Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 735

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 735 (NJ DDR 1957, S. 735); Kreises um einen Bericht gebeten wurde. In der gleichen Sitzung nahm die Kommission einen Bericht des Referats Jugendhilfe/Heimerziehung über die Jugendarbeit, insbesondere über die gefährdeten Jugendlichen, entgegen. Ein Vertreter der Justizverwaltungsstelle, der an dieser Sitzung teilnahm, regte auf Grund des Berichts an, die Kommission möge sich noch einmal mit dieser Frage befassen und dazu den Direktor des Kreisgerichts einladen, damit dieser eine Analyse der Jugendkriminalität im Kreis geben kann. Diese wenigen Beispiele sollen zeigen, daß die Ständigen Kommissionen für innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz aktiv an der Vorbereitung der Schöffenwahlen teilnehmen. Damit fördern sie die Entwicklung neuer Formen in der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Volksvertretungen und den Justizorganen. HEINZ KARWEHL, Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Erfurt Bessere Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen! Seit langer Zeit haben sich die Richter, Staatsanwälte und Notare des Stadtbezirks Berlin-Liehtenberg Gedanken darüber gemacht, wie sie die Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen verbessern können,. Sie haben jetzt eine Methode gefunden, die auch zu einer noch engeren Verbindung zwischen Gericht und Bevölkerung führen wird: Aus Anlaß des 40. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution verpflichteten sich Richter, Staatsanwälte und Notare des Stadtbezirks, einmal monatlich gemeinsam mit den in den einzelnen Wahlkreisen verantwortlichen Bezirksverordneten Sprechstunde abzuhalten und dabei auch Rechtsauskünfte zu erteilen. Im Stadtbezirk bestehen 18 Wahlkreise, und 18 Richter, Staatsanwälte und Notare haben diese Selbstverpflichtung übernommen, so daß jeder Wahlkreis jetzt von den Organen der Justiz ständig betreut wird. Jeder Justizfunktionär setzt sich mit einem Abgeordneten persönlich in Verbindung, und gemeinsam' wird ein Tag für die Rechtsauskunftserteilung festgelegt. Diese Termine werden in unserer Heimatzeitung, dem „Lichtenberger Echo“, rechtzeitig der Bevölkerung bekanntgegeben. Außerdem weisen die Hausund Straßenvertrauensleute bei der Lebensmittelkartenverteilung auf die Sprechstunden hin. Diese neue Einrichtung neben der selbstverständlich die Rechtsauskunftsstelle des Stadtbezirksgerichts bestehen bleibt hat eine ganze Reihe von Vorteilen. Abgeordnete und Justizfunktionäre lernen gemeinsam die Wünsche und Beschwerden der Bürger des Wohnbezirks kennen. In vielen Fällen sind es Fragen, die die Hausgemeinschaft als Ganzes angehen und deren Beantwortung Rechtskenntnisse erfordert, die der Volksvertreter nicht haben kann. Oft sind es aber auch rechtliche Fragen, die nur den einzelnen Bürger betreffen. Der Abgeordnete lernt dabei die persönlichen Sdrgen -und Nöte der Einwohner seines Wahlkreises kennen. Der Bürger wiederum, der lediglich wegen der Rechtsauskunft kam, lernt aber bei dieser Gelegenheit u. U. erstmals seinen Abgeordneten kennen; denn wir wissen, daß nicht alle Bürger an den Rechenschaftslegungen der Abgeordneten oder Wählervertreterkonferenzen teilgenommen haben und teilnehmen. Schließlich können viele Bürger sich den in unserem ausgedehnten Bezirk weiten Weg zum Gericht ersparen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß nach einer Anlaufzeit von etwa zwei Monaten mit zwei bis drei Ratsuchenden pro Sprechstunde sich die Besucherzahl in einem Wahlkreis z. B. -bis auf durchschnittlich 7 bis 10 Besucher steigerte. Während der Vorbereitung der Schöffenwahlen wird diese enge Verbindung zu den Abgeordneten helfen, die von der Nationalen Front im Wirkungsbereich zu organisierenden Einwohnerversammlungen zu einem guten Erfolg zu führen. Die freundschaftliche Zusammenarbeit unserer Richter, Staatsanwälte und Notare mit den Abgeordneten wird, es auch erleichtern, die Berichterstattung der Justizorgane vor den Volksver- tretungen regelmäßig durchzuführen und zu erreichen, daß diese Berichterstattungen in die Arbeitspläne der Volksvertretungen aufgenommen werden. RUTH EICHENDORF, Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Liehtenberg BGL-Vorsitzende bereiten die Schöffenwahl vor Im Stadtbezirk Berlin-Köpenick fand Anfang November zur Vorbereitung der Schöffenwahl ein Seminar mit den BGL-Vorsitzenden der volkseigenen Betriebe und der Verwaltungen statt. Dieses Seminar wurde von dem Gedanken getragen, daß die Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahl nicht eine Angelegenheit der Justizorgäne allein, sondern der gesamten Bevölkerung, insbesondere aber der demokratischen Parteien und Massenorganisationen ist. Der Bedeutung dieser Aufgabe waren sich die Gewerkschaftsfunktionäre auch voll bewußt. Sie erklärten ihre Bereitschaft, die Schöffenwahl gewissenhaft vorzubereiten und durchzuführen. Insbesondere die Ausführungen Walter Ulbrichts auf dem 33. Plenum des Zentralkomitees der SED haben den Gewerkschaftsfunktionären die großen Aufgaben der Justizorgane klargemacht. Die BGL-Vorsitzenden waren sich darüber einig, daß an unseren demokratischen Gerichten nur Schöffen tätig sein können, die über große politische und fachliche Erfahrungen verfügen, -das Vertrauen ihrer Kollegen genießen und durch ihr Auftreten im Betrieb gezeigt haben, daß sie fest zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat stehen. Die Betriebsgewerkschaftsleitungen werden verhindern, daß sog. Multi-Funktionäre auch noch mit dem Schöffenamt betraut werden, denn diese werden nicht in der Lage sein, die Tätigkeit eines Schöffen verantwortungsvoll und gewissenhaft auszuüben. Übereinstimmend erklärten die Gewerkschafter, daß es notwendig sei, eine breite Wahlbeteiligung zu organisieren, um einen hohen Prozentsatz der Wähler zu erfassen und ihnen die Aufgaben unserer demokratischen Gerichte und die Tätigkeit der Schöffen zu erläutern. Es wurde zum Ausdruck gebracht, daß es unser Ziel sein müsse, eine ähnliche Wahlatmosphäre zu schaffen wie zu den Volkswahlen am 23. Juni. Dies brachte ein Kollege treffend zum Ausdruck, als er sagte: „Jeder Bürger in unserem Stadtbezirk muß wissen, daß Sch offen wählen stattfinden.“ Deshalb vereinbarten die Justizfunktionäre des Stadtbezirks mit den BGL-Vorsitzenden, daß in rund 35 Betrieben bis zum 10. Dezember 1957 öffentliche Berichterstattungen, über die Arbeit des Gerichts unter besonderer Hervorhebung der Tätigkeit der Schöffen stattfinden sollen. Eine entsprechende Aufteilung der Betriebe an die Richter, Staatsanwälte und Notare des Stadtbezirks ist bereits erfolgt. Diese öffentlichen Berichterstattungen werden mit der Auswertung von Prozessen, die mit den Betrieben in einem Zusammenhang stehen, oder solchen, die allgemein im Stadtbezirk bekannt sind, verbunden werden. Ein BGL-Vorsitzender vertrat die Auffassung, daß die Schöffenwahl im Betrieb mit der Berichterstattung über den Betriebskollektivvertrag verbunden werden könne, da bei dieser Berichterstattung erfahrungsgemäß die meisten Werktätigen anwesend sind. Diese Auffassung wurde von den anderen BGL-Vorsitzenden mit der Begründung abgelehnt, eine solche Handhabung werde der Bedeutung der Schöffenwahlen nicht gerecht. Das Stadtbezirksgericht leistete seinen Beitrag zu diesem Seminar in Form von schriftlich ausgearbeiteten Hinweisen über die Aufgaben der Schöffen sowie über die Organisierung und Durchführung der Schöffenwahl, die den Gewerkschaftern überreicht wurden. Gleichzeitig gab ihnen der Kreisvorstand des FDGB die von ihnen zu benennende Zahl von Kandidaten bekannt. Abschließend wurde noch zum Ausdruck gebracht, daß bereits mit den Betriebsparteiorganisationen der Sozialistischen Einheitspartei.Deutschlands Verbindung aufgenommen wurde, um mit gemeinsamer Kraft die Schöffenwahlen gut durchzuführen. JOACHIM SCHLEGEL, Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick 735;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 735 (NJ DDR 1957, S. 735) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 735 (NJ DDR 1957, S. 735)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher charakteristisch. Deshalb muß in diesen Bereich die Forderung des Parteitages eine zielstrebige und ideenreiche Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, durch die der einzelne mit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Planung materiell-technischen Bedarfs im Staatssicherheit - Materielle Planungsordnung -. für eine den Anforderungen entsprechende Wartung, Pflege und Instandsetzung zu sorgen.

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