Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 766

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 766 (NJ DDR 1957, S. 766); den5. Am folgenden Beispiel soll das deutlich gemacht werden. Die Bevölkerungsstatistik kann verhältnismäßig genau feststellen, in welchem Umfang die Zahl der Geburten oder Sterbefälle sich im Vergleich zum Vorjahr verändert hat. Die Fälle, die nicht zur Kenntnis der zuständigen Organe gelangen, fallen zahlenmäßig nicht ins Gewicht, da nur selten ein Fall zu finden sein wird, wo nicht irgend jemand ein Interesse an der staatlichen Beurkundung dieses Vorgangs hat. Dagegen ist keine Statistik in der Lage, an Hand der absoluten Zahl exakt nachzuweisen, um wieviel die Kriminalität im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen oder angewaohsen ist. Abgesehen von der aus den verschiedensten Gründen unbekannt gebliebenen Kriminalität wird die Zahl eines Jahres auch noch von einer Reihe anderer unbestimmter Faktoren beeinflußt. So muß z. B. berücksichtigt werden, daß zwischen der Tat, ihrer Entdeckung und schließlich der Einleitung des Verfahrens, zu welcher Zeit in der Regel der Fall erstmalig in der Statistik erscheint, nicht selten eine beträchtliche Zeitspanne liegt. Überdies ist ja die Kriminalität an sich schon eine überaus komplizierte Erscheinung. So hängt es z. B. von einer ganzen Reihe von Zufälligkeiten ab, ob der kriminell Anfällige die Straftat hier oder dort, ob er sie heute oder morgen begeht oder in diesem oder im nächsten Jahr. Die Herausbildung der neuen sozialistischen Moral ist ja kein gradliniger Prozeß. Der Marxismus-Leninismus vertritt nicht einen so naiven Standpunkt, daß das Bewußtsein des Bürgers X. im zweiten Quartal unbedingt besser sein muß als im ersten, ebenso wie ja umgekehrt der gesetzmäßige moralische Verfall der bürgerlichen Gesellschaft sich nicht derart zeigt, daß die moralische Verkommenheit am Dienstag größer ist als am Montag. Die Umschichtung des gesellschaftlichen Bewußtseins ist ein langwieriger und außerordentlich komplizierter Prozeß. Wenn man diese Erkenntnis als richtig anerkennt, und sie ist zweifellos richtig, dann darf sie auch bei der statistischen Untersuchung nicht ignoriert werden. Hieraus ergibt sich, daß die isolierte Gegenübersteilung zweier Jahre oder gar noch kleinerer Zeiteinheiten (Quartal, Monat) in den Justizstatistiken nicht geeignet sein kann, die Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung zum Ausdruck zu bringen. Sie verdeckt vielmehr die in der Tiefe vor sich gehenden Prozesse, weil sie sich sklavisch an die Erscheinungen der Oberfläche klammert. Daraus entsteht nicht selten eine sinnlose Raterei angesichts solcher durchaus natürlichen Erscheinungen, daß im Laufe einer gewissen Zeitspanne die Kurven bestimmter Verbrechensgruppen einmal 5 In diesem Zusammenhang sei auf einen Beitrag in dem Lehrmaterial für die Staatspolitische Schulung 1957, Zirkel E, das vom Ministerium der Justiz und der Obersten Staatsanwaltschaft herausgegeben worden ist, hingewiesen, der eine Reihe auch für die Justizstatistiken geeigneter statistischer Verfahren näher erläutert (insbesondere auf S. 65 ff.). steigen und da® andere Mal sinken. Der Grundsatz, der für alle Zweige der Statistik des sozialistischen Staates gilt, hat also für die Justizstatistiken eine besondere spezifische Bedeutung: „Will man wissenschaftliche Schlußfolgerungen aus statistischem Material ziehen, ist es von großer Bedeutung, die statistischen Unterlagen einer Reihe von Jahren so zu systematisieren und zu gruppieren, daß die Vorkommnisse in ihrer Entwicklung studiert und analysiert werden können Nur wenn sich die Beobachtung der Entwicklung über einen längeren Zeitraum erstreckt, kann man ein Urteil über ihre Gesetzmäßigkeit fällen ,“6 1 2. Wie berechtigt es ist, diese alte Weisheit von Zeit zu Zelt wieder in Erinnerung zu bringen, beweist ja unsere tägliche statistische Praxis. Welchen Schwankungen war beispielsweise der Anfall der Körperverletzungen mitunter unterworfen. Hier verlief und verläuft die Entwicklung längst nicht so gleichmäßig, wie sie doch im großen und ganzen bisher bei den insgesamt angefallenen Straftaten zu beobachten war. Und dennoch beweisen die Zahlen eines längeren Zeitraums, daß sich auch hier im Lauf der Zeit ein beachtlicher Rückgang .abzeichnete. Aus dem Gesagten ist keineswegs zu schlußfolgern, daß es bedeutungslos wäre, wenn die Statistik im Vergleich zum Vorjahr (Vorquartal, Vormonat) ein Ansteigen und Absinken sichtbar werden läßt. Wenn sich erweist, daß z. B. bei einer bestimmten Verbrechensgruppe in einem Jahr auf je 100 000 der strafmündigen Bevölkerung 32 Täter oder Verurteilte entfallen, während es im Vorjahr nur 26 waren, so ist das durchaus beachtlich. Man kann jedoch diese Veränderung erst dann richtig einschätzen, wenn man die bisherige Entwicklung zusammenhängend verfolgt. Die Häufigkeits-ziffem können sich über mehrere Jahre so entwickelt haben: 19 23 22 26 26 32. Es ist klar, daß diese Bewegung grundlegend anders einzuschätzen wäre als etwa die folgende: 30 24 33 31 26 32. Während sich im ersten Fall ganz offensichtlich eine steigende Tendenz widerspiegelt, offenbart der zweite Fall zwar periodische Schwankungen, im wesentlichen aber eine gleichbleibende Entwicklung. Obwohl in beiden Fällen die Zahlen der letzten beiden Jahre dieselben sind, kommt in ihnen eine gegensätzliche Bewegung zum Ausdruck, die aber eben nur erkannt werden kann, wenn man die Zahlen nicht aus dem natürlichen Zusammenhang herausreiß't und isoliert betrachtet, sondern wenn man sie als Ausdruck eines Prozesses erkennt und dementsprechend verwendet. Die dynamische Reihe erweist sich so als ein für die Statistiken der Justizorgane höchst bedeutsames Verfahren, dessen breitere Anwendung sicher zur Hebung des Niveaus der analytischen Tätigkeit beitragen wird. o Statistische Praxis 1955 Heft 11 S. 165. Zur Diskussion Nochmals: Änderung von Erziehungsmaßnahmen gemäß § 16 JGG Von HORST LUTHER, wiss. Aspirant am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Der Ansicht Müllers1, daß eine nachträgliche Änderung von Erziehungsmaßnahmen im Jugendstrafverfahren wie sie § 16 JGG vorsieht unzulässig sei, § 16 JGG vielmehr „einen spezifisch jugendstrafrechtlichen Ungehorsamstatbestand“ enthalte, ist bereits Fräbef mit überzeugenden Argumenten entgegengetreten. Aus dem Charakter des § 16 JGG ergeben sich jedoch einige Probleme, die auch Fräbel nicht oder nur kurz behandelt bat. 1. Bleibt die ursprünglich angeordnete Weisung im Fall der Anordnung der Heimerziehung gemäß § 16 JGG aufrechterhalten? 1 Jugendhilfe und Heimerziehung 1957 Heft 8 S. 337. 2 NJ 1957 S. 570. Aus der Überschrift der §§ 16 und 46 JGG, deren Bedeutung für die Auslegung dieser Vorschriften auch von Fräbel hervorgehoben wird, ergibt sich, daß die Heimeinweisung an die Stelle der ursprünglichen Weisung tritt. Besteht also noch Aussicht, daß der verurteilte Jugendliche die Weisung erfüllt, so braucht die Heimerziehung nicht angeordnet zu werden. Wird sie jedoch angeordnet, so ist es nicht zulässig, die Weisung aufrechtzuerhalten. Das Gericht ist verpflichtet, sich mit besonderer Sorgfalt für die eine o'd e r die andere Erziehungsmaßnahme zu entscheiden. Bei § 16 JGG handelt es sich um eine ausnahmsweise nachträgliche Änderung und nicht um eine nachträgliche Häufung von Erziehungsmaßnahmen. 766;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 766 (NJ DDR 1957, S. 766) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 766 (NJ DDR 1957, S. 766)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die ständige, objelctive und kritische Erforschung und Beurteilung des Einsatzes und der konkreten Wirksamkeit der operativen Kräfte, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Arbeitsgrundlage des Transport- und Prozeßkommandos sind: Strafprozeßordnung der Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unter- suchungshaft vom, Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurch- führung in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit.

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