Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 693

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 693 (NJ DDR 1957, S. 693); lisionsnormen des EGBGB im Verhältnis zwischen den beiden vertragschließenden Staaten zu werten. Ein weiteres, für die Rechtsstellung der Bürger der vertragschließenden Staaten überaus bedeutsames völkerrechtliches Abkommen ist am 11. September 1956 mit der CSR über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik abgeschlossen worden. Das Abkommen regelt die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern auf. dem Gebiet der Sozialversicherung und der Sozialfürsorge. Besonders bemerkenswert ost der in Art. 2 des Abkommens ausgesprochene Grundsatz, daß die Bürger des einen Staates, die auf dem Territorium des anderen Staates beschäftigt sind, sowie deren Familienangehörige bezüglich der arbeitsrechtlichen Vorschriften und der Sozialversicherung wie die eigenen Staatsbürger des anderen Staates behandelt werden, also in dieser Hinsicht die gleichen Rechte und Pflichten wie die eigenen Staatsbürger haben. In der Verordnung über das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Tschechoslowakischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialpolitik vom 27. Juni 1957 (GBl. I S. 393) ist festgestellt, daß diese Verordnung, durch die das Abkommen Gesetzeskraft erhält, bereits mit Wirkung vom 16. Januar 1957 in Kraft getreten ist. Im übrigen bleibt die Behandlung des Vertragswerks der Gesetzgebungsübersicht der Zeitschrift „Arbeitsrecht“ Vorbehalten. Abschließend sei in diesem Zusammenhang noch darauf hingewiesen, daß die vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer4 nach der Bekanntmachung vom 29. Juni 1957 (GBl. I S. 365) am 30. Mai 1957 in Kraft getreten sind. * Die Entwicklung, die auf dem Gebiet des Staats-rechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts mit dem Erlaß der Gesetze zur weiteren Demokratisierung zu Beginn dieses Jahres eingesetzt hat, ist in der Berichtsperiode konsequent fortgesetzt worden. Immer stärker tritt auch im Bereich der Gesetzgebung die Bedeutung dieser nächst der Verfassung wichtigsten staatsrechtlichen Gesetze unseres Staates hervor. Eine der Hauptaufgaben dieser Gesetze besteht darin, die werktätigen Massen stärker als bisher zur Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Probleme unseres sozialistischen Aufbaus heranzuziehen, wobei es vor allem die Initiative, die Entscheidungsfreudigkeit und die Autorität der örtlichen Volksvertretungen zu heben gilt. Mit dem Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen vom 17. Januar 1957 war der Volkskammer eine besondere Verantwortung für die zukünftige Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen auf erlegt worden. In § 6 dieses Gesetzes war es dem Ständigen Ausschuß der Volkskammer für die örtlichen Volksvertretungen, der den letzteren Anleitung und Hilfe zur erfolgreichen Lösung ihrer Aufgaben zu gewähren hat, zur Pflicht gemacht worden, Richtlinien für die Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen, ihrer ständigen Kommissionen und ihrer Abgeordneten aufzustellen. Zwei dieser Richtlinien sind inzwischen von dem Ständigen Ausschuß beschlossen worden: die Richtlinie für die Geschäftsordnungen der Tagungen der örtlichen Volksvertretungen vom 28. August 1957 (GBl. I S. 473) und die Richtlinie für die Ordnung der Arbeit der ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen vom gleichen Tage (GBl. I S. 477). Beide Richtlinien ermächtigen die örtlichen Volksvertretungen, zu den für sie verbindlichen Grundsätzen der Arbeitsordnungen Zusätze zu beschließen, die auf Grund der örtlichen Bedingungen für erforderlich gehalten werden. Damit bieten die Richtlinien ein anschauliches Bild von dem Verhältnis zwischen demokratischem Zentralismus und örtlicher Initiative, wie es den Gesetzen zur weiteren Demokratisierung entspricht. Von den in der Mustergeschäftsordnung enthaltenen Bestimmungen interessieren besonders diejenigen, die das Verfahren bei den Tagungen der örtlichen Volksvertretungen regeln (§§ 7 bis 22). Der Vor- 4 vgl. Gesetzgebungsübersicht für das XV. Quartal 1956, NJ 1957 S. 244. sitzende der Tagung und die weiteren Mitglieder der Tagungsleitung, die in der Regel aus drei Abgeordneten bestehen soll, werden von der Volksvertretung zu Beginn der Tagung jeweils neu gewählt. Das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung kann mit Zustimmung der Volksvertretung auch Bürgern erteilt werden, die an der Tagung teilnehmen. Jeder Abgeordnete hat das Recht, an die Mitglieder des Rates und die Leiter der Fachorgane Anfragen zu stellen. Die Volksvertretung ist u, a. befugt, von den Leitern der in ihrem Bereich tätigen Organe der Justiz und der Staatsanwaltschaft Auskünfte zu verlangen, die im Rahmen der Zuständigkeit der Volksvertretung liegen. Im übrigen kann wegen der Bedeutung und der weiteren Einzelheiten der Mustergeschäftsordnung sowie wegen der Möglichkeiten, bei der Beschlußfassung über die- Geschäftsordnung besondere örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen, auf einen Aufsatz von Plenikowski5 in „Sozialistische Demokratie“, der Zeitschrift des Ständigen Auschusses der Volkskammer für die örtlichen Volksvertretungen, verwiesen werden. Die von der Volkskammer beschlossene Richtlinie für die Ordnung der Arbeit der ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen ist, ebenso wie die erstgenannte Richtlinie, nach der gründlichen Diskussion eines Entwurfs mit einzelnen Abgeordneten, ständigen Kommissionen, Mitgliedern und Mitarbeitern der örtlichen Räte und wissenschaftlichen Instituten zustande gekommen. Im Hinblick darauf, daß die ständigen Kommissionen nach dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht als die wichtigste Organisationsform der Tätigkeit der Abgeordneten zwischen den Tagungen zu betrachten ist, daß gerade durch die Arbeit der ständigen Kommissionen eine enge Verbindung zwischen den Volksvertretungen und den werktätigen Massen geschaffen werden soll, kommt der Richtlinie über 'die Arbeitsordnung der ständigen Kommissionen nicht weniger Bedeutung zu als der oben behandelten Richtlinie. Es ist vor allem darauf aufmerksam zu machen, daß jedes Mitglied einer ständigen Kommission gegenüber der Volksvertretung die volle Verantwortung für die gesamte Arbeit der Kommission trägt. In der Anlage zu der Richtlinie sind Hinweise darüber gegeben, mit welchen Aufgabengebieten sich die einzelnen ständigen Kommissionen vornehmlich zu beschäftigen haben werden; so sind z. B. für die ständigen Kommissionen „Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz“ folgende Aufgabenbereiche genannt worden: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat, Schutz des sozialistischen Eigentums, Bevölkerungsbewegung, Einhaltung der Verkehrsdisziplin, Brandschutz (unter besonderer Beachtung des Brandschutzes in landwirtschaftlichen und Waldgebietgn), Bekämpfung der Kriminalität, Unterstützung der Tätigkeit der Gerichte und der Volkspolizei durch die örtliche Volksvertretung. Die ständige Kommission hat nach der Arbeitsordnung auch das Recht, von den Leitern der dem Rat unterstehenden Betriebe und Einrichtungen Auskünfte über alle Fragen ihres Fachgebiets und über die zu lösenden Aufgaben zu fordern; darüber hinaus sind der ständigen Kommission gegenüber auch die dem Rat nicht unterstellten Betriebe und Einrichtungen auskunftspflichtig, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die zum sachlichen Zuständigkeitsbereich der Volksvertretung gehören. Die ständige Kommission hat jedoch kein Recht auf Akteneinsicht Und Überprüfung von Unterlagen jeder Art6. Im Interesse einer stärkeren Beteiligung der Werktätigen an der Leitung von Staat und Wirtschaft und auf Grund des gegenwärtigen Standes unserer ökonomischen Entwicklung hat es sich als notwendig erwiesen, das bisherige System der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplans zu verändern. Bei der Planung der zentralen Aufgaben der Volkswirtschaft müssen 5 Plenikowski, Zur Richtlinie für die Geschäftsordnungen der Tagungen der örtlichen Volksvertretungen, Sozialistische Demokratie,' Nr. 1 vom 13. September 1957, S. 7. . 6 vgl. hierzu sowie zu den weiteren Einzelheiten der Arbeitsordnung Plenikowski, Zur Richtlinie für die Ordnung der Arbeit der ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, Sozialistische Demokratie, Nr. 2 vom 27. September 1957, S. 7. 693;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 693 (NJ DDR 1957, S. 693) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 693 (NJ DDR 1957, S. 693)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X