegangen werden. * Einige Änderungen im Devisenverkehr sind mit der Zehnten Durchführungsbestimmung zum Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Behandlung von Zahlungsmitteln und anderen Devisenwerten aus- und einreisender Deviseninländer) vom 30. November 1957 (GBl. I S. 653) getroffen worden. Bei vorübergehendem Verlassen der DDR können Deviseninländer jetzt einen Betrag von 300 DM (an Stelle der bisherigen 100 DM) gegen Paßeintragung mit sich führen. Wird ein diese Summe überschießender Betrag mitgeführt, so ist der Ausreisende verpflichtet, ■ den Betrag vor der Weiterreise zurückzuüberweisen; eine Hinterlegung bei Grenzwechselstellen findet nicht mehr statt. Neu geregelt ist auch das Verfahren des Umtauschs von ausländischen Zahlungsmitteln, die Deviseninländer bei der Einreise in die DDR mit sich führen; diese Zahlungsmittel sind bei der Einreise zu deklarieren, d. h. auf einem besonderen Formblatt urkundlich einzutragen, den Grenz- 26 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das n. Quartal 1954, NJ 1954 S. 584, und für das in. Quartal 1955, NJ 1955 S. 655, über die beiden vorangegangenen Regelungen der bautechnischen Autorenkontrolle, von denen die zweite in ihren Grundzügen auch der jetzigen Fassung der Anordnung zugrunde liegt. kontrollorganen zur Anbringung des Sichtvermerks auf der Deklaration vorzuweisen und innerhalb von drei Tagen bei der in der Deklaration angegebenen Niederlassung der Deutschen Notenbank umzuwechseln. Ausländische Zahlungsmittel, deren Ausfuhr auf Grund ausländischer Devisenbestimmungen verboten ist, werden eingezogen. Maßnahmen zur Rationalisierung des Gütertransportes enthält die Anordnung über den Stückgutverkehr von Haus zu Haus vom 13. Dezember 1957 (GBl. I S. 680). Mit Wirkung vom 1. Januar 1958 ist damit in 99 größeren Orten der Republik der Stückgutverkehr von Haus zu Haus eingeführt worden. Damit entfällt für die Absender die Möglichkeit (und die Notwendigkeit!), ihre Stückgutsendungen bei den Abfertigungsstellen der Reichsbahn aufzuliefern oder aufliefem zu lassen, während auf der anderen Seite der Empfänger die Sendung nicht mehr auf dem Bestimmungsbahnhof abholt oder abholen läßt. Diese veränderten Bestimmungen gelten jedoch nicht für den Versand und den Empfang von Gegenständen des persönlichen Bedarfs von Einzelpersonen, die ihr Stückgut selbst anliefem oder abholen wollen. Im Güterverkehr der Deutschen Reichsbahn sind noch zahlreiche weitere Gesetzesänderungen eingetreten, die im wesentlichen auf die Einführung eines neuen, ab 1. Januar 1958 geltenden Gütertarifs zurück-zuführem sind. ♦ Aus der Gesetzgebung im Bereich des Gesundheitswesens ist die Verordnung über Kurorte, Erholungsorte und Sanatorien vom 28. November 1957 (GBl. I S. 617) hervorzuheben, die unter Mitwirkung zahlreicher Experten aus Medizin und Bäderkunde zustande gekommen ist. Die VO enthält eine exakte Definition der Eigenschaften von Kurorten; diese gliedern sich in Heilbäder, Klimakurorte und Kurorte für besonders natürliche Heilweisen. Kurorte, Sanatorien und Genesungsheime erhalten ihre staatliche Anerkennung durch das Ministerium für Gesundheitswesen, während dies für Erholungsorte durch den Rat des Bezirks nach Anhören des Bezirksvorstandes des FDGB geschieht. Die Räte der Städte bzw. der Gemeinden sind für die nach § 9 der VO ergehenden Maßnahmen zur Gestaltung des Kurorts, insbesondere zur Schaffung eines wirklichen Kurortmilieus und zur Sicherung der Kurorthygiene verantwortlich. * Zum Abschluß erfolgt die Zusammenstellung der strafrechtlichen Bestimmungen, die im Berichtszeitraum, abgesehen von dem Strafrechtsergänzungsgesetz, dem Strafregistergesetz und dem Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes, ergangen sind. Nach § 16 der Anordnung Nr. 1 über die Niederlassung der Tierärzte (s. o.) kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden, wer als Tierarzt ohne die schriftliche Einwilligung des zuständigen Verwaltungsorgans eine tierärztliche Praxis ausübt oder ohne die erforderliche Einwilligung des Rates des Bezirks einen tierärztlichen Assistenten in eine Tierarztpraxis auf die Dauer von mehr als drei Monaten einstellt. Die gleiche Strafe ist demjenigen angedroht, der als Tierarzt einen Vertrag über den Verkauf oder die Verpachtung einer tierärztlichen Praxis abschließt: Nach § 7 des Gesetzes über die Durchführung einer Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung (s. o.) kann ebenfalls mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden, wer die Beantwortung von Fragen, die auf Grund dieses Gesetzes oder seiner Durchführungsbestimmungen an ihn gerichtet wurden, verweigert, wissentlich unterläßt oder die Fragen wahrheitswidrig beantwortet § 6 der Anordnung über tafelförmige Süßwaren vom 19. November 1957 (GBl. II S. 307) sieht eine Ordnungsstrafe bis zu 300 DM vor für vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1 bis 5, die eingehende Bestimmungen über die Herstellung und die Verpackung der genannten Lebensmittel enthalten. Gern. § 7 richtet sich die Strafe in schweren Fällen, in denen eine Schädigung der menschlichen Gesundheit oder andere schwere Folgen eingetreten sind oder eintreten konnten, nach den §§ 11 bis 15 des Lebensmittelgesetzes. 134;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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