Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 797

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 797 (NJ DDR 1957, S. 797); ständen auch bei den Volksvertretungen ausgewertet werden müssen, wobei die Beschlußfassung konkreter Maßnahmen zur Einhaltung der Gesetzlichkeit bei den Räten anzuregen und herbeizuführen ist. Diese Arbeitsmethode hat auf den als Schwerpunkt erkannten Gebieten, wie sozialistischer Sektor der Landwirtschaft, Baustoffindustrie, Jugendförderung, gewisse Erfolge hinsichtlich einer besseren und konsequenteren Einhaltung unserer Gesetze erzielt; die juristische Kontrolle in Form der Allgemeinen Aufsicht des Staatsanwalts konnte einen Beitrag zur Stärkung der Autorität der staatlichen Machtorgane und zur Verbesserung der Arbeit unseres Staatsapparats leisten. Gleichzeitig wurde gezeigt, wie sehr sich der Staatsapparat der Sorgen und Nöte der Werktätigen annimmt. Allerdings gelang es auch auf diesem Gebiet staats-anwaltschaftlicher Arbeit nicht, alle Fehler und alle Schwächen auf einen Schlag zu überwinden; immer noch gibt es hier und da Staatsanwälte, die den ’Räten der Kreise und Bezirke, nachdem sie ihnen Ungesetzlichkeiten aufgezeigt haben und diese sich bemühten, sie abzustellen, noch formal Hinweise und Einsprüche ins Haus senden, weniger, um diesen Organen zu helfen, als um in der Statistik bei der übergeordneten Staatsanwaltschaft durch Zahlen zu glänzen. Es kommt aber nicht auf die Zahl der vom Staatsanwalt eingelegten Einsprüche oder gegebenen Hinweise an, sondern darauf, daß erkannte Gesetzesverletzungen abgestellt werden und sich nicht mehr wiederholen. Von der jeweiligen konkreten Situation im Kreis, Bezirk oder in der Gemeinde hängt es schließlich ab, welches das geeignetste und wirksamste Mittel zur Erreichung dieses Zieles ist. Auch passiert es leider noch, daß an die Räte ohne vorherige gründliche Prüfung der Beschwerden schriftliche Hinweise geschickt werden, die, da der Staatsanwalt die Sachaufklärung vernachlässigte, unbegründet sind. Eine solche bürokratische Arbeitsweise hilft naturgemäß nicht, sondern sie schadet nur. Diese Fehler werden sich im Laufe der Zeit durch eine qualifizierte Instrukteurtätigkeit der Obersten Staatsanwaltschaft und der Staatsanwälte der Bezirke und durch Inspektionen und Kontrollen überwinden lassen. Hierfür wird sich neben sog. Tiefenprüfungen auch die Durchführung von Prüfungen zu einzelnen Problemen weiterhin als ein wirksames Mittel erweisen. Große Hilfe bedeutet bereits die Einführung sog. dezentraler Dienstbesprechungen, auf denen einige Kreisstaatsanwälte strukturell gleicher oder ähnlicher Kreise ihre Fragen beraten und dadurch die Probleme vielseitiger erörtert und erläutert werden können, als wenn alle Kreisstaatsanwälte eines Bezirks gleichzeitig tagen. Die Staatsanwälte der Deutschen Demokratischen Republik können daher angesichts der Beschlüsse des 33. Plenums von einer festen Grundlage aus, die sie sich insbesondere nach dem 30. Plenum erarbeitet haben, an die Mitarbeit bei der Verwirklichung des großen Aktionsprogramms der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands bis 1960 herangehen. Die Staatsanwälte und Strafrichter werden vor allem Agenten, die, wie Walter Ulbricht feststellte, nichts mit unserer Gesellschaft zu tun haben, die gekaufte Subjekte der Imperialisten sind, hart anpacken und bestrafen. Wer Verbrechen gegen den Staat und die Tätigkeit seiner Organe begeht, wird unnachsichtig zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt für den Staatsverrat, wie Walter Ulbricht feststellte, das gilt für Spionage, für die Vermittlung von Forschungsergebnissen und für Übergabe von Nachrichten an feindliche Agenturen durch solche Agenten oder ihre Verbindungsleute. Das gilt für jene Verbrecher, die Menschen zur Republikflucht verleiten. Dabei wird es die Aufgabe der Staatsanwälte sein, im Lichte der Erkenntnisse des 33. Plenums auf ein gleichmäßigeres, nicht mehr nur kampagnemäßiges Handeln hinzusteuern. Wir meinen damit, daß es nicht richtig ist, daß seit 1953 z. B. zahlreiche Staatsanwälte die Zusammenarbeit mit den Organen der Steuerfahndung eingestellt haben und es bei uns kaum noch Prozesse wegen Steuerhinterziehung gibt, obwohl bekannt ist, daß nicht gerade selten Menschen ihren steuerlichen Verpflichtungen dem Staat gegenüber nicht nachkom-men. Wir meinen damit weiterhin, daß es ein ernster Fehler gewesen ist, solche Bürger unserer Republik, die andere zur Republikflucht verleitet haben, nicht zu verfolgen und anzuklagen, nachdem 1955/56 vielleicht einige Anklagen erhoben worden sind, die hätten unterbleiben können. Dieser Frage im letzten Jahr fast keine Beachtung zu schenken und sie gar zu bagatellisieren2, war falsch und schädlich angesichts des Umstandes, daß das westdeutsche Monopolkapital die Abwerbung von Bürgern der DDR zu einer Hauptmethode seiner aggressiven NATO-Agenturen entwik-kelt hat. Die Staatsanwälte werden gleichmäßiger und kontinuierlicher gewissen Fragen Beachtung zu schenken haben und nicht kampagnemäßig sich auf die eine oder andere Erscheinungsform des Verbrechens stürzen dürfen. Neben der erreichten besseren Differenzierung wird eine solche Arbeitsmethode wesentlich dazu beitragen, das Ansehen unseres Staates und der Justiz bei den Werktätigen zu heben und zu festigen, und die Hilfe der Werktätigen bei der Bekämpfung bestimmter Verbrechen wird spürbarer und aktiver werden. Aus dem großen Aktionsprogramm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands erwachsen der Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik u. a. folgende Aufgaben: Die Staatsanwälte werden das Strafrechtsergänzungsgesetz schnell und umfassend zu studieren und sich anzueignen haben. Sie werden es in breitem Umfang zu erläutern, zu erklären und zu popularisieren haben, um die Wachsamkeit unserer Werktätigen zu erhöhen, um ihnen zu zeigen, wie die Justiz bestrebt ist, unsere Errungenschaften, den sozialistischen Aufbau zu sichern und zu festigen, und wie sie gleichzeitig bemüht ist, all denen, die einmal gestrauchelt sind, zu helfen, den richtigen Weg in die Gesellschaft zurückzufinden. Aneignung des Strafrechtsergänzungsgesetzes, das ja mehr als eine schlichte Novelle zum Strafgesetzbuch vom 1871 ist, das in Wirklichkeit die erste große und nach sozialistischen Gesichtspunkten erfolgte Neukodifizierung wichtiger Teile des Strafgesetzbuches darstellt, heißt auch ständige Beobachtung der sich entwickelnden Praxis, die sich aus der Anwendung dieses Gesetzes ergibt, heißt nicht nur statistische Erfassung ihres Umfangs, sondern Analyse gewisser Erscheinungen und Arbeitsergebnisse auf allen Ebenen der Staatsanwaltschaft. Das Gesetz wird ohne Frage eine große Hilfe für die Staatsanwälte in ihrem Kampf gegen das Verbrechen sein. Es wäre aber ein großer Irrtum anzunehmen, daß diese Hilfe mit der Verabschiedung des Gesetzes durch die Volkskammer sich von allein einstellt. Es bedarf vielmehr großer organisatorischer Anstrengungen, um dem Gesetz im Sinne des Gesetzgebers, im Sinne der Erläuterungen von Walter Ulbricht auf der 33. Tagung des Zentralkomitees in vollem Umfang zum Leben zu verhelfen. Nichts wäre falscher, als das Gesetz schematisch anzuwenden und z. B. anzunehmen, daß, wenn 1956 81 Prozent aller verhängten Strafen unter 1 Jahr lagen, es angebracht wäre, auch nun in diesem ganzen Umfang hier nicht mehr zu bestrafen, sondern die Erziehungsmittel des neuen Strafensystems, nämlich den öffentlichen Tadel oder die bedingte Verurteilung, anzuwenden. Ich führe dieses Beispiel deshalb an, weil bei einigen Kreisgerichten und Staatsanwaltschaften bereits bei der Vorwegnahme der bedingten Verurteilung durch eine entsprechende Anwendung der bedingten Strafaussetzung (§ 346 StPO) solche Tendenzen der Maßlosigkeit und Prinzipienlosigkeit sich bemerkbar machten3. Die Staatsanwälte werden daher ihre Zusammenarbeit mit den Gerichten und Justizverwaltungen bei der Anwendung dieses Gesetzes und darüber hinaus überhaupt bewußter und enger gestalten müssen. Nicht alle Ansätze zu einer solchen engen kameradschaftlichen, 2 vgl. Urteil des OG vom 2. November 1956 in NJ 1956 S. 766. s vgl. Kern in NJ 1957 S. 726. 797;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 797 (NJ DDR 1957, S. 797) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 797 (NJ DDR 1957, S. 797)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht umfassend voraussehbaren Realisierungsbedingungen und Wirkungen ein sofortiges Handeln der Organe Staatssicherheit zur Unterbindung tatsächlicher oder möglicher Gefahrenmomente für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten unterstützt wird. Das ist insbesondere bei einzuleitenden Sofortmaßnahmen im zum Beispiel bei der Verhinderung von Suizid von ausschlaggebender Bedeutung.

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