Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 575

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 575 (NJ DDR 1957, S. 575); fuhrt wurden. Auf diesen Fall, scheint mir, trifft in vollem Umfange die Kritik der sowjetischen theoretischen Zeitschrift „Kommunist“ zu, daß die Funktionäre der Kollektivwirtschaften, insbesondere die Vorsitzenden, in der juristischen Literatur bisweilen als Personen betrachtet würden, die für alles und jedes materiell oder verwaltungsrechtlich verantwortlich sind13. Oder sollten wir vielleicht auch einer Schadensersatzklage gegen einen LPG-Vorsitzenden stattgeben, weil er sich noch nicht von den Vorzügen des Maises überzeugt und stattdessen angeordnet hat, die nicht so ergiebigen Futterrüben anzubauen? Und wo bliebe die Verantwortung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung? Eine instruktive Arbeit von Stawzewa (Sowjetunion) über die rechtliche Regelung der Arbeit der Beschäftigten in den MTS beschließt den Sammelband, Stawzewa beschreibt vor allem das komplizierte System der Entlohnung der Traktoristen teils von der MTS, teils von der Kollektivwirtschaft. Durch dieses System (S. 111 f.) wird erreicht, daß die Traktoristen an hohen Erträgen auf den Äckern der Kollektivwirtschaft materiell interessiert werden. Auf andere Weise entsprechend den Bedingungen in der DDR, wo nur ein Teil der MTS-Arbeiten auf den Flächen sozialistischer Genossenschaften, ein anderer Teil auf einzel- 13 Leitartikel in Kommunist 1954 Heft 5; deutsch: Beilage des „Forum“ vom 14. Mai 1954, S. 19. bäuerlichen Flächen geleistet wird werden auch bei uns seit längerem alle Anstrengungen unternommen, um die Traktoristen am Ergebnis ihrer Arbeit finanziell zu beteiligen. 1956 erhielten bereits in 11,6% aller Genossenschaften die Traktoristen der MTS von „ihrer“ LPG entsprechend den Empfehlungen des Ministerrats einen bestimmten Prozentsatz der Prämie, die der Feldbaubrigade für Übererfüllung der Produktionsauflage ausgezahlt wurde1*. Stawzewa erörtert auch Einzelfragen der Entlohnung der Traktoristen, Fragen ihrer Sozialversicherung, ihres Urlaubs usw. Gerade deshalb ist es um so bedauerlicher, daß die entsprechenden Probleme für die Genossenschaftsbauern in keinem der im Sammelband vereinigten Beiträge behandelt werden. Die Entwicklung der letzten Jahre beweist, daß das „Arbeitsrecht“ der LPG-Mitglieder in der Praxis immer bedeutsamer wird. Von der richtigen Regelung der Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern bei der Arbeit hängt zum großen Teil die wirtschaftlich-organisatorische Festigung der LPG ab. Um sie gibt es mehr Diskussionen als um alle anderen Rechtsfragen. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn diese Lücke in dem im ganzen vollauf gelungenen Sammelband recht bald sei es durch eine Übersetzung, sei es durch eine monographische Arbeit geschlossen werden könnte. 14 Protokoll der V. Konferenz der Vorsitzenden und Aktivisten der LPG, Berlin 1957, S. 47. Die Rechtswirkungen ungesetzlicher Preisabreden (Schluß)* Von HERBERT WECKEND, Berlin II Zur Frage der Rechtsrwirkungen ungesetzlicher Preisabreden mußten auch die Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik mehrmals Stellung nehmen. So .entschied das Oberste Gericht in seinem Urteil vom 18. Oktober 1950* 20, daß bei Preisverstößen nur der den gesetzlichen Preis übersteigende Teil der Preisabrede nichtig sei. Dabei bezog sich das Oberste Gericht ausdrücklich auf die „frühere Rechtsprechung“. Dornberger vertritt ebenfalls die Teilrichtigkeit der Preisabrede und beruft sich auf die genannte Entscheidung des Obersten Gerichts21. Abgesehen davon, daß in der Deutschen Demokratischen Republik in bezug auf das Recht des sozialistischen Staates, in das Wirtschaftsleben einzugreifen, keine Kompromißlösung vertreten werden kann, ist die Teilnichtigkeit der Preisabrede auch nicht geeignet, eine zivilrechtliche Lösung bei ungesetzlichem Unterschreiten von Festpreisen zu bieten. Da bekanntlich alle Preise in der volkseigenen Wirtschaft Festpreise sind (§ 2 der Preisanordnung Nr. 705 vom 17. Dezember 1956 GBl. I S. 1350), wäre es auf diese Art und Weise nicht möglich, wirksame zivilrechtliche Sanktionen gegen ein ungesetzliches Unterschreiten der Preise in der volkseigenen Wirtschaft, anzuwenden. Der Meinung Dornbergers kann deshalb schon unter diesem Gesichtspunkt nicht gefolgt werden. Bei der Untersuchung der Rechtsfolgen ungesetzlicher Preisabreden in der Deutschen Demokratischen Republik ist davon auszugehen, daß der sozialistische Staat * Teil I ist in NJ 1957 S. 535 ff. veröffentlicht. 20 OGZ Bd. 1 S. 47 ff.; vgl. auch die Entscheidung des BG Cottbus, NJ 1956 S. 159. 21 Dornberger, in Zivilrecht der DDR (Allgemeiner Teil), Berlin 1955, S. 302: „Verstoßen Rechtsgeschäfte gegen Preisvorschriften, so ist nicht der gesamte Vertrag nichtig, sondern nur die Preisvereinbarung, die über den zulässigen Höchstpreis hinausgeht.“ Dornberger begrenzt damit seine Feststellungen nur auf Preisüberschreitungen bei Höchstpreisen und läßt die bei Festpreisen außer acht, während das Oberste Gericht allgemein vom gesetzlich zulässigen Preis spricht und damit sowohl die Fest- als auch die Höchstpreise erfaßt. Auch Bathmann, Preisvorschrift und Vertrag (DFW 1949 Heft 1 S. 27), untersucht nur die Folgen bei Preisüberschreitungen, wobei er davon spricht, daß „überhöhte Preise auf das zulässige Maß herabzusetzen“ sind. sich die Lenkung und Leitung der Wirtschaft zur ureigensten Sache gemacht hat; er ist selbst Eigentümer eines Großteils der Produktionsmittel. Die wirtschaftlich-organisatorische Funktion des sozialistischen Staates ist darauf gerichtet, die ökonomischen Gesetze bewußt anzuwenden und die Volkswirtschaft planmäßig zu leiten. Das geschieht vor allem über die Volkswirtschaftspläne, aber auch durch das Preisrecht. Mit Hilfe des sozialistischen Preisrechts erfolgt die Lenkung des Verbrauchs an Produkten, werden Anregungen zur Verbesserung der Qualität gegeben, werden die volkseigenen Betriebe zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten und Verbesserung der wirtschaftlichen Rechnungsführung angehalten usw.22 *, d. h.: das sozialistische Preisrecht wird bewußt zur Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus. angewendet. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, daß Verletzungen des Preisrechts wirksame zivilrechtliche und preisrechtliche Sanktionen auslösen, um seine Einhaltung und Durchsetzung und damit die Erfüllung der genannten Aufgaben zu gewährleisten. Das Preisrecht sichert ein bestimmtes, vom Staat festgesetztes Verhältnis zwischen Preis und Leistung, eine Wertrelation. Die Verletzung dieses Wertverhältnisses kann nach § 134 BGB keine Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrages bzw. Liefervertrages zur Folge haben, denn der Verkauf bzw. Austausch der Produkte an sich ist nicht ungesetzlich, vielmehr verstößt nur das dafür vereinbarte Entgelt gegen das Preisrecht. Der Vertrag widerspricht von der ungesetzlichen Preisabrede abgesehen nicht den Gesetzen; er hat z. B. bei Lieferverträgen in der volkseigenen Wirtschaft gerade die Realisierung der in den Plänen enthaltenen Pflichten zum Inhalt. Deshalb kann sich der Verkäufer oder Käufer auch nicht darauf berufen, daß er, wenn er den gesetzlich zulässigen Preis gekannt hätte, einen solchen Vertrag nicht abgeschlossen hätte. Warenlieferungen bzw. Leistungen, für die staatlich vorgeschriebene Preise bestehen, können eben nur zu diesen Preisen erbracht werden. Jede Spekulation ist ausgeschlossen. Sind die Partner übereingekommen, eine Ware zu tauschen bzw. 22 Schneider, Erweiterung des Systems fester Preise ab 1. Januar 1957, DFW (Gesamtausgabe) 1957 Heft 3 S. 39 f. 575;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 575 (NJ DDR 1957, S. 575) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 575 (NJ DDR 1957, S. 575)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren sind. Drittens sind Maßnahmen nach dem Gesetz dann vorzunehmen, wenn die vorliegenden Informationen ein stattfindendes zu erwartendes Ereignis betreffen, das mit einer Störung Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staa-, tes zu durohkreuzen? Hierbei hat der Uhtersuchungshaftvollzug im Minietorium für S-taateeieherfeeit einen wSa senden spezifischen Beitrag im System der Gesamtaufgabenstellung des Mini stemtms-für-S-taats-sicherheit zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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