Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 566 (NJ DDR 1957, S. 566); 0}lückwüpisclte für CD. Al. Prill Ihnen, hochverehrter Herr Pritt, der Sie überall dort, wo Vertreter fortschrittlicher Ideen vor die Gerichte gestellt werden, als mutiger Anwalt des Rechts auftreten, der Sie sich durch ihre wissenschaftliche und praktische juristische Tätigkeit in vielen Ländern einen hochgeachteten Namen erworben haben, der Sie voller Überzeugung in den vordersten Reihen der organisierten Weltfriedensbewegung stehen, der Sie sich seit langem und immer aufs neue als Freund der vorwärtsstrebenden Staaten erwiesen haben, entbietet das Redaktionskollegium der Zeitschrift „Staat und Recht“ die aufrichtigsten Grüße zu Ihrem 70. Geburtstag und verbindet damit den Wunsch, daß es Ihnen vergönnt sein möge, das Ziel Ihres konsequenten und tätigen Lebens mitgestaltend zu erreichen eine Welt der Gerechtigkeit und des Friedens. REDAKTIONSKOLLEGIUM DER ZEITSCHRIFT „STAAT UND RECHT“: Professor Dr. Dr. Arthur Baumgarten (Chefredakteur), Professor Dr. Rainer Arlt, Professor Dr. Karl Bönninger, Direktor Horst Büttner, Professor Dr. Hans Geräts, Professor Di Dr. Erwin Jacobi, Professor Hermann Kleyer, Professor Dr. Herbert Kröger, Professor Dr. John Lekschas, Dr. Helmut Ostmann, Professor Dr. Martin Posch, Stellvertreter des Ministers der Justiz Hans Ranke, Dr. Gerhard Schulze, Wolfgang Weiß (stellv. Chefredakteur) Zu Ihrem 70. Geburtstag entbieten Ihnen die demokratischen Juristen Deutschlands herzliche Grüße und aufrichtige Glückwünsche. Wir grüßen in Ihnen den scharfsinnigen und konsequenten Anwalt der bedrängten und verfolgten Freiheitskämpfer in allen Erdteilen, den mutigen Ankläger gegen imperialistische Willkürjustiz, den angesehenen und geschätzten Juristen, den hervorragenden Vorkämpfer des Friedens und treuen Freund unserer jungen Republik. Wir wünschen Ihnen noch viele Jahre erfolgreichen Schaffens im Dienste des Rechts, der Freiheit, der Völkerverständigung und der Demokratie. VEREINIGUNG DEMOKRATISCHER JURISTEN DEUTSCHLANDS Weitere Bemerkungen zum materiellen Übertretungsbegriff und zum Begriff der Gesellschaftsgefährlichkeit Von ROLF SCHÜSSELER, Institut für Staats- und Rechtstheorie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg In einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Arbeit „Das Wesen der Übertretungen im Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik und das Verfahren bei der Bestrafung von Übertretungen“ unternahm ich u. a. den Versuch, die inhaltlichen Besonderheiten dieser Rechtsverletzungen herauszuarbeiten und einen materiellen Übertretungsbegriff zu geben. Gegen die von mir vorgeschlagene Definition hat Michael Benjamin jedoch Bedenken erhoben1 und mir scheint, daß diese Kritik in ihrem Kern durchaus zutrifft. Wenn es richtig ist, daß sich die Übertretungen ebenso wie auch die Ordnungswidrigkeiten von den Verbrechen qualitativ unterscheiden und diesen Standpunkt nehme ich nach wie vor ein , dann muß sich der in der genannten Arbeit formulierte materielle Übertretungsbegriff als nicht haltbar und irreführend erweisen: Man kann einen qualitativen Unterschied nicht rein graduell (quantitativ) ausdrücken! Es geht daher nicht um eine „Gesellschaftsgefährlichkeit höheren Grades“ (bei den Verbrechen) und eine „Gesellschaftsgefährlichkeit geringeren Grades“ (bei den Übertretungen und Ordnungswidrigkeiten), sondern darum, daß gesellschaftsgefährlich nur die Verbrechen sind, während den Ubertretungshandlungen eine solche Eigenschaft überhaupt nicht zukommt. Damit erhebt sich die Frage, welche materielle Kennzeichnung dann für die letzteren gegeben werden muß eine Frage, die gar nicht so unproblematisch ist. Leider beschränkt sich auch M. Benjamin darauf, die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Definition nachzuweisen. M. Benjamin betont, daß „die Gesellschaftsgefährlichkeit als materielle Eigenschaft des Verbrechens i i M. Benjamin, NJ 1957 S. 233 f. keineswegs nur eine allgemein-politische oder rein theoretische, sondern in erster Linie eine juristische Charakterisierung der verbrecherischen Handlung ist, die sie grundsätzlich von allen anderen Rechtsverletzungen unterscheidet“. Das Kriterium sieht er darin, daß eine gesellschaftsgefährliche Handlung „geeignet isit, die Gesamtheit der sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen der DDR zu gefährden“ (von mir hervorgehoben R. Sch.). Gleichzeitig unterstreicht er jedoch, daß die übrigen Rechtsverletzungen den von der Arbeiter-und-Bauern-Macht verfolgten Zielen ebenfalls zuwider laufen oder anders ausgedrückt: daß auch sie der Festigung und Entwicklung der sozialistischen Ordnung hinderlich sind. In beidem ist ihm voll beizupflichten. Mir scheint jedoch, daß es notwendig sein dürfte, auf einige, sicherlich sehr interessante und diskutable Probleme etwas näher einzugehen: 1. Läßt sich eine allgemeine materielle Kennzeichnung aller Rechtsverletzungen geben und, wenn ja, worin zeigt sich dieser allgemeine Wesenszug? 2. Da es unbestritten ist, daß die wesentliche materielle Besonderheit der verbrecherischen Handlungen ihre Gesellschaftsgefährlichkeit bildet, bleibt zu klären, welche Merkmale diesen Begriff charakterisieren. 3. Welche materiellen Spezifika treten bei den Übertretungen bzw. den Ordnungswidrigkeiten hervor? Zunächst sei festgestellt, daß der Begriff „Gesellschaftsgefährlichkeit“ keine mehrfache Bedeutung haben kann und darf, wenn man seine spezifischen Züge herausarbeiten und dadurch von der inhaltlichen Seite her eine exakte Abgrenzung gegenüber anderen Rechtsverletzungen ermöglichen will. Der Ge- 566;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 566 (NJ DDR 1957, S. 566) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 566 (NJ DDR 1957, S. 566)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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