Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 334

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 334 (NJ DDR 1957, S. 334); Tagen über den Einspruch zu entscheiden hat; Beschwerdeinstanz ist der Rat des Kreises. Während bisher die Erfüllung der Voraussetzungen des Verkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu Aufkaufpreisen generell nur durch eine vom Rat der Gemeinde ausgestellte Verkaufsberechtigung nachzuweisen war, ist nunmehr eine besondere Verkaufsberechtigung nur noch bei dem Verkauf auf Bauernmärkten erforderlich; im übrigen wird die Erfüllung der Ablieferungspflicht oder die Befreiung von ihr von den Aufkauforganen anhand ihrer Lieferantenkarteien festgestellt. Ablieferungspflichtige Erzeuger, die ihr Soll in Getreide, Ölsaaten, Kartoffeln, Schlachtvieh, Milch und Eiern termingemäß erfüllt haben, können ihre Hausschlachtungen ohne besondere Genehmigung der Räte der örtlichen Organe durchführen, müssen die Schlachtung nur vorher dem Rat der Gemeinde anzeigen. Zu beachten ist auch die Neufassung des § 61 der Pflichtablieferungsverordnung, wonach die Gerichte über Streitigkeiten zwischen den Erfassungs- und Aufkauforganen einerseits und den Erzeugern andererseits „über die Leistung und Höhe der Vergütung“ zu entscheiden haben; wie ein Vergleich mit der früheren Fassung der Bestimmung lehrt, ist unter „Leistung der Vergütung“ die Zahlungspflicht dem Grunde nach zu verstehen, so daß es richtiger „über Grund und Höhe der Vergütung“ hätte lauten müssen. In dieser Auflockerung des bisherigen starren Systems der Pflichtablieferung und des Verkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist zweifellos der Grundzug unserer neuesten Gesetzgebung zu sehen, die Initiative des einzelnen Erzeugers bei der weiteren Steigerung seiner Produktion zu fördern und seine persönlichen Erfahrungen und Interessen mehr als bisher zu berücksichtigen. Dieser Grundzug geht auch aus dem Beschluß über Maßnahmen zur Steigerung der tierischen und pflanzlichen Produktion und über das Ablieferungssoll 1957 vom 14. Dezember 1956 hervor, der in einem Auszug im GBl. 1957 I S. 37 veröffentlicht ist. Hiernach ist zur Hebung der Eigeninitiative der Genossenschafts- und der Einzelbauern bei der vollen Aus- nutzung ihrer persönlichen Erfahrungen und der örtlichen Produktionsreserven der Anbauplan für Getreide und Kartoffeln mit Wirkung vom 1. Januar 1957 an aufgehoben worden. Nicht zuletzt auch im Interesse der Land- und Forstwirtschaft liegt die bemerkenswerte Rechtsentwicklung, die sich im Bereich des Jagdwesens aus der Vierten Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Regelung des Jagdwesens vom 8. Januar 1957 (GBl. I S. 50) und der Fünften Durchführungsbestimmung vom gleichen Tage (GBl. I S. 51) ergibt. Die Befugnisse der örtlichen Jagdorgane sind damit beträchtlich erweitert worden. Die Mängel der bisherigen Regelung des Jagdwesens, die eine wirksame Bekämpfung des Schadwildes erschwerten und die Initiative der Jagdberechtigten hemmten, werden vor allem durch die Bildung einer einheitlichen Jagdorganisation überwunden, der alle Jagdberechtigten angehören. Dadurch, daß Kol-lektivjagden von den Jagdgemeinschaften der Gesellschaft für Sport und Technik vorbereitet und durchgeführt werden, ist der Jugend Gelegenheit zu einer geordneten Jagdausbildung gegeben worden. Jagdwaffen können jetzt von Förstern und anderen Jagdberechtigten zu persönlichem Eigentum erworben werden. Außer zu Jagdzwecken darf die Jagdwaffe in drei besonders genannten Fällen benutzt werden: erstens zum Zwecke der Selbstverteidigung bei Ausübung des Jagdschutzes, zweitens bei Überfällen durch bewaffnete Verbrecher, sofern der Jagdwaffenträger ernstlich bedroht wird, und drittens zur Verteidigung von Bürgern bei Überfällen durch bewaffnete Verbrecher; die Anwendung der Jagdwaffe in diesen drei Fällen ist jedoch erst dann erlaubt, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Abwehr der Gefahr erschöpft sind; außerdem muß der Abgabe eines Zielschusses ein Warnschuß vorhergehen, es sei denn, daß durch die Verzögerung des Zielschusses eine unmittelbare Lebens- oder Leibesgefahr für den Träger der Jagdwaffe oder eine andere Person eintreten würde. Diese Bestimmung wird nicht ohne Einfluß auf die Anwendung der straf- und zivilrechtlichen Notwehrvorschriften bleiben. (Schluß folgt) Recht und Justiz in der Bundesrepublik Einige Bemerkungen zur westdeutschen Rechtsprechung in Strafsachen Von Dr. ERICH BUCHHOLZ, wiss. Oberassistent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Die Juristen der DDR haben von jeher auch der Rechtsentwicklung in Westdeutschland ihre Aufmerksamkeit gewidmet. Sie sind wiederholt gegen Erscheinungen der Zerstörung der bürgerlichen Gesetzlichkeit in Westdeutschland, namentlich im Bereich der sogenannten politischen Strafsachen, aufgetreten1). Dies war zweifellos ihre Hauptaufgabe, und die Konzentrierung auf diese Fragen geschah zu Recht. Weniger Aufmerksamkeit wurde jedoch bisher der Analyse und Betrachtung der gesamten westdeutschen Rechtsprechung und der Herausarbeitung ihrer allgemeinen Tendenzen auf den verschiedenen Gebieten geschenkt. Dies scheint mir jedoch nunmehr dringend geboten. Eine solche Untersuchung hätte auch den Vorteil, daß die politisch wichtigste Erscheinung im westdeutschen Strafrecht die Auflösung der Gesetzlichkeit zur Verfolgung der fortschrittlichen Kräfte und Gegner des Adenauer-Regimes auf dem Hintergrund der Gesamteinschätzung deutlicher und überzeugender hervortreten würde. Die nachfolgenden Zeilen wollen ein bescheidener Beitrag in dieser Richtung sein. Ihnen liegt die Durchsicht der übergroßen Mehrzahl der in den offiziösen westdeutschen Fachzeitschriften veröffentlichten Gerichtsurteile (bzw. Urteilsauszüge) des vergangenen Jahres in Strafsachen zugrunde. Aus diesen Entscheidungen kann man abgesehen von ihrer zeitlichen Begrenztheit natürlich kein vollständiges Bild der l) Dergleichen Beiträge sind auch wiederholt ln der „Neuen Justiz“ und in „Staat und Recht“ veröffentlicht worden, so daß auch Im folgenden von dieser Tatsache ausgegangen werden darf westdeutschen Strafrechtsprechung gewinnen, weil nur ein geringer Teil aller ergangenen Urteile veröffentlicht wird. Jedoch gestattet die Durchsicht gerade der offiziell publizierten Entscheidungen einen Rückschluß auch darauf, welche Entscheidungen vom Standpunkt ihres rechtspolitischen Ergebnisses her und welche juristischen Fragen von den führenden juristischen Kreisen in der Bundesrepublik zur Anleitung für die unteren Gerichte und zur Beeinflussung der rechtlichen und rechtspolitischen Vorstellungen der westdeutschen juristischen Öffentlichkeit ausgewählt werden. I Bei einer solchen Durchsicht fällt dem Juristen aus der DDR zunächst auf, daß entgegen der bei uns gewohnten Praxis Urteile in sog. politischen Strafsachen so gut wie gar nicht publiziert werden. Es hat den Anschein, als wolle man die eigene juristische Öffentlichkeit über die rechtsfeindlichen Methoden der westdeutschen Rechtsprechung in diesen Strafsachen bewußt im unklaren lassen, um die eigenen Gerichte nicht zu diskreditieren und zu verhindern, daß die gesetzestreuen und fortschrittlichen Juristen in der Bundesrepublik durch die Veröffentlichung solcher „Urteile“ zur Stellungnahme gegen diese rechtsfeindliche Justizpraxis herausgefordert werden2). Um so aufschlußreicher ist, welche Urteile (bzw. Urteilsauszüge) in welcher Form ausnahmsweise 2) In einzelnen Gesprächen mit westdeutschen Juristen fiel uns mehrfach ihre Unkenntnis über diese Fragen und Urteile auf. 334;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 334 (NJ DDR 1957, S. 334) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 334 (NJ DDR 1957, S. 334)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Erlaß eines Haftbefehls. Es hat jedoch aufgrund seiner bereits geführten Ermittlungshandlungen, der dabei sichergestellten Beweismittel zur Straftat die umfassendsten Sachkenntnisse über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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