Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 789

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 789 (NJ DDR 1957, S. 789); Wenn wir mit dem. Gesetzentwurf vorschlagen, die Tatbestände der Staatsverbrechen zu konkretisieren und sie im einzelnen nach Schwere und Begehungsformen zu unterscheiden, dann und das möchte ich ausdrücklich betonen ändern sich gegenüber dem bisherigen Zustand weder die Art der unter Strafe gestellten Verbrechen noch, insgesamt gesehen, die angedrohten Strafen. Die Regelung dieses Gesetzes bedeutet vielmehr die konsequente Fortsetzung der bisherigen Linie. Die im Gesetz enthaltenen Tatbestände einschließlich ihrer differenzierten Strafdrohungen entsprechen den in der bisherigen Praxis bei der Bekämpfung der Staatsverbrechen gewonnenen Erfahrungen. Die differenzierten Formulierungen der Tatbestände führen aber jedem Bürger eindringlich vor Augen, welcher Methoden sich heute der Gegner bedient, um der Deutschen Demokratischen Republik zu schaden, und erleichtern es den Straforganen, die Verbrechen gegen unseren Staat richtig zu erkennen und jeden Täter seiner Tat entsprechend zu bestrafen. Bei aller Konkretheit werden diese Tatbestände es aber auch ermöglichen, allen Formen von Verbrechen, die die NATO-Agenturen für die Zukunft etwa planen sollten, wirksam zu begegnen. Als das schwerste Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik ist das Verbrechen des Staatsverrats an die Spitze dieser Bestimmungen gestellt, des Verrats an der Arbeiter-und-Bauern-Macht. Er umfaßt das Unternehmen des gewaltsamen Umsturzes oder der planmäßigen Untergrabung der verfassungsmäßigen Staats- und Gesellschaftsordnung, der gewaltsamen Behinderung des Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik und der leitenden Organe unseres Staates in ihrer verfassungsmäßigen Tätigkeit sowie das Unternehmen, das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik einem anderen Staat einzuverleiben oder einen Teil desselben von ihr loszulösen. Die weiteren Tatbestände gliedern sich in die verschiedenen Formen des Verrats, wie Spionage, Sammlung und Übermittlung von Nachrichten und die Verbindungsaufnahme zu Spionage- und Agentenorganisationen bzw. -gruppen. Ich lenke die Aufmerksamkeit besonders auf diese letztgenannte Form der Anknüpfung von Beziehungen zu solchen Organisationen. Sie geht gewöhnlich als erster Schritt den schweren Formen des Verrats und häufig auch anderen Staatsverbrechen, wie Sabotage, Diversion, voraus, und es ist wichtig, daß wir bei der Erläuterung dieses Gesetzes volle Klarheit darüber schaffen, wie derartige Beziehungen zu westdeutschen und westberliner Organisationen und Gruppen zu weiteren schwerwiegenden Verbrechen führen können. Ein eindrucksvolles Beispiel für die Gefährlichkeit derartiger Verbindungen offenbarte der Ende September vor dem Bezirksgericht Potsdam verhandelte Prozeß gegen Agenten des „Untersuchungsausschusses freiheitlicher Juristen“.* Bei diesen Agenten, die jetzt zu schweren Strafen verurteilt wurden, hat es vor Jahren damit angefangen, daß sie in anderen, persönlichen Angelegenheiten die Verbindung zu dem sogenannten „Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen“ suchten. Aus ihnen wurden später Spione auf allen Gebieten. In der Bundesrepublik und in Westberlin gibt es sieben amerikanische Spionage-und Agentenorganisationen, von denen der CIC in Westdeutschland allein 60 und in Westberlin 19 Dienststellen unterhält, und zahlreiche deutsche Agentenzentralen, die unter Leitung amerikanischer Dienststellen arbeiten. Es kommt dazu, daß besonders in den letzten Jahren zahllose andere Personenkreise dazu übergegangen sind, durch Verbindungen mit Bürgern unserer Republik diese zur Übermittlung von Nachrichten bis zum Verrat von Staats- und Betriebsgeheimnissen auszunutzen. Dazu gehören auch die westdeutschen Konzernbetriebe, Kreise der bei uns enteig-neten Klassen und republikflüchtige Personen. Dieses Gesetz muß vor allem in den volkseigenen Betrieben die Atmosphäre der Wachsamkeit gegenüber solchen Verbindungen festigen, die nicht nur die Vorstufe der Spionage, sondern in vielen Fällen auch der Abwerbung von Fachkräften aus unseren Betrieben darstellt. Mit dem organisierten Abzug von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik versucht der Gegner, den qualifiziertesten Teil unseres Kaderbestandes zu verringern, der zu den wichtigsten Voraussetzungen zur Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Aufgaben gehört. Die Verleitung von Bürgern zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik ist ein schweres Verbrechen gegen unseren Staat; es ist aber auch besonders verabscheuungswürdig wegen der gemeinen Methoden, mit denen diese Verbrechen oft durchgeführt werden, und wegen des menschlichen Unglücks, das sie in vielen Familien anrichlen. Wenn überall das Bewußtsein sich festigt, daß derjenige, der von uns wegläuft, Verrat am Sozialismus begeht, weil er ins Lager der Feinde geht und die NATO- und Atomkriegspolitiker stärkt, dann wird all jenen Versuchen der Erfolg versagt bleiben, Bürger der Deutschen Demokratischen Republik zum Verlassen unseres Staates zu bewegen. Die Gefährlichkeit derartiger Versuche verpflichtet uns jedoch, in unserem Gesetzentwurf dem Verbrechen der Verleitung von Bürgern zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik ernstes Gewicht beizulegen. Die Voraussetzungen für die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens sind besonders eingehend beschrieben und in der Strafdrohung differenziert, so z. B. danach, ob die Verleitung zur Republikflucht im Aufträge von Agenten- und ähnlichen Organisationen bzw. zum Zwecke des Dienstes in Söldnerformationen erfolgt oder ob sie sich besonders auf Jugendliche bzw. Fachkräfte konzentriert. Gestatten Sie, daß ich gleich in diesem Zusammenhang die Begründung für die vorgeschlagenen Änderungen des Paßgesetzes gebe. Mit dieser Änderung werden im wesentlichen die Worte „nach bzw. aus dem Ausland“ aus dem § 8 des Paßgesetzes in der bisherigen Fassung gestrichen. Damit wird ganz allgemein die Niehteinholung der Genehmigungen, die gemäß den geltenden Bestimmungen zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik oder zur Einreise in die Deutsche Demokratische Republik erforderlich sind, also auch derjenigen Genehmigungen, die Reisen von und nach der Bundesrepublik betreffen, in die Strafbestimmungen des Paßgesetzes einbezogen. Es wird damit die Ordnung hergestellt, die jeder Staat für die Regelung des Verlassens und Betretens seines Gebietes kennt und die der Tatsache der Existenz zweier deutscher Staaten entspricht. Diese Bestimmung bedeutet aber zugleich und hier liegt ihr unmittelbarer Zusammenhang mit den Strafbestimmungen des Strafrechtsergänzungsgesetzes gegen die Verleitung zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik Warnung und Schutz unserer Bürger vor der Gefahr, von den Rattenfängern der NATO eingefangen zu werden. Die zweite Gruppe von Tatbeständen umfaßt die verschiedensten Formen staatsgefährdender Tätigkeit. Dazu gehören Formen des Terrors, vom individuellen bis zum Massenterror, Angriffe gegen die örtlichen Organe der Staatsmacht sowie Propaganda und Hetze gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht. Schließlich sind Diversion und Sabotage als Verbrechen gekennzeichnet, die die Untergrabung oder Schwächung der Volkswirtschaft zum Ziele haben. Die zu den einzelnen Tatbeständen angedrohten Strafen entsprechen nach ihrer Art und Höhe der Schwere und Gefährlichkeit dieser Verbrechen. Im allgemeinen wird Zuchthaus, bei einigen Tatbeständen Gefängnis angedroht. Für eine Reihe von Tatbeständen ist vorgesehen, daß minderschwere Fälle geringer bestraft werden können. Damit ist den Gerichten die Möglichkeit gegeben, besonderen Umständen in Ausnahmefällen Rechnung zu tragen. Wir sehen jedoch auch schwere Fälle vor, die die Strafe bis zur Todesstrafe erhöhen können. In diesem Zusammenhang muß ich ein Wort über unsere Stellung zur Todesstrafe sagen. Das Oberste Gericht hat bereits in seinem Urteil gegen Burianek im Jahre 1951 zum Ausdruck gebracht, daß wir froh wären, wenn wir auf die Todesstrafe als schwerstes Mittel zum Schutze unseres Staates verzichten könnten. Auch heute noch zwingt uns die NATO-Politik dazu, die Androhung der Todesstrafe beizubehalten. Die 789 * Urteil des BG Potsdam vgl. S. 810 dieses Heltes. D. Red.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 789 (NJ DDR 1957, S. 789) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 789 (NJ DDR 1957, S. 789)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im am Dienstobjekt der Unter-suchungshaftanstalt sowie zur wirksamen Bekämpfung von Provokationen und anderen feindlich-negativen Handlungen von innen und außen, die Sicherungskonzeption der Untersuchungshaftanstalt zu erarbeiten.

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