Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 307

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 307 (NJ DDR 1957, S. 307); Konferenz über Probleme der sozialistischen Moral Von PETER-BERND SCHULZ, wiss. Oberassistent am Institut für Philosophie der Humboldt-Universität Berlin In der letzten Zeit wurde wiederholt die Forderung nach eingehender Beschäftigung mit den Fragen der Entwicklung der sozialistischen Moral erhoben.1) Hierin widerspiegelt sich die Tatsache, daß das Voranschreiten des sozialistischen Aufbäus der letzten Jahre an das gesellschaftliche Bewußtsein und besonders an die sozialistische Arbeitsmoral der Werktätigen der DDR steigende Anforderungen stellt. Es zeigt sich beispielsweise in der Landwirtschaft, daß mit dem Zusammenschluß von Einzelbauern zu Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften noch nicht automatisch sozialistische Arbeitsorganisation und Arbeitsdisziplin vorhanden sind. Vielmehr erfordert die genossenschaftliche Bewirtschaftung des Bodens, daß die LPG-Mit-glieder den Regeln der sozialistischen Arbeitsmoral entsprechend handeln, um die Produktivität der LPG zu erhöhen, daß sie also in Brigaden arbeiten, ihre Aufgaben mit Umsicht, Genauigkeit und Disziplin erfüllen, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt größtmöglich nutzen, Frauen bei der Arbeit nach Möglichkeit entlasten, sieh gegenseitig wirtschaftliche Hilfe leisten und dgl. Wie in Industrie und Landwirtschaft stellt unser gesellschaftliches Leben auch auf allen anderen Gebieten wachsende Anforderungen an das sozialistische moralische Bewußtsein der Menschen. Damit entstehen aber natürlich auch neue Aufgaben im ideologischen Klassenkampf, bei der sozialistischen Erziehung der Werktätigen sowie bei der Weiterentwicklung der marxistischen Wissenschaft und Propaganda. Das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED (Lehrstuhl für Philosophie) hat das Verdienst, mit einer wissenschaftlichen Konferenz üb6r „Theoretische und praktische Probleme der sozialistischen Moral“ den Auftakt für eine breite Diskussion dieser Fragen gegeben zu haben. Zu dieser Konferenz, die am 16. und 17. April in Berlin stattfand, hatte das Institut einen größeren Kreis von Praktikern aus den sozialistischen Betrieben, aus Instanzen der Partei, des FDGB, des DFD, Vertretern der Ministerien, der Nationalen Volksarmee und der Volkspolizei sowie Mitarbeitern von Universitäten und Schulen eingeladen. Das Referat über „Theoretische Probleme der marxistischen Ethik“ hielt der stellvertretende Direktor des Instituts, Matthäus Klei n.1 2) Der Referent behandelte das Moralproblem der Gegenwart, die Aufgaben der marxistischen Ethik, das Wesen, die gesellschaftliche Funktion, Inhalt und Normen der sozialistischen Moral und schließlich einige Probleme der Erziehung zur sozialistischen Moral. Er führte zunächst aus, daß die Moral sich stets auf Grund einer ihr entsprechenden Basis herausbildet, daß sie also immer Klassenmoral ist. Er erläuterte dann die bewußtseinsmäßigen Veränderungen seit der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution als den tiefgehendsten und revolutionärsten Wandlungsprozeß in der Entwicklungsgeschichte des Moralbewußtseins und ging auf die Frage ein, inwiefern dieser Wandlungsprozeß sich zunächst mehr spontan und unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeit, mit der gesellschaftlichen Praxis der'Menschen vollzieht und welche erzieherischen Aufgaben die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse bei der Bewußtmachung dieses Prozesses hat. Breiten Raum widmete Klein der Frage des Verhältnisses des moralischen Bewußtseins der Menschen zu 1) vgl. z. B. folgende Literatur: Zur Diskussion über den XX. Parteitag der KPdSU und die 3. Parteikonferenz der SED, „Neues Deutschland“ vom 8. Juli 1956, S. 3, Abschn. m; Rede Walter Ulbrichts auf der Tagung des Parteiaktivs der Humboldt-Universität, „Neues Deutschland“ vom 21. Juni 1956, S. 3; Walter Ulbricht, Grundfragen der Politik der SED (Referat auf der 30. ZK-Tagung). Berlin 1957, S. 79; Protokoll der IV. LPG-Konferenz, Berlin 1956, S. 53. 2) Ein Auszug aus dem Referat ist unter dem Titel „Vom Sinn des Lebens im Sozialismus“ in der Beilage zum „Neuen Deutschland“ vom 5. Mai 1957 (S. 3) veröffentlicht worden. Das Protokoll der Konferenz wird in Kürze im Dietz-Verlag, Berlin, erscheinen. Vgl. auch den Bericht in „Neues Deutschland“ vom 4. Mai 1957 (S. 4). ihrer gesellschaftlichen Praxis, wobei er einer speziellen Seite, der moralischen Praxis als der materiellen Grundlage des moralischen Bewußtseins, sein Augenmerk zuwandte. Er erklärte, daß die Werktätigen in den sozialistischen Ländern unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse durch ihre Arbeit für den sozialistischen Aufbau die neue, sich entwickelnde sozialistische Moral bereits praktisch betätigen, jedoch ohne daß sie sich dessen auch schon eindeutig bewußt seien. Im zweiten Teil bezeichnete der Referent es als eine der wesentlichen Aufgaben der marxistischen Ethik, die Werktätigen über diesen Widerspruch zwischen ihrer Moralpraxis und ihrem Moralbewußtsein aufzuklären, ihnen ein solches Moralbewußtsein zu vermitteln, das sich mit ihrem praktischen moralischen Verhalten in Übereinstimmung befindet. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müßte die marxistische Ethik alle grundlegenden Probleme theoretisch klären und in systematischer Form darstellen. Zu diesen Problemen gehören u. a. die Frage nach Entstehung und Ursprung der sozialistischen Moral, nach ihrem Wesen und ihren sich ständig bereichernden Werten und Inhalten, nach ihrer Rolle im gesellschaftlichen und individuellen Leben, nach ihren allgemeinen und besonderen Normen sowie die Behandlung von Fragen der Geschichte der Ethik und die kritische Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Klassenmoral und -ethik. Klein ging dann auf das Wesen und die gesellschaftliche Funktion der sozialistischen Moral ein und bezeichnete das sozialistische Moralbewußtsein als diejenige Form des sozialistischen Bewußtseins, welche die sittlichen Werte des proletarischen Klassenkampfes und der sozialistischen Gesellschaft sowie die hieraus für das Handeln der Menschen sich ergebenden sittlichen Normen grundsätzlich widerspiegelt und zusammenfaßt. Die soziale Funktion des sozialistischen Moral-beWußtseins bestehe darin, daß es die im Sozialismus vorhandenen objektiven sittlichen Werte den Werktätigen zum Bewußtsein bringt und ihre Kräfte und Fähigkeiten einheitlich auf die immer bessere Verwirklichung dieser sittlichen Werte richtet. Der Referent behandelte sodann den Persönlichkeitsbegriff der marxistischen Ethik im Gegensatz zu dem der bürgerlichen und erläuterte, daß die sozialistische Moral zur Verwirklichung der Einheit von Individuum und Gesellschaft führe. In seihen Ausführungen über Inhalte und Normen der sozialistischen Moral legte Klein dar, daß sie diese aus den objektiv gegebenen, sich entwickelnden sittlichen Werten des proletarischen Klassenkamofes und des Sozialismus empfange. Die objektiv gegebene sittliche Qualität z. B. des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln besteht nach Ansicht des Referenten darin, daß es alle Menschen der sozialistischen Gesellschaft in eine gleiche soziale Stellung bringt und ihnen die gleichen Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer Kräfte und Fähigkeiten bietet. Diese objektiven sittlichen Werte versuchte der Referent auch am BeisDiel der sozialistischen Arbeit, des sozialistischen Staates, des nationalen und des proletarischen internationalen Kampfes und der ganz persönlichen Beziehungen der Menschen der sozialistischen Gesellschaft zu demonstrieren. * Unter den zahlreichen Diskussionsbeiträgen behandelten Horst Büttner, Direktor des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, und Herbert Wächtler, Hauptreferent' im Ministerium der Justiz, Themen, die den engen Zusammenhang zwischen sozialistischer Moral und sozialistischem Recht veranschaulichten. Büttner, der die mechanische Trennung sittlicher Motive von juristischen, politischen und anderen Motiven durch den Referenten kritisierte, befaßte sich näher mit den Gemeinsamkeiten des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Moral und zeigte, daß das Recht nicht nur auf äußerem Zwang beruht, sondern seine Funktionen auch vermöge seines sittlichen Gehalts erfüllt. Er behandelte die Einheit von Zwang und Über- 307;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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