Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 786

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 786 (NJ DDR 1957, S. 786); setzt ihre ganze Kraft für den Aufbau des Sozialismus, für ein Leben in Frieden und Wohlstand ein. Zu diesem Ergebnis hat zu einem nicht unbeträchtlichen Teil auch die verantwortungsbewußte Arbeit der in der Bekämpfung der Verbrechen tätigen Organe der Deutschen Demokratischen Republik beigetragen. Ihre Erfolge beruhen vor allem darauf, daß wir in den Organen der Staatssicherheit, der Deutsdien Volkspolizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte der Arbeiterklasse ergebene, dem Staat der Arbeiter und Bauern verbundene Menschen haben, die sich fundierte, auf der Wissenschaft des Marxismus-Leninismus beruhende Kenntnisse erworben haben. Viele von ihnen haben sich im antifaschistischen Widerstandskampf bewährt oder sind Söhne und Töchter von Eltern, die gegen Hitler gekämpft haben. Sie wissen, daß die sozialistische Gesetzlichkeit verlangt, daß kein Verbrechen unentdeckt bleibt, wobei es, wie Lenin lehrte, keineswegs auf besonders hohe Strafen, wohl aber auf die Unvermeidbarkeit der Strafe ankommt. Dazu kommt, daß viele Zehntausende von Bürgern zur Mitarbeit herangezogen worden sind, die als Schöffen an der Rechtsprechung teilnehmen oder in Volksvertretungen, m Kommissionen und Ausschüssen der örtlichen Organe der Staatsmacht zur Aufklärung über die Gesetze unseres Staates und durch verantwortungsbewußte Arbeit zur Überwindung örtlicher Schwerpunkte der Kriminalität beitragen. Dazu noch eine Bemerkung zur Einschätzung der künftigen Entwicklung unserer Kriminalität: Es ist selbstverständlich, daß wir nicht mit dem Fortgang des bisherigen Rückgangs rechnen können denn dann hätten wir in zehn Jahren überhaupt keine Kriminalität mehr! Wir haben jedoch noch weitere große Möglichkeiten zur Senkung der Kriminalitätsziffern. Hat bisher vor allem die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung gewirkt, so wird nun die bewußte Überwindung verschiedener Ursachen einsetzen müssen: Allein durch die Bekämpfung des Mißbrauchs des Alkohols könnten wir solche in der Gesamtkriminalität einen hohen Anteil betragenden Delikte, wie Schlägereien, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Verkehrsunfälle und Beleidigungen, um einen beachtlichen Prozentsatz senken. * Unsere bisherige Entwicklung und diese Perspektive bilden die Wurzel, aus der das vorliegende Gesetz erwachsen ist. Wir können jedoch das Wesen und den Stand der Entwicklung unseres Rechts nicht richtig einschätzen, wenn wir es nicht auch im Zusammenhang mit der Entwicklung des westdeutschen Staates und Rechts sehen. Gestatten Sie mir deshalb, bevor ich dazu übergehe. Ihnen die Hauptpunkte des vorliegenden Gesetzentwurfs zu erläutern, die charakteristischen Seiten der Entwicklung des Rechts und der Gerichtspraxis in der Bundesrepublik zu skizzieren. In der Bundesrepublik ist in den vergangenen Jahren immer mehr der unversöhnliche Gegensatz zwischen dem von den Interessen der Monopolisten und Militaristen diktierten Redit und den Lebensinteressen der Werktätigen offenbar geworden. Eine reaktionäre Rechtsentwicklung in Gesetzgebung und Rechtspraxis entspricht der immer schärfer hervortretenden Macht der Monopole und Militaristen und unterstützt diese. Sie führt zur Aufhebung der Demokratie, Zerstörung der Gesetzlichkeit und zu einer Welle von Verfolgungen gegen alle Verteidiger der Demokratie, des Friedens und des Fortschritts. Die Ziele der westdeutschen Gesetzgebung sind insgesamt darauf gerichtet, die Herrschaft der Monopole zu sichern. Den Interessen des Monopolkapitals ist darum auch die Strafgesetzgebung untergeordnet. Auch die westdeutsche Justiz, die die Gesetze anwendet, wirkt im Interesse der in Westdeutschland herrschenden Kreise, und Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiete des Strafrechts dienen dieser gesamten Entwicklung im Westen Deutschlands. Eine den herrschenden Kreisen dienende Rechtsanwendung wurde von vornherein dadurch gesichert, daß entgegen dem Potsdamer Abkommen in allen Bereichen der westdeutschen Justiz Hunderte faschistischer Richter und Staatsanwälte belassen wurden; selbst als Kriegsverbrecher gekennzeichnete Richter und Staatsanwälte rückten nicht nur in ihre früheren, sondern in noch höhere Positionen ein. Diesen Richtern waroes eine Herzensangelegenheit, ihre alten, der Kriegsverbrechen Angeklagten Komplicen zu rehabilitieren. Diese Linie, die sich bis heute fortsetzt, bestimmte von vornherein eine Seite der westdeutschen Rechtsprechung, und dabei leistete sowohl die westdeutsche Strafrechtswissenschaft durch juristische Konstruktionen als auch die Gesetzgebung zum Beispiel der Erlaß des sogenannten Amnestiegesetzes des Jahres 1954 wesentliche Hilfe. Zur Besänftigung der öffentlichen Meinung gab es zwar einige Verurteilungen von Kriegs-und Naziverbrechern; die in diesem Zusammenhang betriebene Pressepropaganda läuft in ihrem Ergebnis jedoch ebenfalls auf eine Rehabilitierung hinaus. Demgegenüber verurteilte man bereits 1949 aufrechte Patrioten und Friedenskämpfer wie Max Reimann, weil er Adenauer einen Quisling genannt hatte, mit Hilfe amerikanischer Militärgerichte. Den ersten Höhepunkt jener kriegstreiberischen, den Interessen des Monopolkapitals dienenden Rechtsentwicklung bildet auf dem Gebiet der Gesetzgebung das 1951 erlassene erste Strafrechtsänderungsgesetz, das sog. Blitzgesetz. Der Erlaß dieses Gesetzes entsprach den Bestrebungen des deutschen Monopolkapitals, Westdeutschland über die EVG in die NATO einzubeziehen. Damit wurde ein Instrument geschaffen, das jede Opposition gegen die Remilitarisierungspolitik strafrechtlich breit abschirmt. Es geschah das zu dem gleichen Zeitpunkt, zu dem die Bundesregierung das Verbot der Kommunistischen Partei vor dem Bundesverfassungsgericht beantragte. Mit Blitzgesetz und dem Verbotsantrag gegen die KPD sollte in erster Linie die Kommunistische Partei als Vorkämpferin gegen die Wiederbewaffnung getroffen und die Handhabe zum strafrechtlichen Vorgehen gegen die, die sich der Wiederaufrüstungspolitik entgegenstellten und die man deshalb kommunistischer Umtriebe beschuldigte, geschaffen werden. Auf Grund dieses ersten Strafrechtsänderungsgesetzes begannen nun, nachdem man schon vorher in einer Reihe von Einzelfällen Funktionäre, vor allem Funktionäre der Kommunistischen Partei, des Hochverrats und der Staatsgefährdung angeklagt und verurteilt hatte, die „Musterprozesse“ vor dem politischen Sondersenat des Bundesgerichtshofs. Sie beschränkten sich nicht nur auf die Kommunistische Partei, sondern es gab auch die bekannten Prozesse gegen führende Funktionäre verschiedener anderer demokratischer Organisationen: der westdeutschen Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft, der Mitglieder der sozialdemokratischen Aktion. Durch die Verurteilung ihrer Funktionäre sollte nicht nur die Arbeit dieser Organisationen weitgehend lahmgelegt werden, sondern diese Prozesse vor dem Bundesgerichtshof waren zugleich richtungweisend f 'ir die mit dem ersten Strafrechtsänderungsgesetz eingeführten politischen Sondergerichte zur Durchführung ähnlicher Prozesse in den westdeutschen Ländern. Gleichzeitig lieferten sie in einer jeder Gesetzlichkeit entbehrenden Methode sie nahmen, vorweg, was ja erst bewiesen werden sollte „Material“ für das KPD-Verbot. Eine besondere schändliche Rolle spielte dabei das sogenannte Fünf-Broschüren-Urteil des Bundesgerichtshofs, das geheim als Richtlinie für die Durchführung politischer Strafverfahren an die westdeutschen Gerichte versandt wurde und das Gesinnungsstrafrecht zum Prinzip der Rechtsprechung gegenüber allen dem Adenauer-Regime nicht genehmen Menschen machte. Nachdem man den Antrag auf das Verbot der Kommunistischen Partei unter der politischen Situation des Jahres 1951 gestellt hatte, nachdem man ihn fünf Jahre hindurch hingeschleppt und zu ständigen Drohungen gegenüber der Kommunistischen Partei und ihren Mitgliedern benutzt hatte, sollte das 1956 ausgesprochene Verbot dazu dienen, ein wesentliches Hinderni* bei der Einbeziehung Westdeutschlands in die NATO zu beseitigen. Mit dem Eintritt in die NATO vor allem seit dem Beginn der Ausrüstung der westdeutschen NATO- 786;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 786 (NJ DDR 1957, S. 786) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 786 (NJ DDR 1957, S. 786)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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