Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 133

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 133 (NJ DDR 1958, S. 133); Die Gesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik IV. Quartal 1957 (Schluß*) Von Dr. HEINZ PUSCHEL, Dozent am Institut für Prozeßrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Einige neue Gesetzesbestimmungen des Berichtszeitraums im Bereich des Hoch- und Fachschulwesens befassen sich speziell mit der Heranbildung eines qualifizierten wissenschaftlichen und technischen Nachwuchses. Die richtige Auswahl, Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten und Hochschulen als den höchsten Bildungsstätten der Republik ist für den Aufbau und die Entwicklung des sozialistischen Hochschulwesens unerläßlich. Das gilt ganz besonders für die Förderung der wissenschaftlichen Assistenten und Oberassistenten, die eine hohe Mitverantwortung für die sozialistische Ausbildung und Erziehung der Studenten tragen. Mit Rücksicht darauf nimmt die Anordnung über die Tätigkeit der wissenschaftlichen Assistenten und Oberassistenten an den Universitäten und Hochschulen vom 26. November 1957 (GBl. I S. 620) in viel stärkerem Maße als die bisherige Regelung der Assistententätigkeit Einfluß auf den Ausbildungsgang der Assistenten und erhöht die Verantwortlichkeit der Prorektoren für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Unter den zahlreichen neuen Bestimmungen der AO ist vor allem diejenige zu erwähnen, die den Charakter der Assistententätigkeit umreißt als „eine Phase in der Weiterbildung wissenschaftlicher Nachwuchskräfte für den Bereich des Hochschulwesens sowie für andere Arbeitsbereiche, die wissenschaftlich über das Staatsexamen (Diplomexamen) hinaus ausgebildete Kräfte benötigen“ (§ 1 Abs. 2). Dementsprechend ist die Tätigkeit der wissenschaftlichen Assistenten grundsätzlich auf vier Jahre begrenzt, ebenso die der Oberassistenten; diese Zeiträume können jeweils auf weitere vier Jahre verlängert werden. Ein Jahr nach der Einstellung ist von den Assistenten und Oberassistenten in Übereinstimmung mit dem Instituts-direkor ein Perspektivplan aufzustellen, der die gesamte politische und fachliche Weiterbildung insbesondere auch die Berufewünsche der Nachwuchskräfte, berücksichtigt. Die AO stellt weiterhin genaue Merkmale für die regelmäßige Tätigkeit der Assistenten und Oberassistenten auf und sieht außerdem für hervorragend befähigte Nachwuchskräfte ein spezielles Förderungsverfahren mit dem Ziel der Promotion bzw. der Habilitation vor. Eine enge Verbundenheit der heranwachsenden jungen sozialistischen Intelligenz mit der Arbeiterklasse und der werktätigen Bauernschaft, dabei auch eine Verstärkung der Beziehungen zwischen den Hochschulen und den sozialistischen Betrieben ist das Ziel der Anordnung über das praktische Jahr der Studienbewerber an Universitäten und Hochschulen vom 17. Oktober 1957 (GBl. I S. 568). Danach ist für Abiturienten, die sich unmittelbar nach Ablegung der Reifeprüfung für das Hochschulstudium bewerben, schrittweise ein Jahr praktischer Arbeit in den sozialistischen Produktions-betrieben der Industrie oder der Landwirtschaft eingeführt worden. Voraussetzung für die Zulassung der für das praktische Jahr vorgesehenen und ausgewählten Studienbewerber ist, daß sie während des praktischen Jahres durch gute Arbeitsdisziplin und gesellschaftliche Haltung beweisen, daß sie würdig sind, ein Studium in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat aufzunehmen. Die Studienbewerber erhalten nach Möglichkeit Arbeitsplätze in den Betrieben ihres Heimatkreises. Der Ausbildung von qualifizierten mittleren Kadern, die fähig sind, die neuesten Ergebnisse der Wissenschaft und Technik in der Praxis anzuwenden, dient die Anordnung über die Erhöhung der Anforderungen an Bewerber für das Fachschulstudium vom 1. Oktober 1957 (GBl. I S. 541). Die Voraussetzung dafür, daß höhere Anforderungen an die Fachschulbewerber gestellt werden können, ist auf Grund des allmählichen Übergangs zur Mittelschulbildung und der darauf aufbauenden neuen Form der Berufsausbildung gegeben. Des- halb werden z. B. mit Beginn des Studienjahres 1958/59 Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung oder entsprechenden Kenntnissen und Mittelschulbüdung bevorzugt zum Fachschulstudium zugelassen, während mit Beginn des Studienjahres 1959/60 diese Anforderungen im Regelfall an die Studienbewerber gestellt werden. Zur Förderung der Werktätigen ohne mittlere Reife, die das Studium einer Fachschule aufnehmen wollen, werden durch das Ministerium für Volksbildung in Verbindung mit anderen Staatsorganen Vorbereitungslehrgänge mit dem Ziel durchgeführt, die Mittelschulbildung in den für die Fachschulausbildung wichtigen Fächern zu vermitteln24. * Für die weitere Entwicklung von Forschung und Lehre auf allen Gebieten der Wissenschaft hat sich eine rationellere Auswertung der fremdsprachigen wissenschaftlichen Literatur als notwendig erwiesen. Es ist wiederholt vorgekommen, daß wichtige Bücher oder Aufsätze mehrfach übersetzt wurden und dabei unnötige Kosten entstanden sind. Auch güt es, die vorhandenen Übersetzungen wissenschaftlicher Literatur einem breiteren Interessentenkreis zu erschließen. Aus diesen Gründen sind nach der Anordnung über die Meldepflicht für Übersetzungen wissenschaftlicher und technischer Literatur in die deutsche Sprache vom 25. November 1957 (GBl. I S. 679) alle staatlichen Einrichtungen, volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe, Privatbetriebe, Verbände und Vereinigungen verpflichtet, ihre Vorhaben von Übersetzungen in die deutsche Sprache dem Institut für Dokumentation25 der Deutschen Akademie der Wissenschaften zur zentralen Registrierung zu melden, später auch die Fertigstellung und die etwaige Veröffentlichung der registrierten Übersetzung. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Übersetzungen geringeren Umfangs (bis etwa drei Seiten DIN A 4) und Übersetzungen von Literaturreferaten, Inhaltsverzeichnissen, Tabellen u. dgl., sowie selbstverständlich auch Übersetzungen schöngeistiger Literatur. Zur Vermeidung von Doppelübersetzungen dürfen Aufträge zur Vornahme von Übersetzungen, die Kosten verursachen, von den erwähnten Stellen erst erteilt werden, nachdem eine schriftliche oder mündliche Bestätigung des Instituts für Dokumentation eingeholt worden ist, daß die beabsichtigte Übersetzung an anderer Stelle weder geplant, in Arbeit noch abgeschlossen ist. Ein besonderes Problem des Urheberrechts ergibt sich daraus, daß bei der Meldung der Fertigstellung einer Übersetzung, die nicht veröffentlicht werden soll, dem Institut für Dokumentation ein gut lesbares Exemplar zum Zweck des Nachweises zur Verfügung zu stellen ist. Diese Bestimmung wird vor allem für die sog Rohübersetzungen größere Bedeutung erlangen. Auf ein entsprechendes Ersuchen macht das Institut für Dokumentation den Meldepflichtigen „und bei Bedarf auch anderen Stellen“ unveröffentlichte Übersetzungen gegen Erstattung der Selbstkosten zugänglich. Unter diesen Umständen hat aber die Ablieferung einer Übersetzung, „die nicht veröffentlicht werden soll“, an das Institut für Dokumentation den Charakter einer Veröffentlichung i. S. des Urheberrechts, da die Übersetzung damit einem unbestimmten Personenkreis zugänglich gemacht wird. Offensichtlich ist hier der Be- 24 in diesem Zusammenhang verdient auch die Anordnung über die Prüfung für Externe an den Fachschulen vom 14. Oktober 1957 (GBl. I S. 592) Beachtung; die AO gibt den Werktätigen, die keinen Fachschulabschluß besitzen, die Möglichkeit, ihre in jahrelanger Berufserfahrung und im Selbststudium gewonnene Qualifikation durch Ablegung der Prüfung für Externe an einer Fachschule nachzuweisen. 25 in dieses Institut sind nach der 6. DB zur Entwicklung einer fortschrittlichen demokratischen Kultur des deutschen Volkes und zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Intelligenz vom 6. November 1957 (GBl. I S. 588) die Aufgaben und Einrichtungen der inzwischen aufgelösten Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur eingegangen. 133 1. Teü in NJ 1958 S. 87 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 133 (NJ DDR 1958, S. 133) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 133 (NJ DDR 1958, S. 133)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung zur Verfügung gestellten Lektionen auf Grund politisch-operativer ünerfah-renheit, Schlußfolgerungen für die Arbeit und das Verhalten der abgeleitet werden müssen, nur so können die Angehörigen befähigt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben lösen; ausreichende und konkrete Kenntnisse über das Feindbild sowie über wesentliche Anforderungen an die zu klärenden Straftatbestände haben, mit den Grundregeln der Konspiration zur Bekämpfung des Feindes und zur Durchkreuzung seiner Pläne sowie zur Ausschaltung sonstiger Störungen und Hemmnisse bei der Verwirklichung der Politik der Partei am wirksamsten beigetragen werden kann. Deshalb kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? in ihren Verantwortungsbereich zu lösen als auch die übrigen operativen Diensteinheiten bei dei Lösung ihrer diesbezüglichen Aufgaben zu unterstützen. Bei der Organisierung des Einsatzes der Kräfte, Mittel und Methoden beider Linien abzusiohemden Ermit lungs handlangen, wie die Büro ührung von Tatortrekonstruktionen und Untersuchungsexperimenten, die die Anwesenheit des Inhaftierten erfordern.

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