Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 809

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 809 (NJ DDR 1957, S. 809); festgelegt. Vom 10. bis 15. Dezember wird eine erneute Auswertung mit allen Richtern in Stützpunkten erfolgen. Welches waren nun die Hauptmängel, und wie wurden sie überwunden? Der wesentlichste Mangel besteht in der Unterschätzung und Vernachlässigung der ideologischen Seite, in der ungenügenden Schaffung einer echten Wahlatmosphäre, angefangen .von der Einbeziehung der Schöffen selbst und aller Mitarbeiter der Justizorgane bis zu der erforderlichen Mithilfe der Werktätigen in Betrieben und Gemeinden. In ihrer Anleitung hat deshalb die Justizverwaltung auf die Schaffung einer breiten Basis einer echten Wahlatmosphäre orientiert. Gut wurde diese Aufgabe z. B. im Kreise Bernburg gelöst, wo bereits Ende Oktober mit etwa 400 verantwortlichen Funktionären der SED, Gewerkschaft, Nationalen Front und Schöffen eine Aktivtagung stattfand1. Obzwar eine große Aktivität der Schöffen zu spüren ist, wurde es nicht überall verstanden, diese richtig und planvoll zu leiten, oder man beschränkte sich nur auf die Mitarbeit einiger weniger Schöffen. Demgegenüber hat z. B. das Schöffenaktiv des Kreises Hettstedt allerdings als eins der wenigen einen konkreten Plan beschlossen, in dem es die Vorsitzenden der Schöffenkollektive beauftragte, sich in ihren Betrieben mit der BPO, BGL und Betriebsleitung in Verbindung zu setzen und dort die Schöffen wähl vorzubereiten; ferner wurden die Mitglieder des Schöffenaktivs verpflichtet, Gespräche mit vorzuschlagenden Kandidaten zu führen und diese auf ihre wichtige Aufgabe vorzubereiten. Weiter sollen sämtliche Schöffen in Belegschafts- und Einwohnerversammlungen über ihre Tätigkeit und die Bedeutung der Schöffenwahl berichten. Dazu enthält der Plan die konkrete Festlegung der Betriebe und Ortschaften für die einzelnen Schöffen. Besonders wichtig ist die Festlegung: „Die Schöffen setzen sich in ihren Gemeinden mit den örtlichen Volksvertretungen in Verbindung, um über ihre Tätigkeit und über die Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahl zu berichten. Zu diesen Berichterstattungen sollen auch die Schiedsmänner herangezogen werden.“ Ein sehr nachahmenswertes Beispiel! Obwohl die Gerichte erkannt haben, welch große Bedeutung die enge Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen hat1, wird dies in bezug auf die Schöffenwahlen unterschätzt. Das drückt sich darin aus, daß die Mehrzahl der Gerichte erst im Dezember 1957 und der Rest im Januar 1958 vor den Volksvertretungen berichten wird. Zu diesem Zeitpunkt kann aber auf die Auswahl kein entscheidender Einfluß mehr genommen werden. Welche Hilfe die Abgeordneten leisten können, zeigt aber gerade die am 28. November 1957 erfolgte Beratung im Kreistag Roßlau, wo die gleichzeitig geplante Rechenschaftslegung auf den 5. Dezember 1957 vertagt wurde, weil es die Abgeordneten für erforderlich hielten, sich eingehender mit der Schöffenwahl zu besdiäftigen. Für die Durchführung der Schöffenwahl wurden folgende Vorschläge gemacht: Für die Betriebe, in denen die Auswahl schleppend läuft, beschlossen die Abgeordneten, gemeinsam mit den Justizfunktionären die notwendige Beschleunigung in einer Aussprache zu erreichen; ferner verpflichteten sich die Abgeordneten, in Versammlungen und Sprechstunden die Bevölkerung über die Bedeutung des Rechts und die Tätigkeit der Schöffen aufzuklären. Es ist ein Ausdruck ideologischer Unklarheit, wenn die Gerichte vorwiegend unter dem Gesichtspunkt an die Auswahl der Kandidaten herangegangen sind, ihre guten Schöffen wieder vorzuschlagen, ohne dabei die soziale Zusammensetzung zu berücksichtigen. So wurden z. B. im Kreise Weißenfels 40 °/o Angestellte zur Wiederwahl vorgeschlagen. Man war der Auffassung, daß es nicht so schlimm sei, wenn einige Angestellte mehr seien! In Querfurt sollten 30°/ Angestellte gewählt werden, weil mit ihnen nicht so viel Schwierigkeiten beim Einsatz wie bei werktätigen Einzel- und Genossenschaftsbauern bestünden. Auf der gleichen 1 2 1 vgl. hierzu Jack is oh, NJ 1957 S. 773. 2 vgl. dazu auch Ranke, NJ 1957 S. 687. Linie liegen Tendenzen einiger Betriebe, möglichst Angestellte zu benennen, um Schwierigkeiten in der Produktion auszuweichen. Es ist auch falsch, in landwirtschaftlichen Kreisen die Auswahl nur der VdgB oder der Gewerkschaft Land und Forst und der DBD allein zu überlassen. Mit Nachdruck muß darauf geachtet werden, daß der vorgesehene Frauenanteil erreicht wird. Riditig hat man in Köthen reagiert, als im Soda-Werk, wo keine einzige Frau vorgeschlagen war, sofort ein Kurzgespräch am runden Tisch organisiert, auf Tonband aufgenommen und zur Grundlage der Agitation im Betrieb gemacht wurde. Die mit der Schöffenwahl verbundene große Aussprache mit der Bevölkerung hat etwas verspätet, erst Mitte November und bei einigen Gerichten noch später begonnen. Hier zeigten schon die ersten Veranstaltungen, daß es bei entsprechend guter Vorbereitung möglich ist, breite Kreise der Bevölkerung zu erfassen. An den ersten vier Justizforen im Kreise Wittenberg haben z. B. rund 1000 Personen teilgenommen. Auch in anderen Kreisen ergab sich, daß Justizforen vielfach gegenüber den allgemeinen Justizaussprachen bevorzugt wurden. Im Kreis Bernburg wurden bis Ende November bereits 50 Justizveranstaltungen mit gutem Erfolg durchgeführt. Dennoch zeigten sich auf diesem Gebiet die größten Schwächen. Zunächst ergaben sich Schwierigkeiten mit der Organisierung des Gesprächs, weil die Auffassung vertreten wurde, daß wegen der Auswertung des 33. Plenums des ZK der SED „keine Zeit für die Schöffenwahlen“ vorhanden sei. Dieses Argument wurde von den Schöffen selbst dadurch ad absurdum geführt, daß sie bei der Auswertung des Plenums, besonders bei den Fragen des Staatsapparates, auftraten und über ihre Mitwirkung bei der Rechtsprechung berichteten. Sie haben damit bewiesen, daß die Schöffenwahlen zu den Aufgaben gehören, die unmittelbar durch das 33. Plenum gestellt sind. Um auch die Mitarbeiter der Bezirksorgane der Justiz in das Gespräch mit der Bevölkerung einzubeziehen, wurde gemeinsam mit dem Bezirksgericht ein Plan beschlossen, der in vier Schwerpunktkreisen Justizforen und in den übrigen Kreisen und Schwerpunktbetrieben die Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen der Kreise vorsieht. Bei dieser Aufgabe dürfen die Notare nicht vergessen werden! Mit den Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte wurde vereinbart, daß die einzelnen Zweigstellen selbständig differenzierte Aussprachen mit der Bevölkerung organisieren und durchführen, wie es ihrer eigenen Verantwortlichkeit entspricht. Das 33. Plenum begründet auch für die Anwaltschaft die Verpflichtung, das Gespräch mit der Bevölkerung selbständig zu führen. Die ideologisch-politische Aufgabe im Zusammenhang mit den Schöffenwahlen besteht darin, der Bevölkerung Inhalt und Bedeutung der auf dem 33. Plenum behandelten Aufgaben zu erläutern und sie für deren Durchführung zu begeistern. Entgegen dieser so klar ausgesprochenen Aufgabe ist jedoch festzustellen, daß diese inhaltliche Seite vielfach vernachlässigt oder unterschätzt wird. Die politischen Hauptfragen gehen häufig unter, und die Veranstaltungen nehmen die Atmosphäre der „Rechtsauskunft“ an. Diese Gefahr gilt besonders für Foren; hier muß durch entsprechende Organisation dafür gesorgt werden, daß die richtigen Fragen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Es gilt den Beweis zu führen, daß nur ein sozialistisches Deutschland eine Perspektive und daß der mit der NATO verbundene westdeutsche Imperialismus keinerlei Zukunft hat. Hierbei ist auch besonders die Schädlichkeit und Rolle der Republikflucht zu erläutern. Es wird auch darauf ankommen klarzustellen, daß Fragen des Rechts und der Gesetzlichkeit nicht nur eine Sache der Justiz- oder Staatsorgane sind, daß es sich hierbei nicht nur um die Gewährleistung subjektiver Rechte einzelner, sondern auch um die Erfüllung der Pflichten jedes Bürgers, besonders die Planerfüllung, handelt. Die Gerichte zur Lösung dieser Aufgabe zu befähigen, war das Ziel der Direktorentagung und muß Hauptinhalt der Anleitung sein. Nur wenn es gelingt, in diesen Hauptfragen mit der Bevölkerung ins Gespräch zu kommen, kann von der erfolgreichen Durchführung der Schöffenwahl die Rede sein. 809;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 809 (NJ DDR 1957, S. 809) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 809 (NJ DDR 1957, S. 809)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

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