Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 385

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 385 (NJ DDR 1957, S. 385); NUMMER 13 JAHRGANG 11 NEUSlUSni FÜR RECHT W UND RECHTSWI BERLIN 1957 5. JULI ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT Fragen der Theorie der sozialistischen Gesetzlichkeit Von Prof. D. A. KERIMOW, Direktor des Instituts für Theorie und Geschichte des Staates und des Rechts der Staatlichen Shdanow-Vniversität in Leningrad, z. Z. Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Die Heraussonderung der wichtigsten Forderungen der sozialistischen Gesetzlichkeit für deren selbständige Betrachtung gibt die Möglichkeit, in der allgemeinen Definition des Begriffs dieser Erscheinung alle ihre wesentlichen Seiten widerzuspiegeln. Jede Definition hat bekanntlich einschränkenden Charakter, da es unmöglich ist, in ihr alle Formen der zu bestimmenden Erscheinung zu umfassen. Aber wir müssen natürlich bei der Formulierung einer Definition nach einer maximal vollständigen Widerspiegelung der wesentlichsten Seiten und charakteristischen Merkmale der erkannten Erscheinung streben. Der Mangel vieler Definitionen des Begriffs „sozialistische Gesetzlichkeit“ besteht gerade darin, daß in ihnen der Hinweis auf die eine oder andere wesentliche Seite fehlt, wodurch sich diese Definitionen als unvollständig oder einseitig erweisen. Äußerlich lakonisch, ohne das Wesen der sozialistischen Gesetzlichkeit freizulegen, ist z. B. die Definition von Professor S. A. Golunski und Professor D. S. K a r e w, von deren Standpunkt aus die Gesetzlichkeit lediglich die „genaue Einhaltung der Gesetze der Sowjetmacht“ bedeutet1. Ein wenig weiter wird dieser Begriff von anderen Verfassern bestimmt. So schreibt z. B. Professor P. E. Orlowski: „Das Wesen der sowjetischen sozialistischen Gesetzlichkeit besteht in der festen und strikten Einhaltung und Durchsetzung der sowjetischen Gesetze durch alle Organe des Sowjetstaates, alle Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen, alle Amtspersonen und Bürger der UdSSR“2; Professor K. P. Gor-s c h e n i n meint ebenfalls, daß wir „unter sozialistischer Gesetzlichkeit das Prinzip der Organisation und der Tätigkeit des Sowjetstaates auf der Grundlage der strengen Einhaltung der Gesetze durch alle Staatsorgane, gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen, Amtspersonen und Bürger verstehen“2; die polnischen Rech tswissenschaf tier Professor T. Podljaski, G. Aus k a ler, M. Jaroschinski, T. Saidler und J. Wrublewski weisen darauf hin, daß „die Volksgesetzlichkeit das Grundprinzip des Volksstaates ist, welches in der genauen und unbedingten Einhaltung der Gesetze der Polnischen Volksrepublik, die Ausdruck der Interessen und des Willens des werktätigen Volkes sind, durch alle Organe der Staatsgewalt und der Staatsverwaltung besteht“4. Diese Gruppe von Definitionen der sozialistischen Gesetzlichkeit leidet an dem allgemeinen und ganz wesentlichen Mangel, daß in ihnen der Hinweis auf die Forderung der sozialistischen Gesetzlichkeit fehlt, 1 S. A. Golunski und D. S. Karew, Über die revolutionäre sozialistische Gesetzlichkeit, „Die Arbitrage“ 1939 Nr. 9 S. 22 (russ.). 2 P. E. Orlowski, Die Rolle der sozialistischen Gesetzlichkeit beim kommunistischen Aufbau, „Sowjetstaat und Sowjetrecht“ 1953 Nr. 8 S. 3 (russ.). 3 K. P. Gorschenin, Die sozialistische Gesetzlichkeit in der gegenwärtigen Etappe, Moskau 1948, S. 3 (russ.). 4 T. Podljaski, G. Auskaler, M. Jaroschinski, T. Saidler, J. Wrublewski, Die Volksgesetzlichkeit im Lichte der Verfassung der Polnischen Volksrepublik, „Rechtliche Probleme in der Verfassung der Polnischen Volksrepublik“, Bd. I, Warschau 1954, S. 341 (poln.). nicht nur die Gesetze, sondern auch alle anderen normativen Akte, die auf der Grundlage und zur Durchsetzung der Gesetze herausgegeben sind, einzuhalten. Nach Meinung Professor M. S. Strogowitschs ist es bei der Definition der sozialistischen Gesetzlichkeit nicht erforderlich, den Hinweis auf die Notwendigkeit aufzunehmen, nicht nur die Gesetze, sondern auch die auf ihrer Grundlage herausgegebenen Akte einzuhalten. Er sagt, „daß das Gesetz der höchste Ausdruck des staatlichen Willens ist und gerade die Einhaltung und Durchführung des Gesetzes den Inhalt der Gesetzlichkeit bildet. Die anderen normativen Akte der Staatsorgane müssen auf der Grundlage und in Durchführung des Gesetzes sowie in Übereinstimmung mit diesem erlassen werden. Deshalb bedeutet ihre Einhaltung und Durchführung zugleich die Einhaltung und Durchführung des Gesetzes und ihre Verletzung die Verletzung des Gesetzes“5. Diese Entgegnung scheint uns wenig überzeugend nicht nur deshalb, weil es, wenn man diesen Weg geht, möglich wäre, in der Definition nur auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Verfassung der UdSSR hinzuweisen, sondern auch vor allem deshalb, weil eine solche gekürzte Definition der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Praxis die falsche Vorstellung von der Notwendigkeit der Einhaltung nur der Gesetze und der nicht unbedingten Einhaltung der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsakte hervorruft. Die Formulierungen anderer Verfasser weisen diese Lücke nicht auf. So schreibt Professor W. M. Tschchikwadse: „Sozialistische Gesetzlichkeit bedeutet strikte Verwirklichung der Gesetze des Sowjetstaates, der Verordnungen und Erlasse der Sowjetregierung sowie anderer Akte der Organe der Staatsmacht und der Verwaltung, bedeutet deren genaue Befolgung durch alle Dienstellen, Organisationen, Amtspersonen und Bürger der UdSSR“6; der deutsche Rechtswissenschaftler Hans Ranke sagt: „Demokratische Gesetzlichkeit: das ist das allgemeine und kategorische Prinzip der Gewährleistung der unbedingten Einhaltung und Durchführung der Gesetze und der Rechtsnormen durch alle Staatsorgane und Staatsfunktionäre, durch alle Organisationen und Bürger“1. Allerdings spiegelt auch diese Gruppe von Definitionen nicht die einzelnen charakteristischen Seiten und alle wesentlichen Merkmale der sozialistischen Gesetzlichkeit wider. Es fehlt in ihnen z. B. der Hinweis auf die Forderung der sozialistischen Gesetzlichkeit nach Gewährleistung der Realisierung der Rechtsakte mit allen materiellen und geistigen Mitteln. 5 M. S. Strogowitsch, Theoretische Fragen der sowjetischen Gesetzlichkeit, „Sowjetstaat und Sowjetrecht“ 1956 Nr. 4 S. 19 vdeutsCh: Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst 1956 Nr. 16 Sp. 477. 6 W. M. Tschchikwadse, W. I. Lenin und J. W. Stalin über die sozialistische Gesetzlichkeit, „Sowjetstaat und Sowjetrecht“ 1952 Nr. 4 S. 13 deutsch: Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst 1953 Nr. 2 Sp. 42. 7 Hans Ranke, Der Entwurf des neuen Familiengesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik - ein Dokument der demokratischen Gesetzlichkeit, „Staat und Recht“ 1954 Heft 6 S. 734. 385;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 385 (NJ DDR 1957, S. 385) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 385 (NJ DDR 1957, S. 385)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit Hauptrichtungen und Inhalte zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben.

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