Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 774

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 774 (NJ DDR 1957, S. 774); Durch Beschluß der Parteiaktivtagung wurden die Parteileitungen verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die Genossen Schöffen vor ihrer Parteileitung über ihre bisher geleistete Arbeit Bericht erstatten. Die parteilosen Schöffen sollen dagegen nach Möglichkeit vor ihren Betriebsgewerkschaftsleitungen berichten. Die Parteileitungen wurden dafür verantwortlich gemacht, daß die BGL die zur Zeit durchzuführenden Rechenschaf tsversammlumgen organisieren. In den Wohnbezirken der Stadt übernahmen die Wohnparteiorganisatio-nen der SED gemeinsam mit den Ausschüssen der Nationalen Front diese Aufgabe. Die Parteileitungen sollen sich auch darum kümmern, daß die Genossen Schöffen bzw. die Vertrauensmänner der Schöffenkollektive in Zukunft regelmäßig halbjährlich vor ihren Parteileitungen Bericht erstatten. Durch alle diese Maßnahmen ist gewährleistet, daß sich die Parteiorganisationen in Zukunft stärker um die Schöffenarbeit kümmern. Der bisherige. Zustand, daß die Parteileitungen und Betriebsgewerkschaftsleitungen sich oftmals nicht mit der Arbeit der Schöffen beschäftigten, wird überwunden werden, wenn die von der Aktivtagung gefaßten Beschlüsse entsprechend kontrolliert und in die Tat umgesetzt werden. GÜNTER JÄCKISCH, Richter am Kreisgericht Bemburg Rechenschaftslegung vor den Abgeordneten des Stadtbezirks Berlin-Pankow Die ersten Berichterstattungen der Gerichte vor den örtlichen Volksvertretungen in Vorbereitung der Schöffenwahlen haben begonnen. Auch das Stadtbezirksgericht Berlin-Pankow erstattete am 14. November vor den Bezirksverordneten Bericht. Die Direktorin des Stadtbezirksgerichts verstand es, in einer halben Stunde die wichtigsten Punkte der Arbeit des Gerichts darzulegen und die politische Bedeutung der Rechtsprechung herauszuarbeiten. Sie ging dabei jeweils von einem charakteristischen Beispiel der Rechtsprechung aus. Nach einer knappen Einleitung, einem Hinweis auf § 8 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht und auf die Aufgaben des Gerichts, schilderte die Direktorin zunächst einen Fall, in dem eine Verkäuferin wegen mehrfacher Unterschlagung verurteilt worden war. Zugleich kritisierte sie die schlechte Arbeit der Kaderabteilung des Handelsbetriebes. Das traf sich insofern gut, als die Bezirksverordnetenversammlung in ihrem ersten Punkt der Tagesordnung Fragen, der Verbesserung des Handels beraten hatte. In einem weiteren Beispiel zeigte der Bericht, wie bestimmte Elemente die Spaltung Berlins ausnutzen, sich dann auch noch gegen die Ordnung im demokratischen Sektor auflehnen und antidemokratische Delikte begehen. Ein dritter Fall gab Einblick, wie die Strafrechtsprechung des Stadtbezirksgerichts die Währung der Deutschen Demokratischen Republik gegen illegales Verbringen nach Westberlin schützt. Der Rechenschaftsbericht ging dann auf die Verurteilung eines Fuhrunternehmers und einiger Gastwirte ein, die einen Jugendlichen zum Alkoholmißbrauch verleitet hatten, so daß dieser schließlich in eine Trinkerheilanstalt eingewiesen werden mußte (vgl. Urteil in NJ 1957 S. 712). Die Direktorin des Stadtbezirksgerichts legte dar, daß das Urteil gegen den Fuhrunternehmer im Strafmaß umstritten sei, und erläuterte den Abgeordneten, welche Gründe das Gericht zu seiner Straffestsetzung bestimmt hatten. Der Bericht behandelte abschließend die Arbeit der Schöffen. Den Abgeordneten wurde ferner zugesichert, daß die Richter des Stadtbezirksgerichts bereit seien, in der Abgeordnetenschulung Lektionen über Fragen des Rechts und der Arbeit der Justizorgane zu halten. Erfreulich war, daß sich die Bezirksverordneten durch Beschluß verpflichteten, in ihren Sprechstunden mit der Bevölkerung über die Bedeutung der Schöffenwahlen zu diskutieren und sich in ihren Wirkungsbereichen und Wahlkreisen bei der Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahlen zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Dt. KURT GÖRNER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz In den Wählervertreterkonferenzen über die Schöffenwahl sprechen! Die Richter und anderen Mitarbeiter des Stadtbezirksgerichts Berlin-Pankow hatten sich vorgenommen, die Wählervertreterkonferenzen, die im Oktober im Stadtbezirk stattfanden, zur propagandistischen Vorbereitung der Schöffenwahlen auszunutzen. Ich selbst nahm am 23. Oktober an einer solchen von annähernd 200 Personen besuchten Konferenz teil. Der Sekretär des Rates des Stadtbezirks wies bereits in seinem Referat auf die bevorstehenden Schöffenwahlen hin, und in der Diskussion ging ich dann etwas ausführlicher auf den Charakter des Rechts in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat und auf die Bedeutung der Schöffenwahlen ein. Insbesondere sprach ich auch über die Berührungspunkte zwischen der Arbeit der Volksvertretungen und der der Justiz. Auch Bemerkungen über die Abgrenzung der Tätigkeit beider Institutionen erschienen mir erforderlich, weil es eine bekannte Tatsache ist, daß viele Bürger die Sprechstunden der Abgeordneten aufsuchen, um sich in juristischen Fragen Auskünfte zu holen. Diese Ausführungen verband ich mit der Aufforderung, mehr von der kostenlosen r Rechtsauskunft der Gerichte Gebrauch zu machen. Daß meine Worte nicht in leeren Raum gesprochen waren, bewies die Tatsache, daß sich, bereits im Anschluß an die Konferenz einige Rechtsuchende -bei mir einfanden. Einige Wählervertreter forderten im Anschluß an meinen Diskussionsbeitrag strenge Bestrafung der Währungsspekulanten und Schieber. Die Richter, die an anderen Wählervertreterkonferenzen im Stadtbezirk teilnahmen, konnten ähnliche Feststellungen treffen wie ich. Alle Gerichte sollten deshalb die Gelegenheit benutzen, in Wählervertreterkonferenzen mit den Werktätigen über die Arbeit der Justiz und ihre Anstrengungen bei der Vorbereitung der Schöffenwahl ins Gespräch zu kommen. ANNELIESE STRAUBE, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Pankow Schöffen geben Rechenschaft über ihre Tätigkeit Ein gutes Beispiel dafür, daß Schöffen nicht nur bei der Vorbereitung der Rechenschaftslegungen der Gerichte helfen, sondern auch selbst in den Versammlungen vor den Bürgern über ihre Arbeit berichten, geben die Schöffen des Kreisgerichts Saalfeld. Mit den Richtern und Staatsanwälten fahren fast jeden Abend einige Schöffen hinaus in die Landgemeinden, um Rechenschaft zu legen; an manchen Abenden sprechen sie sogar in mehreren Gemeinden. Die Berichte werden mit großem Interesse von der Bevölkerung aufgenommen, wie das z. B. am 22. November in Probstzella der Fall war. Charakteristisch ist, daß die Schöffen es verstehen, mit einfachen Worten aus ihrer Tätigkeit bei Gericht zu berichten und dabei doch die wichtigsten Grundzüge von Gericht und Rechtsprechung darzulegen. Hier zeigen sich die Früchte der mehrjährigen Tätigkeit der Schöffen und ihrer ständigen Qualifizierung. Dr. G. Die Rechenschaftslegungen sorgfältig vorher eiten! Zur Vorbereitung der Schöffen wählen sollen mehr als 4000 Rechenschaftslegungen der Justizorgane vor den örtlichen Volksvertretungen und in Betrieben und Wohnbezirken stattfinden. Diese hohe Zahl der Aussprachen ist erfreulich, doch müssen wir uns darüber klar sein, daß nicht die Quantität, sondern die Qualität der Berichterstattungen, ihr Inhalt und die Aufnahme, die sie bei den Werktätigen finden, entscheidend ist. Die Veranstaltungen, die bisher durchgeführt wurden, zeigen, daß es neben vielem Beispielhaftem auch einige Mängel gibt, die hier behandelt werden sollen, damit ähnliche Fehler künftig vermieden werden. Am 21. November 1957 fand die Rechenschaftslegung vor dem Kreistag von Schwarzenberg statt. Der Kreisgerichtsdirektor hatte lange Zeit vergeblich versucht, seinen Bericht auf die Tagesordnung einer Kreistagssitzung zu bringen. Auch die Ständige Kommission für 774;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 774 (NJ DDR 1957, S. 774) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 774 (NJ DDR 1957, S. 774)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Maßnahmen und Schritte zur kontinuierlichen und zielgerichteten Heiterführung der Arbeitsteilung -und Spezialisierung nicht zu strukturellen Verselbständigungen führen. Durch konkrete Maßnahmen und Festlegungen, vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft sowie der ständigen Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Partei, den Gesetzen unseres Staates sowie den Befehlen und Weisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist.

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