Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 674

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 674 (NJ DDR 1957, S. 674); teilung5. In jener frühen Periode des Sowjetstaats und des Sowjetgerichts stellt Lenin die Forderung der Gesetzlichkeit: „Mit Kultur für die Gesetzlichkeit kämpfen, keinesfalls aber die Grenzen der Gesetzlichkeit in der Revolution vergessen.“ Garantie der Gesetzlichkeit das wurde vor allem die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, aber auch die breite Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtsprechung. Wir können feststellen, daß wir die Grundprinzipien des sozialistischen Gerichts bei uns verwirklichen in den Formen und in dem Tempo, die durch die Etappen unserer Entwicklung bestimmt werden und wurden, vor allem durch das Hinüberwachsen der antifaschistisch-demokratischen Ordnung zur Arbeiter-und-Bauern-Macht, durch die Maßnahmen zur weiteren Demokratisierung und die Maßnahmen zur weiteren Festigung der Arbeiter-und-Bauem-Macht. Die Partei der Arbeiterklasse, zunächst die KPD, nach der Vereinigung der Arbeiterparteien die SED, hat dem Entstehen eines neuen Rechts und dem Aufbau eines neuen demokratischen Gerichts seit den ersten Tagen nach der Befreiung von der Hitler-Barbarei große Aufmerksamkeit gewidmet. Wir gedenken aber besonders anläßlich des 40. Jahrestages der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution auch der Hilfe, die uns von den sowjetischen Juristen in den Rechtsabteilungen der sowjetischen Militärverwaltungen geleistet wurde. Wir erkennen heute, daß uns ihre Hinweise die Leninschen Lehren vom Gericht vermittelten. Sie sorgten dafür, daß deutsche Gerichte schon in den Mai-Tagen des Jahres 1945 ihre Tätigkeit aufnahmen. Sie gaben ihre eigenen großen Erfahrungen kameradschaftlich an uns weiter, und wir können dankbar feststellen, daß wir heute viele Früchte ihrer Hilfe ernten. Die Unabhängigkeit der Richter und die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz ist durch unsere Verfassung garantiert. Wir haben ein einheitliches Gerichtssystem geschaffen, das jedem Bürger übersichtlich den Zugang - zu den Gerichten erleichtert. Die Tätigkeit der Volksbeisitzer, unserer Schöffen, ist mit der Entwicklung unseres Staates und unserer Gerichte gewachsen. Sie bestimmen* weitgehend das Gesicht unserer Gerichte, und wir ziehen jetzt in Vorbereitung der Schöffenwahl des Jahres 1958 Bilanz über das Erreichte und bereiten neue Aufgaben vor. In einem gradlinigen Prozeß hat sich die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik nach Leninschen Prinzipien entwickelt. Richter und Staatsanwälte stammen aus den Kreisen der Werktätigen. Von den 906 Richtern der DDR entstammen 581 der Arbeiterklasse; die übrigen verteilen sich ihrer sozialen Herkunft nach wie folgt: 106 Angestellte, 28 werktätige Bauern, 2 LPG-Bauern, 187 Angehörige der Mittelschicht und 2 Kapitalisten. Von den 917 Staatsanwälten entstammen 757 der Arbeiterklasse; die übrigen sind ihrer sozialen Herkunft nach: 66 Angestellte, 9 werktätige Bauern, 83 Angehörige der Mittelschicht, 2 Kapitalisten. Wenn wir hier Vergleiche zu der Vergangenheit der Richter und Staatsanwälte der Bundesrepublik ziehen wollen, dann können wir uns auf die Feststellung beschränken, daß 374 aktiven Richtern und Staatsanwälten, die der Bonner Justiz dienen, 820 politische Morde nachgewiesen werden konnten, die sie im Dienste der faschistischen Justiz begangen haben. Es bedeutet blutigen Hohn, wenn bei einer solchen Zusammensetzung der westdeutschen Richterschaft der Bundesminister der Justiz in einem Artikel über die Rechtsprechung in der Bundesrepublik von seinen Richtern fordert, daß „mit Gerechtigkeit die Duldsamkeit, mit Rechtlichkeit die Menschlichkeit, die menschliche Vornehmheit, Hand in Hand geht.“ Wir stehen nunmehr vor einer neuen Etappe in der Entwicklung unseres Gerichts zum sozialistischen Gericht, zum Volksgericht: Das 33. Plenum des Zentralkomitees der SED hat vorgeschlagen zu erwägen, zur Wahl aller Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die Bezirkstage überzugehen. Bereits bisher wurden außer den Schöffen die Richter des Obersten Gerichts gewählt. Mit der Verwirklichung des neuen Vorschlags wird die Entwicklung der Gerichte der breiten Demokratie in der Entwicklung der anderen Organe unserer Staatsmacht entsprechen. Wir werden uns damit der vollen Verwirklichung der Leninschen Prinzipien wieder um ein beträchtliches Stück nähern. Der Inhalt der Tätigkeit unserer Justizorgane wird bestimmt durch das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit, für dessen strikte und parteiliche Durchsetzung wir in den vergangenen Jahren eine Reihe von Erfahrungen gesammelt haben und in dessen Bedeutung wir gerade im letzten Jahr, ausgehend vom XX. Parteitag der KPdSU, tief eingedrungen sind. Die sozialistische Gesetzlichkeit gewinnt ihren Inhalt vom Wesen der Diktatur des Proletariats. Für uns sind hier die Ausführungen des 1. Sekretärs der SED, Walter Ulbricht, auf dem 33. Plenum des Zentralkomitees der SED von besonderer Bedeutung. Sie erläutern den Zusammenhang, die innere Einheit, die in der sozialistischen Demokratie zwischen der Verteidigung der Arbeiter-und-Bauem-Macht und der aktiven Abwehr und der Unschädlichmachung aller derjenigen, die die DDR angreifen wollen, zwischen dem Kampf gegen rückständige Gewohnheiten und Denkweisen und dem Kampf für neue menschliche Beziehungen besteht. Dies alles dient in seiner Gesamtheit dem Aufbau des Sozialismus, und in seiner Gesamtheit wird es auch mit durch das Strafrecht, das ein Instrument des Staates ist, verwirklicht. Wir trennen diese Aufgaben nicht in ein Nebeneinander verschiedener Funktionen, der Unterdrückungs-, der Erziehungsfunktion, sondern wir sehen deren Einheit bei der Durchsetzung der sozialistischen Demokratie. Diese Einheit wurzelt aber im letzten im sozialistischen Humanismus, der sich bereits in den Worten des Vorsitzenden des Revolutionstribunals zur Zeit des Bürgerkrieges ausdrückt wie in unserem heutigen Kampf gegen das, was an Zerstörendem, an der Vorbereitung des Atomkrieges dienenden Verbrechen im Aufträge der NATO vorbereitet und angezettelt wird, wie auch in dem Streben, durch die Erziehung der Menschen zum Entstehen und zur Festigung neuer menschlicher Beziehungen beizutragen. Das 33. Plenum hat schließlich noch ein wichtiges Prinzip des sozialistischen Staates und Rechts zum Ausdruck gebracht. In „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“9 sagt Lenin: „Man fühlt, daß die aus der Zeit des Jochs der Gutsbesitzer und der Bourgeoisie übernommene Auffassung des Volkes vom Gericht als etwas Bürokratischem, Fremdem noch nicht endgültig überwunden ist. Es fehlt an der genügenden Erkenntnis, daß das Gericht ein Organ . der Macht des Proletariats und der armen Bauernschaft ist.“ Wir müssen feststellen, daß sich bei uns dieses Verhältnis zum Gericht bei den verschiedenen Stellen sowohl des Staatsapparates wie der gesellschaftlichen Organisationen und auch bei einzelnen Menschen sehr lange gehalten hat und daß die Überwindung dieses Zustands in einem sehr langsamen Prozeß vor sich ging. Das 33. Plenum hat das Aktionsprogramm der SED bis zum Jahre 1960 aufgestellt. In dieses Aktionsprogramm sind die Fragen des Rechts und der Justizorgane in sehr tiefgehender Weise einbezogen. Die hierin liegende Hervorhebung der Justizorgane als Machtorgane des Arbeiter-und-Bauern-Staates und die Betonung ihrer Bedeutung für die große Arbeit des sozialistischen Aufbaus durch die Partei der Arbeiterklasse wird die etwa noch vorhandene Abneigung gegenüber den Justizorganen und ihre Unterschätzung schnell überwinden und auch diesen Prozeß sozialistischer Entwicklung zum Abschluß bringen. Die Leninschen Prinzipien werden die Richtschnur der Justizorgane der Deutschen Demokratischen Republik sein. Kein Gerede vom „humanen Kommunismus“ oder „demokratischen Sozialismus“ wird uns abhalten, in konsequentem parteilichem Handeln von unserer vorgeschobenen Bastian aus den wahren Humanismus und die Gesetzlichkeit des sozialistischen Gerichts zu verteidigen und zu verkünden. In diesem Geist grüßen die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik die Juristen der Sowjetunion zum 40. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution. 5 vgl. KPdSU in Resolutionen, a. a. O. 674 6 Lenin, Ausgewählte Werke in 2 Bänden, Bd. 2, S. 382.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 674 (NJ DDR 1957, S. 674) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 674 (NJ DDR 1957, S. 674)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Qualität der Ur.tersuchur.gsarbeit und für eine jederzeit zuverlässige im Ermittlungsverfahren sind. Große Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang die weitere Qualifizierung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens genutzt werden, obwohl die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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