Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 685

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 685 (NJ DDR 1957, S. 685); Ebenfalls neu geregelt wurde die Unterhaltspflicht der Ehegatten. Die bisherige auf Lebenszeit mögliche Unterhaltspflicht wurde abgeschafft und die Dauer der Unterhaltspflicht auf ein Jahr nach der Ehescheidung beschränkt. Nach dem Gesetzbuch vom Jahre 1918 wurde die Scheidung durch das Gericht vorgenommen; falls beide Parteien geschieden werden wollten, konnte die Scheidung durch ein Organ für Personenstandswesen erfolgen. Das Gesetzbuch vom Jahre 1926 schaffte das gerichtliche Scheidungsverfahren ab und ordnete für Scheidungsanträge eines oder auch beider Ehegatten das Registrierungsverfahren durch das Organ für Personenstandswesen an. Nachdem die Bedingungen des Klassenkampfes der ersten Periode der Revolution, die eine Verwirklichung des Instituts der Adoption verhindert hatten, weggefallen waren, erfuhr das Adoptionsrecht seine volle Entwicklung. Das Gesetzbuch vom Jahre 1926 enthält hierüber ein ausführliches Kapitel, das sogar vor der Veröffentlichung des gesamten Gesetzbuchs in Kraft gesetzt wurde. Wir haben hier nicht die Möglichkeit, ausführlich auf die Entwicklung der Familien- und Ehegesetzgebung aller sowjetischen Unionsrepubliken einzugehen. In allgemeiner Form sei nur gesagt, daß das Gesetzbuch vom Jahre 1918 anfangs von allen anderen Unionsrepubliken übernommen wurde. Im Jahre 1926 wurde nicht nur in der RSFSR, sondern auch in allen anderen Unionsrepubliken mit der Neuregelung des Familien- und Eherechts begonnen. In den wesentlichen Prinzipien weichen diese Gesetzbücher nicht voneinander ab; die Befreiungsideen kamen in allen Republikgesetzen gleichermaßen klar zum Ausdruck. Jedoch enthalten diese Gesetze gewisse Unterschiede in praktisch nicht unbedeutenden Fragen, z. B. hinsichtlich der Rechte und Pflichten, die die Eheschließung mit sich bringt, hinsichtlich des für die Eheschließung vorgeschriebenen Alters und hinsichtlich des Kreises derjenigen, denen Unterhalt zu gewähren ist. Viele dieser Unterschiede sind auf die Besonderheiten der Ökonomik, des Klimas und des nationalen Charakters zurückzuführen. * Nachdem der Sowjetstaat 1936 in eine neue Phase eingetreten und die materielle Basis für die Festigung der Familie als einer gesellschaftlichen Zelle, die unter den Bedingungen des Sozialismus überaus nützliche gesellschaftliche Funktionen zu erfüllen vermag, gegeben war, festigte sich im Bewußtsein der Massen immer mehr eine unduldsame Einstellung zu der kleinbürgerlichen Lockerung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Mann und Frau, zu der leichtfertigen Einstellung zu den Kindern, zur Familie und zu den familiären Pflichten. Am 27. Juni 1936 wurde eine Verordnung des Zentralexekutivkomitees und des Rates der Volkskommissare der UdSSR erlassen, durch welche die materielle Basis des Schutzes von Mutter und Kind bedeutend erweitert wurde. Es wurden staatliche Unterstützungen für kinderreiche Mütter eingeführt und bestimmte Änderungen in der rechtlichen Regelung einer Reihe von Fragen der Ehe und der Familie vorgenommen, die darauf gerichtet waren, die Verantwortlichkeit für die Unterhaltspflicht zu erhöhen und leichtfertige Ehescheidungen zu unterbinden. Wie in diesem'Gesetz ausgeführt wurde, waren die Abänderungen der Ehegesetzgebung notwendig, „ um leichtfertiges Verhalten zur Familie und zu den familiären Verpflichtungen zu bekämpfen.“ Der gemeine Überfall des Faschismus auf die Sowjetunion störte den friedlichen sozialistischen Aufbau und brachte für Millionen sowjetischer Familien gewaltige Verluste mit sich. Aber schon während des Krieges, als die Waffen auf den Schlachtfeldern noch nicht verstummt waren, zweifelten Volk, Regierung und Partei keine Minute an dem bevorstehenden Sieg und schritten zur Lösung einer Reihe von Problemen des friedlichen sozialistischen Nachkriegsaufbaus. Zu diesen Problemen gehörte als eines der ersten das der weiteren Festigung der Familie. Es wurde der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 8. Juli 1944 ver- öffentlicht, der als einer der bedeutsamsten Gesetzgebungsakte in die Geschichte des Sowjetstaates ein-gehen wird. Neben einer erneuten Erweiterung der materiellen Basis und der rechtlichen Garantien in bezug auf den Schutz von Mutter und Kind brachte der Erlaß eine wesentliche Änderung der geltenden Ehegesetzgebung auf dem Gebiet der rechtlichen Regelung der Ehe- und Familienverhältnisse. Diese Änderungen 'betrafen folgende drei Fragen: die rechtliche Bedeutung der Registrierung der Ehe, die Formen der Unterstützung der alleinstehenden Mutter und des von ihr geborenen Kindes sowie die Ehescheidung. Wie bereits erwähnt, gab es in der sowjetischen Gesetzgebung vor dem 8. Juli 1944 zwei Entscheidungen hinsichtlich der Registrierung der Ehe: das Geestz vom Jahre 1918 betonte ihre besondere Bedeutung, das von 1926 setzte dagegen ihre Bedeutung auf ein Minimum herab. Aber beide Entscheidungen waren durch die konkreten historischen Verhältnisse bedingt, unter denen sie getroffen wurden. Im ersten Fall war die Entscheidung auf die damals im Vordergrund stehende Aufgabe zurückzuführen, den Einfluß der Kirche auf die Ehe zu überwinden, und im zweiten Fall auf die Aufgabe, die Frau vor der Ausbeutung zu schützen, die sich auf Grund einer gewissen Belebung der kapitalistischen Elemente bekanntlich in den Jahren der NÖP zeigte. Beide Aufgaben waren zu ihrer Zeit wichtig und dringend. In der Perspektive der gesamten Entwicklung des Landes zum Sozialismus waren es aber nur vorübergehende Aufgaben. Die Liquidierung der letzten Überreste der kapitalistischen Klasse, die auf dem Weg zum Sozialismus erfolgte, die breite Heranziehung der Frau zur gesellschaftlich-produktiven Arbeit und die Erfolge auf dem Gebiet der tatsächlichen Befreiung der Frau sowie die höheren kulturellen und moralischen Anforderungen, die das Land, insbesondere in bezug auf die Familie, an jeden einzelnen Menschen stellte, ermöglichten es, die Einstellung des Staates zu den sog. faktischen Ehen zu ändern. Unter den neuen Lebensbedingungen konnte kaum jemand gezwungen werden, tatsächliche, nicht registrierte Verhältnisse einzugehen. Das System der obligatorischen Registrierung. der Ehe ein System, bei dem die Registrierung der Ehe konstitutive, rechtsbildende Bedeutung erlangt bietet dem Staat die Möglichkeit, auf die Lebensverhäl’tnisse aktiv einzuwirken, um die sozialistischen Grundsätze von Ehe und Familie weiter zu festigen. Deshalb führte der Staat auf dem gesamten Gebiet der UdSSR das Prinzip ein, nach dem „nur eine registrierte Ehe die Rechte und Pflichten der Ehegatten begründet“. Mit der Frage der Registrierung der Ehe stehen auch die Änderungen im engen Zusammenhang, die durch den Erlaß vom 8. Juli 1944 im Hinblick auf die Ehescheidung vorgenommen wurden. Ebenso wie bei der Eheschließung ist der Staat bestrebt, auch bei der Scheidung die Möglichkeit seiner aktiven Einwirkung auf die Eheverhältnisse zu sichern, um deren unbegründete Lösung zu unterbinden. Während sich früher die Rolle des Staates bei der Ehescheidung auf den passiven Akt der Registrierung beschränkte, muß jetzt das Anliegen der einen Partei oder sogar beider Parteien, geschieden zu werden, mit der Auffassung des Gerichts, daß die Ehescheidung notwendig sei, übereinstimmen. Der Erlaß vom 8. Juli 1944 legte fest, daß das Eheverfahren in zwei Stadien verläuft Versöhnungsverfahren vor dem Volksgericht und Entscheidung über den Antrag auf Scheidung durch das übergeordnete Gericht , daß die, Parteien die Scheidungsgründe anzugeben haben und das Gericht diese zu prüfen hat, daß Zeugen zur Verhandlung geladen werden und daß die Verhandlung öffentlich ist; ferner wurden die Gebühren'für die Eher. Scheidung erhöht. Der. Staat legt keineswegs fest, daß die Ehe unauflösbar ist; er läßt die Scheidung zu, wenn triftige Gründe dafür vorliegen, führt aber bestimmte Grundsätze ein, um einem Mißbrauch des Prinzips der Scheidungsfreiheit vorzubeugen und unbegründete Ehescheidungen zu verhindern. Der Erlaß vom 8. Juli 1944 enthielt auch wesentliche Änderungen in bezug auf die Unterstützung der alleinstehenden Mutter und des nichtehelichen Kindes. Zwar wurde das Recht der Mutter aufgehoben, auf Fest- 685;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 685 (NJ DDR 1957, S. 685) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 685 (NJ DDR 1957, S. 685)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer größtenteils manifestierten feindlich-negativen Einstellungen durch vielfältige Mittel und Methoden zielgerichtet und fortwährend motiviert, auch unter den spezifischen Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuqes Handlungen durchzuführen und zu organisieren, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit nach dem Parteitag der Partei , den nachfolgenden Tagungen des Zentralkomitees und den aktuellen Beschlüssen des Politbüros sowie des Sekretariats des Zentralkomitees unserer Partei gesehen werden.

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