Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 812

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 812 (NJ DDR 1957, S. 812); Westberlin als Lehrer tätig zu werden. Er wandte sich an ein Schulamt in Charlottenburg, um zu erfahren, ob seine in der DDR' abgelegten Prüfungen in Westberlin anerkannt würden. Von hier wurde er nach seinen Angaben an den Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen verwiesen. Da ihm auch sein Schwiegervater, der, wie sich später herausstellte, selber Agent des Untersuchungsausschusses freiheitlicher Juristen war, riet, diesen Weg zu gehen, suchte er den Untersuchungsausschuß im November 1953 auf. Hier erhielt er zwar nicht die gewünschte Auskunft. Er wurde aber in der Folgezeit als Agent angeworben. Er erhielt den Decknamen Hans Sachs, der zu einem späteren Zeitpunkt in Edith Stein abgeändert wurde. Seine Spionagetätigkeit für den Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen umfaßte alle schulischen Dinge, die ihm zur Kenntnis kamen, z. B. die personelle Besetzung der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät, den Schuldienst im demokratischen Sektor von Berlin und in der DDR, wobei er über die Struktur der Schule berichtete, Zusammensetzung des Lehrerkollegiums, Versetzung von Lehrern, Leistungsdurchschnitt der Schüler, Namen der Lehrer, ihre Parteizugehörigkeit usw. Er lieferte auch einen schriftlichen Bericht über Lehrerbildung, Lehrerweiterbildung, Fernstudium, Struktur, Aufbau,' Zweck, gestellte Bedingungen und andere Probleme sowie über eine Umbesetzung im Staatssekretariat. Er gab auch solche Berichte, die Dinge enthielten, die er nur vom Hörensagen kannte, wie z. B. die Verhaftung von Schülern in Dresden wegen Verbreitung von Hetzschriften und über angebliche Verfehlungen von Lehrern in Wittstock und Senftenberg. Die Tätigkeit der Angeklagten für die verschiedenen Agentenorga-nisationen beinhaltet Spionage. Spionage dient der Vorbereitung eines neuen Krieges und ist somit Kriegshetze. Am deutlichsten wird dies bei den von dem Angeklagten Hinrich angelegten toten Briefkästen. Diese waren ausdrücklich für den Ernstfall, also für den Kriegsfall, gedacht. Die sonstigen Nachrichten, insbesondere die Stimmungsberichte, wurden in entstellter Form entweder in Hetzbroschüren oder über den RIAS ausgewertet und sollten bei der Bevölkerung der DDR eine unzufriedene und vor allem unsichere Stimmung auslösen, um sie so gefügiger zu machen, bei provozierten Unruhen keinen Widerstand zu leisten. Die unsere Wirtschaft betreffenden Spionagenachrichten der Angeklagten Hinrich und Junge und die Nachrichten des Angeklagten Kunisch über unseren Schulbetrieb gaben den Verbrecherorganisationen die Möglichkeit, hemmend und störend in unseren Wirtschaftsablauf und in unseren Schulbetrieb einzugreifen. Derartige Störungen sind geeignet, die eben geschilderte Wirkung in verstärktem Maß hervorzurufen. Ein Ausbrechen provozierter Unruhen aber kann unter Umständen der gewollte Anfang eines neuen Krieges sein. Insofern dienten auch diese Nachrichten der Vorbereitung eines neuen Krieges und sind Kriegshetze i. S. des Art. 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Schließlich diente die von den Angeklagten verübte Militärspionage der Schwächung der Widerstandskraft der Verteidigung. Sie ist also genauso zu werten. Um eine recht große Wirkung zu erzielen, beabsichtigen die westlichen Spionageorganisationen, eine große Untergrundbewegung aufzuziehen. Hierzu benötigen sie vor allen Dingen ein reichhaltiges Adressenmaterial mit Telefonnummern und Charakteristiken. Dieses Material wird für die Anwerbung immer neuer Agenten benutzt. Da diese dann die gleiche Tätigkeit ausüben, dient auch die Lieferung von Adressenmaterial dem oben geschilderten Zweck und ist somit Kriegshetze im weiteren Sinne und in ihrer Art besonders gefährlich, da sie womöglich die Anstrengungen des Gegners erleichtert. Gerade auf diesem Gebiet haben sich alle Angeklagten, besonders der Angeklagte Junge, hervorgetan. Somit haben alle drei Angeklagten, wissend um die Absichten der verbrecherischen Spionageorganisationen und diese bejahend, also vorsätzlich handelnd Kriegshetze i. S. des Art. 6 der Verfassung der DDR betrieben und sind nach diesem Gesetz strafbar. Obwohl alle drei Angeklagten reiche Entwicklungsmöglichkeiten im ersten Staat der Arbeiter und Bauern in Deutschland hatten, von denen sie auch Gebrauch machten, empfanden sie nur Feindschaft für den Staat, in dem sie lebten. Unter Zugrundelegung seiner eigenen Angaben, nämlich der Anzahl der Treffs und der erhaltenen Gesamtsumme, erhielt der Angeklagte Hinrich bei jedem Treff durchschnittlich 32 DM BDL und 22 DM unserer Währung. Da er den größten Teil des erhaltenen Geldes in den Wechselstuben umtauschte, hat er bei jedem Treff durchschnittlich über 100 DM erzielt. Hier liegt bei grundsätzlicher Gegnerschaft die Haupttriebfeder seines Handelns: nämlich schnöde Gewinnsucht. Aus Gewinnsucht verriet er den Staat, der es ihm ermöglichte, so zu leben, daß er nach seinen Angaben über 10 000 DM ersparen konnte. Aus diesem Grunde verhängte der Senat die gern.' § 27a StGB ausgesprochene Geldstrafe Im übrigen folgte der Senat dem Antrag des Staatsanwalts wegen der besonders hohen Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat des Angeklagten, der vor allem Militärspionage betrieben hatte und dessen Angaben sehr genau waren, wie durch dem Gericht vorliegende Berichte der Hauptagenten bewiesen wird. Auch bei dem Angeklagten Junge folgte das Gericht dem Anträge des Staatsanwalts. Rein mengenmäßig hat wohl der Angeklagte Junge von den drei Angeklagten das meiste Material geliefert. Auch seine Tat ist von außergewöhnlicher Gesellschaftsgefährlichkeit. Es ist gerichtsbekannt, und auch die Zeugenaussagen haben es wieder bewiesen, daß die Agentenorganisationen auf Adressen und Charakteristiken besonderen Wert legen und daß sie versuchen, durch angebliche Hilfe, durch Rechtsauskunft, durch Drohungen und Versprechungen, durch Ausnutzung von ihnen bekannten Schwächen neue Menschen in ihren Bereich zu ziehen, um sie zu Agenten zu machen. Der Angeklagte Junge hat Hunderte von Adressen geliefert, und über einhundert Charakteristiken haben dem Gericht in Urschrift Vorgelegen. Auch seine sonstigen Spionageangaben sind von erheblicher Gefährlichkeit, wobei keineswegs verkannt wird, daß der Angeklagte auch solche Angaben machte, die in öffentlich gehandelten Zeitschriften nachzulesen waren, die also keinen besonderen Wert als Spionagenachricht hatten. Der Angeklagte Kunisch wurde gemäß dem Antrag des Staatsanwalts auf Grund seiner verhältnismäßig geringeren Tätigkeit entsprechend bestraft. Er hat nach seinen Angaben für seine verbrecherische Tätigkeit nur eine geringe Entschädigung erhalten. Der Grund seines Handelns war offene Feindschaft. Er war Mitglied der Arbeiterpartei geworden. Niemand hatte ihm seine faschistische Vergangenheit nachgetragen. Er hatte sich aber nicht wirklich gewandelt und war nur aus karrieristischen Gründen Mitglied geworden. Insgeheim blieb er der alte Faschist, der an seinen Orden und Ehrenzeichen hing und der zum Spion herabsank, um unseren Arbeiterstaat zu schädigen. § 2 Abs. 1 VESchG. Direktor und Hauptbuchhalter einer MTS haben in ihrer Funktion als leitende Angestellte die Pflicht, staatliche Vermögensinteressen wahrzunehmen. Die Duldung betrügerischer Handlungen durch Traktoristen und Brigadiere stellt eine Untreue gegenüber Volkseigentum dar. BG Schwerin, Urt. vom 13. September 1957 2 Ks 14/57. Für die Berechnung der Arbeitsleistungen innerhalb einer MTS und damit für die Aufstellung der Produktionspläne sowie deren Erfüllung ist als bestimmter Wert, auf den alle innerhalb einer MTS anfallenden Arbeiten umgerechnet werden müssen, der Wert eines Hektars mittleren Pflügens, der sog. Hm-Wert geschaffen worden. Der Produktionsplan einer MTS wird auf der Grundlage dieses Werts aufgestellt, und auf der Grundlage dieses gleichen Werts wird seine Erfüllung nachgeprüft. Da innerhalb der Tätigkeit einer MTS die verschiedensten Arbeiten anfallen, die sich ihrem Schwierigkeitsgrad nach unterscheiden so ist es beispielsweise einfacher und vor allem schneller zu bewerkstelligen, einen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche mit Eggen zu bearbeiten, als die gleiche Fläche tief zu pflügen , mußten bestimmte Werte geschaffen werden, mit deren Hilfe es möglich ist, die ihrer Art nach verschiedenen Arbeiten in der MTS auf den als Grundlage benutzten Hm-Wert umzurechnen. Diesem Zweck dienen die sog. 812;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 812 (NJ DDR 1957, S. 812) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 812 (NJ DDR 1957, S. 812)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel habe ich im Abschnitt über die Grundsätze schon Stellung genommen. Entsprechend den dort gegebenen Weisungen und Orientierungen sind in engem Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration schöpferisch anzuwenden, die Bereitschaft zu hohen physischen und psychischen Belastungen aufbringen sowie über geeignete berufliche, gesellschaftliche Positionen, Wohnortbedingungen, Freizeitbeschäftigungen verfügen. Bei der Blickfeldarbeit ist vor allem zu sichern, daß relativ einheitliche, verbindliche und reale Normative für die Gestaltung der konspirativen Zusammenarbeit mit anerkannt und praktisch durchgesetzt werden.

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