Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 661

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 661 (NJ DDR 1957, S. 661); Der Kampf gegen die Jugendkriminalität muß aktiver werden! Der Beitrag von Halacz in NJ 1957 S. 538 gibt Veranlassung, sich über die Jugendkriminalität in der DDK während des letzten Jahres und über ihre Ursachen Gedanken zu machen. Dabei wollen wir, ohne in Schematismus zu verfallen, ergründen, ob die von Halacz dargestellten Ursachen der Jugendkriminalität in derselben oder in ähnlicher Form auch bei uns gegeben sind und ob die ungarischen Erfahrungen in der Bekämpfung der Jugendkriminalität auf unsere Verhältnisse entsprechend angewandt werden können. Vor Jahresfrist wurde eine umfassende Analyse des Ministeriums der Justiz über die Jugendkriminalität veröffentlicht (NJ 1956 S. 396), zu der u. a. das Büro des Zentralrats der FDJ Stellung nahm. Es ist deshalb auch an der Zeit zu überprüfen, wie wir es verstanden haben, die damals festgestellten Mängel zu beseitigen, unsere Arbeit zu verbessern und entsprechende Lehren zu ziehen. Das Spiegelbild für eine gute Arbeit auf diesem Gebiet müßte ein Sinken der Prozentzahlen der Jugendkriminalität im Vergleich zur Erwachsenenkriminalität sein. Wie sieht es damit im -Bezirk Cottbus aus? Leider ist es uns trotz aller Anstrengungen Analysen, Aussprachen, Schulungen usw. bisher nicht gelungen, eine solche relative Senkung der Jugendkriminalität zu erreichen. In der Mehrzahl der Kreise stagniert es. Andere haben in den letzten sieben Monaten sogar einen Anstieg zu verzeichnen. Aber auch dieser geringfügige Anstieg muß für uns ein Alarmsignal sein und uns veranlassen, unsere Beschlüsse energischer durchzuführen. In dem Beitrag von Halacz heißt es eingangs, daß im Zuge der Verwirklichung der Gleichberechtigung viele Frauen Arbeit aufgenommen haben, weil beim Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung jede Arbeitskraft dringend benötigt wird, und daß sich dies oft negativ auf die Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder ausgewirkt hat. Das deckt sich mit unseren Feststellungen. Deshalb sind z. B. im Schulungsmaterial des Ministeriums der Justiz vom 9. April 1957 als Ursachen strafbarer Handlungen von Jugendlichen u. a. Versagen des Elternhauses, Inkonsequenz in der Erziehung, mangelhafte Beaufsichtigung infolge beiderseitiger Berufstätigkeit usw. genannt. Dazu treten in der Regel eine Anzahl von Nebenursachen, welche auf den durch die mangelhafte elterliche Erziehung vernachlässigten Jugendlichen dann um so stärker einwirken. Audi die von Halacz angeführte Tatsache, daß' Jugendliche allein über ihren oft sehr höhen Arbeitslohn verfügen können, bietet für sie eine Gefahrenquelle. Andererseits kann es einen Jugendlichen auch auf Abwege führen, wenn er wie das besonders auf dem Lande nicht selten der Fall ist seinen gesamten Verdienst zu Hause abgeben muß und nur ein völlig unzureichendes Taschengeld erhält. Für sehr beachtenswert halte ich den Hinweis Halacz’ auf die sog. Arbeiterherbergen. Mit dieser Frage hat man sich bei uns bisher recht wenig oder überhaupt nicht beschäftigt. Der Aufbau moderner, riesiger Industrieanlagen wie Schwarze Pumpe und andere bringt es mit sich, daß an Orten, an denen bisher nur einige -hundert Menschen wohnten, sich innerhalb kürzester Zeit Tausende, manchmal Zehntausende von Menschen konzentrieren. Sie kommen aus den verschiedensten Gegenden und Berufen, haben verschiedenes Alter und Geschlecht und noch verschiedenere moralische Anschauungen. Es sind oft Menschen, die schon jahrzehntelang von einer Baustelle zur anderen wandern. Unter solchen Menschen herrscht ein rauher Ton. Das ist nicht unbedingt ein Fehler. Sie haben z. T. eine große Lebenserfahrung von früher und heute und die verschiedensten Meinungen über das, was gut oder schlecht ist. Sie unterhalten sich über Sachen, von denen mancher junge Mensch noch nie etwas gehört hat, sie reißen Zoten, ohne darüber nachzudenken, ob das richtig ist, wenn ein Jugendlicher danebensteht. An diesen Aufbauschwerpunkten -konzentrieren sich nicht nur klassenbewußte Arbeiter, sondern dort finden sich auch Menschen ein, die vor 1945 gehobene Stellungen innehatten und jetzt darauf spekulieren, ihren persönlichen Wohlstand von damals auf Kosten des Wohlstandes der ganzen Gesellschaft wieder zu erlangen, oder Menschen, die mit den verschiedensten Lastern behaftet sind. Sie alle arbeiten nicht nur mit den ebenfalls dort beschäftigten Jugendlichen zusammen, sondern wohnen auch mit ihnen in einer Stube, einer Baracke, gehen mit ihnen gemeinsam ins Gasthaus usw. Für die jungen Menschen aber, die in der Regel nur einmal alle 14 Tage übers Wochenende nach Hause fahren, und für ihre Erziehung fühlt sich niemand verantwortlich. Sollte rqan nicht einmal überlegen, wie man an solchen Aufbau-schwerpunkten zwischen Erwachsenen und Jugendlichen differenzieren kann? Je eher wir konkrete Maßnahmen einleiten, um so besser Ist es für unsere Jugendlichen. Sollte man nicht von vornherein in solchen Objekten Jugendbaracken oder Jugendlager schaffen? Sollte man nicht energischer gerade da den Plan des Ministerrats zur Jugendförderung verwirklichen und mehr Brigaden oder Schichten organisieren, in denen hauptsächlich Jugendliche unter Anleitung alter, erfahrener und zuverlässiger Arbeiter tätig sind? Sollte man nicht gerade dort die Einhaltung der Jugendschutzverordnung besonders kontrollieren? Derartige Fragen können natürlich nicht von den Justizfunktionären allein gelöst werden. Hier müssen in erster Linde die Fachministerien und gesellschaftlichen Organisationen eingreifen, um mit allen Mitteln zu versuchen, an diesen wichtigen Fronten des Aufbaus des Sozialismus negative Einflüsse auf unsere Jugendlichen soweit wie möglich auszuschalten. Für sehr beachtlich halte ich auch die Ausführungen Halacz’ über die Jugendfürsorge. Die Fälle, die in der Gerichtsstatistik erfaßt werden, stellen die schwersten Verfehlungen Jugendlicher dar. Wie viele Verfehlungen, die keine strafbaren Handlungen darstellen, werden aber den Referaten Jugend-hilfe/Heimerziehung bekannt! Solche Anfänge von Verirrungen Jugendlicher, die rechtzeitig erkannt werden, erfordern in der Regel nicht weniger Erziehungsarbeit als die, für welche sich der Jugendliche vor Gericht verantworten muß. Hier zeigt sich die große Bedeutung, welche die Jugendhilfe in der vorbeugenden Tätigkeit, im Strafverfahren und bei der Erziehung nach der Verurteilung hat. Nur in einigen Kreisen unseres Bezirks entspricht der Apparat der Jugendhilfe diesen großen Anforderungen, ohne daß dies in der Regel Schuld der dort tätigen Mitarbeiter wäre. Sie erhalten meist wenig Anleitung durch die Abteilungen für Volksbildung, denen sie angegliedert sind, noch weniger durch die Räte der Kreise und Bezirke und ganz selten Unterstützung durch die FDJ. Nur sehr wenige Bürgermeister und Räte der Gemeinden haben für die Arbeit des Referats Jugendhilfe/Heimerziehung Verständnis. Anscheinend ist in Ungarn bereits ein breiter Kreis von Jugendhelfern in den Gemeinden vorhanden, der bei -uns noch oft fehlt. Es sieht zwar so aus, als ob in Ungarn auf diesem Gebiet auch in den Gemeinden hauptamtliche Kräfte arbeiten, während es sich bei uns um ehrenamtliche Helfer handelt, doch darauf kommt es nicht entscheidend an. Vielmehr ist die Hauptursache des bei uns noch unbefriedigenden Zustands darin zu suchen, daß die Tätigkeit der Jugend-hilfe dem Selbstlauf überlassen -wird. Wohin- das führt, kann man feststellen, wenn ein Jugendlicher unter Schutzaufsicht genommen werden soll. Sehr oft scheitert diese wichtige Maßnahme daran, daß keine Person gefunden wurde, welche die Aufsicht übernimmt. Das gilt auch hinsichtlich der Fürsorge für Jugendliche, die aus dem Jugendwerkhof oder den Jugendhäusem entlassen wurden. Es ist daher notwendig, daß die Räte der Kreise und Gemeinden endlich wirksame Maßnahmen beschließen, um genügend geeignete Jugendhelfer zur Mitarbeit zu gewinnen. Staatsanwälte und Richter und die Ständigen Kommissionen für Jugendfragen sowie für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz 661;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 661 (NJ DDR 1957, S. 661) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 661 (NJ DDR 1957, S. 661)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

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