Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 354

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 354 (NJ DDR 1957, S. 354); Staat ausgeliefert werden. Hierbei gibt es Ausnahmen, die in dem Vertrag ausdrücklich geregelt sind. Es wurde weiter vereinbart, daß die Vertragspartner einander diejenigen rechtskräftigen Verurteilungen bekanntgeben werden, die von den Gerichten des einen Staates gegen Angehörige des anderen Staates ausgesprochen worden sind, und daß sich die Vertragspartner auf Ersuchen gebührenfreie Auskünfte aus den Strafregistern erteilen werden. Zur Wahrung der Rechtsicherheit in den gegenseitigen Beziehungen wird die Vorschrift beitragen, wonach die Minister der Justiz und die Generalstaatsanwälte beider Staaten einander auf unmittelbares Ersuchen Auskunft über das Recht, das in ihrem Staat gilt oder gegolten hat, erteilen werden. Der Vertrag enthält eine Klausel, nach der die Rechtshilfe abgelehnt werden kann, wenn ihre Gewährung die Hoheitsrechte oder die Sicherheit des ersuchten Staates gefährden könnte. Diese Klausel sichert die Achtung der Souveränität beider Staaten und unterstreicht den in den Beziehungen der sozialistischen Länder maßgebenden Grundsatz der Gleichberechtigung. Der Vertrag tritt 30 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Berlin stattfinden. Der Staatsrat der Volksrepublik Polen hat den Vertrag in der Sitzung vom 18. April 1957 bereits ratifiziert. Das bald zu erhoffende Inkrafttreten des Rechtshilfevertrages wird sicherlich die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit unserer beiden Völker und Staaten festigen, da er den Interessen beider Unterzeichnerstaaten und ihrer Bürger dient. Justizfunktionäre als Abgeordnete Viele Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Mitarbeiter der Justizorgane sind auf Vorschlag der demokratischen Parteien und Massenorganisationen als Kandidaten für die Wahl zu. den örtlichen Volksvertretungen am 23. Juni 1957 auf gestellt. Darin findet die Tatsache ihren Ausdruck, daß diese Funktionäre unserer Justiz das Vertrauen der werktätigen Bevölkerung genießen. In den Wochen und Monaten der Wahlvorbereitung haben sie auf Grund ihrer reichen Erfahrungen im Kampf der Arbeiterklasse und beim Aufbau unseres sozialistischen Staates in zahllosen Versammlungen und Einzelgesprächen darauf hingewirkt, den Wählern das Wesen des Staates und des Rechts unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht nahezubringen. Wir sind gewiß, daß sie alle das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen und nach ihrer Wahl als Abgeordnete wesentlich zur Herstellung einer immer engeren Verbindung zwischen der Justiz und der werktätigen Bevölkerung beitragen werden. Die Namen derjenigen Mitarbeiter der Justiz, die am 23. Juni als Volksvertreter gewählt wurden, werden im nächsten Heft veröffentlicht. Die Redaktion Bei Freunden zu Besuch Von HANS RANKE, Präsident des Kammergerichts von Groß-Berlin, Mitglied des Kollegiums des Ministeriums der Justiz Auf Einladung des Ministers der Justiz der Tschechoslowakischen Republik weilte eine Studiendelegation des Ministeriums der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik im April in der Tschechoslowakischen Republik. Sie war die erste Delegation des Ministeriums der Justiz, die eine solche Studienreise in ein volksdemokratisches Land unternahm. Die Bedeutung einer solchen Studienreise und der Arbeit einer solchen Delegation bestand darin, in wichtigen Fragen unserer Arbeit, in denen wir uns um die weitere Entwicklung und Verbesserung unserer Arbeitsmethoden bemühen, die Erfahrungen des uns befreundeten Nachbarlandes kennenzulernen. Die Delegation hatte die Aufgabe, Fragen der Organisation der gerichtlichen Tätigkeit, Fragen der Justizverwaltung, Fragen der Arbeit der Schöffen sowie des Studiums und der Ausbildung der juristischen Kader und der Methodik der Gesetzgebungsarbeit zu studieren. Für die Erzielung guter Arbeitsergebnisse war es sehr förderlich, daß die Delegation längere Zeit vor Beginn ihrer Reise ein ausführliches und genaues Arbeitsprogramm ausgearbeitet und dem Ministerium der Justiz der CSR übermittelt hatte. Das ermöglichte eine sorgfältige Vorbereitung auf alle zu studierenden Fragen und förderte die gute Durchführung des gemeinsam festgelegten Arbeitsplans. Die zwei Wochen in der Tschechoslowakei weilende Delegation besuchte außer Prag und Bratislava zahlreiche Städte und Kreise des Landes, so z. B. Hradec-Krälove und Pilsen, das Bergbaugebiet von Kladno, ferner das Industriegebiet von Ostrava. In der Slowakei weilten wir u. a. in dem in den Karpathen gelegenen Städtchen Levoca. Überall empfing uns herzliche Aufnahme und freundschaftliche Bereitschaft, uns einen tiefen Einblick in die Arbeit der Justizorgane zu gewähren. Wir möchten daher auch an dieser Stelle noch einmal dem Minister der Justiz der Tschechoslowakischen Republik, Dr. Skoda, den Mitarbeitern des Ministeriums, dem Leiter und den Mitarbeitern des Amtes des Beauf- tragten für die Slowakei in Bratislava, dem Präsidenten des Obersten Gerichts und den Richtern und Schöffen, die uns bei unserer Arbeit mit großer Hilfsbereitschaft unterstützten, unseren Dank aussprechen. In vielen Beratungen und Konsultationen tauschten wir die beiderseitigen Erfahrungen aus und lernten dabei einerseits viele gemeinsame Probleme, die die Juristen beider Länder beschäftigen, kennen, wie auch wiederum unterschiedliche Fragen und Einrichtungen, die nur in einem der beiden Länder Bedeutung haben. Es ist ja ganz natürlich, daß unsere beiden Länder, die den Sozialismus aufbauen und für den Frieden kämpfen, auch in der Arbeit der Justizorgane viele gemeinsamen Aufgaben und Fragen haben, finden doch diese gemeinsamen Ziele nicht zuletzt auch in den Fragen des Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit und damit in der Arbeit der Justizorgane ihren Ausdruck. Andererseits gibt es natürlich auch unterschiedliche und in jedem Land andere Fragen, die sich aus unterschiedlicher Entwicklung und nationalen Besonderheiten erklären. Diese Unterschiede wir denken z. B. an die Tatsache der gegenwärtigen Spaltung Deutschlands und die Existenz zweier deutscher Staaten begründen selbstverständlich auch Unterschiede in einzelnen Fragen der Gesetzgebung, der Gerichtsverfassung und der Organisation der gerichtlichen Tätigkeit. Ein Bericht über die Arbeit unserer Studienreise kann nicht die Aufgabe haben und ist nicht in der Lage, die reiche Fülle der Eindrücke, der Erfahrungen und des Gelernten wiederzugeben. Dieser Bericht will sich darauf beschränken, einige besonders interessante und bemerkenswerte Züge der Arbeit der Justizorgane darzustellen. Von besonderem Interesse war zunächst die enge Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium der Justiz, dem Obersten Gericht und dem Generalstaatsanwalt. Diese drei mit ihren selbständigen Aufgaben befaßten Zentralorgane der Volksmacht wirken bei der Lösung der großen politischen Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus, bei der Verwirklichung der gemeinsamen 354;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 354 (NJ DDR 1957, S. 354) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 354 (NJ DDR 1957, S. 354)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere Schutz- und Sicherheitsorgane, öffentliche Auswertung Übergabe von Material an leitende Parteiund Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der gesellschaftlichen Gesamtentwicklung im Verantwortungsbereich planmäßig nach den gegenwärtigen und perspektivischen Aufgaben auf der Grundlage wissenschaftlich erarbeiteter Gesamt- und Teilprognosen erfolgen.

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