Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 330

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 330 (NJ DDR 1957, S. 330); kann. Vor allem sei auf die Veröffentlichungen in der Zeitschrift „Demokratischer Aufbau“ aufmerksam gemacht, die außer der grundsätzlichen Besprechung durch den Vorsitzenden des Rechtsausschusses der Volkskammer3) einen fortlaufenden Kommentar zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht herausgebracht hat4). Die bisher in der Anwendung der Gesetze gewonnenen Erfahrungen sind inzwischen vom Präsidium des Nationalrats der Nationalen Front ausgewertet worden und haben in der von diesem am 6. Mai 1957 beschlossenen Richtlinie zur Verbesserung der Arbeit der örtlichen Organe der Staatsmacht in den Kreisen, Städten und Gemeinden5) ihren Niederschlag gefunden. Die Aufforderung des Präsidiums des Nationalrats an die Ausschüsse der Nationalen Front, diese Richtlinie zur Grundlage der Tätigkeit der Nationalen Front bei der Vorbereitung der Wahlen vom 23. Juni 1957 zu machen, unterstreicht, daß die' neuen Gesetze zur weiteren Demokratisierung bei der Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen ihre Feuerprobe zu bestehen haben werden, zugleich aber erst durch die Wahlen die Voraussetzung für die volle Wirksamkeit der neuen Gesetze geschaffen wird. Im Hinblick darauf ist auch die Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht Übergangsbestimmung vom 13. Februar 1957 (GBl. I S. 165) erlassen worden. Diese regelt u. a. das Verfahren, nach dem Bürger von der örtlichen Volksvertretung zu Mitgliedern der ständigen und zeitweiligen Kommissionen (vgl. § 7 Buchst b des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht) berufen werden; darüber hinaus sichert sie die im Hinblick auf die neuen größeren Aufgaben der unteren Staatsorgane unbedingt notwendige Arbeitsfähigkeit der unteren Volksvertretungen selbst, indem sie die ständige Besetzung sämtlicher Mandate verlangt und zur Besetzung leerer Mandate die Berufung von Bürgern als vollberechtigte Mitglieder in die unteren Volksvertretungen vorsieht. Welche Aufgaben der Ministerrat bei der Anleitung der örtlichen Räte zu erfüllen hat, ist aus dem Be-. Schluß über die Ordnung zur Leitung der örtlichen Räte durch den Ministerrat vom 24. Januar 1957 (GBl. I S. 123) ersichtlich. An erster Stelle wird hier dem Ministerrat zur Pflicht gemacht, die Verantwortung und Selbständigkeit der örtlichen Räte zu fördern und sie bei der Lösung der staatlichen Aufgaben, besonders bei der Verwirklichung der Volkswirtschaftspläne, zu unterstützen. Der Beschluß enthält sodann eine genaue Abgrenzung der Aufgabenbereiche des Ministerrats als Ganzen, des Ministerpräsidenten als Vorsitzenden des Ministerrats und des Staatssekretärs für Angelegenheiten der örtlichen Räte. Daß diese Abgrenzung viel gründlicher und umsichtiger vorgenommen worden ist als in dem aufgehobenen Beschluß über die Anleitung und Kontrolle der Räte der Bezirke und Kreise durch den Ministerrat vom 3. Februar 1955 (GBl. II S. 65), zeigt nicht nur, welche Bedeutung den örtlichen Räten in der gegenwärtigen Etappe des sozialistischen Aufbaus zukommt, sondern zugleich auch den höheren Entwicklungsstand der sozialistischen Gesetzlichkeit auf dem Gebiet des Staats- und Verwaltungsrechts, die weitere Festigung unserer Staats- und Rechtsordnung. Auf einem anderen Gebiet des Staats- und Verwaltungsrechts ist eine Lücke geschlossen worden, die mit der Erweiterung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der DDR mit dem Ausland immer fühlbarer wurde. Die Zahl der Ausländer, die in der DDR Aufenthalt nehmen wollen, hat sich erhöht. Die bisher fehlenden grundlegenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch über das Asylrecht von Ausländern, sind nunmehr mit der Verordnung über den Aufenthalt von Ausländern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik vom 14. Dezember 1956 (GBl. 1957 I S. 1) erlassen worden. Danach wird Ausländem der Aufenthalt in der DDR gestattet, wenn 3) Dalimann, Zur Annahme der Gesetze über die örtlichen Organe der Staatsmacht und die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen, „Demokratischer Aufbau“ 1957 S. 51. ,) „Demokratischer Aufbau“ 1957 S. 93, 117, 141, 163, 189. 5) ND, Ausg. A, vom 8. Mai 1957, S. 5. sie für die in der Verfassung der DDR niedergelegten Grundsätze eingetreten sind und deshalb im Ausland verfolgt werden; daneben kann Ausländern der Aufenthalt in der DDR auch aus anderen, in der Verordnung nicht näher bezeichneten Gründen gestattet werden. Die Ausländer, denen von den zuständigen Organen der Deutschen Volkspolizei die Aufenthaltsberechtigung erteilt worden ist, haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Bürger der DDR; sie können sich insbesondere an jedem Ort der DDR beliebig lange aufhalten, soweit in der Aufenthaltsberechtigung keine örtliche oder zeitliche Begrenzung des Aufenthalts eingetragen ist. Andererseits sind diese Ausländer auch verpflichtet, die Grundsätze1 der Verfassung der DDR zu achten und die sozialistische Gesetzlichkeit einzuhalten. Wird eine Aufenthaltsberechtigung aus den in der Verordnung festgelegten Gründen für ungültig erklärt, eingezogen oder nach ihrem Ablauf nicht verlängert, so sind die betreffenden Ausländer verpflichtet, die DDR unverzüglich zu verlassen; geschieht dies nicht freiwillig, so erfolgt die Ausweisung, wobei die Organe der Deutschen Volkspolizei zur Vorbereitung oder Sicherung der Ausweisung einen Ausweisungsgewahrsam bis zu zehn Tagen anordnen können. Zur Vorbereitung der Ausweisung darf Gewahrsam nur verhängt werden, wenn der Ausländer fluchtverdächtig ist oder Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, daß der Ausländer die Ermittlungen über die Voraussetzungen eines Widerrufs der Aufenthaltsberechtigung erschwert. * Fast gleichzeitig mit den Gesetzen zur weiteren Demokratisierung ist auf dem Gebiet des Arbeits-r ec hts das Gesetz über die Verkürzung der Arbeitszeit vom 18. Januar 19576) (GBl. I S. 73) erlassen worden, das eine bedeutende Verbesserung in den Arbeitsbedingungen von rund 2,65 Millionen Arbeitern und Angestellten, Ingenieuren und Technikern der sozialistischen Industrie, des Verkehrs- und des Nachrichtenwesens herbeigeführt hat. Es darf vorausgesetzt werden, daß die Bedeutung und der wesentliche Inhalt auch dieses Gesetzes, das im Prinzip der alten Forderung der Arbeiterklasse nach Verkürzung der täglichen Arbeitszeit entspricht, unseren Lesern aus den Veröffentlichungen in der Tagespresse hinreichend bekannt sind. Im übrigen sei noch darauf verwiesen, daß die Zeitschrift „Arbeitsrecht“ ausführliche Übersichten über die neuen gesetzlichen Vorschriften aus dem Bereich des Arbeitsrechts veröffentlicht7), so daß unsere Übersicht sich von jetzt an auf eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetzgebungsakte beschränken kann. Das Gesetz über die Verkürzung der Arbeitszeit bestimmt ausdrücklich, daß die Verkürzung der Arbeitszeit zu keiner Lohnminderung führen darf, daß aber die Erfüllung der Produktionspläne trotz der verkürzten Arbeitszeit durch entsprechende Steigerung der Arbeitsproduktivität zu sichern ist. Wie die Lösung dieser volkswirtschaftlichen Aufgabe ohne Einsatz zusätzlicher Arbeitskräfte und unter Einhaltung des geplanten Lohnfonds erfolgen soll, regelt die Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Verkürzung der Arbeitszeit Lohndirektive vom 4. Februar 1957 (GBl. I S. 117). Diese Durchführungsbestimmung ist in der Zeitschrift „Arbeitsrecht“8) vom Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung näher erläutert worden. Die Zweite Durchführungsbestimmung vom gleichen Tage (GBl. I S. 118) behandelt die Rechtsstellung der Jugendlichen, deren gesetzliche Arbeitszeit durch die jetzt eingetretene Verkürzung der Arbeitszeit berührt wird, und sichert ihnen die für sie günstigere Arbeitszeitregelung. Der Sicherung der arbeitsrechtlichen Stellung der in Ehren aus ihrem Dienst scheidenden Angehörigen der Nationalen Volksarmee dient die Verordnung über arbeitsrechtliche Ansprüche der ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee vom 21. Februar 1957 6) Nicht vom 19. Januar 1957, wie im Gesetzblatt zunächst irrtümlich angegeben worden war. 7) vgl. Schneider, Die Arbeitsgesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik, I. Quartal 1957, „Arbeitsrecht“ 1957 S. 126 ff. S) 1957 S. 62. 330;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 330 (NJ DDR 1957, S. 330) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 330 (NJ DDR 1957, S. 330)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle beim unmittelbaren Sicherunqs und rolldienst im Verwehrbereich keine Verwahrraumschlüssel besitzen dürfen-und in -der Untersuchunq.shaftan-. ,., - stalt mehrere Schloß- und.

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