Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 412

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 412 (NJ DDR 1957, S. 412); zwei. Er besuchte aber jene, die während der Herrschaft seines Vaters die treuesten und ergebensten Untertanen des ehemaligen Rittergutsbesitzers W. sen. "waren. Es sind dies der erste Buchhalter, die Köchin,' der Leibkutscher, das Kindermädchen, Bürovorsteher von verschiedenen Rechtsanwälten in Q. und H., sowie ehemalige Geschäftsfreunde seines Vaters. Zum Besuch des Grabes seiner Großeltern hatte er jedoch keine Zeit. Aus diesem ganzen Verhalten kam der Senat zu der Schlußfolgerung, daß sich der Angeklagte mit seinem Vater in der Vergangenheit ausführlich über die 'ehemaligen Besitzverhältnisse unterhalten hat. Es wäre ihm sonst nicht möglich gewesen, bei diesem Besuch überall dort vorzusprechen, wo tatsächlich eine gewisse Aussicht bestand, Unterlagen über die Ausdehnung der ehemaligen W.’schen Besitzungen zu erlangen. Sein ganzes Verhalten bei all seinen Besuchen sowohl 'in H. als auch in Q. zeigt, daß er nur bestrebt war, den Verbleib eines jeden Stückchens ehemaligen Vermögens der W.s festzustellen. Überall fragte er nach dem Zustand des Gutes, erkundigte sich nach baulichen Veränderungen, nach dem Stand der Mechanisierung, nach dem Zustand der Äcker und ihren Erträgen und wollte sogar den Agronomen über diese Dinge befragen. "Einen jeden, der seinem Vater früher ergeben war, befragte er nach Unterlagen über dessen frühere Besitzungen. Er war sich dabei auch bewußt, daß er den Kreis Q. nicht betreten durfte, da dort der Wirkungskreis seines Vaters als Rittergutsbesitzer war. Der Angeklagte sagte selbst, daß er sich deshalb nicht legal 'nach Q. getraut habe; er befürchtete Fragen nach dem 'Grund seines Kommens, wohingegen ihn in M., von ivo er sich eine Aufenthaltsgenehmigung erschlichen hatte, keiner kannte. Daß er diesen illegalen Besuch in Q. bereits vor seiner Abfahrt beabsichtigte und auch damit rechnete, Von unseren Staatsorganen festgenommen zu werden, zeigt folgende Äußerung gegenüber seinem Chef bei der Hanomag: „Sollte ich nicht wiederkommen, bin ich geschnappt worden.“ Er muß ihm dabei auch gesagt haben, daß er nach Q. fährt, denn bereits kurz nach seiner Festnahme wurde von der Hanomag bei dem Staatsanwalt des Kreises Q. angerufen und angefragt, wo der Angeklagte bleibe. Im Zusammenhang mit seinen Bemühungen, Unterlagen über die ehemaligen Besitzungen zu erlangen, sind auch seine verschiedenen Äußerungen zu sehen, daß er eines Tages als Grundbesitzer wieder zurückkehren und die Herrschaft wieder übernehmen werde. Als Angehöriger der bei uns gestürzten Klas'se der Großgrundbesitzer hoffte er auf Grund der Politik der Bundesrepublik, daß seine Herr-'schaftszeit bald wieder kommen werde. Deshalb hatte er sich auch jetzt im Frühjahr 1957 wieder nach Q. begeben. Die Handlungen und Äußerungen des Angeklagten stellen objektiv die vom Westen betriebene Politik des „Aufweichens“ dar. Bei solchen Bürgern wie den Zeugen B., H. oder G. waren Voraussetzungen vorhanden, durch Redereien von einer baldigen Wiederkehr und Restaurierung alter kapitalistischer Ausbeutungsver-'hältnisse den alten Untertanengeist wach zu halten. Welche Folgen ein solches Vorgehen nach sich ziehen kann, lehrt uns am deutlichsten das Beispiel des konterrevolutionären Putsches im Oktober 1956 in Ungarn. Die Vorfälle in Ungarn zeigen, daß das Vorgehen des W. nicht nur Boykotthetze gegen unseren Arbeiter-und-Bauern-Staat, sondern gleichzeitig auch eine Unterstützung der zum Krieg treibenden imperialistischen Kräfte Westdeutschlands und des gesamten westlichen Imperialismus bedeutet. Das dies nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv so war, schlußfolgert der Senat aus weiteren Äußerungen des Angeklagten. Wenn er 'gegenüber B. die Meinung vertrat, daß er mit einem Zerfall des sozialistischen Lagers durch eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen der Sowjetunion Und China rechne und dann seine Zeit gekommen sei um zurückzukehren, so zeigt sich darin, daß er auf eine Einverleibung der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik rechnet. Es zeigt sich auch ferner als Ergebnis der Hauptverhandlung, daß der Angeklagte unter derartigen Aspekten auf eine Wiedererrichtung der wirtschaftlichen und damit politischen Macht der bei uns gestürzten Klasse der Großgrund- besitzer und Monopolherren spekulierte. Diese Ansicht, 'die er durch sein Verhalten gegenüber den Zeugen Unmißverständlich zum Ausdruck brachte, ist die klare Konzeption der gestürzten Ausbeuterklasse, die stets bestrebt ist, ihre alte Klassenherrschaft mit allen zu Gebote stehenden Mitteln wiederzuerrichten, und zu diesem Zweck auch nicht vor dem Krieg in seiner bestialischsten Form zurückschreckt. Denn es kann auf friedlichem Weg, d. h. mit Zustimmung der Arbeiterklasse, keine Wiederherstellung alter beseitigter Herr-schaftsverhältnisse der gestürzten Ausbeuterklasse mehr geben. Daraus ergibt sich, daß der Angeklagte 'sowohl objektiv als auch subjektiv neben dem Tatbestand der Boykotthetze auch den der Kriegshetze erfüllt hat. Die Spekulation des Angeklagten auf einen Krieg zwischen der Sowjetunion und China sowie seine Konzeption eines kriegerischen Überfalls auf sämtliche Volksdemokratien und die Sowjetunion stellen auch dadurch, daß er sie anderen Bürgern der DDR gegenüber vertrat, eine Bekundung von Völkerhaß dar. In der Äußerung eines derartigen Wunsches des Kriegsausbruchs zwischen der Sowjetunion und China zeigt sich die ganze Verworfenheit des Imperialismus, der stets darauf spekuliert, daß Zwist und Uneinigkeit zwischen anderen Völkern seinen eigenen Interessen zugute kommt, und der überall dort, wo solche ihm dienlichen Zwistigkeiten nicht bestehen, durch seine 'Agenten Provokationen veranstalten läßt, um sein Ziel zu erreichen. Klar und unmißverständlich soll dem Angeklagten gezeigt werden, daß es bei uns in der Deutschen Demokratischen Republik mit Restaurierungsversuchen ein für allemal vorbei ist und wir in dieser Frage auch zu keinerlei Kompromissen bereit sind. Jahrhundertelang haben die Großgrundbesitzer die Bauern und Landarbeiter in Deutschland unterdrückt, ausgenutzt und ausgebeutet. Der Angeklagte, als Angehöriger dieser Klasse, würde, wieder im Besitz der ehemaligen W.’schen Güter, zu einem ebensolchen Ausbeuter wie seine Vorfahren, wie alle Großgrundbesitzer, werden. Er würde die gleiche, für das Volk verderbliche Politik unter Einsatz seiner wirtschaftlichen Macht betreiben, wie diese sie früher betrieben haben. Ihm und den Angehörigen seiner Klasse muß durch eine solche Entscheidung klar und unmißverständlich gesagt werden, daß wir ihre Besuche in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat nicht nur nicht wünschen, sondern ablehnen. Der Angeklagte kam zu uns in die Deutsche Demokratische Republik, um mit Hilfe anderer Bürger, in deren Bewußtsein noch Reste alten Untertanengeistes vorhanden sind, Ausgangspositionen für eine Restaurierung alter Ausbeutungsverhältnisse zu schaffen. Es war aber auch zu berücksichtigen, daß der Angeklagte ebenso in weniger bedeutungsvollen Fragen die Gesetze unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates mißachtete. So tauschte er bedenkenlos 100 Westmark gegen 400 DM der Deutschen Notenbank um und kaufte dafür einen Fotoapparat, mit dem er Aufnahmen anfertigte und den er nach Westdeutschland mitnehmen wollte. Im Zusammenhang mit seinen Bemühungen, Unterlagen über die Größe des ehemaligen W.’schen Besitzes zu erhalten, stellen diese Aufnahmen in gewissem Umfang eine Dokumentation über die Besitzungen dar. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände kommt der Senat zu der Strafe von fünf Jahren und drei Monaten Zuchthaus. Zivilrecht § 196 Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 2 BGB; §§ 2 Abs. 2, 5 der Anordnung über die Rückgabe von Verpackungsmitteln bei der Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 4. März 1954 (GBl. S. 294). 1. Über die Grenzen der Gesetzesauslegung in der Rechtsprechung. 2. Zur Frage der Verjährung des Anspruchs des Verleihers auf Vertragsstrafe wegen verspäteter Rückgabe von Leihverpackungsmaterial. OG, Urt. vom 1. März 1957 1 Zz 13/57. 412;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 412 (NJ DDR 1957, S. 412) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 412 (NJ DDR 1957, S. 412)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen Seite - Übersicht zur Aktivität imperialistischer Geheimdienste Seite - Straftaten gegen die Volkswirt- schaftliche Entwicklung der Seite - Zu feindlichen Angriffen auf die innere Lage in der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführte Strafverfahren beim Bundesnachrichtendienst? Antwort;Während der Befragung durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendientes in München;wurde ich auch über das gegen mich durchgeführte Strafverfahren wegen gesetzwidrigen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit. Umfassende Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Suche, Auswahl, Einsatz, Erziehung und Absicherung der Strafgefangenen in den Arbeit skoniraandos. Dabei hat er die festgelegten Auswahlkriterien zu berücksichtigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X