Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 799

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 799 (NJ DDR 1957, S. 799); Besuch bei der Staatsanwaltschaft der Tschechoslowakischen Republik Von GUSTAV FEILER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Ende September wurde eine Studiendelegation von Staatsanwälten der DDR von der Staatsanwaltschaft der CSR empfangen. Es war die erste Delegation von Staatsanwälten aus einem volksdemokratischen Staat in der CSR. Der Freundschaftsbesuch diente wechselseitiger sachlicher Information und der Anbahnung persönlicher Kontakte. Die Aufgabe der Studiendelegation bestand darin, sich Kenntnisse der Organisation und der Arbeitsmethoden der Staatsanwaltschaft der CSR zu verschaffen. Dies war durch schriftliche Anfragen vorbereitet worden. Der Generalstaatsanwalt der CSR, Prof. Dr. Bartuska, sowie die Staatsanwälte in den Kreisen und Bezirken legten in einer darüber weit hinausgehenden hilfsbereiten Weise die Probleme und die zu ihrer Lösung in der CSR angewendeten Mittel dar. Die großzügige Gastfreundschaft der tschechoslowakischen Kollegen, welche die deutschen Staatsanwälte in überreichem Maße genossen, knüpfte auch enge persönliche Beziehungen. Die Probleme, deren Lösung die Staatsanwaltschaft der CSR in Angriff genommen hat, sind dieselben, welche auch die Staatsanwaltschaft in der DDR zu lösen sich bemüht. Sowohl in der CSR als auch in der DDR unterstützt die Staatsanwaltschaft mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln den Kampf um die Verteidigung des Friedens, die Sicherung des sozialistischen Staatswesens, die breite Entfaltung des sozialistischen Aufbaus und die konsequente Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Grundlage für die Funktion, welche die Staatsanwälte im sozialistischen Staat ausüben, ist in der CSR wie in der DDR die Leninsche Konzeption von der sozialistischen Staatsanwaltschaft. Obwohl es reizvoll wäre, hier alle Einzelheiten der gesammelten Erfahrungen und empfangenen Anregungen aufzuzeichnen, ist im folgenden doch eine Beschränkung auf die wesentlichen Punkte erforderlich. Es sollen daher vor allem die Fragen erörtert werden, welche die Staatsanwälte in der DDR besonders interessieren: die Fragen der Arbeitsmethoden. Die Staatsanwaltschaft der CSR hat unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse mit Konsequenz begonnen, das Prinzip der einheitlichen, zentralen Leitung der Staatsanwaltschaft zu verwirklichen. Dieses Prinzip setzt eine starke operative Basis und eine zielsichere zentrale Leitung voraus. Es erfordert ferner eine mittlere Ebene, die stark genug ist, um die erforderliche Konkretisierung der gesamtstaatlich gestellten Aufgaben vorzunehmen, die aber andererseits durch ihr Übergewicht auch nicht die Initiative der Basis durch Gängelei einschränken und ihre Verantwortlichkeit für die operative Tätigkeit mindern darf. Die Staatsanwaltschaft der CSR konnte hierbei von guten Voraussetzungen ausgehen. Schon vor längerer Zeit war die operative Basis stark ausgebaut worden. Alle Staatsanwälte besitzen eine durch Staatsexamina abgeschlossene fünfjährige Fachausbildung. Sie sind zum weit überwiegenden Teil in der Kreisebene eingesetzt. Einmann-Staatsanwaltschaften gibt es schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Die Kreisstaatsanwaltschaften haben gute Verbindungen zu den regionalen Organen der Kommunistischen Partei der CSR, zu den örtlichen Volksvertretungen und den örtlichen Organen der Staatsgewalt. Die Bezirksstaatsanwaltschaft als mittlere Ebene stützt sich auf die Kreisstaatsanwaltschaften. Sie leitet und kontrolliert die Kreisstaatsanwaltschaften nach den Prinzipien, welche die Generalstaatsanwaltschaft für die Staatsanwälte des ganzen Landes verbindlich bestimmt und welche die Bezirksstaatsanwaltschaft entsprechend den örtlichen Bedingungen konkretisiert. Da die Bezirks-Staatsanwaltschaften der CSR in einer Reihe von Fragen, welche die Bezirksstaatsanwälte der DDR in verhältnismäßig breitem Umfang selbst bearbeiten, sich auf die Ausübung ihrer Kontrollfunktionen beschränken und die zuständigen Organe der Staatsgewalt zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit heranziehen, kommen sie mit einer relativ geringen Anzahl juristischer Mit- arbeiter aus. Dabei wirkt auch auf der mittleren Ebene die vorhandene breite Verbindung zu den Volksvertretungen und der Exekutive stark unterstützend. Die Gefahr ressortmäßiger Beschränkungen wird dadurch vermieden, und es werden gute Voraussetzungen für die gleichmäßige und einheitliche Ausübung der Funktionen der sozialistischen Staatsgewalt geschaffen. Dabei übt die Staatsanwaltschaft ihre Kontrolle der Gesetzlichkeit auf breiter Grundlage systematisch aus, analysiert ständig den bestehenden Zustand der Gesetzlichkeit und stellt die hierbei auftretenden Probleme zur Erörterung. Die Wahrung der gesetzlichen Stellung der Staatsanwaltschaft ist nicht allein die Folge eines Dekrets, sondern vor allem die Wirkung der eigenen Aktivität in Ausübung der gesetzlichen Funktion und Wahrung der übertragenen Kompetenzen. Die Studiendelegation hat an vielen Einzelheiten feststellen können, daß die Staatsanwaltschaft der CSR eine sehr bedeutende und geachtete Stellung unter den Staatsorganen besitzt. Die einheitliche, zentrale Leitung der Staatsanwaltschaft der CSR wird durch die Generalstaatsanwaltschaft gewährleistet. Die Einheitlichkeit der Staatsanwaltschaft findet darin ihren Ausdruck, daß alle Zweige staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit die Allgemeine Aufsicht, Strafsachen, Zivilsachen und Militärsachen dem Generalstaalsanwalt unterstellt und als Teile einer einheitlichen Dienststelle in einem Haus untergebracht sind. Die zentrale Leitung gewährleistet der Generalstaatsanwalt dadurch, daß er für alle Zweige die Arbeitsaufgaben verbindlich bestimmt. Ihre Verwirklichung wird durch strenge Planmäßigkeit und breite Heranziehung aller zur Anleitung geeigneten Hilfsmittel gesichert. Die Grundorientierung für die Plangestaltung geben die Beschlüsse der KPC und der Regierung, insofern sie die Schwerpunkte der politischen Entwicklung bestimmen. Es ist ein Prinzip der tschechoslowakischen Staatsanwaltschaft, aus der Fülle der sich hieraus ergebenden Schlußfolgerungen nur eine geringe Zahl der für ihre Arbeit wichtigsten Probleme als Schwerpunkte auszuwählen. Das sind die Probleme der Gesetzlichkeit, welche für die Entwicklung der Gesellschaft und des Staates im gegebenen historischen Zeitpunkt prinzipielle Bedeutung besitzen, den gesamten Bereich der staatsanwaltschaftliehen Tätigkeit berühren und daher auch den vollen Einsatz der staatsanwalt-schaftlichen Mittel, erforderlichenfalls in verschiedener Kombination, erfordern. Alle Planaufgaben werden unter dem Gesichtspunkt der Aufsichtsfunktion der Staatsanwaltschaft zusammengefaßt. Sie sind stets Komplexaufgaben, die zu ihrer Lösung in erster Linie der Ausnutzung der Mittel der Allgemeinen Aufsicht, insbesondere der systematischen Aufsicht, des Komplexhinweises und der Ausnutzung der Beratungsstimme der Staatsanwälte in den Organen der Staatsmacht, aber auch der Gerichtsaufsicht, insbesondere der systematischen und erweiterten Mitwirkung, bedürfen. Das Ziel jeder Aufgabenstellung ist stets, den Zustand der Gesetzlichkeit zu verbessern und ihren Inhalt im Sinne der Herbeiführung sozialistischer Beziehungen in Gesellschaft und Staat weiterzuentwickeln. Unter diesen Umständen schließt schon die Feststellung eines Schwerpunkts jede Spontaneität aus. Sie erfordert vielmehr eine wissenschaftliche Untersuchung der Vorgefundenen Situation. Diese geht stets von den statistischen Unterlagen aus, die vor allem für die Bekämpfung der Kriminalität eine Fülle von Hinweisen geben und infolge der Möglichkeit maschineller Auswertung eine Vielzahl von Kombinationen und demzufolge auch verschiedener Erkenntnismöglichkeiten eröffnen. Diese quantitative Analyse wird durch eine qualitative Analyse ergänzt. Bei ihr werden alle im Bereiche der Staatsanwaltschaft vorhandenen, aber auch die erreichbaren Erfahrungen anderer Staatsorgane und die Beschwerden der Werktätigen ausgewertet. Diese breite Erfahrungsgrundlage muß bei der Lösung der gestellten Aufgaben zur Wirksamkeit gebracht 799;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 799 (NJ DDR 1957, S. 799) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 799 (NJ DDR 1957, S. 799)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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