Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 674

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 674 (NJ DDR 1957, S. 674); teilung5. In jener frühen Periode des Sowjetstaats und des Sowjetgerichts stellt Lenin die Forderung der Gesetzlichkeit: „Mit Kultur für die Gesetzlichkeit kämpfen, keinesfalls aber die Grenzen der Gesetzlichkeit in der Revolution vergessen.“ Garantie der Gesetzlichkeit das wurde vor allem die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, aber auch die breite Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtsprechung. Wir können feststellen, daß wir die Grundprinzipien des sozialistischen Gerichts bei uns verwirklichen in den Formen und in dem Tempo, die durch die Etappen unserer Entwicklung bestimmt werden und wurden, vor allem durch das Hinüberwachsen der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zur Arbeiter-und-Bauern-Macht, durch die Maßnahmen zur weiteren Demokratisierung und die Maßnahmen zur weiteren Festigung der Arbeiter-und-Bauem-Macht. Die Partei der Arbeiterklasse, zunächst die KPD, nach der Vereinigung der Arbeiterparteien die SED, hat dem Entstehen eines neuen Rechts und dem Aufbau eines neuen demokratischen Gerichts seit den ersten Tagen nach der Befreiung von der Hitler-Barbarei große Aufmerksamkeit gewidmet. Wir gedenken aber besonders anläßlich des 40. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution auch der Hilfe, die uns von den sowjetischen Juristen in den Rechtsabteilungen der sowjetischen Militärverwaltungen geleistet wurde. Wir erkennen heute, daß uns ihre Hinweise die Leninschen Lehren vom Gericht vermittelten. Sie sorgten dafür, daß deutsche Gerichte schon in den Mai-Tagen des Jahres 1945 ihre Tätigkeit aufnahmen. Sie gaben ihre eigenen großen Erfahrungen kameradschaftlich an uns weiter, und wir können dankbar feststellen, daß wir heute viele Früchte ihrer Hilfe ernten. Die Unabhängigkeit der Richter und die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz ist durch unsere Verfassung garantiert. Wir haben ein einheitliches Gerichtssystem geschaffen, das jedem Bürger übersichtlich den Zugang - zu den Gerichten erleichtert. Die Tätigkeit der Volksbeisitzer, unserer Schöffen, ist mit der Entwicklung unseres Staates und unserer Gerichte gewachsen. Sie bestimmen* weitgehend das Gesicht unserer Gerichte, und wir ziehen jetzt in Vorbereitung der Schöffenwahl des Jahres 1958 Bilanz über das Erreichte und bereiten neue Aufgaben vor. In einem gradlinigen Prozeß hat sich die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik nach Leninschen Prinzipien entwickelt. Richter und Staatsanwälte stammen aus den Kreisen der Werktätigen. Von den 906 Richtern der DDR entstammen 581 der Arbeiterklasse; die übrigen verteilen sich ihrer sozialen Herkunft nach wie folgt: 106 Angestellte, 28 werktätige Bauern, 2 LPG-Bauern, 187 Angehörige der Mittelschicht und 2 Kapitalisten. Von den 917 Staatsanwälten entstammen 757 der Arbeiterklasse; die übrigen sind ihrer sozialen Herkunft nach: 66 Angestellte, 9 werktätige Bauern, 83 Angehörige der Mittelschicht, 2 Kapitalisten. Wenn wir hier Vergleiche zu der Vergangenheit der Richter und Staatsanwälte der Bundesrepublik ziehen wollen, dann können wir uns auf die Feststellung beschränken, daß 374 aktiven Richtern und Staatsanwälten, die der Bonner Justiz dienen, 820 politische Morde nachgewiesen werden konnten, die sie im Dienste der faschistischen Justiz begangen haben. Es bedeutet blutigen Hohn, wenn bei einer solchen Zusammensetzung der westdeutschen Richterschaft der Bundesminister der Justiz in einem Artikel über die Rechtsprechung in der Bundesrepublik von seinen Richtern fordert, daß „mit Gerechtigkeit die Duldsamkeit, mit Rechtlichkeit die Menschlichkeit, die menschliche Vornehmheit, Hand in Hand geht.“ Wir stehen nunmehr vor einer neuen Etappe in der Entwicklung unseres Gerichts zum sozialistischen Gericht, zum Volksgericht: Das 33. Plenum des Zentralkomitees der SED hat vorgeschlagen zu erwägen, zur Wahl aller Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die Bezirkstage überzugehen. Bereits bisher wurden außer den Schöffen die Richter des Obersten Gerichts gewählt. Mit der Verwirklichung des neuen Vorschlags wird die Entwicklung der Gerichte der breiten Demokratie in der Entwicklung der anderen Organe unserer Staatsmacht entsprechen. Wir werden uns damit der vollen Verwirklichung der Leninschen Prinzipien wieder um ein beträchtliches Stück nähern. Der Inhalt der Tätigkeit unserer Justizorgane wird bestimmt durch das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit, für dessen strikte und parteiliche Durchsetzung wir in den vergangenen Jahren eine Reihe von Erfahrungen gesammelt haben und in dessen Bedeutung wir gerade im letzten Jahr, ausgehend vom XX. Parteitag der KPdSU, tief eingedrungen sind. Die sozialistische Gesetzlichkeit gewinnt ihren Inhalt vom Wesen der Diktatur des Proletariats. Für uns sind hier die Ausführungen des 1. Sekretärs der SED, Walter Ulbricht, auf dem 33. Plenum des Zentralkomitees der SED von besonderer Bedeutung. Sie erläutern den Zusammenhang, die innere Einheit, die in der sozialistischen Demokratie zwischen der Verteidigung der Arbeiter-und-Bauem-Macht und der aktiven Abwehr und der Unschädlichmachung aller derjenigen, die die DDR angreifen wollen, zwischen dem Kampf gegen rückständige Gewohnheiten und Denkweisen und dem Kampf für neue menschliche Beziehungen besteht. Dies alles dient in seiner Gesamtheit dem Aufbau des Sozialismus, und in seiner Gesamtheit wird es auch mit durch das Strafrecht, das ein Instrument des Staates ist, verwirklicht. Wir trennen diese Aufgaben nicht in ein Nebeneinander verschiedener Funktionen, der Unterdrückungs-, der Erziehungsfunktion, sondern wir sehen deren Einheit bei der Durchsetzung der sozialistischen Demokratie. Diese Einheit wurzelt aber im letzten im sozialistischen Humanismus, der sich bereits in den Worten des Vorsitzenden des Revolutionstribunals zur Zeit des Bürgerkrieges ausdrückt wie in unserem heutigen Kampf gegen das, was an Zerstörendem, an der Vorbereitung des Atomkrieges dienenden Verbrechen im Aufträge der NATO vorbereitet und angezettelt wird, wie auch in dem Streben, durch die Erziehung der Menschen zum Entstehen und zur Festigung neuer menschlicher Beziehungen beizutragen. Das 33. Plenum hat schließlich noch ein wichtiges Prinzip des sozialistischen Staates und Rechts zum Ausdruck gebracht. In „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“9 sagt Lenin: „Man fühlt, daß die aus der Zeit des Jochs der Gutsbesitzer und der Bourgeoisie übernommene Auffassung des Volkes vom Gericht als etwas Bürokratischem, Fremdem noch nicht endgültig überwunden ist. Es fehlt an der genügenden Erkenntnis, daß das Gericht ein Organ . der Macht des Proletariats und der armen Bauernschaft ist.“ Wir müssen feststellen, daß sich bei uns dieses Verhältnis zum Gericht bei den verschiedenen Stellen sowohl des Staatsapparates wie der gesellschaftlichen Organisationen und auch bei einzelnen Menschen sehr lange gehalten hat und daß die Überwindung dieses Zustands in einem sehr langsamen Prozeß vor sich ging. Das 33. Plenum hat das Aktionsprogramm der SED bis zum Jahre 1960 aufgestellt. In dieses Aktionsprogramm sind die Fragen des Rechts und der Justizorgane in sehr tiefgehender Weise einbezogen. Die hierin liegende Hervorhebung der Justizorgane als Machtorgane des Arbeiter-und-Bauern-Staates und die Betonung ihrer Bedeutung für die große Arbeit des sozialistischen Aufbaus durch die Partei der Arbeiterklasse wird die etwa noch vorhandene Abneigung gegenüber den Justizorganen und ihre Unterschätzung schnell überwinden und auch diesen Prozeß sozialistischer Entwicklung zum Abschluß bringen. Die Leninschen Prinzipien werden die Richtschnur der Justizorgane der Deutschen Demokratischen Republik sein. Kein Gerede vom „humanen Kommunismus“ oder „demokratischen Sozialismus“ wird uns abhalten, in konsequentem parteilichem Handeln von unserer vorgeschobenen Bastian aus den wahren Humanismus und die Gesetzlichkeit des sozialistischen Gerichts zu verteidigen und zu verkünden. In diesem Geist grüßen die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik die Juristen der Sowjetunion zum 40. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution. 5 vgl. KPdSU in Resolutionen, a. a. O. 674 6 Lenin, Ausgewählte Werke in 2 Bänden, Bd. 2, S. 382.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 674 (NJ DDR 1957, S. 674) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 674 (NJ DDR 1957, S. 674)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeit mit durch die Leiter und mittleren leitenden Kader, Die Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen, die im Prinzip für jeden bestehen sollten, sind in der Regel typisch für Täter, die politisch-operativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begehen. Die hat auch Einfluß auf die Begehungsweise und Auswirkungen der Straftat. Sie ist zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herausgearbeitet und begründet wurden. Das betrifft insbesondere die Notwendigkeit der Überprüfungsmöglichkeit sowie die Allseitigkeit und Unvoreingenommenheit der Beurteilung der Informationen.

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