Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 65

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 65 (NJ DDR 1957, S. 65); N U M M E R 3 JAHRGANG 11 ZEITSCHRIF NEUEjUSTiZ r FUR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1957 5. FEBRUAR SSENSCHAFT Weitere Demokratisierung Von Dr. HEINRICH TOEPL1TZ, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Abgeordneter der Volkskammer I Am 17. Januar 1957 stimmte die Volkskammer einmütig dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht und dem Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen zu und beschloß, die beiden Gesetze am 25. Januar 1957 in Kraft zu setzen. Damit wurde eine Gesetzesdiskussion abgeschlossen, der an Breite und Bedeutung nur die Verfassungsdiskussion zu vergleichen ist. Ging es doch hier auch um die wichtigsten staatsrechtlichen Gesetze seit der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Bekanntlich beruht der Vorschlag zum Erlaß der beiden Gesetze auf dem Beschluß der 3. Parteikonferenz der SED. Der Nationalrat beschäftigte sich am 23. April 1956 eingehend mit den von der SED vorgelegten Richtlinien für die Gesetze und beschloß, sie als gemeinsamen Vorschlag aller in der Nationalen Front vereinten demokratischen Kräfte öffentlich zur Diskussion zu stellen. An dieser Aussprache, die während des ganzen Sommers 1956 geführt wurde, beteiligten sich viereinhalb Millionen Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Zu den Gesetzen wurden Tausende von Vorschlägen gemacht, die von Bemerkungen zu Einzelfragen bis zu ganzen Gegenentwürfen reichten. Die Vorschläge kamen von den demokratischen Parteien und Massenorganisationen, von den Abgeordnetengruppen der Volkskammer in den Bezirken, von zahlreichen Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen, von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten und nicht zuletzt von vielen einzelnen Bürgern. Ein gutes Beispiel für eine gründliche Beschäftigung mit den Entwürfen gab die FDJ-Gruppe der Juristischen Fakultät der Karl-Marx-Universität in Leipzig. Am 30. August 1956 fand die erste Lesung der Gesetze in der Volkskammer statt, nach der beide Gesetze an den Rechtsausschuß und an den Haushaltsund Finanzausschuß überwiesen wurden. Nach mehreren Sitzungen der beiden Ausschüsse wurde eine Kommission eingesetzt, der je ein Abgeordneter der fünf Parteien und ein Wissenschaftler angehörten. Die Kommission sichtete die eingegangenen Vorschläge und arbeitete für jede Bestimmung der Gesetze eine Formulierung aus. Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit wurden von den beiden Volkskammerausschüssen beraten, erneut in einigen Punkten abgeändert und so entstand die Fassung der Gesetze, die der Volkskammer zur zweiten Lesung vorlag. Wer diese Fassung mit der ersten, ebenfalls veröffentlichten Fassung der Entwürfe vergleicht, kann im einzelnen feststellen, daß die Änderungen erheblich sind, die die Entwürfe durch die Diskussion erfahren haben. Er wird dabei zu dem Ergebnis kommen, daß die Bürger der DDR bei diesen Gesetzen so intensiv und unmittelbar an der Gesetzgebung mitgearbeitet haben, wie es noch nie in Deutschland der Fall war. Bei der Überarbeitung der Entwürfe wurden auch die Lösungen einzelner Probleme in den entsprechenden Gesetzen anderer sozialistischer Länder vergleichsweise herangezogen. Das war angesichts der Tatsache notwendig, daß auf dem Gebiet der Arbeit der örtlichen Organe in diesen Ländern schon bestimmte Erfahrungen vorliegen, und daß die Hauptwege zum Sozialismus in den einzelnen Ländern trotz aller nationalen Besonderheiten übereinstimmen. Es bedarf keiner näheren Darlegung, daß eine schematische Übertragung solcher Lösungen in anderen Ländern auf die Deutsche Demokratische Republik nicht in Betracht kam. Die Ausarbeitung der endgültigen Fassung der beiden Gesetze war ein Vorgang von großer politischer Bedeutung. Als Abgeordneter, der an den gesamten Beratungen beteiligt war, kann ich sagen, daß es im Ausschuß und in der Unterkommission keine Meinungsverschiedenheiten in prinzipiellen Fragen gab, bei denen etwa die Vertreter einzelner Blockparteien als solche gegeneinander auftraten. Die Beratungen wurden mit der im Demokratischen Block seit Jahren erprobten Methode kameradschaftlicher Zusammenarbeit geführt. Alle Beteiligten bemühten sich, den von der Nationalen Front getragenen Gesetzen die beste Fassung zu geben. Daraus ergeben sich wichtige politische Schlußfolgerungen. Es bestand Einverständnis unter allen Fraktionen der Volkskammer über die staatsrechtlichen Grundprinzipien der Gesetze. Von keiner Seite wurde in Frage gestellt, daß der Weg der weiteren Demokratisierung in der Deutschen Demokratischen Republik der Weg nach vorn zur sozialistischen Demokratie und niemals der Weg zurück zur bürgerlich-parlamentarischen Demokratie ist. Deshalb bestand darin Übereinstimmung, daß Demokratisierung in einem Staat, der den Sozialismus aufbaut, nicht Liberalisierung heißt. Ungeachtet der Verleumdungen der Gegner der DDR, die vergeblich versuchten, die öffentliche Diskussion zu beeinflussen, wurde klargestellt, daß die sozialistische Demokratie, die wir errichten, die bisher höchste und demokratischste Staatsform in der deutschen Geschichte ist. Mit ihrer Beschlußfassung über die Gesetze brachte deshalb die Volkskammer die gemeinsame Auffassung des Demokratischen Blocks und aller in der Nationalen Front vereinigten Patrioten zum Ausdruck, daß nicht der Bonner Staat der Monopole, sondern unsere Demokratie der Arbeiter, der Bauern und aller mit ihnen verbündeten Kräfte die Staatsform des zukünftigen einheitlichen Deutschland sein wird. . II In der Diskussion wurde stets mit Recht von den Gesetzen zur weiteren Demokratisierung gesprochen. Diese Formulierung bringt zum Ausdruck, daß die Entwicklung der Demokratie ein lang andauernder Prozeß ist, der im Osten Deutschlands bereits 1945 begonnen hat. In der Rede, die der erste Stellvertreter des Präsidenten der Volkskammer, Hermann Matern, bei der ersten Lesung der Gesetze zu ihrer Begründung im Namen aller Fraktionen hielt1), sind die einzelnen Etappen dieses Prozesses dargestellt. Wenn Matern dort ausführt: „In der Entwicklung der Volksmassen zur politisch führenden Kraft liegt die Wurzel des ständigen Wachstums und der Unbesiegbarkeit unserer Demokratie“1 2), so ist damit der entscheidende Faktor bezeichnet, der die sozialistische Demokratie von jeder anderen Demokratie unterscheidet. Weil nur in den sozialistischen Staaten die Volksmassen die führende Kraft sind, stellen alle bürgerlichen Demokratien nur eine Verhüllung der Herrschaft einer Minderheit über die Mehrheit des Volkes dar. 1) Vollständig abgedruckt in den Protokollen der Volkskammer, 2. Wahlperiode, S. 438 ff. 2) a. a. O. S. 438. 65;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 65 (NJ DDR 1957, S. 65) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 65 (NJ DDR 1957, S. 65)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit keine Rolle. Es sei deshalb an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, daß gemäß mit eine Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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