Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 687

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 687 (NJ DDR 1957, S. 687); wirke sich negativ auf die Festigung der Familie aus und biete ferner kein hinreichend reales Mittel zur Wahrung der materiellen Interessen der nichtehelichen Kinder. Der moralische Schaden jedoch, den die nichtehelichen Kinder noch auf Grund der Form ihrer Geburtsurkunde erleicJen können, in der nur die Mutter und nicht der Vater angegeben wird, könne durch eine Änderung der Form der Geburtsurkunde beseitigt werden. Diejenigen, die sich für die Beibehaltung des geltenden Rechtszustands einsetzen, bringen aber gleichzeitig zum Ausdruck, daß es notwendig sei, die Möglichkeit einer freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft einzuführen, die nicht mit der Eheschließung mit der Mutter des Kindes verknüpft ist. Es gibt noch viele andere Fragen, deren Erörterung zweifellos große Meinungsverschiedenheiten auslösen wird, z. B. die Frage, ob künftig die sog. faktischen Ehen anerkannt werden sollen, sowie Fragen, welche die Gründe für die Nichtigkeitserklärung der Ehe, die Höhe des Unterhalts für die Kinder, die Dauer der Unterhaltspflicht gegenüber dem anderen Ehegatten nach der Scheidung, die Rechte und Pflichten eines adoptierten Kindes gegenüber den Adoptiveltern und gegenüber seinen leiblichen Eltern u. a. betreffen. Der Erlaß der für die gesamte Sowjetunion geltenden Grundlagen der Ehe- und Familiengesetzgebung und die Überprüfung der Ehe- und Familiengesetzbücher der Republiken werden eine wichtige Etappe in der Geschichte des sowjetischen Familienrechts einleiten; in diesen neuen Gesetzgebungsakten werden die vierzigjährigen Erfahrungen des Aufbaus der sowjetischen sozialistischen Familie verallgemeinert und die Wege zu deren weiterer Entwicklung gewiesen werden. Die Schöffenwahlen 1958 ein wichtiger Beitrag zur weiteren Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht Von HANS RANKE, Stellvertreter des Ministers der Justiz, Mitglied der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin Seit den ersten Schöffenwahlen im Jahre 1955 sind nunmehr etwa drei Jahre vergangen, drei Jahre der verantwortungsbewußten Arbeit und gewachsenen Kraft unserer Schöffen, drei Jahre der Entwicklung, des Wachstums und der Festigung unserer Gerichte überhaupt. In dieser Zeit ist die Entwicklung der Arbeit der Schöffen und der Gerichte durch drei wichtige Ereignisse gekennzeichnet und bestimmt worden. Am 26. August 1955 fand bereits 4 Monate nach der Schöffenwahl die 1. Bezirkskonferenz der Schöffen im Bezirk Karl-Marx-Stadt und am 3. und 4. November 1956 die 1. zentrale Schöffenkonferenz der Deutschen Demokratischen Republik in Leipzig statt, auf welcher die Schöffen mit Berufsrichtem, Staatsanwälten und Vertretern der demokratischen Parteien und Massenorganisationen über ihre Aufgaben (berieten. Beide Veranstaltungen lassen den zurückgelegten Weg der Arbeit der Schöffen in unseren Gerichten und damit der Entwicklung unserer Gerichte überhaupt deutlich erkennen. War die erste Bezirkskonferenz der Schöffen in Karl-Marx-Stadt, die schon wenige Monate nach der Wahl einen interessanten und wertvollen Erfahrungsaustausch zum Inhalt hatte, bereits eine Bestätigung für die Richtigkeit der Feststellung des Ministers der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, daß die Schöffenwahl 1955 der Beginn einer Etappe sei, in welcher die neuen Kader der Berufsrichter und Schöffen und die neue Gerichtsorganisation eine neue Qualität herbeiführen, eine Etappe, in der die Entwicklung der Kreisgerichte zu Volksgerichten ihren Anfang nimmt, so war die 1. zentrale Schöffenkonferenz unserer Republik in Leipzig ein neuer Meilenstein auf diesem Wege; sie betonte besonders die Tatsache, daß die Lösung der Aufgaben des Gerichts unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht die gemeinsame Aufgabe von Berufsrichtern und Schöffen sei. Und bereits auf dieser Konferenz wurde die Aufgabe hervorgehoben, daß die Arbeit der Gerichte und der Schöffen mit der breitesten Unterstützung und Heranziehung der Werktätigen an die Fragen des Rechts und der Justiz und insbesondere mit der Kraft der ständigen Kommissionen für Volkspolizei und Justiz bei den örtlichen Volksvertretungen verbunden sein müsse. Die weitere Entwicklung der Einheit von Berufsrichtern und Schöffen, die ein Grundzug unserer Gerichtsverfassung ist, die Fragen der weiteren Entwicklung des Schöffenaktivs der Gerichte und des Schöffenkollektivs in den Betrieben standen im Mittelpunkt dieser Konferenz und wiesen den Gerichten den Weg für ihre weitere Arbeit. In die nunmehr ablaufende Wahlperiode der 1955 gewählten Schöffen fiel aber insbesondere das so bedeutsame 30. Plenum unserer Partei. In diese Zeit fällt ferner das für die Stärkung unserer Volksmacht und die weitere Einbeziehung der Volksmassen in die Leitung des Staates grundlegende Gesetz über die örtlichen Organe der Staatemacht. Damit rückte auch die Auf- gabe der noch besseren Heranführung der Werktätigen an die Fragen des Rechts und des Gerichte und die Fragen der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Volksvertretungen und den Justizorganen noch mehr in den Vordergrund. Nunmehr wurde es sowohl im Hinblick auf die den Volksvertretungen in § 6, insbes. in Abs. 2 Buchst, a und b übertragenen Aufgaben wie im Hinblick auf die Bestimmung des § 8 dieses Gesetzes zu einer unmittelbar von den Volksvertretungen und den Justizorganen zu erfüllenden gesetzlichen Pflicht, die Zusammenarbeit bewußt zu entwickeln und zu fördern und hierfür die verschiedenen Möglichkeiten zu nutzen und Formen zu finden. In diesem Zusammenhang gewann § 45 GVG, der die Pflicht der Gerichte zur öffentlichen Berichterstattung enthält, besondere Bedeutung. Wenn wir auch nach wie vor den Berichterstattungen der Gerichte vor den Werktätigen in Betrieben und Wohngebieten großes Gewicht beilegen, so erlangt doch nunmehr durch § 8 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht gerade die regelmäßige öffentliche Berichterstattung vor den höchsten Organen der Staatsmacht in dem jeweiligen Territorium besondere Bedeutung. In seinem grundlegenden Referat über die Grundfragen der ökonomischen und politischen Entwicklung in der DDR bezeichnet der Erste Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands auf dem 33. Plenum gerade diese Berichterstattung vor den Volksvertretungen als eine der drei wesentlichen Garantien für die Stabilität und die Sicherung des sozialistischen Rechte und fordert daher die regelmäßigere Durchführung solcher Berichterstattungen. Die Schöffenwahlen 1958 müssen daher ein wichtiger Schritt in der Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Volksvertretungen sein, und es muß gerade mit der Wahlvorbereitung die prinzipielle Bestimmung des § 8 zu lebendiger Wirksamkeit gebracht und über die Berichterstattungen vor den Volksvertretungen hinaus zur Entwicklung weiterer Formen der Zusammenarbeit zwischen Volksvertretungen und Justizorganen fortgeschritten werden. Schon diese Überlegungen zeigen, welch bedeutsame Entwicklung sich in der Arbeit unserer Gerichte von den Schöffenwahlen 1955 bis zu den Schöffenwahlen 1958 vollzogen hat und welches weitere Voranschreiten dieser Entwicklung mit den Schöffenwahlen 1958 eingeleitet wird. Am 1. Juni 1955 haben rund 43 000 Frauen und Männer aus allen Schichten der werktätigen Bevölkerung ihre Tätigkeit als Schöffen aufgenommen. Bei den Wahlen 1958 werden es etwa 50 000 Schöffen sein, die in das verantwortliche Amt eines Richters unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates berufen werden. Die große politische Bedeutung dieser Schöffenwahl ergibt sich bereite aus der entscheidenden Hauptaufgabe, die das 32. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands mit der Forderung stellte, die 687;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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