Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 87

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 87 (NJ DDR 1957, S. 87); Aus der Praxis für die Praxis Bessere Planung der staatsanwaltlichen Arbeit! Von FRITZ KRÜGER, Staatsanwalt des Bezirks Magdeburg, und OTTO MAYER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Magdeburg Dieser Aufsatz dient dem Versuch aufzuzeigen, daß mit Hilfe der Rahmenarbeitspläne der Obersten Staatsanwaltschaft und der Arbeitspläne der Bezirke und Kreise die sich für die Staatsanwaltschaft ergebenden politischen Aufgaben systematisch erfüllt werden können. Arbeitspläne .gibt es in der Staatsanwaltschaft schon lange. Sie drückten im allgemeinen die gerade bestehenden Sorgen der einzelnen Dienststellen der Staatsanwaltschaft und ihrer Abteilungen aus. Diese Arbeitspläne sind häufig kurzfristig zustande gekommen und spiegelten nur selten die vjar den Werktätigen unserer Republik stehenden großen Aufgaben wider. x Der Rahmenarbeitsplan der Obersten Staatsanwaltschaft für das I. Quartal 1956 stellt den Versuch einer Neuorientierung auf diesem Gebiet dar. Er enthält u. a. die Forderung, systematisch die Struktur im territorialen Arbeitsbereich der Bezirks- und Kreisstaatsanwälte zu erforschen. Dieser Rahmenarbeitsplan ist aber noch stark ressortmäßig aufgebaut. Außerdem hat er die Eigenverantwortlichkeit der Kreisstaatsanwälte zu wenig berücksichtigt und sie nicht hinreichend mit den für die gesamte Republik bestehenden Hauptaufgaben vertraut gemacht. Den Bezirksstaatsanwälten war es überlassen, für das Gebiet ihrer Bezirke einzelne Schwerpunkte für verbindlich zu erklären und damit die Arbeitspläne der Kreisstaatsanwälte im wesentlichen zu füllen. Diese Schwäche wurde sehr schnell an Hand der praktischen Ergebnisse in den Bezirken und Kreisen erkannt. Mit dem zweiten Rahmenarbeitsplan der Obersten Staatsanwaltschaft, der erstmalig auch allen Kreisstaatsanwälten als Grundlage für die eigenen Arbeitspläne zuging, wurde daher die Arbeit der Staatsanwaltschaft in solche Bahnen gelenkt, die die Lösung bestimmter Aufgaben einheitlich gewährleisteten. Der zweite Rahmenarbeitsplan der Obersten Staatsanwaltschaft setzte für die Verwirklichung der in ihm gestellten Aufgaben die Kenntnis der Struktur des Arbeitsbereiches, seiner örtlichen Situation, voraus. Ohne diese Kenntnis war die konkrete Erfüllung der Schwerpunktaufgaben in der Republik nicht möglich. Erstmalig ergab sich, wenn auch noch in begrenzter Form, die enge und folgerichtige Verbindung des neuen Arbeitsplanes mit dem vorausgegangenen. Es wurde sichtbar, daß die im ersten Rahmenarbeitsplan geforderte Aufstellung von Strukturmappen keine technische Angelegenheit, sondern Ergebnis einer systematischen politischen Analyse der Situation im jeweiligen Arbeitsbereich sein mußte. Aufgabe der Staatsanwälte der Bezirke nach dem zweiten Rahmenarbeitsplan war es, den Kreisstaatsanwälten dabei zu helfen, die Lage in ihren Kreisen zu erkennen und mit ihnen die Schwerpunktaufgaben zu erarbeiten. Dabei gab es bereits ein heißes Ringen der Staatsanwälte untereinander, weil die Fülle der Arbeit viele ganz einfach daran zu hindern drohte, sich überhaupt erst einmal systematisch mit der Situation im eigenen Arbeitsbereich zu befassen und zu einem planmäßigen Arbeiten zu kommen. Es zeigt sich aber noch jetzt, zu Beginn des IV. Quartals, daß einige Staatsanwälte im Bezirk Magdeburg Schwierigkeiten bei der Bewältigung der gesamtstaats-anwaltsehaftlichen Aufgaben haben, weil sie sich mit der Struktur ihrer Kreise lediglich formal befaßten, und weil die Unterstützung durch den Staatsanwalt des Bezirks und seiner Mitarbeiter nicht in jedem Fall ausgereicht hat. Die Bedeutung der Einhaltung der Rahmenarbeitspläne wird hiermit augenscheinlich; denn bei Erfüllung der im ersten Rahmenarbeitsplan gestellten Hauptaufgaben würden sich diese Schwierigkeiten heute nicht mehr zeigen. Es kann nicht Aufgabe dieses Artikels sein, zu untersuchen, wie alle einzelnen Abteilungen der Dienststelle des Bezirksstaatsanwalts an die planmäßige Lösung gesamtstaatsanwaltschaftlicher Aufgaben herangingen, vielmehr soll versucht werden, die Tätigkeit der Abt. IV und V darzustellen und dabei die Wechselbeziehungen zu den Strafabteilungen kurz mit zu behandeln. Der Rahmenarbeitsplan der Obersten Staatsanwaltschaft für das II. Quartal 1956 hatte als Hauptaufgabe die Mitarbeit an der Überwindung von Störungen im Wirtschaftsablauf gestellt. Seine Gliederung und Schwerpunkte mußten als eine Aufforderung zum selbständigen Handeln in diesem Rahmen aufgefaßt werden. Der Staatsanwalt des Bezirks stellte dementsprechend in seinem Arbeitsplan die Aufgabe, in einer Reihe wichtiger Betriebe zu untersuchen, wie die vom Generalstaatsanwalt gestellte Hauptaufgabe praktisch gelöst werden kann. Die dabei gesammelten Erfahrungen sollten den Kreisstaatsanwälten übermittelt werden, um sie zur Verwirklichung der im Rahmenarbeitsplan gestellten Aufgaben zu befähigen. Auf Grund vorhandener Anzeichen und Hinweise über bestehende Unklarheiten bei der Anwendung von Gesetzen, die der Sicherung der Produktion und der Wahrung der Rechte der Werktätigen dienen, nahmen sich die Staatsanwälte der Allgemeinen Aufsicht vor, in einem der bedeutendsten Industriebetriebe des Bezirks Magdeburg, dem VEB Schwermaschinenbau „Ernst Thälmann“ die Einhaltung der VO über das Vorschlags- und Erfindungswesen und die Ausarbeitung und Einführung technisch begründeter Arbeitsnormen zu überprüfen. Diese Aufgabe wurde gemeinsam mit dem zuständigen Stadtbezirksstaatsanwalt gelöst. Ausgehend von den Feststellungen der Abt. V, die der Werksleitung bei der Überwindung bestimmter Schwierigkeiten mit dem Mittel des Einspruchs helfen konnte, erhielten die Abt. IV und II wertvolle Hinweise, die z. B. die Lösung einer Reihe von Arbeitsrechtsproblemen ermöglichten. Die Abt. II erreichte dadurch die Überwindung von Schwierigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, mit denen der Betrieb wegen angeblicher objektiver Schwierigkeiten nicht fertig geworden war. Erste Voraussetzung für die erfolgreiche Überprüfung und die anschließende Überwindung bestimmter Ungesetzlichkeiten war die Unterstützung durch die Angehörigen des Betriebes. Arbeiter und Intelligenz gaben wertvolle Hinweise. Sie waren dankbar dafür, daß sich ein Staatsorgan um die Wahrung ihrer Interessen bekümmerte. In diesem Zusammenhang wurde erstmalig auch ein enger Kontakt mit den Schöffen im Betrieb hergestellt und damit zur Stärkung ihres Ansehens unter den Kollegen beigetragen. Für den Stadtbezirksstaatsanwalt ergab sich das reibungslose Ineinanderwirken der einzelnen staatsanwaltlichen Arbeitsgänge zu einem geschlossenen Ganzen; die beim Staatsanwalt des Bezirks tätigen Staatsanwälte konnten wertvolle Lehren zur Übermittlung an die anderen Stadtbezirks- und Kreisstaatsanwälte ziehen. Die Übermittlung der Ergebnisse der Tätigkeit im VEB Schwermaschinenbau „Ernst Thälmann“ an alle Kreisstaatsanwälte im Bezirk verlangte aber gleichzeitig andere Formen der Anleitung, als sie in der Vergangenheit üblich waren. Die monatlichen Dienstbesprechungen aller Kreisstaatsanwälte beim Staatsanwalt des Bezirks erwiesen sjch als ungeeignet, weil der Rahmen zu groß war und deshalb der Meinungsund Erfahrungsaustausch nicht genügend der Situation in den einzelnen Kreisen Rechnung trug. 87;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 87 (NJ DDR 1957, S. 87) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 87 (NJ DDR 1957, S. 87)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes gemäß Gesetz. Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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