Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 794

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 794 (NJ DDR 1957, S. 794); Punkt er’-cicht, wo an die Stelle des allgemeinen Instruments zum Schutze unseres Staates speziellere, feinere Instrumente treten können. Die Tagung des Instituts war ein guter Auftakt für das Gesetz. Sie bewies, daß bei uns ein neues Strafgesetz nicht mit negativen Betrachtungen verbunden wird, daß es vielmehr für eine Zeit geschaffen wird* in der mehr und mehr die Kraft der ganzen Gesellschaft zum Kampf gegen das Verbrechertum, zur Umerziehung der Gestrauchelten aufgerufen werden kann. Abschließend besprachen die Teilnehmer noch organisatorische Fragen über Publikationen und über die Mitarbeit der Strafrechtswissenschaftler im Rahmen der Vereinigung Demokratischer Juristen bei der Popularisierung der Grundgedanken des Gesetzes, für die sie sich mit aller Kraft einzusetzen verpflichteten. Einige aktuelle Probleme der staatsanwaltschaftlichen Arbeit Von BRUNO HAID, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Das 33. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands stellte fest, daß dem Sozialismus in Deutschland die Zukunft gehört. Das ist seit Anfang dieses Jahres noch offenkundiger geworden, seitdem sich die politische und ideologische Linie der 30. Tagung des Zentralkomitees als völlig richtig erwiesen hat. Dem Sozialismus gehört in Deutschland die Zukunft, weil in der Deutschen Demokratischen Republik bereits feste Grundlagen für den Sozialismus geschaffen wurden. Weder innere noch äußere gegnerische Kräfte sind in der Lage, das zu ändern. Von den Errungenschaften der Arbeiter-und-Bauern-Macht wird nichts preisgegeben werden. Dem Sozialismus gehört aber deshalb auch die Zukunft in ganz Deutschland, weil die verschärfte Ausbeutungspolitik der westdeutschen Monopolisten und Revanchisten, ihre Atomrüstungen, ihre aggressive NATO-Politik Deutschland und Europa einer Katastrophe zutreibt, wenn nicht im Interesse des Friedens in der Welt und im Interesse des deutschen Volkes dringend eine konstruktive Lösung der wichtigsten politischen Fragen erfolgt, die nur der Sozialismus zu bieten vermag. Ohne atomwaffenfreie und rüstungsbeschränkte Zone in Europa und ohne das Verbot der Herstellung von Atomwaffen, ohne ein Abkommen über die Begrenzung der Streitkräfte in beiden deutschen Staaten und ohne die Bildung eines deutschen Staatenbundes kann es keine Lösung der deutschen Frage geben, beruht der Frieden für das deutsche Volk und darüber hinaus für alle europäischen Völker nicht auf einer soliden Grundlage. Die Beschlüsse der 33. Tagung des Zentralkomitees sind das große Aktionsprogramm, um diesem Ziel Frieden und Sozialismus für ganz Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Sie umfassen die Maßnahmen, die notwendig sind, um der Volkswirtschaft der DDR weiter zum Aufstieg zu verhelfen, um die volksdemokratische Ordnung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht zu festigen. Die Vervollkommnung der Arbeit des Staatsapparates und die Weiterentwicklung der sozialistischen Gesetzlichkeit sind entscheidende Mittel zur Erreichung dieses Zieles. Angesichts dieses großen Aktionsprogramms der Partei der Arbeiterklasse, für dessen Realisierung weit über die Reihen der Partei hinaus Arbeiter, Bauern, Staatsangestellte und Angehörige der Intelligenz ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und ihren Fleiß einsetzen, ist es an der Zeit zu prüfen, inwieweit die Staatsanwälte der Deutschen Demokratischen Republik durch ihre Arbeit seit dem 30. Plenum bereits im Sinne dieser Beschlüsse gehandelt und welchen Beitrag sie zukünftig ihrerseits bei der Verwirklichung dieser großen Aufgaben zu leisten haben. Die Staatsanwaltschaft richtete ihre Tätigkeit seit dem 30. Plenum nach dem von Walter Ulbricht gegebenen Hinweis aus: „Wenn wir von Festigung der Arbeiter- und Bauernmaeht in der Deutschen Demokratischen Republik sprechen, so verstehen wir darunter die Erhöhung der Rechte der gewählten Staatsorgane, die Erweiterung der Rechte und Pflichten der örtlichen Volksvertretungen, die Überwindung von Fehlern einer Überzentralisation. Das wird dazu beitragen, die schöpferische Aktivität der Bevölkerung zu entfalten und die Beziehungen zwischen Staatsapparat und Volksmassen enger zu gestalten. Gleichzeitig aber ist es notwendig, die volksdemokratische Gesetzlichkeit zu festigen und die Wachsamkeit gegenüber der Tätigkeit von Agenten und Diversionsgruppen zu erhöhen, die Kampf- kraft der bewaffneten Kräfte der Arbeiter- und Bauern-macht zu stärken und die Ausbildung und politische Erziehung in den Kampfgruppen der Arbeiter zu verbessern. Wir sind überzeugt, daß es gelingen wird, in der Deutschen Demokratischen Republik den Beweis zu erbringen, daß die volksdemokratische Ordnung gestärkt und ihre Volksverbundenheit gewährleistet wird, ohne daß den konterrevolutionären Kräften ein Spalt geöffnet wird, in den sie ein-dringen könnten. Eine solche kontinuierliche Entwicklung wollen und können wir erreichen.“ Die richtungweisenden Beschlüsse des 30. Plenums gestatteten es den Staatsanwälten, ihre Arbeit auf ein höheres Niveau zu heben, ihre Parteilichkeit entsprechend ihrem sozialistischen Bewußtsein besser zu entwickeln und Schwächen und Mängel, die insbesondere in der Zeit vor dem 30. Plenum, ganz besonders im Augenblick des konterrevolutionären Putsches in Ungarn, sich hier und da bemerkbar machten, zu überwinden. Die Beschlüsse zu den ideologischen Problemen halfen der Staatsanwaltschaft, revisionistische Tendenzen, wie sie sich in gewissen mündlichen und schriftlichen Äußerungen bemerkbar gemacht hatten, als falsch zu erkennen und bei der Auseinandersetzung mit ihnen Fehler und Mängel in der eigenen Arbeit aufzudecken und zu korrigieren. Auf dem Gebiet des Strafrechts wurde die seit der III. Parteikonferenz oftmals zutage getretene stark einseitige Orientierung auf eine ausschließliche Wahrung der Rechte der Bürger unter Hintanstellung der Sicherheit der Arbeiter-und-Bauern-Macht und des Schutzes ihres Staates überwunden. Vordringlich wurde Klarheit geschaffen über die Anwendung des materiellen Verbrechensbegriffs, Front gemacht gegen eine formale Auslegung des § 141 Abs. 1 Ziff. 3 StPO, die beim Erlaß von Haftbefehlen der Spaltung Deutschlands und der in zahlreichen Fällen dadurch naheliegenden Gefahr der Republikflucht ungenügend Rechnung getragen hatte. Ferner wurde die Handhabung des § 148 Abs. 1 StPO kritisch überprüft und mit der allgemeinen Praxis aufgeräumt, zu kurzen Freiheitsstrafen Verurteilte nach der Verkündung des Urteils aus der Haft zu entlassen und sie erst Wochen oder gar Monate später zum Strafantritt zu laden. Diese Praxis der Justiz konnte zu Recht von den Werktätigen nicht verstanden werden. Gleichzeitig war es notwendig, den Staatsanwälten greifbare Hinweise dafür zu geben, daß eine differenziertere Handhabung der uns zur Verfügung stehenden Gesetze erforderlich ist. So wurde großes Gewicht darauf gelegt, die in unserer StPO gesetzlich verankerte Beschleunigungsmaxime in allen Stadien des Strafverfahrens zu beachten, da säumige Behandlung von Vorgängen, unzulässige Fristenbeschaffung und -Überschreitung die Schlagkraft der Justiz nicht zur Entfaltung kommen lassen. Bei den damaligen Beratungen entstand der Gedanke, in hierfür geeigneten Verfahren mehr als bisher auch vom beschleunigten Verfahren, wie es im § 231 ff. StPO vorgesehen ist, Gebrauch zu machen. Diese vom 30. Plenum inspirierten Hinweise, die eine Konkretisierung und Weiterentwicklung der von der Juristenkonferenz vom 10. Mai 1956 entwickelten Maßstäbe und Betrachtungsweise enthielten, forderten von den Staatsanwälten, in ihrer Anklagepolitik und in ihrer Strafpolitik qualifizierter* konsequenter und klarer zu Werke zu gehen. Diese Beschlüsse halfen aber auch, gewisse formale Auffassungen über die sozialistische Gesetzlichkeit* 794;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 794 (NJ DDR 1957, S. 794) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 794 (NJ DDR 1957, S. 794)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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