Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 101 (NJ DDR 1958, S. 101); Recht und Justiz in der ßundesrepublik Neue Einschüchterungsmethoden in der politischen Strafjustiz Von Dr. GERHARD KÜHLIG, Berlin Wiederholt wurde in dieser Zeitschrift auf die verschiedenartigsten Methoden hingewiesen, die die westdeutschen Strafverfolgungsorgane anwenden, um alle Ansätze einer Bewegung im Keime zu ersticken, die für die demokratische Vereinigung beider deutscher Staaten ohne Gewaltanwendung eintritt und sich daher auch gegen die im Rahmen der NATO-Bindung beschleunigt durchgeführte Aufrüstung wendet1. Die herrschenden Kreise der Bundesrepublik erachten das Auftreten fortschrittlicher Menschen gegen die unheilvollen Tendenzen des Spiels mit dem Leben von Millionen als gefährlich für ihre Machtpositionen und greifen daher wie auch schon in der Vergangenheit zu den Mitteln der Diffamierung und schließlich auch der strafrechtlichen Verfolgung. Dies kam im Bundestag bei der Beratung des Gesetzentwurfs über die politische Amnestie zum Ausdruck, der unter dem Druck der Forderungen vieler namhafter Juristen und Politiker eingebracht worden war. Die vor allem in der CDU/CSU-Fraktion vereinigten Vertreter der Rüstungsindustrie und des Großmachtchauvinismus brachten den. Entwurf zu Fall1 2. Für sie hat die „Politik der Stärke“ nicht nur Gültigkeit für die Gestaltung der äußeren Beziehungen, sondern auch für den innerstaatlichen Bereich. Im übrigen erwies sich bei dieser Gelegenheit, daß im heutigen bürgerlichen Staat, dem Machtinstrument kriegsfördemder Konzemiuntemehmer und Großbankiers, für inhaftierte Arbeiterfunktionäre das nicht billig sein kann, was für Nazi- und Kriegsverbrecher recht ist. Das wird durch das Straffreiheitsgesetz vom 17. Juli 1954 bewiesen, mit dem den Nazi- und Kriegsverbrechern endgültig Straffreiheit gewährt wurde3. Bundesinnenminister Schröder wendete sich in einer Rundfunkrede am 17. Oktober 1956 mit der „Begründung“ gegen eine Amnestie für inhaftierte Arbeiterfunktionäre, nach dem KPD-Verbot seien „die Grenzen unseres parteipolitischen Lebens nach rechts und nach links abgesteckt. Was jenseits dieser Grenzen liegt, ist aus unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat verbannt“. Im gleichen Zusammenhang versuchte Schröder, den Umfang der strafrechtlichen Gesinnungsverfolgung zu bagatellisieren. Die Zahl der politisch Inhaftierten sei relativ gering und der Umfang der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht ins Gewicht fallend. Weite Kreise der Öffentlichkeit ließen sich dadurch nicht täuschen und erhoben mit dem von bekannten Juristen gebildeten Initiativausschuß verstärkt die Forderung nach politischer Amnestie. Daher war es nicht von ungefähr, daß sich Bundeskanzler Adenauer höchstpersönlich in die Auseinandersetzung einschaltete und auf einer am 11. Januar 1957 in Bonn veranstalteten Pressekonferenz sich gleichfalls gegen dj£ Annahme des Amnestiegesetzes aussprach. Die Stellungnahmen Adenauers und Schröders blieben selbst in CDU-Kreisen nicht unwidersprochen. Die CDU-Politiker, welche abweichende Meinungen äußerten, sind Vertreter einer etwas elastischeren politischen Taktik, die sich jedoch dem Inhalt nach nicht * wesentlich vom offiziellen Kurs unterscheidet. Ein Vertreter dieser Richtung soweit man überhaupt von einer besonderen Richtung sprechen kann ist Generalbundesanwalt G ü d e. Er hob während des John-Prozesses in seinem Plädoyer hervor, daß die Bundesrepublik ein Staat sei, „der nobel ist, der Großmut kennt und in dem Platz genug ist, um den Schwachen zu schonen“. Diese Worte fielen mit einem deutlichen Seitenblick auf die Amnestieforderungen. Güde war offenbar der Meinung, daß es in Anbetracht der Breite dieser Forderungen und der Stellungnahmen vieler Juristen gegen die Methoden der politischen Strafjustiz angebracht sei, einige Maßnahmen zur Wahrung des „rechtsstaatlichen Gesichts“ zu ergreifen, ohne sich der bewährten strafrechtlichen Unterdrückungsmittel zu begeben. Dieser Auffassung folgten schließlich auch die um Adenauer gruppierten Vertreter des „harten Kurses“, zumal die Wahlen zum 3. Bundestag vor der Tür standen. So kam es zu der Entschließung der Koalitionsparteien vom 11. April 1957, in der den Bundesbehörden und den Ländern „empfahlen“ wurde; an Stelle einer Amnestie mit den Mitteln des Gnadenrechts zu arbeiten. Aus den gleichen Erwägungen erklärt es sich, daß viele Verfahren wegen Verbreitung des vor Jahren vom KPD-Parteivorstand beschlossenen „Programms der nationalen Wiedervereinigung“ gestoppt und in ihnen teilweise auch so durch die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm Freisprüche gefällt wurden. Lediglich die Anzahl der in aller Stille durchgeführten objektiven Verfahren zum Zwecke der Einziehung angeblich verfassungsfeindlicher Schriften stieg an, und auf dieser Nebenlinie setzte sich die gesetzlichkeitsfeindliche Tendenz fort. Die Gerichte ersparten sich jede Aussage zum Inhalt der Schriften. Entgegen den Verfahrensbestimmungen setzten sie sich über das Erfordernis der exakten Beweisführung hinweg und begründeten die Einziehung durchweg mit der lapidaren Bemerkung, die Schriften stammten von einer verbotenen Partei oder einer angeblichen Tamorgani-sation4. Mit dieser Methode wird die Tatsache zu umgehen versucht, daß Schriften, die sich z. B. mit der Atomdrohung und der Notwendigkeit der Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Europa beschäftigen, niemals grundgesetzwidrig sein können. Die Taktik scheinbarer Großzügigkeit wurde nach den Bundestagswahlen teilweise aufgegeben. Das zeigt sich neuerdings an der Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung in Strafsachen, in denen die Verfahrenseinleitung schon vor langer Zeit erfolgte und die als strafbar unterstellte Handlung oft mehrere Jahre zurückliegt. Ein Musterbeispiel für das Hinauszögern der Terminanberaumung bis in die Zeit nach der Bundestagswahl ist das Verfahren gegen Funktionäre der Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Juristen und des Zentralrats zum Schutz demokratischer Rechte5. Die gleiche Situation ist bei vielen politischen Sonderstrafkammern zu verzeichnen6. Es handelt sich hier zumeist um Verfahren gegen Mitglieder und Funktionäre der FDJ, der Sozialdemokratischen Aktion, des Deutschen Arbeiterkomitees und neuerdings auch des DFD, *der Bewegung für den gesamtdeutschen Sportverkehr, des Deutschen Jugendringes und des Komitees für die V. Weltfestspiele in Moskau. In besonderem Maße treten die politischen Sonderkammern in Düsseldorf, Dortmund, Lüneburg und an einigen anderen Landgerichten hervor, die wegen des seit kurzem einsetzenden großen Anfalls meist lange zurückliegender politischer Strafsachen teilweise in mehrfacher Besetzung tagen. Trotzdem ist die Bonner 4 vgl. die Besprechung des solche Methoden einleitenden „Fünf-Broschüren-Urteils“ in NJ 1954, S. 2 ff. und 618 ff., Staat und Recht 954, S. 443 ff. 5 vgl. die Einschätzung dieses Verfahrens in NJ 1958, S. 25 ff. In ihrer Ausgabe vom 2. Januar 1958 wies „Die Andere Zeitung“ mit folgender Bemerkung auf diesen Zustand hin: „Bei vielen Gerichten sind noch politische Verfahren aus den Jahren 1952 bis 1954 anhängig, die allmählich wieder hervorgeholt werden " 1 vgl. U. a. NJ 1953, S. 518 u. 693; NJ 1954, S. 2, 54, 268, 336, 429, 502, 533, 601, 618, 666; NJ 1955, S. 55, 83, 85, 184, 209, 247, 692, 726; NJ 1956, S. 234, 309, 508, 580a, 606, 620; NJ 1957, S. 84, 96a, 206, 247, 321, 3.14, 713; NJ 1958, S. 25. 2 In der Sitzung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 30. Januar 1957 wurde der Gesetzentwurf mit den 13 CDU-Stimmen gegen 12 Stimmen der SPD, FDP und des BHE verworfen. 3 vgl. die Besprechung des Gesetzes in NJ 1954, S. 722 ff. 101;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

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