Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 620

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 620 (NJ DDR 1957, S. 620); renden Kreise, die Gesetzgebung und die Rechtsprechung immer mehr in den Dienst der Remilitarisierung zu stellen. In diesem Zusammenhang muß das Bemühen der Redaktion hervorgehoben werden, die Rubrik zu einem Mittelpunkt der wissenschaftlichen Auseinandersetzung zu machen und auch auf diese Weise ihren Beitrag zum gesamtdeutschen Gespräch zu leisten. Das ist nicht immer in vollem Umfang gelungen, denn manche Artikel trugen allenfalls informatorischen Charakter. Damit soll nicht gegen die Notwendigkeit der Information polemisiert werden. Sie ist notwendig für die Erweiterung dSs Blickfelds; aber sie bleibt formal und inhaltsleer, wenn sie nicht mit einer Aussage über das Wesen der zu besprechenden juristischen Erscheinung vom Standpunkt der fortschrittlichen Wissenschaft aus verbunden wird. Gerade darin liegt einer der Hauptmängel im Artikel von T h e e k. Seine Schilderung der Situation im westdeutschen Jugendarbeitsschutz bleibt an Oberflächenerscheinungen haften und enthält wenig eigene Stellungnahmen. Seine Ausführungen unterscheiden sich kaum von der formalen Polemik, wie sie in den meisten Presseorganen der Bundesrepublik zu finden ist; denn Theeks Einschätzung der Verhältnisse besteht im wesentlichen in der Wiederholung von Stellungnahmen bürgerlicher oder angeblich sozialistisch eingestellter Autoren. Es liegt auf der Hand, daß man auf eine solche Weise nur wenig zur weiteren Aufdeckung der arbeiterfeindlichen und antinationalen Politik insbesondere auch Rechtspolitik der gegenwärtig herrschenden Gruppen beitragen kann. Schon bei der Schilderung der Vorgeschichte des Regierungsentwurfs eines Jugendarbeitsschutzgesetzes verschweigt Theek wesentliche Tatsachen, die für eine der Wirklichkeit entsprechende Einschätzung von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört in erster Linie der Kampf der Kommunistischen Partei Deutschlands um ein fortschrittliches Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieser Kampf wurde insbesondere auch im Bundestag geführt. Schon kurz nach Zusammentritt des 1. Bundestags forderte die Fraktion der KPD umfangreiche Maßnahmen zur Förderung der Jugend. Sie führte z. B. im Dezember 1949 in einem Antrag aus: „Die Jugend fordert die Durchführung einer wirklichen Schulreform, die auch den minderbemittelten Jugendlichen erlaubt, höhere Schulen und Berufsfachschulen zu besuchen, und nicht zuletzt auch die Zahlung des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit und als allerletztes einen entschiedenen Kampf gegen jegliche Bestrebungen auf Schaffung eines Arbeitsdienstes.“2 Die Fraktion der KPD beließ es nicht bei kleinen und großen Anfragen, sondern leistete ihren konstruktiven und den Interessen der Jugend entsprechenden Beitrag vor allem durch gut durchdachte und exakt formulierte Gesetzentwürfe. Ein besonderes Beispiel war der „Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen für die schaffende, lernende und arbeitslose Jugend“, der in der 109. Sitzung des 1. Bundestags beraten wurde. Der Entwurf faßte die Forderungen vieler Jugendorganisationen, der nicht organisierten Jugendlichen und besonders der Gewerkschaftsjugend in einer Reihe von Punkten zusammen, unter denen die Fragen des Jugendarbeitsschutzes den gebührenden Platz erhielten.3 Folgende Maßnahmen wurden u. a. verlangt: „Siebenstündige Arbeitszeit für Lehrlinge und Verbot von Überstunden und Nachtarbeit Verbot eines jeglichen Arbeitsdienstes für Jugendliche und Verhinderung militaristischer Erziehung Die Lehrlingsvergütung wird jeweils den gesteigerten Lebenshaltungskosten angepaßt“ usw. Die vom Abgeordneten Hugo Paul vorgetragene Begründung des Entwurfs beantworteten nicht nur die Vertreter der Regierungskoalition, sondern auch SPD-Abgeordnete mit den vielfältigsten Manövern, um den 2 vgl. Protokoll der 19. Sitzung des 1. Bundestags vom 1. Dezember 1949. 3 vgl. dazu und zum folgenden: „4 Jahre Bundestag“, Handbuch der Bundestagsfraktion der KPD (Herausgeber), S. 432 f. Entwurf zu Fall zu bringen. Man kann nicht umhin, an die beschämende Rolle zu erinnern, die die SPD-Abgeordnete Schanzenbach spielte. Sie sekundierte der Rechten, als sie den Antrag der KPD als „Propagandaantrag“ bezeichnete. Das war eine Haltung, die völlig im Gegensatz zu den Interessen der arbeitenden Jugend stand eine Haltung, die die SPD-Fraktion insofern unterstützte, als sie dem CDU-Antrag zustimmte, über die Vorlage der KPD zur Tagesordnung überzugehen. Das sind Tatsachen, die Theek in seinem Artikel ignoriert. Seinen Ausführungen muß zumindest mittelbar entnommen werden, daß er der SPD-Führung eine Rolle zuspricht, die sie nicht gespielt hat, nämlich die Rolle eines Führers der Arbeiterklasse im Kampf um Demokratie und sozialen Fortschritt. Theek stellt gewissermaßen die Tatsachen auf den Kopf, anstatt an dem Verhalten der SPD-Führung, die im Gegensatz zu den Interessen selbst der Mehrheit ihrer Mitglieder dem arbeiterfeindlichen Kurs der CDU-Kriegspartei Vorschub leistete und noch leistet, Kritik zu üben. In diesem Zusammenhang sei an folgende bemerkenswerte Begebenheit erinnert. Im Jahre 1948 nahm der Niedersächsische Landtag ein fortschrittliches Jugendschutzgesetz an, das die Arbeitszeit der Jugendlichen auf 7 Stunden täglich und auf 40 Stunden wöchentlich festsetzte. Außerdem war ein Mindesturlaub für Jugendliche von 24 Tagen vorgesehen. Initiator dieses Gesetzes war aber nicht die SPD-, sondern die KPD-Fraktion; der von ihr eingebradite Entwurf wurde damals fast einstimmig angenommen. Hier könnte die Frage entstehen, ob nicht die SPD-Fraktion eine durchaus positive Rolle gespielt habe, weil sie den Antrag der KPD unterstützte. Bei näherem Hinsehen stellt sich jedoch etwas ganz anderes heraus. Damals standen die Kommunalwahlen vor der Tür. In dieser Situation konnte es sich keine Partei erlauben, bei den Wählern einen „schlechten Eindruck“ zu erwecken. Davon mußte sich die SPD-Führung ebenso leiten lassen wie u. a. auch die CDU. Das verriet später z. B. der CDU-Abge-ordnete K u n t s c h e r, als er im Bundestag ausführte: „Der Antrag der KPD ist in einer Zeit behandelt worden, als in Niedersachsen die Wogen des Wahlkampfes für die Kreis- und Gemeindewahlen sehr hochgingen. So kam dieses Gesetz zustande.“4 Welche Hintergedanken die unternehmerfreundlichen Regierungsvertreter zudem hatten, sprach Arbeitsminister Storch in der gleichen Sitzung aus: „Mir haben Leute aller Richtungen gesagt: Jawohl, wir haben ja damals gar nicht damit gerechnet, daß die Militärregierung des Gesetz genehmigen würde, und haben deshalb dafür gestimmt.“5 Nach der Wahl gingen dann auch CDU und SPD gemeinsam daran, das Gesetz zu verwässern und seine Durchführung zu sabotieren. Gegen die Stimmen der KPD wurde die Arbeitszeit für Jugendliche wieder erhöht. Der Sprecher der KPD in der 114. Bundestagssitzung berichtete darüber: „Hier handelt es sich darum, daß beispielsweise in den Übergangsbestimmungen die Arbeitszeit wöchentlich im Durchschnitt 45 Stunden und täglich 7 % Stunden beträgt, während das Gesetz in seinem Urtext 7 Stunden als tägliche Arbeitszeit und 40 Stunden als wöchentliche Arbeitszeit vorsieht.“6 Aber selbst mit dieser Neuregelung waren CDU- und SPD-Führung nicht einverstanden. Daher wurde das Gesetz in seiner Anwendung boykottiert. Darüber informierte Storch: „Seit dem 1. September 1949 ist das Gesetz voll in Kraft, aber es wird nirgends durchgeführt. Die Landesregierung hat darüber hinaus sogar einen Beschluß gefaßt, wonach Anzeigen wegen Übertretung des Gesetzes als Bagatellfälle niedergeschlagen werden sollen.“7 Und schließlich sei Theek noch ein weiteres Beispiel für die würdelose Rolle einiger führender SPD-Funk- 4 vgl. Protokoll der 114. Sitzung des Bundestags vom 25. Januar 1951. 5 a. a. O. 6 a. a. O. i a. a. O. 620;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 620 (NJ DDR 1957, S. 620) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 620 (NJ DDR 1957, S. 620)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Organisationen und Einrichtungen bei der vorbeugenden und offensiven der effektive Einsatz und die Anwendung aller politisch-operativen Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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