Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 386

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 386 (NJ DDR 1957, S. 386); Wenn die bisher angeführten Definitionen den Begriff der sozialistischen Gesetzlichkeit einschränken, so wird er von anderen übermäßig erweitert, insbesondere mehr oder weniger mit dem Begriff der sozialistischen Rechtsordnung identifiziert. Professor N. G. Alexan-d r o w schreibt z. B., daß „die sozialistische Gesetzlichkeit als ein rechtliches Regime, das die strikte Durchführung der sozialistischen Gesetze (und der auf ihnen beruhenden, dem Gesetz untergeordneten Rechtsakte) gewährleistet, der notwendige juristische Ausdruck des politischen Regimes der Diktatur des Proletariats (ist), unter dem die ökonomischen und politischen Wurzeln der Willkür und Gesetzlosigkeit beseitigt sind“8. Noch plastischer werden die Begriffe der sozialistischen Gesetzlichkeit und der sozialistischen Rechtsordnung in der Definition des Dozenten W. S. Tadewosjan verwechselt, der 1953 auf der erweiterten Sitzung des wissenschaftlichen Rats des Rechtsinstituts der Akademie der Wissenschaften der UdSSR in einer Diskussion über das Manuskript des Lehrbuchs für Staats- und Rechtstheorie darauf hinwies, daß „die sozialistische Gesetzlichkeit eine bestimmte gesellschaftliche und staatliche Ordnung ist, die vom Gesetz festgelegt ist und auf der genauen Durchsetzung der Gesetze beruht“9. Wenn es in diesen Definitionen an einer deutlichen Abgrenzung der Begriffe der sozialistischen Gesetzlichkeit und der sozialistischen Rechtsordnung fehlt, so versucht die Kandidatin der Rechtswissenschaften S. G. Beresowskaja direkt, die Notwendigkeit der Identifizierung dieser Begriffe zu begründen, indem sie darauf hinweist, daß die sozialistische Gesetzlichkeit eben die Rechtsordnung ist10 11 12 *. Uns scheint die Identifizierung des Begriffs der sozialistischen Gesetzlichkeit mit dem der sozialistischen Rechtsordnung falsch, weil erstere ein Komplex von bestimmten Forderungen, die zweite aber das Ergebnis der Verwirklichung dieser Forderungen in der Praxis ist. Wir stimmen der Meinung Prof. M. S. Strogo-witschs zu, der schreibt, daß die Definition der sozialistischen Gesetzlichkeit als „Rechtsregime“ oder „gesellschaftlich-politische Ordnung“ nicht dazu beiträgt, „das Wesen der Frage gründlicher zu klären, sondern daß sie diese nur komplizierter macht. Der Begriff .gesellschaftlich-politische Ordnung“ (Regime) ist weitgehender und komplizierter als der Begriff .Gesetzlichkeit“. Die sozialistische Gesetzlichkeit kennzeichnet das sowjetische politische Regime, sie ist sein Prinzip und seine Eigenschaft, stimmt aber mit diesem nicht überein und macht nicht seinen vollen Inhalt aus; denn es besitzt noch andere wesentliche Eigenschaften (den sozialistischen Demokratismus, die Teilnahme der Volksmassen an der Verwaltung des Staates usw.). Das politische Regime ist die bestehende Ordnung der Beziehungen der Staatsorgane, der Organisationen und der Bürger; Gesetzlichkeit aber ist das Prinzip, von dem sich diese Organe, Organisationen und Bürger leiten lassen und das sie durchzuführen, zu verwirklichen haben“11. Der deutsche Rechtswissenschaftler Professor H. Kleyer sagt richtig in gleicher Weise: „Wenn man schlechthin die sozialistische Gesetzlichkeit der Rechtsordnung gleichstellt, erschwert man die für die Praxis wichtige Erkenntnis von der äußerst aktiven schöpferischen Rolle der Gesetzlichkeit“1 Ein anderer deutscher Rechtswissenschaftler, Professor H. Klenner, sagt ebenfalls: 8 N. G. Alexandras, Gesetzlichkeit und Rechtsordnung ln der sozialistischen Gesellschaft, „Sowjetstaat und Sowjetrecht“ 1955 Nr. 5 S. 6 deutsch: Sowjetwissensehaft (gesellschaftswissenschaftliche Beiträge) 1956 Nr. 1 S. 90. 9 „Sowjetstaat und Sowjetrecht“ 1954 Nr. 1 S. 133 (russ.). 10 S. G. Beresowskaja, Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht in der sowjetischen Staatsverwaltung, Moskau, Gosjurisdat, 1954, S. 9 (russ.). 11 M. S. Strogowitsch, a. a. O., S. 21 bzw. Sp. 477/478. 12 Diskussionsbeitrag von Prof. H. Kleyer in „Die Bedeutung des sozialistischen Rechts der DDR für den wirtschaftlichen Aufbau“, Protokoll der rechtswissenschaftlichen Konferenz der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter UlbriCht“ vom 2. bis 4. März 1956, S. 240. „Die Gesetzlichkeit ist eine wichtige Voraussetzung der Rechtsordnung, die als System unmittelbar rechtlich fixierter gesellschaftlicher Beziehungen bezeichnet werden kann, in welcher sich also die Gesetzlichkeit widerspiegelt“18. Wenn wir diesen Standpunkt teilen, so müssen wir die zweifellos enge und unmittelbare Verbundenheit der Erscheinungen der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung betonen, zugleich aber bei einer wissenschaftlichen Analyse die Kategorien der Gesetzlichkeit und der Rechtsordnung voneinander abgrenzen. Dies ist sowohl deshalb notwendig, um diese relativ selbständigen Erscheinungen möglichst vollständig und allseitig zu erkennen, um ihre spezifischen Besonderheiten zu bestimmen, als auch, um die zweckmäßigsten, den Bedürfnissen des materiellen Lebens der sozialistischen Gesellschaft entsprechenden Wege ihrer künftigen praktischen Entwicklung aufzudecken. Der Begriff der sozialistischen Rechtsordnung ist weiter als der Begriff der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die sozialistische Rechtsordnung schließt die Aufstellung der Rechtsnormen in sich ein, die den Aufgaben der Diktatur der Arbeiterklasse entsprechen, sowie die Realisierung dieser Rechtsnormen für den sozialistischen Aufbau. Anders gesagt: die sozialistische Rechtsordnung setzt das Vorhandensein der vom Staat aufgestellten Rechtsnormen und ihre Realisierung auf der Grundlage der Gesetzlichkeit voraus. Folglich ist das Regime der sozialistischen Rechtsordnung das unverrückbare Ergebnis, die Folge der Schaffung und Realisierung von Rechtsnormen auf der Grundlage der sozialistischen Gesetzlichkeit. Andere Verfasser nehmen in den Begriff der sozialistischen Gesetzlichkeit nicht nur die geltenden Gesetze, sondern auch die Gesetzgebungstätigkeit des Staates auf, womit man auch nicht einverstanden sein kann. So meint der Kandidat der Rechtswissenschaften Z. A. Jampolskaja, daß der Begriff der sozialistischen Gesetzlichkeit aus der Gesetzgebungstätigkeit (d. h. dem Erlaß der Gesetze), aus der Forderung nach einer strengen Einhaltung der sowjetischen Gesetze und ihrer aktiven Verwirklichung, aus dem Schutz der auf dem Gesetz beruhenden Rechte der Bürger und der Gewährleistung der Einhaltung der Gesetze mit Hilfe besonderer Methoden und der Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegenüber den Gesetzesverletzern bestehe14 * *. Hier wird somit in den Begriff der sozialistischen Gesetzlichkeit nicht nur die Tätigkeit des Staates bei der Durchsetzung und Anwendung der Rechtsakte aufgenommen, sondern auch die gesamte Gesetzgebungstätigkeit des Staates. * Die in der Literatur bestehende Unklarheit zu vorliegender Frage verlangt eine ausführlichere Behandlung des Verhältnisses zwischen der rechtsschöpferischen und der rechtsverwirklichenden Tätigkeit des Staates, zwischen der Gesetzgebungstätigkeit, dem Gesetz und der Gesetzlichkeit in der sozialistischen Gesellschaft. Die Gesetzgebungstätigkeit des sozialistischen Staates vollzieht sich auf der Grundlage des intensiven und allseitigen Studiums der realen Wirklichkeit, sie bringt die Bedürfnisse der Praxis unseres Aufbaus zum Ausdruck. Die gesetzmäßige Entwicklung der objektiven Wirklichkeit bedingt ebenso wie die schöpferische Tätigkeit von Millionen von Werktätigen, die immer neue, vollkommenere Formen und Methoden des sozialistischen Aufbaus hervorbringt die ununterbrochene Veränderung und Ergänzung unserer Gesetzgebung, macht die Vervollkommnung und Erneuerung der geltenden Gesetze, ihre Anpassung an die Bedürfnisse der Vorwärtsbewegung unseres gesellschaftlichen Lebens notwendig. So bedeutende Erfolge der Gesetzgeber aber auch beim Studium der realen Bedingungen des materiellen Lebens, die die Schaffung der einen t3 Hermann Klenner, Formen und Bedeutung der Gesetzlichkeit als einer Methode in der Führung des Klassenkampfes, Berlin 1953, S. 51. U Z. A. Jampolskaja, Die sozialistische Gesetzlichkeit in der sowjetischen Staatsverwaltung, Moskau 1954, S. 135 136. 386;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 386 (NJ DDR 1957, S. 386) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 386 (NJ DDR 1957, S. 386)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung und bei anderen Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes hat. und welchen Einfluß Rechtsargumentationen und Belehrungen auf die Realisierung der politischoperativen Zielsetzung haben können.

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