Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 806

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 806 (NJ DDR 1957, S. 806); bes usw. (§§ 6 bis 12 der VO) nur dem übergeordneten Organ verpflichtet ist und nur von dort Weisungen erhalten kann. Diese Pflichten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stellen seine Hauptpflichten dar. Es ist schwer einzusehen, was für das sich unter dem Begriff „verwaltungsmäßig“ angeblich verbergende Arbeitsrechtsverhältnis zum Betrieb übrigbleiben soll. Es würde sich reduzieren auf ausgesprochene Nebenpflichten, so daß wieder die Frage auftaucht, ob überhaupt ein Arbeitsrechtsverhältnis vorliegt. Sehr viel spricht für die Annahme eines Arbeitsrechtsverhältnisses zu dem berufenden Organ, da damit die Rechte und Pflichten sowohl verwaltungs- als auch arbeitsrechtlichen Charakter erhalten würden. Kompliziert wird die Stellung des Hauptbuchhalters nur dadurch, daß bei der Annahme eines Arbeitsrechtsverhältnisses zu dem berufenden Organ offenbleibt, welcher Natur die sich unter dem Wort „verwaltungsmäßig“ verbergenden Rechtsbeziehungen zum Betrieb sind. Als feststehend kann nur angesehen werden, daß sie nicht verwaltungsrechtlicher Natur sind, da der Betrieb kein vollziehend-verfügendes Organ ist. Möglicherweise handelt es sich darum, daß insoweit eine Ermächtigung des übergeordneten Organs als Partner des Arbeitsrechtsverhältnisses vorliegt, arbeitsrechtlichen Einfluß auf den Hauptbuchhalter zu nehmen. 3. Der Vollständigkeit halber sei abschließend auf die Arbeitsrechtsverhältnisse der Werktätigen eingegangen. die gewählt werden. Als Hauptbeispiele seien hier die Mitglieder der Räte der Kreise und Bezirke angeführt. Arbeitsrechtsverhältnisse dieser Bürger werden dann durch die Wahl begründet, wenn im Rahmen der Wahlfunktion hauptamtlich Arbeit geleistet werden soll,:!. Überall dort, wo es sich um ein kollegial geleitetes Organ handelt, wie z. B. bei den Räten, ist ganz eindeutig von dem Bestehen eines Arbeitsrechtsverhältnisses zu dem die juristische Persönlichkeit besitzenden Rat auszugehen. Schwierigkeiten machen in diesem Zusammenhang aber wieder die Arbeitsrechtsverhältnisse der Leiter von individuell geleiteten Organen. Die Annahme eines Arbeitsrechtsverhältnisses zwischen dem Leiter des individuell geleiteten Organs und dem Organ selbst würde wieder zu unsinnigen Ergebnissen führen. Als Beispiel sei die Stellung des von der Volkskammer gewählten Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik angeführt. Gerade das zuletzt angeführte Beispiel zeigt jedoch, daß in dieser Ebene die Annahme eines Arbeitsrechtsverhältnisses recht fragwürdig wird und ein Staatsdienstverhältnis sicherlich zu befriedigenderen Lösungen führen würde14. is vgl. auch Schlegel, Leitfaden des Arbeitsrechts, 3. Aufl., S. 66. u vgl. auch Bönninger Büchner-Uhder, Staat und Recht 1936 S. 1012. Zur Vorbereitung der Schöffenwahl 1958 Rechenschaftslegungen und Kandidatenauswahl die gegenwärtigen Hauptaufgaben a Von WALTER GAEBLER, Persönlicher Referent des Stellvertreters des Ministers der Justiz, und GERHARD DILLHÖFER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Mit der Bildung der Wahlausschüsse in den Kreisen und Bezirken und der Festlegung der Zahl der für jedes Gericht zu wählenden Schöffen hatte der erste Abschnitt der Wahlvorbereitungen Anfang November seinen Abschluß gefunden. Der Inhalt des zweiten Abschnitts der Wahlvorbereitungen, in dem wir uns gegenwärtig befinden, besteht in der politisch-ideologischen Arbeit der Gerichte und der Parteien und Massenorganisationen. Ziel dieses Abschnitts ist es, in einer großen Zahl von Justizveranstaltungen in Betrieben, Dörfern und Wohngebieten und in Berichterstattungen der Gerichte vor den Kreistagen die Bevölkerung mit der Arbeit der Justiz bekannt zu machen und gleichzeitig einen engen Kontakt mit den örtlichen Volksvertretungen herzustellen. Darüber hinaus müssen die Parteien und Massenorganisationen in diesem Abschnitt der Wahlvorbereitungen die Aussprachen mit den von ihnen vorgesehenen Kandidaten für das Schöffenamt durchführen. Diese beiden Aufgaben, denen eine große politische Bedeutung zukommt, sind soweit das Wahlbüro des Zentralen Wahlausschusses im Ministerium der Justiz dies überblicken kann in allen Kreisen und Bezirken in Angriff genommen worden. Jedoch lassen die ersten Berichte erkennen, daß nicht überall mit der gleichen Initiative und der gleichen Intensität an die Lösung dieser Aufgaben herangegangen worden ist. Natürlich gibt es in manchen Kreisen gewisse Schwierigkeiten zu überwinden, die z. B. infolge Erkrankung mehrerer Mitarbeiter des Gerichts oder aus anderen Gründen aufgetreten sind. Dies alles konnte aber weder die Direktoren der Gerichte noch die Sekretäre der Räte der Kreise (als Vorsitzende der Wahlausschüsse) und die anderer. Mitarbeiter der Wahlausschüsse von der Pflicht entbinden, um die Erfüllung der gestellten Aufgaben zu kämpfen. Wenn z. B. am 19. November anläßlich des Besuchs von zwei Mitarbeitern des Wahlbüros in Bad Doberan festgestellt werden mußte, daß der Vorsitzende des Wahlausschusses eine Woche abwesend war, ohne seinen Vertreter, den Direktor des Kreisgerichts, hiervon zu verständigen, so ist das nicht gerade ein gutes Beispiel der Zusammenarbeit beider Organe. Zum anderen zeigt aber die Tatsache, daß der stellvertretende Direktor des Gerichts von der Abwesenheit des Sekretärs überhaupt nichts wußte obwohl die Woche fast verstrichen war , wie wenig dieser Kollege sich um die Arbeit des Wahlausschusses gekümmert hat. Diesem schlechten Beispiel steht jedoch eine große Zahl positiver Beispiele gegenüber, die die Gewähr dafür bieten, daß die Schöffenwahlen 1958 ein voller Erfolg werden. Nach dem Stand vom 23. November waren bereits bis zu diesem Zeitpunkt in elf Bezirken rund 4500 Aussprachen mit der Bevölkerung geplant, von denen bis zum 16. November etwa 200 bereits durchgeführt waren. Hinzu kommen noch etwa 300 bis 400 Berichterstattungen vor den örtlichen Volksvertretungen (Kreistage und Gemeindevertretungen). So hatte z. B. wie dies auch in zahlreichen anderen Kreisen geschah der Direktor des Kreisgerichts Burg bei Magdeburg auf einer Bürgermeistertagung über die Schöffenwahlen gesprochen und die Bürgermeister um Mitarbeit gebeten; das Ergebnis war, daß mehrere Gemeindevertretungen den Direktor baten, auch in ihren Gemeinden über Justizfragen zu berichten. Die relativ hohe Zahl der geplanten Veranstaltungen zeigt, daß die organisatorische Vorbereitung der Justizveranstaltungen gut ist. Auch die Pressearbeit ist gegenüber der Schöffenwahl von 1955 wesentlich verbessert worden. Es darf dabei aber von keinem Richter und keinem Schöffen übersehen werden, daß die beste organisatorische Vorbereitung nutzlos ist und sich politisch gesehen geradezu negativ auswirken muß, wenn diese Veranstaltungen nicht auch inhaltlich gut vorbereitet sind1. Das Hauptaugenmerk der Direktoren der Gerichte muß deshalb darauf gerichtet sein, daß jeder Richter und jeder Schöffe, der als Referent in einer Justizveranstaltung auftritt, nicht nur mit den 806 l vgl. hierzu Weise/Knecht/Preußner in NJ 1957 S. 774.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 806 (NJ DDR 1957, S. 806) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 806 (NJ DDR 1957, S. 806)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der Taktik des Gegners, insbesondere konkret auf die Angriffe gegen die Staatsgrenze bezogen, und zur weiteren-Erhöhung der revolutionären Wachsamkeit im Grenzgebiet.

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