Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 119

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 119 (NJ DDR 1958, S. 119); anderen Beratungen der Werktätigen in Versammlungen und Konferenzen der Gewerkschaften Rechenschaft abzulegen. Das sind die Formen, in denen sich das im Grundsatzparagraphen 2 unter Punkt 2 festgelegte Recht jedes Werktätigen auf bewußte und schöpferische Mitwirkung in der Produktion und bei der Leitung der Wirtschaft verwirklichen wird. Dieses Recht kann kein kapitalistischer Staat gewähren, denn es ist der Ausdrude der Macht der Werktätigen, der Ausdruck dafür, daß sie die Herren in ihrem Lande, die Herren über die Produktion sind. Was die Frage der Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke betrifft, so bestand in den Ausschüssen volle Klarheit darüber, daß die in dem Gesetz getroffene Festlegung, die sich auch in dem Dokument über die Wirtschaftsräte, im Dokument 10, findet, die Wirtschaftsräte seien „sowohl Organe der Räte der Bezirke als auch der Staatlichen Plankommission zur Planung und Kontrolle der wirtschaftlichen Aufgaben im Bezirk“, keineswegs eine Schmälerung der Rechtsstellung der Räte bzw. der örtlichen Machtorgane, so wie sie im Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht bestimmt ist, bedeutet. Diese Stellung der Wirtschaftsräte findet ihre Begründung in der von efer Präambel des vorliegenden Gesetzes festgelegten Aufgabe, „die Einheit von straffer zentraler Planung und Leitung und größtmöglicher Teilnahme der Werktätigen an der Leitung von Staat und Wirtschaft' noch konsequenter zu verwirklichen“. Den Volksvertretungen und ihren Räten wird von ihren Rechten und Pflichten nichts genommen. Ihr Aktionsradius und ihre Wirkungsmöglichkeiten als planende und durchführende Organe werden noch verstärkt. Das betont das Dokument 10 über die Bildung der Wirtschaftsräte ausdrücklich: Die Bezirks- und Kreistage haben die komplexe Entwicklung der Wirtschaft auf ihrem Territorium zu gewährleisten und damit die proportionale Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft der Deutschen .Demokratischen Republik zu sichern. Sie leiten den sozialistischen Aufbau vor allem durch die Beratung und Beschlußfassung über den Volkswirtschafts- und Haushaltsplan ihres Wirkungsbereiches, durch Beratungen und Beschlüsse ihres Plenums mit Hilfe der ständigen und zeitweiligen Kommissionen, durch die Arbeit ihrer Abgeordneten und die Tätigkeit ihrer Räte. Die Stellung der Wirtschaftsräte als Organ der Plankommission, und der Räte der Bezirke zugleich verbindet die Arbeit der örtlichen Organe stärker mit den zentralen Organen, und das ist die Gewähr dafür, daß die Planungs- und Leitungsarbeit und damit die gesamte Tätigkeit der örtlichen Organe qualifiziert werden. Dies wiederum wirkt sich als Hebel der Entfaltung einer breiten Aktivität der Volksvertretungen aus. Je qualifizierter die Arbeit der Volksvertretungen ist, desto exakter ist die Planung und deren Durchführung, um so breiter ist die Ausstrahlung der örtlichen Organe, ihrer Beschlüsse und der Tätigkeit der Abgeordneten auf die Bevölkerung, um so besser versteht die Bevölkerung unsere einzelnen Maßnahmen, um so eher ist sie bereit, aktiv mitzuwirken. Es wurde auch über die Zusammenarbeit der örtlichen Organe der Staatsmacht mit den in den WB zusammenzufassenden zentral geleiteten Betrieben diskutiert. Hierbei wurde festgestellt, daß nach der geplanten Neuregelung entscheidende Fortschritte erzielt wurden. Der § 8 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht von 1957 spricht davon, daß die örtlichen Volksvertretungen das Recht haben, von den zentral geleiteten Betrieben, wie es im Gesetz wörtlich heißt, „Auskünfte über solche Fragen zu verlangen, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit liegen“, daß sie weiter das Recht haben, Kritik zu üben, wenn durch Mängel in der Tätigkeit der zentral geleiteten Betriebe die Lösung der Aufgaben des Aufbaus des Sozialismus in ihrem Territorium gehemmt wird. Nunmehr ist diese Frage der Zusammenarbeit sehr viel eingehender geregelt und die Machtstellung der örtlichen Räte sehr erweitert. Im Dokument 10 über die Bildung der Wirtschafsräte heißt es, daß die Wirtschaftsräte der Bezirke eng mit den zentral geleiteten volkseigenen Betrieben Zusammenarbeiten, wobei ihnen die Aufgaben obliegen, die Entwicklung der zentral geleiteten Wirtschaft mit der Entwicklung des Bezirkes zu koordinieren, den Rat zu veranlassen, den zentral geleiteten Betrieben Maßnahmen für die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Steigerung der Produktion der industriellen Konsumgüter, für die Neuaufnahme zusätzlicher Produktion der Konsumgüter vorzuschlagen, zurückgebliebene Betriebe zu unterstützen, Stellungnahmen zu den Projektierungsplänen auszuarbeiten, Standortgenehmigungen vorzubereiten sowie die Stellungnahme des Rates zu Veränderungen in den zentral geleiteten Betrieben, die Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung des Bezirkes haben, vorzubereiten. * Die Ausschüsse begrüßten ganz besonders die Hervorhebung der Wissenschaft. Die Wissenschaft ist das Lebenselement des sozialistischen Aufbaus. Der Aufbau des Sozialismus ist undenkbar ohne ihre allseitige Entwicklung und ihre Anwendung in der Praxis. Die Ausschüsse begrüßten das mit der Frage der Entwicklung der Wissenschaft zusammenhängende Dokument Nr. 15 „Über die weitere sozialistische Umgestaltung des Hochschulwesens in der Deutschen Demokratischen Republik“, durch welches Fragen aufgeworfen werden, die mit der sozialistischen Erziehung unserer jungen Wissenschaftler Zusammenhängen. Wenn es in der Präambel zu dem Dokument Nr. 15 heißt, daß ein einheitliches, in sich geschlossenes Hochschulwesen zu entwickeln ist, durch das alle vorhandenen politischen, wissenschaftlichen und technischen Kräfte auf die sozialistische Erziehung der Studenten zu richten sind und zugleich die Entwicklung der einzelnen Fachdisziplinen auf einer sozialistischen Grundlage zu fördern ist, so wurde in den Ausschüssen die unabwendbare Notwendigkeit einer solchen Umgestaltung unseres Hoch- und Fachschulwesens und auch der einzelnen Fachdisziplinen hervorgehoben. Von den Ausschußmitgliedern wurde auf ernste Mängel in der politisch-ideologischen, in der fachlichen Ausbildung sowie in der Lehre und Forschung hingewiesen. Viele Studenten verlassen unsere Hoch- und Fachschulen nicht als politisch und gesellschaftlich gereifte Menschen, so wie das der heutige Stand unserer Entwicklung erfordert, Viele sind noch blind gegenüber den Anforderungen, die unsere heutige Zeit an jeden stellt, der seinen Platz im gesellschaftlichen Leben einnehmen will. Es herrscht oft noch die alte Weltfremdheit, die Beziehungslosigkeit der Wissenschaft zu der Gesellschaft und ihren Bedürfnissen, insbesondere zu den Bedürfnissen der Gesellschaft in der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus. In den Ausschüssen wurde es begrüßt, daß das Hoch- und Fachschulwesen zusammengefaßt wird, daß durch die Verbindung des Staatssekretariats mit den einzelnen Fachministerien oder den WB die engere Verbindung zwischen der allgemeinen gesellschaftlichwissenschaftlichen Ausbildung und der Fachbildung hergestellt wird und daß die gesellschaftlichen Organisationen in diese Umgestaltung unseres Hochschulwesens einbezogen werden. Ohne sozialistisches Bewußtsein des Wissenschaftlers kann es auch kein richtiges Verhältnis zur Wissenschaft geben. Nur von diesem Boden aus kann die ganze Bedeutung der Wissenschaft für die gesellschaftliche Entwicklung gesehen werden. So allein können auch die wissenschaftlichen Probleme selbst richtig aufgeworfen, richtig angepackt und gelöst werden. Nur auf Grund seiner Verbindung mit der fortschreitenden Entwicklung der Gesellschaft kann auch der Wissenschaftler seine Verpflichtungen gegenüber dem gesellschaftlichen Fortschritt und gegenüber seinem Volk voll erfüllen. 119;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 119 (NJ DDR 1958, S. 119) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 119 (NJ DDR 1958, S. 119)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert einheitliche Maßstäbe in der Anwend ung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts bei der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß von Ermittlungsverfahren.

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