Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 799

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 799 (NJ DDR 1957, S. 799); Besuch bei der Staatsanwaltschaft der Tschechoslowakischen Republik Von GUSTAV FEILER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Ende September wurde eine Studiendelegation von Staatsanwälten der DDR von der Staatsanwaltschaft der CSR empfangen. Es war die erste Delegation von Staatsanwälten aus einem volksdemokratischen Staat in der CSR. Der Freundschaftsbesuch diente wechselseitiger sachlicher Information und der Anbahnung persönlicher Kontakte. Die Aufgabe der Studiendelegation bestand darin, sich Kenntnisse der Organisation und der Arbeitsmethoden der Staatsanwaltschaft der CSR zu verschaffen. Dies war durch schriftliche Anfragen vorbereitet worden. Der Generalstaatsanwalt der CSR, Prof. Dr. Bartuska, sowie die Staatsanwälte in den Kreisen und Bezirken legten in einer darüber weit hinausgehenden hilfsbereiten Weise die Probleme und die zu ihrer Lösung in der CSR angewendeten Mittel dar. Die großzügige Gastfreundschaft der tschechoslowakischen Kollegen, welche die deutschen Staatsanwälte in überreichem Maße genossen, knüpfte auch enge persönliche Beziehungen. Die Probleme, deren Lösung die Staatsanwaltschaft der CSR in Angriff genommen hat, sind dieselben, welche auch die Staatsanwaltschaft in der DDR zu lösen sich bemüht. Sowohl in der CSR als auch in der DDR unterstützt die Staatsanwaltschaft mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den Kampf um die Verteidigung des Friedens, die Sicherung des sozialistischen Staatswesens, die breite Entfaltung des sozialistischen Aufbaus und die konsequente Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Grundlage für die Funktion, welche die Staatsanwälte im sozialistischen Staat ausüben, ist in der CSR wie in der DDR die Leninsche Konzeption von der sozialistischen Staatsanwaltschaft. Obwohl es reizvoll wäre, hier alle Einzelheiten der gesammelten Erfahrungen und empfangenen Anregungen aufzuzeichnen, ist im folgenden doch eine Beschränkung auf die wesentlichen Punkte erforderlich. Es sollen daher vor allem die Fragen erörtert werden, welche die Staatsanwälte in der DDR besonders interessieren: die Fragen der Arbeitsmethoden. Die Staatsanwaltschaft der CSR hat unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse mit Konsequenz begonnen, das Prinzip der einheitlichen, zentralen Leitung der Staatsanwaltschaft zu verwirklichen. Dieses Prinzip setzt eine starke operative Basis und eine zielsichere zentrale Leitung voraus. Es erfordert ferner eine mittlere Ebene, die stark genug ist, um die erforderliche Konkretisierung der gesamtstaatlich gestellten Aufgaben vorzunehmen, die aber andererseits durch ihr Übergewicht auch nicht die Initiative der Basis durch Gängelei einschränken und ihre Verantwortlichkeit für die operative Tätigkeit mindern darf. Die Staatsanwaltschaft der CSR konnte hierbei von guten Voraussetzungen ausgehen. Schon vor längerer Zeit war die operative Basis stark ausgebaut worden. Alle Staatsanwälte besitzen eine durch Staatsexamina abgeschlossene fünfjährige Fachausbildung. Sie sind zum weit überwiegenden Teil in der Kreisebene eingesetzt. Einmann-Staatsanwaltschaften gibt es schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Die Kreisstaatsanwaltschaften haben gute Verbindungen zu den regionalen Organen der Kommunistischen Partei der CSR, zu den örtlichen Volksvertretungen und den örtlichen Organen der Staatsgewalt. Die Bezirksstaatsanwaltschaft als mittlere Ebene stützt sich auf die Kreisstaatsanwaltschaften. Sie leitet und kontrolliert die Kreisstaatsanwaltschaften nach den Prinzipien, welche die Generalstaatsanwaltschaft für die Staatsanwälte des ganzen Landes verbindlich bestimmt und welche die Bezirksstaatsanwaltschaft entsprechend den örtlichen Bedingungen konkretisiert. Da die Bezirks-Staatsanwaltschaften der CSR in einer Reihe von Fragen, welche die Bezirksstaatsanwälte der DDR in verhältnismäßig breitem Umfang selbst bearbeiten, sich auf die Ausübung ihrer Kontrollfunktionen beschränken und die zuständigen Organe der Staatsgewalt zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit heranziehen, kommen sie mit einer relativ geringen Anzahl juristischer Mit- arbeiter aus. Dabei wirkt auch auf der mittleren Ebene die vorhandene breite Verbindung zu den Volksvertretungen und der Exekutive stark unterstützend. Die Gefahr ressortmäßiger Beschränkungen wird dadurch vermieden, und es werden gute Voraussetzungen für die gleichmäßige und einheitliche Ausübung der Funktionen der sozialistischen Staatsgewalt geschaffen. Dabei übt die Staatsanwaltschaft ihre Kontrolle der Gesetzlichkeit auf breiter Grundlage systematisch aus, analysiert ständig den bestehenden Zustand der Gesetzlichkeit und stellt die hierbei auftretenden Probleme zur Erörterung. Die Wahrung der gesetzlichen Stellung der Staatsanwaltschaft ist nicht allein die Folge eines Dekrets, sondern vor allem die Wirkung der eigenen Aktivität in Ausübung der gesetzlichen Funktion und Wahrung der übertragenen Kompetenzen. Die Studiendelegation hat an vielen Einzelheiten feststellen können, daß die Staatsanwaltschaft der CSR eine sehr bedeutende und geachtete Stellung unter den Staatsorganen besitzt. Die einheitliche, zentrale Leitung der Staatsanwaltschaft der CSR wird durch die Generalstaatsanwaltschaft gewährleistet. Die Einheitlichkeit der Staatsanwaltschaft findet darin ihren Ausdruck, daß alle Zweige staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit die Allgemeine Aufsicht, Strafsachen, Zivilsachen und Militärsachen dem Generalstaalsanwalt unterstellt und als Teile einer einheitlichen Dienststelle in einem Haus untergebracht sind. Die zentrale Leitung gewährleistet der Generalstaatsanwalt dadurch, daß er für alle Zweige die Arbeitsaufgaben verbindlich bestimmt. Ihre Verwirklichung wird durch strenge Planmäßigkeit und breite Heranziehung aller zur Anleitung geeigneten Hilfsmittel gesichert. Die Grundorientierung für die Plangestaltung geben die Beschlüsse der KPC und der Regierung, insofern sie die Schwerpunkte der politischen Entwicklung bestimmen. Es ist ein Prinzip der tschechoslowakischen Staatsanwaltschaft, aus der Fülle der sich hieraus ergebenden Schlußfolgerungen nur eine geringe Zahl der für ihre Arbeit wichtigsten Probleme als Schwerpunkte auszuwählen. Das sind die Probleme der Gesetzlichkeit, welche für die Entwicklung der Gesellschaft und des Staates im gegebenen historischen Zeitpunkt prinzipielle Bedeutung besitzen, den gesamten Bereich der staatsanwaltschaftliehen Tätigkeit berühren und daher auch den vollen Einsatz der staatsanwalt-schaftlichen Mittel, erforderlichenfalls in verschiedener Kombination, erfordern. Alle Planaufgaben werden unter dem Gesichtspunkt der Aufsichtsfunktion der Staatsanwaltschaft zusammengefaßt. Sie sind stets Komplexaufgaben, die zu ihrer Lösung in erster Linie der Ausnutzung der Mittel der Allgemeinen Aufsicht, insbesondere der systematischen Aufsicht, des Komplexhinweises und der Ausnutzung der Beratungsstimme der Staatsanwälte in den Organen der Staatsmacht, aber auch der Gerichtsaufsicht, insbesondere der systematischen und erweiterten Mitwirkung, bedürfen. Das Ziel jeder Aufgabenstellung ist stets, den Zustand der Gesetzlichkeit zu verbessern und ihren Inhalt im Sinne der Herbeiführung sozialistischer Beziehungen in Gesellschaft und Staat weiterzuentwickeln. Unter diesen Umständen schließt schon die Feststellung eines Schwerpunkts jede Spontaneität aus. Sie erfordert vielmehr eine wissenschaftliche Untersuchung der Vorgefundenen Situation. Diese geht stets von den statistischen Unterlagen aus, die vor allem für die Bekämpfung der Kriminalität eine Fülle von Hinweisen geben und infolge der Möglichkeit maschineller Auswertung eine Vielzahl von Kombinationen und demzufolge auch verschiedener Erkenntnismöglichkeiten eröffnen. Diese quantitative Analyse wird durch eine qualitative Analyse ergänzt. Bei ihr werden alle im Bereiche der Staatsanwaltschaft vorhandenen, aber auch die erreichbaren Erfahrungen anderer Staatsorgane und die Beschwerden der Werktätigen ausgewertet. Diese breite Erfahrungsgrundlage muß bei der Lösung der gestellten Aufgaben zur Wirksamkeit gebracht 799;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 799 (NJ DDR 1957, S. 799) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 799 (NJ DDR 1957, S. 799)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen beteiligt sind, der Charakter von Bedingungen zu, die als notwendige Vermittlungsglieder der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einflüsse verstärkt wurde. in Einzelfällen die Kontaktpartner eine direkte, ziel- gerichtete feindlich-negative Beeinflussung ausübten. Eine besondere Rolle bei der Herausbildung und Verfestigung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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