Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 495

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 495 (NJ DDR 1957, S. 495); „unten nach oben“ in Gestalt von Beschwerden, . Kritiken und Eingaben der Bevölkerung, vor allem aber und das betrifft besonders die Arbeit des Ministeriums in den Stellungnahmen der Werktätigen zu Gesetzentwürfen. Von “oben nach unten“ zeigt sich die Zusammenarbeit vor. allem in der Erläuterung von Gesetzen und Urteilen sowie in den verschiedenen Formen der massenpolitischen Arbeit der Justiz. Es ist selbstverständlich, daß bei allen diesen Veranstaltungen zugleich auch wieder die Meinung der Werktätigen zum Ausdruck kommt und zu beachten ist. Sowohl im Apparat des Generalstaatsanwalts wie im Ministerium hat man sich bereits mit der Frage beschäftigt, wie unter Ausnutzung und Verallgemeinerung der Erfahrungen der Wahlbewegung die massenpolitische Arbeit, besonders die Justizaussprachen, weiter entwickelt werden, und zwar in Richtung einer Spezialisierung sowohl dem Teilnehmerkreis (LPG-Bauern, Gastwirte, Kraftfahrer usw.) wie der Thematik nach. Auch hier wird es sich empfehlen, daß Generalstaatsanwalt und Ministerium der Justiz ihre Erfahrungen austauschen. Um‘sowohl das Niveau der Justizaussprachen zu heben als auch den Mitarbeitern Gelegenheit zu geben, auch auf diese Weise ihre Beziehungen zu den Werktätigen zu festigen, sind die Instrukteure des Ministeriums verpflichtet, bei jeder Instruktion an einer Justizaussprache im Bezirk teilzunehmen und dort als Vertreter des Ministeriums aufzutreten. Die Erfüllung dieses Beschlusses sollte von unten kontrolliert werden. Beim Generalstaatsanwalt ist jeder Instrukteur verpflichtet, mit einem Betrieb seines Instrukteurbereiches Kontakt zu haben ein Be-' Schluß, der bereits 1956 gefaßt wurde, aber nach wie vor aktuell ist. ■f- ft ii Besondere Möglichkeiten und Aufgaben der Verbindung mit den Werktätigen wird die Vorbereitung der Schöffenwahl im Jahre 1958 bringen. Auch für die Organe der Justiz ist die volle Durchsetzung des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht eine zentrale Augabe, obgleich sie selbst nicht unter die örtlichen Organe zählen. Dies stellt den Staatsanwälten besonders verantwortungsvolle Aufgaben; sie müssen sorgfältig die Entwicklung beobachten, mit der die Übertragung von Aufgaben von zentralen Stellen auf die örtlichen Organe, vom Bezirk auf den Kreis, vom Kreis auf die Gemeinde vor sich geht. Ohne Formalismus und ohne Übereifer müssen sie dabei die Einhaltung der Grundlinien der Partei, der Politik der Regierung und der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen kontrollieren stets so, daß es dem Neuen, der Festigung der demokratischen Staatsmacht und der Gesetzlichkeit dient. Den Gerichten, vor allem den Kreisgerichten, ist die Aufgabe gestellt, die Beziehungen zu den örtlichen fl Volksvertretungen gemäß § 8 des Gesetzes vom f -017. Januar 1957 über die jährliche Rechenschaftslegung hinaus lebendig zu gestalten. Dies wird besonders mit Hilfe der Ständigen Kommissionen für Inneres und '/Justiz zu geschehen haben, wobei wir annehmen, daß die rund 270 Richter, Staatsanwälte und anderen Mitarbeiter der Justizorgane und die über 4000 Schöffen, die als Volksvertreter gewählt sind, gute „Verbindungsleute" sein werden. Die Verbesserung der Arbeitsweise ist endgültig gesichert erst durch die Menschen, die die jeweilige - - Arbeit ausführen. Deshalb ist die Erhöhung der Qua-'*'■ lität unserer Kader von erstrangiger Bedeutung. Man jdarf daher der Frage, ob jeder einzelne Mitarbeiter '’ -am richtigen Platz steht, nickt mehr ausweichen. Wird er seiner Aufgabe nicht gerecht, muß man prüfen, mit L-' V welchen Mitteln dem abgeholfen werden kann oder ob seine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz notwendig ist. Diese Frage muß in den zentralen Organen wie in den Bezirken und Kreisen gestellt werden. Das Ministerium hat bereits im vergangenen Jahre geprüft, inwieweit die Richter an den Bezirksgerichten, besonders die Oberrichter, wirklich den Anforderungen eines Bezirksgerichts entsprechen, und notwendige Veränderungen vor genommen. Für die Mehrzahl der Richter und Staatsanwälte steht der Abschluß des Fernstudiums noch im Mittelpunkt der Fortbildung. Wir wollen bei dieser Gelegenheit den Mitarbeitern der Justiz davon Kenntnis geben, daß auf der Parteiaktivtagung des zentralen Staatsapparates der 1. Sekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Genosse Walter Ulbricht, ausdrücklich anerkennend hervorhob, in welchem Umfange die Mitarbeiter im Bereich des Ministeriums der Justiz bereits das Staatsexamen abgelegt haben bzw. im Fernstudium stehen. Auch die Arbeit des Ministeriums an einer j. / , ' Ordnung der Ausbildung der mittleren Kader wurde hervorgehoben und damit die Verpflichtung begrün-., Jj/‘ det, diese Aufgabe nach Diskussion mit den Sekre- ' tären, Gerichtsvollziehern, Kostensachbearbeitem bald j/ . zu einem Abschluß zu bringen. Die zentralen Justizorgane sind jedoch verpflichtet, auf die Ausbildung der neuen und die Fortbildung der alten Kader noch mehr als bisher zu achten. Wir denken, daß Staatsanwaltschaft und Gerichte jetzt bereits erfahrene und fachlich qualifizierte Mitarbeiter haben, die Lektionen vor unserem Nachwuchs an den Juristischen Fakultäten halten können. In welcher Weise und auf welchen Gebieten dies zu einer regelmäßigen Einrichtung werden kann, und ob und wie sich dies mit einer Übernahme junger Wissenschaftler in die Praxis verbinden läßt, sollte Gegenstand der Aussprache zwischen Generalstaatsanwalt und Ministerium der Justiz einerseits und den wissenschaftlichen Institutionen andererseits sein, wobei sich die Zugehörigkeit des Ministers der Justiz zum Wissenschaftlichen Beirat für Rechtswissenschaft beim Staatssekretariat für Hochschulwesen und zum Wissenschaftlichen Rat der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität aktiver auswirken müßte als bisher. Es ist unbefriedigend, daß die zentralen Organe sich noch immer zu wenig um den Inhalt des Fernstudiums kümmern, obgleich ihre zahlreichen eigenen Mitarbeiter, die Fernstudenten sind, die besten Informationen geben müßten! Es gibt aber zu denken, wenn gerade die Richter, deren Entscheidungen während der Wahlbewegung kritisiert wurden, sich auf das im Fernstudium Gelehrte berufen! Es ist richtig, daß Generalstaatsanwalt und Ministerium der Justiz beginnen, ihre Aufmerksamkeit auf die Fortbildung der Kader zu lenken, die bereits das Staatsexamen abgelegt haben. Auch hier wird sich eine gemeinsam zu lösende Aufgabe ergeben, bei 4$r auch die Mitarbeit der Richter des Obersten Gerichts und der Wissenschaftler erwartet wird. Schließlich können wir nicht ohne eine gewisse Kritik an der staatspolitischen Schulung vorübergehen. Es war eine richtige Maßnahme, die staatspolitische Schulung ihres allgemeinen Charakters zu entkleiden und sie den Fachministerien mit der Aufgabe zu übergeben, die politische Schulung der Mitarbeiter in enge Verbindung mit den jeweiligen fachlichen Aufgaben zu bringen. Aber auch wir sind in Gefahr geraten, die staatspolitische Schulung zu einer technisch-fachlichen Fortbildung zu machen. Es erscheint erforderlich, die Pläne, die noch bis in das Jahr 1958 hineinlaufen, schnellstens zu überprüfen. Genosse Walter Ulbricht konnte feststellen, daß wir, im ganzen gesehen, einen Staatsapparat haben, der auf hohem moralischen Niveau steht. Das erfüllt mit Stolz und Genugtuung verpflichtet jedoch zugleich, in den Anforderungen an unsere Mitarbeiter nicht nachzulassen. Es ist eine Selbstverständlichkeit für jeden Mitarbeiter der Justiz, die enge politische Zusammenarbeit mit allen Schichten der Bevölkerung innerhalb der Nationalen Front in seinem Wohnbereich, im Patenbezirk, im Patenbetrieb aufrechtzuerhalten. Zu dieser Forderung an jeden Staatsfunktionär, das große Gespräch fortzusetzen und zu vertiefen, kommt jedoch noch eine weitere: die der regelmäßigen körperlichen Arbeit. Sie ist einerseits ein weiteres wichtiges Mittel, den Staatsfunktionär mit den Werktäti- ,/L / A £ VvM. 495;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 495 (NJ DDR 1957, S. 495) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 495 (NJ DDR 1957, S. 495)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der und die Übersendung von Informationen abzielende Aufträge und Instruktionen. Die an ihn übermittelten Nachrichten, wurden zur politisch-ideologischen Diversion gegen die genutzt una zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung zu unterstützen, hohe Innere Stabilität sowie Sicherheit und Ordnuno zu gewährleisten sowie die anderen operativen Diensteinheiten wirksam zu unterstützen. Die Ergebnisse der Komplexüberprüfungen wurden vom Leiter der Hauptabteilung Bezirksverwaltung zu bestätigen. Maßnahmen, die sich gegen Personen richten, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches wohnhaft sind, müssen im verschlossenen Umschlag - Vordruck - über den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit verantwortungsbewußt nsequenter Durchsetzung von Konspiration Geheimhaltung. und innerer Sicherheit wahrgenommen und zweckmäßig eingeordnet werden. Sie haben für die Realisierung -in Rahmen der Arbeit mit zu verbessern. Sie muß vor allem nach echten qualitativen Gesichtspunkten erfolgen und zu einem festen Bestandteil der Eührungs- und Leitungstätigkeit werden.

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