Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 659

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 659 (NJ DDR 1957, S. 659); ganzen Angelegenheit eigene Konsequenzen zu ziehen hätten. Viel öfter müßten z. B. Berufsschulklassen eingeladen und hinterher die Verfahren mit den Jugendlichen ausgewertet werden. Gute Erfahrungen hat das Jugendgericht Nauen gemacht, das ein Verfahren, in dem mehrere Jugendliche einer LPG verurteilt wurden, anschließend in einer Vollversammlung der LPG ausgewertet hat. Die Jugendlichen hatten die Weisung erhalten, sich öffentlich vor der Versammlung zu entschuldigen. Ebenso machte die ähnliche Auswertung eines Verfahrens gegen Lehrlinge eines Betriebes in der Lehrwerkstatt dieses Betriebes großen Eindruck. Hier war ein beträchtlicher Schaden an Volkseigentum entstanden, zu dessen Wiedergutmachung die Jugendlichen herangezogen worden waren. Bei den Lehrlingen hatte vorher die Auffassung bestanden, ihnen könne ja nichts geschehen, die Gerichte sprächen bei Jugendlichen ja doch nur Verwarnungen aus. Ein großes Problem sind fast überall noch die Jugendbeistände. Oft spielen sie nur Statistenrollen und erhalten wenig Anleitung durch die Gerichte. Gute Ansätze sind hier in Oranienburg gemacht worden, wo der Direktor des Kreisgerichts sich durch Kontaktaufnahme mit dem Rat des Kreises, dem Leiter der Berufsschule u-, a. um die Auswahl befähigter und geeigneter Beistände bemüht hat. In Brandenburg hat man Lehrer als Beistände gewonnen, die die betreffenden Jugendlichen zum Teil schon länger kennen und Einblick in ihre häuslichen Verhältnisse haben, und damit gute Erfolge erzielt. Es wurde gefordert, daß die Beistände sich schon vor der Hauptverhandlung mit den Jugendlichen beschäftigen sollen. Ebenso wurde allgemein gefordert, daß die Referate Jugend-hilfe/Heimerziehung schon früher, schon gleich zu Beginn der Ermittlungen ihre eigenen Untersuchungen machen sollen; dies würde bedeuten, zur Aufklärung der subjektiven Seite beizutragen, und erleichtern, daß wirklich geeignete Erziehungsmaßnahmen von ihnen vorgeschlagen werden. Dabei wurden die sehr erschwerten Bedingungen keineswegs übersehen, unter denen das Referat Jugendhilfe/Heimerziehung gerade in den Landkreisen tätig ist (weite Entfernungen, keine Autos usw.) und unter welchen die Erfüllung seiner Aufgaben leidet. Schwierigkeiten bestehen auch vielfach in der mangelhaften Auswahl der Schutzhelfer. Sehr wertvoll waren die Hinweise des Vertreters der Bezirksbehörde der Volkspolizei, der über vorbeugende Erziehungsarbeit von VP-Angehörigen in Schulen und Ferienlagern und auch über Arbeitseinsätze, die gemeinsam mit verurteilten Jugendlichen durchgeführt worden waren, berichtete Beispiele, wie sie auch von anderen Stellen nachgeahmt werden sollten. Er wies ferner darauf hin, daß es notwendig sei, mehr Abgeordnete für die Ständigen Kommissionen für Jugendfragen zu interessieren. Die Direktoren der Kreisgerichte sollten u. E. in ihren Berichterstattungen vor den örtlichen Volksvertretungen, die jetzt zur Vorbereitung der Schöffenwahlen stattfinden, diesen Hinweis berücksichtigen und einen entsprechenden Appell an die Abgeordneten richten. Interessant und erfreulich war auch zu hören, daß die FDJ-Bezirksleitung sich in letzter Zeit sehr ernsthaft mit den Fragen der Jugendkriminalität beschäftigt und zur einer Sekretariatssitzung über diese Frage auch Vertreter der Justizverwaltungsstelle hinzugezogen hat. Sicherlich würde es allgemein begrüßt werden, wenn die verantwortlichen Mitarbeiter der Justizorgane oder der Korrespondent der „Neuen Justiz“ in dem betreffenden Bezirk über solche neuen Erfahrungen und Arbeitsmethoden wie diese Beratung im Sekretariat der FDJ oder das oben erwähnte Richterseminar zu § 4 JGG die „Neue Justiz“ aus eigener Initiative informieren und damit zu einer raschen Verallgemeinerung guter Erfahrungen helfen würden. ANNEMARIE FLORATH, Berlin Erste Sitzung des Beirats für Fragen der Rechtsanwaltschaft Die richtige Erfüllung der Aufgaben der Rechtsanwälte setzt ein hohes ideologisches Niveau voraus. Nur ein Rechtsanwalt, der sich ständig beruflich qualifiziert und parteilich für die Ziele der Arbeiterklasse eintritt, kann wirksam Mittler zwischen den Rechtsuchenden und den staatlichen Institutionen, insbesondere den Gerichten, sein. Das Ministerium der Justiz ist als Aufsichtsorgan der Kollegien der Rechtsanwälte und der Einzelanwälte darauf bedacht, gemeinsam mit den Rechtsanwälten Maßnahmen zwr Weiterentwicklung der Rechtsanwaltschaft und der Anwaltskollegien zu treffen. Zu diesem Zweck wurde durch Anordnung des Justizministers vom 25. Mai 1957 beim Ministerium der Justiz ein Beirat für Fragen der Rechtsanwaltschaft errichtet1. Dieser Beirat, dem sechs Vertreter der Kollegien der Rechtsanwälte und der Einzelanwälte angehören, hat gern. § 2 der Anordnung die Aufgabe, „das Ministerium der Justiz in Fragen, bei denen eine Beratung durch Rechtsanwälte erforderlich ist, sowie in Fragen, die die Gesetzgebung über die Tätigkeit der Rechtsanwälte ‘betreffen, au beraten“. Er hat ferner die Aufgabe, dem Ministerium „Vorschläge und Anregungen zur weiteren Entwicklung der Rechtsanwaltschaft, insbesondere der Kollegien der Rechtsanwälte, zu unterbreiten“. Unter Berücksichtigung dieser Aufgabenstellung des Beirats sowie der in der Geschäftsordnung vorgesehenen aktiven Mitwirkung der Beiratsmitglieder an den Tagungen und der Möglichkeit, Vorschläge für die Tagesordnung zu unterbreiten, ist den Rechtsanwälten im weiten Maß Raum gegeben, die Arbeit des Ministeriums der Justiz mit fruchtbringenden Hinweisen zu unterstützen. Der Beirat übernimmt damit keine Aufgaben der Zentralen Revisionskommission. Die Zentrale Revisionskommission, die auf Beschluß der Mit- i Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1957 Nr. 6 S. 28. gliederversammlumg der Kollegien der Rechtsanwälte gebildet worden ist, ist ein Organ der Anwaltskollegien und besteht selbständig neben dem Beirat2. Sie setzt sich aus den gewählten Vorsitzenden der Rechtsanwaltskollegien zusammen und hat die Aufgabe, die „Kollegien der Rechtsanwälte hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Statuts zu kontrollieren“ und ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfe zu leisten3. Dadurch wird eine einheitliche Entwicklung der Kollegien der Rechtsanwälte gewährleistet, die zu ihrer weiteren Festigung führen wird. Die Aufsicht über die Kollegien, insbesondere die politisch-ideologische Anleitung, obliegt entsprechend den Bestimmungen des Musterstatuts für die Anwaltskollegien dem Ministerium der Justiz, das sich zur Er- füllung seiner Aufgaben verschiedener Methoden bedient, insbesondere der Arbeitstagungen mit den Vorsitzenden der Kollegien, der Beratung des Leiters der Justizverwaltungsstelle mit dem Vorsitzenden des Kollegiums und in Ausnahmefällen auch der Aufhebung von Beschlüssen des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung bei gewichtigen Gesetzesverstößen. Sowohl der Beirat für Fragen der Rechtsanwaltschaft wie die Zentrale Revisionskommission geben der Rechtsanwaltschaft die Möglichkeit, zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beizutragen. Es war daher vorauszuseihen, daß unsere Gegner auf die Bildung dieser beiden Organe mit gehässigen Verleumdungen reagieren würden. So verbreiteten sie die Lüge, in der DDR würde nunmehr die gesamte „freie Anwaltschaft liquidiert“. Mit dieser Hetze wollen sie vertuschen, wie stark gerade in der 2 Das Statut der Zentralen Revisionskommission ist veröffentlicht in Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1957 Nr. 6 S. 28. 3 § 2 des Statuts. 659;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der im Objekt stationierten Diensteinheiten wird für das Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße nachstehende Objektordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung erlassen.

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