Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 688

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 688 (NJ DDR 1957, S. 688); in der Zeit seit dem 30. Plenum erreichte enge Verbindung zwischen Staat und Volksmassen zu vertiefen und zu festigen und damit zu zeigen, was es bedeutet, wenn ein Staat sich auf die schöpferische Kraft der Volksmassen stützen kann. Deswegen stellen unsere Schöffenwahlen 1958 auch eine Fortsetzung des bei den Wahlen zu den örtlichen Organen der Staatsmacht im Frühjahr und im Sommer 1957 in so mannigfachen Formen und mit so großem Erfolg geführten Gesprächs mit der Bevölkerung dar und werden dieses Gespräch wiederum unter Entwicklung neuer und vielfältiger Formen fortsetzen. Dabei kann unsere Aufgabe natürlich nicht darin bestehen, nur eine schematische Fortsetzung der Aussprache mit der Bevölkerung einzuleiten, vielmehr müssen wir aufbauend auf den Erfahrungen bei den Wahlen im Juni 1957 und entsprechend der speziellen Aufgabe der Schöffenwahlen neue Themen zum Gegenstand der Aussprache machen: die Fragen und Aufgaben unseres sozialistischen Rechts beim Aufbau des Sozialismus und beim Schutze der Errungenschaften unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht, die Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Grundzüge wichtiger sozialistischer Gesetze, die Aufgaben der Gerichte und der Rechtsprechung werden das Thema unserer Darlegungen vor der Bevölkerung sein, wobei alle diese Fragen mit der Erläuterung der Grundfragen der Politik unserer Partei und Regierung verbunden werden können und müssen. Auf diese Weise werden immer mehr Bürger die große Aufgabe der Mitwirkung an der Leitung des Staates erkennen, und es wird ihnen bewußt werden, daß auf dem Gebiete der Justiz die Schöffen die Vertreter des Volkes sind, durch die es in der Rechtsprechung an der Leitung des Staates teil'nimmt. Die Einbeziehung immer weiterer Kreise der Bevölkerung in die Tätigkeit der Gerichte trägt in immer größerem Maße zum Wirksamwerden der erzieherischen, das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein entwickelnden Rolle des Rechts und der gerichtlichen Tätigkeit bei. Nicht zuletzt fördert sie auch die weitere Festigung des neuen moralischen Bewußtseins der Bürger. So sind die Schöffenwahlen keineswegs nur eine Angelegenheit der Gerichte sie sind eine Saohe von großer allgemeiner politischer Bedeutung, ein entscheidender Beitrag zur weiteren Festigung unserer Arbeiter-unid-Bauern-Macht, eine Sache des ganzen Volkes. Das 33. Plenum unserer Partei, das die Grundfragen der ökonomischen und politischen Entwicklung, das Aktionsprogramm der Deutschen Demokratischen Republik bis 1960 behandelt und verkündet, hat den Fragen der Entwicklung des sozialistischen Rechts, den Aufgaben der Rechtsprechung große Bedeutung beigelegt und diese Frage und die nächsten Aufgaben im Zusammenhang mit den Fragen des Klassenkampfes in der gegenwärtigen Situation behandelt. Diese Fragen stellen eine Einheit mit den auf diesem Plenum behandelten Grundfragen der Ökonomik und Politik dar und müssen im Zusammenhang damit betrachtet werden. Damit fällt also die Wahlperiode und Tätigkeit der jetzt zu wählenden Schöffen mit jener wichtigen Periode unserer ökonomischen und politischen Entwicklung zusammen, deren Grundfragen der Erste Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands auf dem 33. Plenum dargelegt hat. Damit ist, wie für alle Organe unseres Staates als des Hauptinstruments beim Aufbau des Sozialismus, auch für die Tätigkeit der Justizorgane und damit für die Arbeit der Schöffen dieses das ökonomische und politische Programm, auf das sie sich orientieren müssen. Daraus folgt, daß .die ideologisch-politische Aufgabe im Zusammenhang mit den Schöffenwahlen entscheidend darin besteht, der Bevölkerung den Inhalt und die Bedeutung der auf dem 33. Plenum behandelten Aufgaben zu erläutern und daran mitzuhelfen, sie für deren Durchführung zu gewinnen und zu begeistern. Die Schöffenwahlen 1958, ihre bereits begonnene Vorbereitung und gute Durchführung werden so zu einer erneuten und anschaulichen Bestätigung der lebendigen Wirklichkeit unserer sozialistischen Demokratie. Sie werden darüber hinaus zeigen, in welchem Maße die Entwicklung unserer Gerichte zu sozialistischen Volksgerichten voranschreitet. Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1952 wurde der Grund gelegt für die Schaffung von Gerichten unseres sozialistischen Staates. Sozialistische Gerichte müssen wirkliche Volksgerichte sein, in denen das Volk auf der Grundlage seiner Gesetze die Grundsätze der Rechtsprechung bestimmt, denn unser sozialistisches Recht der Arbeiter und Bauern ist der Ausdruck des Willens der von der Ausbeutung und Unterdrückung befreiten Menschen1. Warum gibt es bei uns die realen Voraussetzungen für sozialistische Volksgerichte? 1. Die grundlegende Voraussetzung sind die neuen ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse, die nach der Beseitigung der Macht der Monopole und Junker entstanden sind und sich ständig kraftvoll entwickeln. 2. Der reaktionäre kapitalistische Staatsapparat und der zu ihm gehörende Justizapparat wurde zerschlagen. Es entstand die Macht der Arbeiter und Bauern und ein neuer Staatsapparat, in welchem neue Menschen aus der Arbeiterklasse und anderen werktätigen Schichten des Volkes arbeiten. 3. Die neuen Richter dieser neu entstandenen Gerichte wenden ein neues, von den Werktätigen für die Werktätigen geschaffenes sozialistisches Recht im Interesse des werktätigen Volkes an und ergreifen damit zugleich bewußt Partei für den Staat der Arbeiter und Bauern und die Rechte und Interessen des werktätigen Volkes. 4. Es entwickelt sich ein neues, sozialistisches Staatsund Rechtsbewußtsein, es entwickelt und festigt sich eine neue, sozialistische Moral. 5. Immer enger verbinden sich unsere Staatsorgane und so im besonderen auch unsere Justizorgane mit den Massen, und es festigt §ich das Vertrauen der Werktätigen zu ihren Gerichten. 6. Die Schöffen in unseren Gerichten werden von ihren Mitbürgern in das Richteramt gewählt, sie sind ihren Wählern rechenschaftspflichtig und gehalten, in ihrem Betrieb oder Wohngebiet in ständigem Kontakt mit den Bürgern zu bleiben und ihnen Gesetze und Aufgaben der Rechtsprechung zu erläutern. Sie können abberufen werden, wenn sie- ihre Pflichten nicht erfüllen. Auf diesem Wege der Herausbildung sozialistischer Gerichte schreiten wir voran, und es scheint uns gerade in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung, daß der Erste Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Walter Ulbricht, in seinem richtungweisenden Referat auf der 33. Tagung des Zentralkomitees unserer Partei vorgeschlagen hat, zur weiteren Festigung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Volksvertretungen und Justizorganen zu erwägen, künftig die Wahl der Berufsrichter durch die Bezirkstage erfolgen zu lassen. Damit wird sich ein weiterer Schritt der Entfaltung unserer sozialistischen Demokratie vollziehen. Von unseren Schöffen, die in solchen Gerichten an der Rechtsprechung mitwirken, können wir mit Recht sagen, daß es Schöffen eines sozialistischen Staates der Arbeiter und Bauern sind. Das sind Schöffen, die sich grundlegend von den den gleichen Namen tragenden Laienbeisitzern aus der Bevölkerung im bürgerlichkapitalistischen Ausbeuterstaat unterscheiden. Gerade in diesen Tagen ist die wichtige Arbeit von Herrmann über „Die Schöffen in den Strafgerichten des kapitalistischen Deutschland“ erschienen. Beim Lesen dieses Buches wird jedem Leser noch einmal deutlich, welch grundlegend qualitativer Unterschied zwischen unseren Schöffen einerseits und denen des bürgerlich-kapitalistischen Deutschland, insbesondere in der Weimarer Republik und jetzt in der Bundesrepublik, andererseits besteht. Es kennzeichnet die Rolle, die den Schöffen im kapitalistischen Staat zugedacht ist, daß die in dqr Bundesrepublik herrschenden Kreise intensiv bestrebt sind, die Rechte der Schöffen und ihren Einfluß auf die Rechtsprechung in zunehmendem Maße einzuschränken und abzubauen und den Wert ihrer Mitwirkung an der Rechtsprechung damit verneinen, daß sie von den Laien i i vgl. Walter Ulbricht, „Grundfragen der ökonomischen Entwicklung in der DDR“, in Neues Deutschland vom 20. Oktober 1957, S. 30 ff. 688;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 688 (NJ DDR 1957, S. 688) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 688 (NJ DDR 1957, S. 688)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Zum Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnis-regelungen Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnisregelungen ist die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Im Gesetz werden die einzelnen Handlungsmöglichkeiten geregelt, mit denen in die Rechte und Freiheiten der Bürger eingegriffen werden darf, um Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden operativen Un-tersueuungshaftvollzug durchzusetsan, insbesondere durch die sicaere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen, einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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