Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 690

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 690 (NJ DDR 1957, S. 690); ßen Sozialistischen Oktoberrevolution ihre Vorbereitungen getroffen halben und in den Betrieben zu Ehren dieses Festtages bedeutende Produktionserfolge im sozialistischen Wettbewerb erringen. Unsere Gedanken über die Herausbildung wahrhaft sozialistischer Gerichte und über die Bedeutung der Schöffenwahlen in diesem Zusammenhang werden daher in besonderer Weise auf die internationale Bedeutung der Oktoberrevolution gelenkt, die den ersten Arbeiter-und-Bauern-Staat der Welt und damit den ersten Friedensstaat der Welt schuf. Mit ihr wurde auch das Fundament für ein neues, ein sozialistisches Gericht gelegt. Mit der Schöffenwahl 1958 werden viele schon 1955 gewählte und bewährte Schöffen und viele neue Menschen für das verantwortliche Amt des Richters unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht kandidieren. Sie werden mit der weiteren Entwicklung und Festigung unseres sozialistischen Gerichts zur weiteren Festigung unserer Volksmacht beitragen, und es wird mit der Schöffenwahl 1958 unseren Werktätigen in der DDR und auch den Werktätigen in der Bundesrepublik die Überlegenheit unseres Staates, unseres Rechts und unserer Gerichte erneut bewußt werden. Die ersten Erfahrungen bei der Vorbereitung der Schöffen wählen Von HANS EINHORN, Leiter der Abteilung Justiz des Magistrats von Groß-Berlin, und ERNST BRUNNER, Direktor des Stadtgerichts von Groß-Berlin Die Seminare der Justizverwaltungsstellen1 und der Abteilung Justiz des Magistrats von Groß-Berlin mit den Direktoren der Gerichte, in denen an Hand der Anleitung der zentralen Organe der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 1. Oktober 1957 zur Durchführung der Schöffenwahl die Maßnahmen zur Sicherung eines vollen politischen und organisatorischen Erfolgs der Schöffenwahlen 1958 beraten wurden, erhielten wertvolle Anregungen durch die vom Ministerium der Justiz empfohlene Teilnahme der Mitglieder der zukünftigen Bezirkswahlausschüsse. Gleichzeitig unterstrich diese erste gemeinsame Beratung von Justizfunktionären und Mitgliedern der Wahlausschüsse über die Gewinnung staatsbewußter Schöffen und die engere Ausgestaltung der Verbindung der Werktätigen mit ihren Gerichten den Charakter der Schöffenwahl: Die Schöffenwahl ist nicht die Sache etwa nur der Justizorgane, sondern das Anliegen und die verantwortliche Aufgabe aller staatlichen Organe sowie der Parteien und Massenorganisationen der Arbeiter-und-Bauern-Macht. So gab die Einbeziehung der Wahlausschußmitglieder in diese erste Beratung der führenden Rolle der Wahlausschüsse für die gesamte Periode der Schöffenwahl den richtigen Akzent. Das Hauptgewicht der Überlegungen und Diskussionen galt den Maßnahmen, die in der ersten großen Etappe der Schöffenwahl, d. h. bis zur Aufstellung der Listen der Schöffenkandidaten, zu planen und durchzuführen sind, galt also der Sorge um die pünktliche Konstituierung der Wahlausschüsse, der termingerechten Auswahl der richtigen Schöffenkandidaten, der Berichterstattung der Gerichte vor den örtlichen Volksvertretungen und den vielfältigen Methoden der großen Aussprache in den Betrieben und Wohnbezirken über die Bedeutung der Mitarbeit der Werktätigen an der Rechtsprechung und über die Bedeutung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit. Welche Ideen wurden entwickelt, was konnte bereits verwirklicht werden? Die rechtzeitige Konstituierung der Wahlausschüsse bis zum 1. November dürfte gesichert erscheinen, wenngleich gewisse Schwierigkeiten und Hemmnisse schon hier von vornherein die große Bedeutung einer guten und überlegten ideologisch-politischen Arbeit als der wichtigsten Vorbedingung für das Gelingen der Schöffenwahl unterstreichen. So erklärte der Sekretär des Rates eines Kreises als der gesetzlich vorgesehene Vorsitzende des Wahlausschusses, er habe für die Schöffenwahl noch keine Zeit, da er sich der Kartoffelernte widmen müsse. In Berlin und Leipzig waren zur konstituierenden ersten Sitzung von drei Kreiswahlausschüssen die Vertreter der Gewerkschaft und der Nationalen Front nicht erschienen. Wo eine derartige Verkennung der Bedeutung der Schöffenwahlen ideologische Schwächen signalisiert, ist der Erfolg der Schöffenwahl in Gefahr, wenn nicht in kameradschaftlicher Aussprache rechtzeitig Abhilfe geschaffen wird. i i Dieser Artikel wertet überwiegend Berliner Erfahrungen aus; den Verfassern standen jedoch auch Unterlagen des Ministeriums der Justiz zur Verfügung. Mehrere Wahlausschüsse, so auch der Wahlausschuß für Groß-Berlin (entspricht einem Bezirkswahlausschuß in der DDR), haben beschlossen, einen Vertreter der Ständigen Kommission für innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz als ständigen Gast zu den Sitzungen des Wahlausschusses hinzuzuziehen. Diese Einrichtung als eine der zahlreichen Möglichkeiten der Querverbindung zu den Ständigen Kommissionen kann helfen, diese wirklich kontinuierlich über den Stand der Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahl zu informieren. Gerade die Ständige Kommission für innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, die vielfach noch um eine richtige Aufgabenstellung ringt, wird, wenn sie sich aktiv in die Schöffenwahl einschaltet, wertvolle Hinweise für ihre eigene Arbeit empfangen und ihrerseits gute Ratschläge vermitteln können. Die Gerichte werden bei der Vorbereitung ihrer Berichterstattung vor den örtlichen Volksvertretungen gern die Unterstützung der Ständigen Kommissionen in Anspruch nehmen und dankbar sein, wenn die Mitglieder der Kommissionen besondere Aufmerksamkeit auf die Ausarbeitung guter Beschlüsse der Volksvertretung zur Unterstützung der Schöffen wähl legen. Der Vorsitzende des Wahlausschusses für Groß-Berlin, der Sekretär des Magistrats von Groß-Berlin, hat eine gemeinsame Beratung der Mitglieder der Ständigen Kommission der Stadtverordnetenversammlung und der Ständigen Kommissionen der Stadtbezirksverordnetenversammlungen angeregt, auf der der Direktor des Stadtgerichts über die Bedeutung der Schöffenwahl sprechen wird und die Aufgaben der Ständigen Kommissionen im Zusammenhang mit der Schöffenwahl von diesen selbst festgelegt werden sollen. Alle Gerichte haben wie in der Anleitung für die Schöffenwahlen vorgesehen die Einschätzung der Tätigkeit der Schöffen in der vorangegangenen Wahlperiode vorgenommen, die Direktoren haben darüber in der konstituierenden Sitzung der Wahlausschüsse berichtet und auch dargelegt, welche Schöffen für die Wiederwahl geeignet erscheinen. Obwohl in der Anleitung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß die Einschätzung der Schöffen in Zusammenarbeit mit dem Schöffenaktiv des Gerichts zu erfolgen hat, hielten sich einige Direktoren nicht daran und nahmen die Einschätzung allein vor. Die darin zum Ausdruck kommende Unterschätzung der Schöffen kann sich nur nachteilig auf die Schöffenwahl und die zukünftige Arbeit des Gerichts auswirken. Diese Direktoren negieren nicht nur den Entwicklungsprozeß in der Schöffenarbeit, sie sehen auch nicht, daß sich die Schöffen aus der gemeinsamen Arbeit, aus der Wohngegend usw. kennen und deshalb wertvolle Hinweise zu geben in der Lage sind. Am Stadtbezirksgericht Berlin-Prenzlauer Berg arbeitete der Direktor eng mit dem Schöffenaktiv zusammen, und es zeigte sich dabei, daß die Schöffen durchaus in der Lage waren, bei einer solchen Einschätzung mitzuwirken. Die Aktivmitglieder legten bei der Auswahl sogar einen strengeren Maßstab an als der Direktor des Gerichts, der sich den Darlegungen der Schöffen nicht verschließen konnte. 690;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 690 (NJ DDR 1957, S. 690) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 690 (NJ DDR 1957, S. 690)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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