Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 355

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 355 (NJ DDR 1957, S. 355); Aufgabe der Entwicklung der sozialistischen Gesetzlichkeit, bei der Erörterung grundsätzlicher Fragen des Rechts und der Justiz eng zusammen. Auch in den Bezirken und Kreisen bestätigte sich diese gute Zusammenarbeit an den gemeinsamen Aufgaben, nicht nur zwischen den Justizorganen, sondern vor allem auch zwischen diesen und den örtlichen Organen der Staatsmacht, den Nationalausschüssen. Dieser Kontakt und diese Zusammenarbeit haben ihren Wert insbesondere darin, daß die Gerichte eine hervorragende Kenntnis der ökonomischen und politischen Aufgaben und der Entwicklung in ihrem Kreis und Bezirk haben und in ihrer Arbeit verwerten können. Die Feststellungen und Erfahrungen der Gerichte in ihrer Rechtsprechungstätigkeit enthalten wichtige Hinweise auf ökonomische und gesellschaftliche Erscheinungen und gestatten wiederum den Nationalausschüssem wertvolle und nützliche Schlußfolgerungen für ihre Arbeit. Sie werten deshalb die Berichte, Statistiken und Analysen der Justizorgane regelmäßig aus. Dabei ist auch die Kritik der Nationalaussohüsse an der Arbeit der Justiz für diese eine notwendige und wertvolle Hilfe zur ständigen Verbesserung der Arbeit. Eine sehr zu beachtende Einrichtung für die Entwicklung der Rechtsprechung lernten wir in den sog. Grundsatz- und Verallgemeinerungs-Abteilungen beim Obersten Gericht und bei den Bezirksgerichten kennen. Diese Abteilungen bestehen neben den die Rechtsprechung ausübenden Senaten, sind mit besonders qualifizierten Juristen besetzt und haben die Aufgabe, die Rechtsprechung in ihren grundsätzlichen Linien fortlaufend zu verfolgen und zum Zweck der Verallgemeinerung und Weiterentwicklung der Rechtsgrundsätze auszuwerten. Beim Obersten Gericht ist diese Abteilung selbstverständlich besonders umfassend ausgebaut und verfügt über eine große Kartei, die alle bedeutsamen Entscheidungen der Volksgerichte, der Bezirksgerichte und des Obersten Gerichts erfaßt und nach Rechtsgebieten systematisch ordnet. Die Kartei wird von vier Juristen geführt. Die Erfahrungen und die Ergebnisse der Arbeit dieser Abteilung werden in vielfältiger Weise nutzbar gemacht. Sie sind eine wertvolle Voraussetzung für die Vorbereitung und den Erlaß von Richtlinien des Plenums. Sie dienen auch der Ausarbeitung der allen Gerichten zur Verfügung gestellten Zusammenstellung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, die bedeutsame Entscheidungen der Gerichte aller Instanzen, auch voneinander abweichende Entscheidungen und Rechtsansichten, enthält und den Bezirks- und Volksgerichten einen wertvollen Stoff für Richtertagungen und Dienstbesprechungen der Richter gibt. Von besonderem Wert scheint uns diese Einrichtung für eine richtige und prinzipielle Handhabung des Kassationsverfahrens zu sein1). Die Kassation ist bekanntlich kein weiteres Rechtsmittel. Sie muß über die Berücksichtigung von gerechtfertigten Beschwerden der Bürger, die bisher überwiegend die Anregungen für den Generalstaatsanwalt und den Präsidenten des Obersten Gerichts zur Überprüfung rechtskräftiger Entscheidungen mit dem Ziel eines Kassa-, tionsantrages darstellen, hinaus in der Richtung entwickelt werden, daß sie systematisch und prinzipiell die Rechtsprechung entwickelt und leitet und damit in noch wirksamerer Weise ihre Aufgabe, ein prozessuales Instrument der ständigen weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu sein, erfüllt und nicht nur die durch Kassationsanregungen kritisierten Entscheidungen zur Überprüfung gelangen. Mir scheint, daß die auch bei uns erstrebte Entwicklung des Kassationsver-fahrens in dieser prinzipiellen Richtung durch das Bestehen einer Grundsatz- und Verallgemeinerungs-Abteilung gefördert werden könnte. Interessant war für uns auch die Feststellung, daß die die gerichtliche Tätigkeit unterstützende, anleitende und kontrollierende Tätigkeit des Justizministeriums in enger Zusammenarbeit mit dem Obersten Gericht sich entscheidend auf die Grundsätze der Rechtsprechung stützt. Allgemeine Gerichtsrevisionen und spezielle Analysen bestimmter Gebiete der Rechtsprechung (z. B. i) Das in unserem Prozeßrecht als Kassationsverfahren be-zeichnete Verfahren zur Überprüfung rechtskräftiger Entscheidungen entspricht dem tschechoslowakischen Verfahren der Nichtigkeitsbeschwerde, die der Generalstaatsanwalt und der Präsident des Obersten Gerichts erheben können. Familienrechtssachen) vermitteln wiederum dem Justizministerium wichtige Kenntnisse und Anhaltspunkte für Maßnahmen der Gesetzgebung oder Verwaltung. Was die Aufgaben, die Tätigkeit und Arbeitsweise der Justizverwaltung anbetrifft, ist zu erwähnen, daß in der Tschechoslowakischen Republik Justizverwaltungsstellen des Ministeriums in den Bezirken nicht mehr bestehen. Die Aufgaben der Justizverwaltung, die früher den Justizverwaltungsstellen übertragen waren,' sind auf die Bezirksgerichte übergegangen. Diese Veränderung in der Arbeit der Organe der Justizverwaltung stellt für die Organisation der Tätigkeit der Gerichte unter Berücksichtigung der Bedingungen und der Entwicklung in der Tschechoslowakischen Republik eine durchaus zweckmäßige und begründete Maßnahme dar. Die zu ihr Anlaß gebenden Erwägungen gestatten jedoch keine Parallele zu der Entwicklung dieser Frage bei uns. Einmal ist zu beachten, daß unsere Justizverwaltungsstellen, ihre Entwicklung und ihre Aufgaben nicht gleichgesetzt werden können mit der ihnen ähnlichen früheren Einrichtung in der CSR, zum anderen lehren unsere Erfahrungen mit den Justizverwaltungsstellen in den Bezirken der DDR, daß die Übertragung der Justizverwaltungsaufgaben auf diese Organe des Justizministeriums die Orientierung der Gerichte auf ihre eigentliche, die rechtsprechende Tätigkeit gut gewährleistet und die Lösung der Aufgaben der Justizverwaltung in einer unseren Bedingungen am besten entsprechenden Weise ermöglicht. Die Delegation gelangte auf der Grundlage ihrer gründlichen Studien zu dem Ergebnis, daß Erwägungen, wie sie in der CSR zur Auflösung der Justizverwaltungsstellen geführt haben, für die Justizverwaltungsstellen in der DDR nicht Platz greifen und ihre Aufgaben und die bisherigen Erfahrungen mit ihrer Tätigkeit für die Beibehaltung dieser Einrichtung sprechen2). Eine für die Unterstützung der Arbeit der Gerichte wichtige Einrichtung ist die von der Hauptabteilung Gesetzgebung und dem Rechtsinstitut des Ministeriums herausgegebene Gesetzesdokumentation über bestimmte Rechtsgebiete. Sie vermittelt den Richtern jeweils alle auf einem Rechtsgebiet gegenwärtig geltenden Normativ-Materialien in systematischer Zusammenstellung. Neben der Herausgabe der einen größeren Zeitraum und ein größeres Gebiet umfassenden Dokumentation gibt das Ministerium zwischenzeitlich in kürzeren Zeitabständen kürzere Dokumentationen heraus, die Veränderungen im Bestand des Gesetzgebungsmaterials eines bestimmten Gebiets mitteilen. Das ist eine gute Hilfe für die Gerichte. Interessant war für uns in diesem Zusammenhang auch der Hinweis darauf, daß an der Ausarbeitung von Gesetzen beteiligte Mitarbeiter des Justizministeriums in Zusammenarbeit mit dem Rechtsinstitut zu neuen Gesetzen alsbald Kurzkommentare ausarbeiten, die den Gerichten bei der Anwendung neuer Gesetze eine erste praktische Orientierung geben. Für die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der verschiedenen Instanzen, für die Anleitung und Kontrolle der Rechtsprechung der erstinstanzlichen Gerichte durch das zweitinstanzliche Gericht, sowie für die Kenntnis der ökonomischen und politischen Verhältnisse und Aufgaben im Kreis oder Bezirk ist das in der CSR für die Geschäftsverteilung der Senate geltende Territorialitätsprinzip von großem Nutzen. Indem an den gleichen Senat des oberen Gerichts die an die Rechtsmittelinstanz gehenden Sachen bestimmter Volks- bzw. Bezirksgerichte gelangen, hat dieser Senat eine gute Kenntnis der Entwicklung der Rechtsprechung dieses Gerichts und zugleich einen guten Einblick in die ökonomischen und politischen Verhältnisse, die für die Erkenntnis der Ursachen der zu den Gerichten gelangenden Streitigkeiten oder Strafsachen oft von großer Bedeutung sind. Die besondere Aufmerksamkeit der leitenden Justizorgane gilt der Unterstützung und Entwicklung der Volksgerichte, jenen besonders eng und unmittelbar mit den Menschen und den örtlichen Verhältnissen verbundenen Gerichten, die die größte Zahl aller Rechtssachen zu verhandeln und zu entscheiden haben. Es war für uns außerordentlich eindrucksvoll, in welch viel- 2) vgl. hierzu auch Ostmann auf S. 357 ff. dieses Heftes. 355;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 355 (NJ DDR 1957, S. 355) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 355 (NJ DDR 1957, S. 355)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und ihm nachgeordneter Leiter. Die Leitungstätigkeit im Bereich der Linie war erneut darauf gerichtet, die Beschlüsse des Parteitages der sowie der nachfolgenden Plenartagungen des Zentralkomitees, der Befehle, Weisungen und Richtlinien des Genossen Minister unter strenger Wahrung der Konspiration und Geheimhaltring durchgeführt. Sie hat das Ziel: den verbrecherischen und friedensgefährdenden Charakter sowie die Pläne, Absichten, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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