Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 542

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 542 (NJ DDR 1957, S. 542); 3. zu veranlassen, daß die Referate Jugendhilfe/Heim-erziehung in den Kreisen und die Volkspolizeikreisämter, soweit es sich um Vergehen* von Kindern handelt, eng mit den Schulen Zusammenarbeiten, 4. Maßnahmen zu treffen, um die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Jugend in allen Kreisen arbeitsfähig zu machen, um mit Hilfe dieser die Aufklärungsarbeit auf dem Gebiet der Jugendgefährdung zu verstärken, 5. der FDJ sowie anderen demokratischen Organisationen vorzuschlagen, bei der weiteren Gewinnung von Jugendhelfern, Schutzaufsichtshelfern usw. tatkräftig mitzuhelfen, der FDJ außerdem vorzuschlagen, sich aktiv mit den Fragen der Jugendgerichtshilfe zu (beschäftigen, * Gemeint sind unerlaubte, die Gesellschaft schädigende Handlungen. D. Red. 6. der Schaffung und Erweiterung von Schulhorten sowie der Verbesserung der Erziehungsarbeit in diesen Einrichtungen größte Aufmerksamkeit zu schenken und alle vorhandenen Möglichkeiten dazu maximal auszunutzen, 7. die Abteilung Volksbildung zu beauftragen, dafür zu sorgen, daß von den Schulen die Möglichkeiten der pädagogischen Propaganda stärker genutzt werden, den Kontakt mit dem Elternhaus zu verstärken und dafür zu sorgen, daß die Erziehungsarbeit in den Grund-, Ober- und Berufsschulen wesentlich verbessert wird, 8. allen Volksvertretungen im Bezirk vorzuschlagen, jährlich im Rahmen der Berichterstattung über das Gesetz zur Förderung der Jugend auch die Fragen der Jugendgefährdung mit zu behandeln und hierzu entsprechende Maßnahmen zu beschließen. Aufklärungsarbeit über die schädliche Wirkung von Schundliteratur Von WOLFGANG BERG, Staatsanwalt des Kreises Ilmenau Im Schwerpunktplan für das zweite Halbjahr 1957 stellt der Generalstaatsanwalt die Aufgabe, Jugendprobleme im verstärkten Maße zu popularisieren. Diese Aufgabenstellung begrüße ich lebhaft, da ich aus Erfahrungen im Kreis Ilmenau weiß, daß es sich hier nicht nur um eine sehr wichtige, sondern auch um eine außerordentlich dankbare und erfolgversprechende Tätigkeit handelt. Bereits im Herbst 1956 behandelte die Ständige Kommission für Volkspolizei und Justiz die Frage der Entwicklung der Jugendkriminalität im Kreis Ilmenau und stellte den Funktionären des Justizapparates und der Staatsanwaltschaft die Aufgabe, Maßnahmen zur weiteren Senkung der Jugendkriminalität durchzuführen. Auf Grund der gegebenen Hinweise nahm der Staatsanwalt des Kreises Ilmenau eine Einschätzung der Jugendstrafsachen in der Richtung vor, welche erkennbaren Ursachen den Verfehlungen zugrunde liegen und wie diese am besten bekämpft werden können. Dabei wurde festgestellt, daß es eine Reihe von Strafverfahren gibt, in denen Jugendliche durch den Einfluß von Schundliteratur zu strafbaren Handlungen verleitet wurden. So hatten zwei Jugendliche, die Schmöker über Bankeinbrüche und Überfälle gelesen hatten, einen Einbruchsdiebstahl in einer HO-Fleischverkaufsstelle gut vorbereitet und raffiniert durchgeführt. In einem anderen Fall hatten Jugendliche nach dem Vorbild Billy Jenkins „Räuber und Gendarm“ gespielt. Zunächst genügten ihnen Holzwaffen, bis sie einmal zufällig in einem Versteck auf richtige Waffen stießen. Infolge unsachgemäßen Han-tierens mit den Waffen wurde ein Sechzehnjähriger durch einen Pistolenschuß getötet. In einem anderen Fall fand man bei einem Messerstecher bei seiner Festnahme ein Heft mit dem Titel „Am Ende wartet der Tod“. Ähnliche Beispiele ließen sich noch mehrere aufzählen. Die Analyse ergab, daß es nicht genügt, die durchgeführten Strafverfahren im Kreis der Bekannten des Täters im Betrieb oder in der Gemeinde in Form einer Aussprache auszuwerten, sondern daß eine viel breitere Aufklärung erforderlich ist, um einen sichtbaren Erfolg zu erreichen. Es wurde deshalb festgelegt, die gesamte schulpflichtige Jugend, soweit sie unter dem Einfluß der Schundliteratur steht, über Fragen der Jugendkriminalität aufzuklären. Im Verlauf eines halben Jahres wurden in den zwei obersten Klassen aller Grundschulen, in allen Berufsschulen und in den Mittel- und Oberschulen des Kreisgebiets insgesamt 54 zweistündige Aussprachen 'mit 2219 Teilnehmern durchgeführt. Hierbei wurden Probleme der Jugendkriminalität, einige geeignete Strafverfahren und vor allem Fragen der Schundliteratur erörtert. Auffällig war dabei, daß in den Grundschulen die Schülerschaft recht lebhaft und aufgeschlossen mitarbeitete. Eine Scheu gegenüber dem Staatsanwalt war nicht vorhanden. Einige Schüler gaben Hinweise auf Besitzer von Schundliteratur, und andere wiederum- lieferten Schunderzeugnisse sofort oder nachträglich ab. Für die Grundschulen konnte man durchweg feststellen, daß die Aussprachen wirkungsvoll waren. Lehrer und Elternbeiräte sollten hier die begonnene Aufklärungsarbeit fortsetzen. In den Berufsschulen stand im Vordergrund der Diskussion die Frage, was alles zur Schundliteratur zählt. Hier gab es mitunter schwierige Auseinandersetzungen. Dabei wurden auch einige in unserer Republik verlegte Abenteuerhefte kritisiert, und es wurde sogar die Meinung vertreten, daß diese zum Teil fast so abenteuerliche Schilderungen enthalten wie manche Wild-West-Romane. Das Verlangen nach spannenden, inhaltlich abwechslungsreichen Heften als Gegengewicht zu den westlichen Schmökern kam hier in jeder Aussprache zum Ausdruck. Wir mußten feststellen, daß bei den Berufsschülern die Schundliteratur noch sehr weit verbreitet ist, die Quellen aber nur schwer auf-zuflnden sind. Auch hier brachten die Aussprachen durch die Abgabe von Schundheften einige greifbare Erfolge. Ein ganz anderes Bild ergab sich an den Mittel- und Oberschulen. Dort gab es zu diesem Fragenkomplex nur wenig Diskussionen. Es hat den Anschein, als ob die Schundliteratur bei diesem Schülerkreis keine große Rolle spielt. Überhaupt findet man unter diesen Schülern nur wenig Interessenten für seichte Literatur. Wir haben aus alledem die Schlußfolgerung gezogen, daß das Hauptaugenmerk auf die Berufsschüler zu lenken ist. Die Ständige Kommission für Volkspolizei und Justiz gab daher der Lehrerschaft an diesen Schulen die Empfehlung, wiederholt diese Problematik zu behandeln und die Schüler öfter zu kontrollieren. Auch die gesellschaftlichen Organisationen, namentlich die FDJ, haben hier wichtige Aufgaben zu erfüllen. Weiter haben wir veranlaßt, daß im Berufsverkehr der Arbeiter in den Eisenbahnen Kontrollen von VP-Ange-hörigen in Zivil durchgeführt wurden, da dort oftmals sehr offen Schmöker gelesen und von Hand zu Hand weitergereicht werden. Schließlich wurde eine Reihe von Strafverfahren wegen Einfuhr und Verbreitung von Schundliteratur sowie solche gegen Erwachsene wegen Duldung des Lesens von Schundheften durch ihre Kinder durchgeführt, die auch in der Presse ausführlich ausgewertet wurden. Inwieweit ein bleibender Erfolg unserer Arbeit zu verzeichnen ist, werden nicht zuletzt die Statistiken der nächsten Monate zeigen. Dabei versteht sich, daß diese Aufklärungskampagne nur .als Auftakt für eine laufende Kleinarbeit anzusehen ist. 542;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 542 (NJ DDR 1957, S. 542) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 542 (NJ DDR 1957, S. 542)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle beim unmittelbaren Sicherunqs und rolldienst im Verwehrbereich keine Verwahrraumschlüssel besitzen dürfen-und in -der Untersuchunq.shaftan-. ,., - stalt mehrere Schloß- und.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X