Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 100

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 100 (NJ DDR 1958, S. 100); Ehrenpflicht jedes Bürgers ist, sein Wahlrecht verantwortungsbewußt auszuüben. Hierauf sollte bei der ideologischen Vorbereitung der Wahlversammlung entschieden hingewiesen werden. Verfehlt wäre es dagegen, etwa durch Ankündigung einer interessanten Prozeßauswertung hohe Teilnahmezahlen zu erstreben, die Wahlhandlung aber dabei in den Hintergrund treten zu lassen. Für die Vorbereitung einer jeden Wahlversammlung sollte möglichst ein Kollege eingesetzt werden, der dafür Sorge trägt, daß die BPO und BGL vollständig unterrichtet sind, daß die Agitatoren der Partei und Gewerkschaft die Wahlvorbereitung wirksam unterstützen und alle Kollegen an ihre staatsbürgerliche Pflicht zur Teilnahme an der Wahlhandlung erinnern. In den Tagen vor der Versammlung müssen die Wandzeitungen, Betriebszeitungen und -funk erneut die t Fragen des Rechts und der Rolle der Schöffen in unserem Staat behandeln. Die Schöffenkollektive sollen unterstützend in Erscheinung treten, nicht aber den Einsatz der Agitatoren der Partei und Gewerkschaft ersetzen. Die Vorbereitung der Schöffenwahlversammlungen wird dadurch zentral unterstützt, daß der Nationalrat ein Plakat herstellt und kleine Broschüren über die Rolle der Schöffen und die Bedeutung der Schöffenwahlen erscheinen. In allen Bezirken sind Auftaktwahlversammlungen vorgesehen, auf denen leitende Funktionäre des Staatsapparats, der Justiz, der Nationalen Front und der Gewerkschaften sprechen. Diese Auftaktwahlversammlungen werden ihren Widerhall in der Presse und im Rundfunk finden. Jede zentral geführte Agitation vermag größere Kreise zu erreichen, sie kann aber das persönliche Gespräch nicht ersetzen. Hier verwiesen wir bereits auf die Agitatoren der Partei und Gewerkschaften sowie auf die Schöffenkollektive. Es ist die Pflicht jedes Mitarbeiters der Justiz, einem an ihn herangetragenen Wunsch zur Anleitung der Agitatoren unverzüglich nachzukommen und auch die notwendigen Literaturhinweise zu geben. Alle sonstigen, örtlich vorhandenen Möglichkeiten der Agitation (z. B. Agitation in Schaufenstern und Schaukästen, Diapositive im Kino, Transparente, Bildtafeln, Handzettel usw.) sind auszunutzen. Der vorhandene Kontakt mit den Kreisredaktionen der Tagespresse und Betriebs- sowie Dorfzeitungen darf nicht einen Augenblick abreißen. Vor allem sollten auch die zur Wahl stehenden Schöffen nochmals durch Porträts in der Presse und an den Wandzeitungen bekanntgemacht werden. Auch in den Gerichtsgebäuden, bei den Organen der staatlichen Verwaltung, den Parteien und Organisationen muß an .Wandzeitungen und in der Sichtwerbung spürbar sein, daß Schöffenwahlen durchgeführt werden. Dr. KURT GÖRNER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Auf der Suche nach neuen Wegen in der politischen Massenarbeit Wir Richter und Staatsanwälte sind ständig bemüht, durch Rechenschaftsberichte, Aussprachen, Foren und andere Justizveranstaltungen enge Verbindung mit den Werktätigen zu halten und diese ständig zu festigen. Die Methoden, derer wir uns dabei bedienen, sind vielfältig und wechselnd, und laufend bemühen wir uns, neue Formen zu finden, die Erfolge verheißen. Von einer nicht alltäglichen Form, die aber wegen ihres Erfolgs nachahmenswert erscheint, will ich heute berichten. Vor etwa zwei Monaten wurde vor dem Bezirksgericht Gera ein Einwohner der thüringischen Gemeinde Bürgel verurteilt, der durch jahrelang fortgesetzte Diebstähle und Einbrüche die ganze Umgebung in Unruhe versetzt hatte. Sieben Jahre Zuchthaus wa- ren der Lohn für diesen 13mal vorbestraften Einbrecher. Sein Sohn und seine Schwiegertochter, die Hilfsdienste geleistet hatten, kamen mit geringeren Strafen davon. Die Hauptverhahdlung wurde von Radio DDR/Studio Weimar auf Tonband aufgenommen und kurze Zeit später in einer etwa y4stündigen Sendung im Abendprogramm übertragen. Naturgemäß war das Interesse der Bürgeler Bevölkerung außerordentlich groß, und da der Wunsch bestand, diese Sendung noch einmal zu hören und zugleich Näheres über den Prozeß zu erfahren, wurde eine Justizveranstaltung in Verbindung mit einer Hörerversammlung in Bürgel organisiert. Der Erfolg war durchschlagend. Der größte, normalerweise 500 Personen fassende Saal in Bürgel war mit etwa 650 Personen überfüllt und mußte polizeilich gesperrt werden. In vorbildlicher kollegialer Zusammenarbeit diskutierten die Kollegen vom Funk sowie der beteiligte Richter und der Staatsanwalt mit der Bevölkerung. Die letzteren nutzten die Gelegenheit, die Gedanken unseres sozialistischen Rechts zu popularisieren, das 33. Plenum zur Sprache zu bringen, über den Erziehungsgedanken im Strafvollzug zu sprechen und nicht zuletzt zur breiten Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahlen aufzurufen. Die Verbindung von Justizveranstaltung und Hörerversammlung hat sich also als recht vorteilhaft für beide Teile erwiesen. Sie erfordert selbstverständlich eine gute Zusammenarbeit und eine gute Vorbereitung. Ist dies aber gewährleistet, wird der Erfolg nicht aus-bleiben. KARL HENNIG, Richter am Bezirksgericht Gera Richter und Schöffen berichten vor der Gemeindevertretung Bei der Vdrbereitung der Schöffenwahl hat sich gezeigt, daß nicht nur eine gute Verbindung zwischen Kreisgerichten und Kreistag bzw. Stadtverordnetenversammlung, sondern auch zwischen Kreisgericht und den Gemeindevertretungen erforderlich ist. Im Kreis Stadtroda haben deshalb Richter, Staatsanwälte und Schöffen in öffentlichen Gemeindevertretersitzungen über die Bedeutung der Schöffenwahlen gesprochen, wobei die Schöffen insbesondere über ihre eigene Tätigkeit am Gericht berichteten. Bei diesen öffentlichen Gemeindevertretersitzungen waren durchschnittlich 30 bis 40 Zuhörer anwesend. Die Berichterstattung wurde in allen Fällen begrüßt. In der Gemeindevertretersitzung in Reichenbach, auf der ein Schöffe sprach, haben im Anschluß an die Versammlung zwei Arbeiter gefragt, wie sie Schöffen werden könnten. Wir haben die Gelegenheit zur Berichterstattung benutzt, um auch über eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Referat Jugendhilfe/Heimerziehung und den Jugendhelfern auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts und mit den örtlichen Wohnungsbehörden auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts zu sprechen, dfemer war es uns möglich, auch zu den anderen Tagesordnungspunkten unsere Meinung zu sagen. Wenn auch in den Gemeindevertretersitzungen keine Beschlüsse zu unseren Berichten gefaßt worden sind, so ist doch ihr Erfolg nicht zu unterschätzen. Die Ständigen Kommissionen der Gemeindevertretungen, die sich mit inneren Angelegenheiten sowie mit Fragen des Jugendschutzes und des Wohnungswesens beschäftigen, lernten die Arbeit des Gerichts kennen, und die Zusammenarbeit kann dadurch wesentlich verbessert werden. WERNER WINDHAUSEN, Oberinstrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Gera 100;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 100 (NJ DDR 1958, S. 100) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 100 (NJ DDR 1958, S. 100)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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