Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 323

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 323 (NJ DDR 1957, S. 323); Produktionsbetrieben mit den jungen Wählern Seminare durchzuführen. In diesem Zusammenhang soll auf Grund einer kritischen Überprüfung der Wahlarbeit innerhalb des Ministeriums der Justiz darauf hingewiesen werden, daß auch’ in der eigenen Dienststelle die Sorge um die jungen Wähler nicht vergessen werden darf. Zu den Problemen der Jugend haben unsere Richter da, wo sie in Versammlungen auftraten, sehr oft Stellung genommen. Dieser an sich begrüßenswerten Tendenz muß man jedoch eines entgegenhalten: Die Probleme der Jugend dürfen, wie dies in den Diskussionsreden unserer Richter häufig geschieht, nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Jugendkriminalität behandelt werden. Denn sonst entsteht für den „justizfremden“ Zuhörer der Eindruck, als ob die Jugendkriminalität Ibeisonders bedenkliche Ausmaße angenommen habe (und das ist z. B. im Vergleich zu Westdeutschland nun wirklich nicht der Fall) und demzufolge den Hauptschwerpunkt in der Justizarbeit darstelle. Richter und Staatsanwälte sind im Gegenteil gerade dazu berufen, die Überlegenheit der Arbeit der Justizorgane in der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber der Justiz in Westdeutschland nachzuweisen. Sie können und sollen das auch unter Hinzuziehung der Kriminalitätsentwicklung im eigenen Kreis tun. Sie müssen zeigen, wie unsere Justizorgane ständig zum Wohl der Bevölkerung aktiv an der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit mitarbeiten. Dort, wo das geschieht, haben unsere Justizfunktionäre einen dankbaren Zuhörerkreis und nicht selten das beweisen beispielsweise Versammlungen in den Kreisen Oschers-leben und Burg schlossen sich an solche Darlegungen in den Rechenschaftsversammlungen und Wählervertreterkonferenzen lebhafte, klärende Diskussionen an. Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit der Staatsanwälte bei der Wahlvorbereitung ist es, den auf Wahlveranstaltungen vorgebrachten Beschwerden der Bevölkerung sofort nachzugehen und diese Beschwerden unbürokratisch zu bearbeiten. So wurde z. B. in einer Wahlversammlung der Gemeinde Gunsleben (Kreis Oschersleben) darüber Klage geführt, daß der VEAB-Kreisbetrieb für tierische Erzeugnisse die seit Monaten zur Ablieferung angebotenen und gemeldeten Häute und Felle nicht abgeholt und 52 Bauern das Geld nicht ausgezahlt hatte. Innerhalb 24 Stunden nach der Versammlung hatte der Staatsanwalt diese Ungesetzlichkeit beseitigt und erreicht, daß den 52 Bauern das ihnen zustehende Geld ausgezahlt wurde. Vorbildliche Arbeit leistete auch der Staatsanwalt des Kreises Klötze. Er nahm in der Gemeinde Gehrendorf, die bis Ende des Jahres 1956 zum Kreis Haldensleben gehörte und ein sog. vergessenes Dorf war, an einer Versammlung zur Gründung des Ortsausschusses der Nationalen Front und zur Vorbereitung der Kommunalwahlen teil. Auf dieser Versammlung nahm er acht Beschwerden entgegen, sorgte innerhalb von 14 Tagen für ihre Erledigung und berichtete dann den Einwohnern von Gehrendorf darüber. Die Befriedigung der Einwohner über diese Art der Bearbeitung von Beschwerden, die zum Teil aus dem Jahre 1956 stammten und im Kreis Haldensleben zu keinem Erfolg geführt hatten, drückte sich u. a. darin aus, daß 14 Bürger ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im Ausschuß der Nationalen Front erklärten. Gehrendorf ist heute kein vergessenes Dorf mehr. In Quedlinburg stellte der .Kreisstaatsanwalt fest, daß die schriftlichen Berichte über Rechenschaftslegungen von einzelnen Abgeordneten nicht sofort am nächsten Tage bei der Org.-Abteilung des Rates des Kreises eingingen, so daß die zur Bearbeitung der Beschwerde zur Verfügung stehende Frist zum Teil ungenutzt verstrich, und daß manche Berichte nicht die Namen der Beschwerdeführer enthielten. Dies hatte z. B. zur Folge, daß ein Bürger, der in einer Rechenschaftslegung eine Beschwerde vorgebracht hatte, nach drei Wochen immer noch keine Antwort und nicht einmal einen Zwischenbescheid erhalten hatte. Um eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung der Beschwerden zu erreichen, wurde auf Initiative des Kreisstaatsamwalts eine Beschwerdebearbeitungskom- mission beim Rat des Kreises gebildet, welcher der Vorsitzende des Kreisausschusses der Nationalen Front, der stellvertretende Vorsitzende des Rates des Kreises und der Kreisstaatsanwalt angehören. Mit der gleichen Aufgabenstellung wurde auf Initiative des Kreisstaatsanwalts eine ähnlich zusammengesetzte Kommission im Saalkreis gebildet. In den vergangenen Wochen hat sich auch gezeigt, daß unsere Schöffen eine gute Arbeit bei der Wahlvorbereitung leisten. Viele von ihnen sind zugleich Volksvertreter und werden auch jetzt wieder der Bevölkerung als Kandidaten vorgestellt. Beim Kreisgericht Plau im Bezirk Schwerin ist beispielsweise jeder fünfte Schöffe gleichzeitig Abgeordneter, und beim Kreisgericht Bützow im gleichen Bezirk sind von 90 Schöffen 60 als Volksvertreter tätig. Wenn auch noch nicht alle Kreisgerichte es verstanden, das Spezielle der Schöffentätigkeit für die Wahlvorbereitung nutzbar zu machen, so gibt es doch eine Vielzahl guter Beispiele. So hat das Kreisgericht Gardelegen im Bezirk Magdeburg den Ausschüssen der Nationalen Front jeder Gemeinde die dort wohnenden Schöffen namhaft gemacht und den Ausschuß gebeten, diese in der Wahlbewegung mit einzusetzen und dem Gericht über den erfolgten Einsatz zu berichten. Dies war natürlich zuvor mit den Schöffen beraten und festgelegt worden. Das Schöffenaktiv beim Kreisgericht Güstrow hat neben der allgemeinen Teilnahme der Schöffen an der Wahlvorbereitung in der Kreispresse und in fünf Dorfzeitungen Artikel über das Thema „Schöffen früher und heute“ veröffentlicht, die auf die mit der Wahl zusammenhängenden politischen Fragen eingehen. Ähnliches plant das Schöffenaktiv des Kreisgerichts Plau. Das Kreisgericht Sebnitz wandte sich bereits am 2. Mai schriftlich an alle seine Schöffen mit der Bitte, aktiv bei der Wahlvorbereitung mitzuwirken. Besonders gute Ergebnisse erzielte das Kreisgericht Lobenstein im Bezirk Gera in der Arbeit mit den Schöffen. Hier besteht zwischen dem Direktor und seinen Richtern und den Schöffen auch in der allgemeinen Wahlbewegung ein enger Kontakt. Veranstaltungen zur Wahl werden gemeinsam vorbereitet, wobei die in den jeweiligen Ortschaften wohnenden Schöffen besonders aktiv sind. Das führte beispielsweise in einer Gemeinde des Kreises dazu, daß zur Rechenschaftslegung, die gemeinsam vom Direktor mit den Schöffen vorbereitet wurde, 70 Prozent der wahlberechtigten Bürger an der Versammlung teilnahmen und diese Rechenschaftslegung ein voller Erfolg wurde. Wir möchten dabei vor allem den Schöffen noch eine Empfehlung geben: Nicht selten fragen Arbeiter, die zum ersten Mal als Abgeordnete gewählt werden sollen, noch ein wenig unsicher, ob sie die Aufgaben eines Volksvertreters auch wirklich erfüllen können und ob es ihnen nicht an Kenntnissen dazu fehle. Gerade die Schöffen, die selbst als Arbeiter in der Produktion stehen, können aus ihrer Erfahrung überzeugend beweisen, daß genauso, wie sie selbst gute Richter geworden sind, die Arbeiter aus der Produktion alle Voraussetzungen mitbringen, um gute Volksvertreter zu werden. Die Schöffen können auf unsere Erfahrungen in der Schulung und Weiterbildung und die Tätigkeit der Schöffenkollektive in den Betrieben hinweisen. Die hier angeführten Beispiele über die Arbeit der Mitarbeiter der Justizorgane treffen für die Tätigkeit vieler Gerichte und Verwaltungen zu, wobei wir uns darüber im klaren sind, daß die Intensität noch unterschiedlich ist. So mußte z. B. bei einer Ende Mai durchgeführten Instruktion beim Kreisgericht Waren (Bezirk IN{eu-brandenburg) festgestellt werden, daß einem Richter die Hinweise der Rundverfügung Nr. 4/57 überhaupt noch nicht bekannt waren. Infolgedessen wies hier die Wahlarbeit auch einige Mängel auf. Beim Kreisgericht Gera-Stadt lag Mitte Mai noch kein konkreter Plan für die Durchführung der Wahlarbeit vor, und das Kreisgericht Löbau führte für einen Teil seiner Schöffen die im April vorgesehene Schöffenschulung einfach nicht durch, so daß die Schöffen keine konkreten Hinweise für ihre Wahlarbeit erhielten. Diese Gerichte müssen alle Anstrengungen unternehmen, um das bisher Versäumte nachzuholen. 323;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 323 (NJ DDR 1957, S. 323) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 323 (NJ DDR 1957, S. 323)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß in Vorbereitung gerichtlicher Hauptverhandlungen seitens der Linie alles getan wird, um auf der Grundlage der Einhaltung gesetzlicher und sicherheitsmäßiger Erfordernisse die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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