Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 701

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 701 (NJ DDR 1957, S. 701); Tribüne des Lesers Für körperliche Arbeit außerhalb der Arbeitszeit! Sowohl Eberdt als auch Hebenstreit setzen sich in NJ 1957 S. 628 f. dafür ein, daß Staatsfunktionäre körperliche Arbeit während der achtstündigen Arbeitszeit leisten sollen. Beide glauben, damit der Forderung des 32. Plenums des Zentralkomitees der SED gerecht zu werden: einen besseren Kontakt mit den Werktätigen in den Betrieben und in der Landwirtschaft herzustellen und mit ihnen über die Grundfragen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu diskutieren. Ich halte die Ansicht von Eberdt und Hebenstreit für falsch. Wenn Angestellte einer Verwaltungsdienststelle, ganz gleich welcher Struktur, in der Lage sind, zweimal im Monat einen ganzen Tag lang in der Produktion zu arbeiten, dann dürfte etwas im Stellenplan nicht in Ordnung sein. Dann müßte bei dieser Dienststelle eine andere Forderung des 32. Plenums verwirklicht werden: nämlich Einschränkung der Verwaltungskräfte. Wie viele Tage allein im Monat sind schon aus-gefüllt mit zentralen und örtlichen Dienstbesprechungen, mit Seminaren für Fernstudium, mit Kreisleitungssitzungen und anderen Veranstaltungen, an denen man unbedingt teilnehmen muß. Es werden an die Funktionäre der Justiz und der Staatsanwaltschaft also nicht geringe Anforderungen gestellt, um den normalen Arbeitsanfall zu bewältigen. Wenn jetzt Staatsanwälte oder Richter auf die Idee kämen, monatlich zweimal einen ganzen Tag in der Produktion mitzuarbeiten, dann werden die Arbeiter in den Betrieben nicht mit Unrecht sagen, daß der Arbeitsanfall in der Verwaltung ja nicht sonderlich groß sein kann. Die Arbeiter werden dann keine hohe Meinung von der Verwaltungsarbeit haben. Achtung werden wir bei den Arbeitern nur erringen, wenn wir außerhalb unserer normalen Arbeitszeit wöchentlich drei bis vier Stunden in einem Produktionsbetrieb mitarbeiten, so wie es die Mitarbeiter des Kreisgerichts Eilenburg tun. Keine übergeordnete Dienststelle wird auch Verständnis dafür aufbringen, wenn die körperliche Arbeit während der Arbeitszeit dazu führt, daß die Erledi- gung der eigentlichen Aufgaben in den Hintergrund tritt. Die Vorteile, die sich Eberdt von der ganztägigen Arbeit in den Betrieben verspricht, erreicht er m. E. genauso, wenn er auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht eine gute Arbeit leistet. Es gibt natürlich kein Rezept dafür, wie wir am besten der Forderung des 32. Plenums gerecht werden können; das muß im Einzelfall entsprechend der Struktur der einzelnen Dienststellen geklärt werden. HERMANN SCHONHERR, Staatsanwalt des Kreises Torgau Antwort der BPO des Justizministeriums an die Genossen der Kreisgerichte Karl-Marx-Stadt I VII Die Periode des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus, in der wir uns jetzt befinden, ist wie Genosse Walter Ulbricht auf dem 33. Plenum des Zentralkomitees unserer Partei sagte „eine Periode rascher Bewegung und angestrengter Arbeit“. Die körperliche Arbeit der Angestellten des Staatsapparates1 dient deshalb nicht nur der Verbindung mit den Werktätigen in den Betrieben und in der Landwirtschaft, sondern vor allem auch der produktiven Teilnahme am Aufbau des Sozialismus. Diese körperliche Arbeit kann grundsätzlich nur neben der Berufstätigkeit in der Verwaltung erfolgen. So ist z. B. die Teilnahme am Nationalen Aufbauwerk eine unmittelbare Hilfe für den Wohnungsbau, werden doch dadurch Arbeitskräfte auf dem Gebiet des Bauhandwerks und der Baustoffindustrie für andere zusätzliche Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus frei. Das Nationale Aufbauwerk trägt aber auch zur Gewinnung von Rohstoffen bei, denn es werden neben dem Baumaterial Hunderte Tannen von Eisen und Stahlschrott für die Industrie geborgen. Durch unsere Teilnahme am Aufbauwerk helfen wir also auch unmittelbar der Grundstoffindustrie. Die Genossen aus Karl-Marx-Stadt fragen in ihrer in NJ 1957 S. 629 veröffentlichten Stellungnahme, wie die Genossen der Betriebsparteiorganisation des Ministeriums der Justiz ihre körperliche Arbeit leisten. Alle Mitarbeiter des Ministeriums soweit sie nicht durch Krankheit behindert sind nehmen am Nationalen Aufbauwerk teil, das nach der Arbeitszeit bzw. an Sonntagen durchgeführt wird. Eine Ausnahme bilden lediglich die Ernteeinsätze, die im Rahmen der Aktion „Berlin hilft dem Oderbruch“ am Wochenende stattfdnden. Um den Sonnabend voll für die Emte-arbeiten ausnutzen zu können der Zug in Richtung Oderbruch verläßt Berlin auch bereits um 5.40 Uhr früh , ist es in diesem Ausnahmefall erforderlich, die eigentliche Arbeitszeit, d. h. 4% Stunden, in Anspruch zu nehmen. Der größte Teil der Arbeit erfolgt jedoch in der Freizeit, denn die Rückkehr aus dem Oderbruch geschieht nicht vor 22.00 Uhr. Die Arbeitsfreudigkeit bei diesen Ernteeinsätzen ist gut, und die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter des Justizministeriums wurden von den Genossenschaftsbauern anerkannt. Insgesamt wurden in diesem Jahr außerhalb der Arbeitszeit bereits mehr als 2000 Stunden freiwillige Aufbauarbeit geleistet, und wir werden uns bemühen, diese Zahl bis zum Jahresende noch wesentlich zu erhöhen. Genosse Walter Ulbricht hat auf dem 33. Plenum offen ausgesprochen, daß der Kampf um den Aufbau des Sozialismus nur durch Überwindung großer Schwierigkeiten zum Siege geführt werden kann“. Wir zweifeln nicht daran, daß die Genossen der Justizorgane in Karl-Marx-Stadt viele Aufgaben zu erfüllen haben, aber auch sie müssen sich darüber im klaren sein, daß wir an die Gesellschaft nur dann hohe Forderungen stellen können, wenn wir auch bereit sind, alle unsere Kräfte für die Gesellschaft einzusetzen. MARTIN SPRANGER, Sekretär der Betriebsparteiorganisation der SED im Ministerium der Justiz Ein Appell an die Genossen der Kreisgerichte Karl-Marx-Stadt I VII Die Parteiorganisation der Justizverwaltungsstelle im Bezirk Rostock hat sich mit der Bedeutung der körperlichen Arbeit nicht erst auf Grund der Hinweise des Ministeriums der Justiz, sondern bereits 1954 in der Berichtswahlversammlung der Grundorganisation beschäftigt. Hier hatte eine Analyse der Arbeit der Grundorganisation ergeben, daß sich die Genossen nicht ernsthaft um die Verwirklichung ihrer Verpflichtungen im Nationalen Aufbauwerk bemüht hatten. Eine kritische Auseinandersetzung führte dazu, daß die Mitarbeiter der Justizverwaltungsstelle seit dieser Berichtswahlversammlung im Nationalen Aufbauwerk über 8000 Aufbaustunden leisteten. Jeder Mitarbeiter, der körperlich dazu imstande ist, d. h. mehr als zwei Drittel aller Beschäftigten, erwarb die Aufbaunadel in Silber für 100 Aufbaustunden, sieben Mitarbeiter erhielten die Aufbaunadel in Gold für 300 Aufbaustunden und zwei die Aufbaunadel in Gold mit Kranz für 1000 Aufbaustunden. Von Anfang an herrschte bei uns die Auffassung, daß sich der politische Wert dieser Aufbaustunden mindert, wenn sie in der Arbeitszeit geleistet werden. Deshalb wurden die Einsätze nach Dienstschluß oder am Wochenende organisiert. Die Aktivität wurde durch einen innerbetrieblichen Wettbewerb wachgehalten, der jede1 Woche ausgewertet wurde. Zugleich machte ein 701;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 701 (NJ DDR 1957, S. 701) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 701 (NJ DDR 1957, S. 701)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der im Objekt stationierten Diensteinheiten wird für das Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße nachstehende Objektordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung erlassen.

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