Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 800

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 800 (NJ DDR 1957, S. 800); werden. Daher werden den operativ tätigen Staatsanwälten die Erfahrungen der Staatsanwaltschaft zusammen mit den daraus abgeleiteten verallgemeinernden Schlußfolgerungen und den erforderlichen methodischen Hinweisen übermittelt. Es kann dabei erforderlich sein, eine Differenzierung nach den örtlichen Bedingungen vorzunehmen. Das setzt die ständige Mitarbeit aller Staatsanwälte in ihrem regionalen und sachlichen Wirkungsbereich voraus. Die Sammlung, Auswertung und Berichterstattung ist daher eine wichtige Tätigkeit aller Staatsanwälte. Um den Überblick der Organe der mittleren und höchsten Ebene zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Arbeitsorganisation dieser Aufgabe anzupassen. Die Arbeitsteilung erfolgt deshalb erstens nach sachlichen Gesichtspunkten und zweitens in territorialer Hinsicht. Die Staatsanwälte in den Fachabteilungen sind zuständig für ein bestimmtes Rechtsgebiet und zugleich für ein bestimmtes Territorium, vorzugsweise für dasjenige, in dem Fragen aus dem fachlichen Spezialgebiet besonders häufig Vorkommen. Sie erhalten als Spezialisten alle das einschlägige Rechtsgebiet berührenden Sachen zur Bearbeitung, sachlichen Auswertung und soweit auch ihr Territorium betroffen ist zur Vertretung; alle übrigen Sachen aus ihrem örtlichen Bereich erhalten sie zur Kenntnisnahme. Auf diese Weise haben sie einen genauen Überblick über die Ereignisse in ihrem Territorium und darüber hinaus als Spezialisten einen solchen über die Entwicklung bestimmter Rechtsgebiete. Das ist die Voraussetzung, um die Ergebnisse der Rechtsentwicklung systematisieren, aber diese Aufgabe erforderlichenfalls auch gleich in entsprechend differenzierter Weise lösen zu können. Die Systematisierung erfolgt durch die Generalstaatsanwaltschaft. Sie bringt den Staatsanwälten die Ergebnisse teils in Form von Handbüchern für bestimmte Sachgebiete, teils in Form von methodischen Instruktionen und Richtlinien des Generalstaatsanwalts oder auch in Form von Aufsätzen zu wichtigen Teilfragen zur Kenntnis, die in der Zeitschrift des Generalstaatsanwalts erscheinen. Der Rahmen der Veröffentlichungen wird trotz der Beschränkung auf das Arbeitsgebiet der Staatsanwaltschaft nicht zu eng gehalten. In dieser Zeitschrift werden Beschlüsse der KPC und der Regierung, Ergebnisse von Analysen der Staatsanwälte und der Rechtsprechung, Erfahrungen aus der Sowjetunion und den Volksdemokratien, schließlich aber auch kritische Stellungnahmen zu den Maßnahmen der Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Diese ständige Dokumentation der staatsanwaltschaftlichen Praxis bietet den Staatsanwälten bei der Lösung ihrer Fragen eine sichere Anleitung; sie gestattet es auch, die Vervollkommnung der staatsanwaltschaftlichen Arbeitsmethoden genau zu beobachten und auf sie Einfluß zu nehmen. Die tschechoslowakische Staatsanwaltschaft kann infolge dieser gut ausgebauten Methode auf eine laufende Anleitung durch Instrukteure weithin verzichten. Sie entgeht damit der dieser Einrichtung in gewissem Umfang anhaftenden Gefahr des Schematismus und der Einschränkung der eigenen Initiative der Staatsanwälte. Sie kann statt dessen auf entsprechende Signale hin in größerem Umfang Teil- oder Komplexrevisionen durchführen, deren Ergebnisse sichere Hinweise auf die in der staatsanwaltschaftlichen Arbeit bestehenden Mängel und auf die Mittel zu ihrer Behebung geben. Damit aber wird die im eigenen Apparat durchgeführte Kontrolltätigkeit selbst wieder zu einem wichtigen Mittel der Entwicklung der staatsanwaltschaftlichen Arbeitsmethoden. Da das Ziel der staatsanwaltschaftlichen Arbeit in der CSR auf die Beseitigung von Komplexen von Ungesetzlichkeiten gerichtet ist, wird auch die Lösung der Planaufgaben durch Analysen dokumentiert, in denen solche Komplexe in allen Einzelheiten aufgedeckt werden. Den zentralen Staatsorganen wird durch die Zusammenfassung der Ergebnisse, welche die an der Basis durchgeführte systematische Kontrolle der Staatsanwaltschaft gebracht hat, ein Spiegelbild ihrer politischen und fachlichen Wirksamkeit geliefert. Die vom Generalstaatsanwalt gezogenen Schlußfolgerungen werden dem Zentralkomitee der KPC und der Regierung unterbreitet. Sie werden natürlich auch im Apparat der Staatsanwaltschaft selbst ausgewertet. Die Analysen der Staatsanwaltschaft bilden wichtige Arbeitsgrundlagen bei der Entwicklung von Gesellschaft und Staat und tragen wesentlich zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei, ggf. auch durch die Herbeiführung entsprechender Regierungsbeschlüsse. Die Stellung des Staatsanwalts im sozialistischen Staate als eines Hüters und Förderers der Gesetzlichkeit wird dadurch in zunehmendem Maße gefestigt und damit die Konzeption Lenins über di'e Aufgaben und die Bedeutung der Staatsanwaltschaft verwirklicht. Die Einheitlichkeit der tschechoslowakischen Staatsanwaltschaft, die Wissenschaftlichkeit und Rationalität ihrer Arbeitsweise sowie die gut durchdachte Methodik und die Konsequenz, mit der sie an die Aufgaben herangeht, hinterlassen einen großen Eindruck. Dies sind die besten Voraussetzungen, um die vielfältigen und komplizierten Probleme zu lösen, welche der Staatsanwaltschaft im sozialistischen Staat übertragen sind. Zur Diskussion Zur Zuständigkeit der Verkehrsgerichte in Strafsachen Von Dr. HANS WEBER, Richter am Kreisgericht Potsdam-Land Am 22. April 1954 erließ der Ministerrat die Verordnung über die Zuständigkeit der Gerichte in Verkehrssachen (GBl. S. 461). Zur Begründung der Bildung der Verkehrsgerichte wird in der Präambel der Verordnung darauf hingewiesen, daß „die mit den Verkehrsverhältnissen im Zusammenhang stehenden Straf-und Zivilsachen infolge ihrer Kompliziertheit und Vielfältigkeit eine besondere Sachkenntnis der Richter“ erfordern. An einer späteren Stelle heißt es: „Im Interesse einer sachkundigen Ermittlung und Wahrheitserforschung sowie einer Verbesserung und Beschleunigung der Rechtsfindung werden die Verkehrssachen bei wenigen Gerichten konzentriert.“ Dieser Zweckbestimmung der Verkehrsgerichte entspricht auch die Zuständigkeitsregelung, welche die §§ 6 (für Strafsachen) und 7 (für Zivilsachen) enthalten. In diesem Beitrag soll nur über die Zuständigkeit der Verkehrs straf kammern gesprochen werden. Nach § 6 der Verordnung sind die Strafkammern und -senate für Verkehrssachen für alle Verbrechen ausschließlich zuständig, die in Ausübung oder im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verkehrsbetriebe begangen werden oder die gegen die Einrichtungen des Verkehrs oder die unmittelbare technische Durchführung des Verkehrs gerichtet sind, ferner für alle Straftaten, die für Verkehrsunfälle ursächlich sind. Darüber hinaus hat der Staatsanwalt nach § 6 Abs. 2 der Verordnung das Recht, durch Erhebung der Anklage die Zuständigkeit einer Kammer oder eines Senats für Verkehrssachen zu begründen. Diese Zuständigkeitsregelung deutet darauf hin, daß vor den Verkehrsgerichten nur Strafsachen verhandelt werden sollen, die wegen ihrer Art kompliziert sind und vor allem hinsichtlich der Feststellung kausaler Zusammenhänge und der Schuld (durchweg handelt es sich um Fahrlässigkeit) Schwierigkeiten bereiten. Die überwiegende Mehrzahl der in den ersten drei Quartalen 1957 vor der Verkehrsstrafkammer des 00;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 800 (NJ DDR 1957, S. 800) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 800 (NJ DDR 1957, S. 800)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des internationalen Klassenkampfes und der gesellschaftlichen Entwicklung in der zu erfüllen. Die der ist datei entsprechend der politischoperativen Situation, den Lagebedingungen im Verantwortungsbereich und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erweisen sich jegliche Erscheinungen der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft immer deutlicher als ein die Entwicklung ernsthaft störender Faktor.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X