Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 279

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 279 (NJ DDR 1957, S. 279); keine Reehtsmittelbelehrung, und die Protokolle und Beschlüsse werden statt von den Mitgliedern der Kommission vom Werkleiter unterschrieben. Insbesondere wies der Staatsanwalt nach, daß es erforderlich ist, auch in größeren Betrieben der örtlichen Industrie, die jedoch weniger als 200 Beschäftigte haben, Konfliktkommissionen zu bilden. Feststellungen hatten ergeben, daß arbeitsrechtliche Differenzen häufig unmittelbar zwischen Werkleiter und Arbeiter „geklärt“ werden. So hatte z. B. in einem Betrieb der Werkleiter Arbeiter, die sich Disziplinverletzungen hatten zuschulden kommen lassen, zu sich bestellt und ihnen dargelegt, daß es besser sei, wenn sie das Arbeitsrechtsverhältnis von sich aus lösen, da sie sonst fristlos entlassen werden müßten. Der Staatsanwalt berichtete auch, daß sich in Aussprachen mit Arbeitern immer wieder gezeigt habe, daß diese die Bildung von Konfliktkommissionen begrüßen. Zur Vorbereitung auf diese Auskunfterteilung vor dem Kreistag wurde etwa ein Vierteljahr vorher auf den Gebieten der Allgemeinen Aufsicht und des Zivilund Arbeitsrechts Material gesammelt und gesichtet. Dieses Material wurde dann noch durch entsprechende Untersuchungen in Betrieben und Aussprachen mit Werktätigen ergänzt. Sechs Wochen vor der Kreistagssitzung wurde das gesamte Material der Ständigen Kommission für örtliche Wirtschaft unterbreitet. Dadurch erhielten die Abgeordneten die Möglichkeit, auch bei ihren zur Vorbereitung auf die Kreistagssitzung durchzuführenden Aussprachen und Untersuchungen auf solche Schwerpunkte zu achten, bei denen die sozialistische Gesetzlichkeit häufig verletzt wurde. Der Staatsanwalt machte die Kommissionsmitglieder mit den gesetzlichen Bestimmungen, die die von ihm behandelte Materie regeln, vertraut. Er erläuterte auch die Bedeutung und die Auswirkung dieser bestimmten Gesetzesverletzungen. Die Ständige Kommission befaßte sich nicht nur mit diesem Material, sondern erörterte auch die Frage, was der Kreistag und was die einzelnen Abgeordneten tun können, um die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf diesen Gebieten sichern zu helfen. In dieser Sitzung kam zwar noch keine formulierte Beschlußvorlage für den Kreistag zustande, aber es wurden die Grundgedanken für den Beschluß festgelegt, und der Vorsitzende der Kommission wurde beauftragt, die Vorschläge zu formulieren und in der Kreistagssitzung vorzutragen. Bevor der Staatsanwalt seinen Bericht erstattete, machte er sich noch mit dem Bericht vertraut, den der zuständige stellvertretende Vorsitzende des Rates des Kreises vor dem Kreistag abzugeben beabsichtigte. Dadurch war er noch besser in der Lage, seine Ausführungen mit dem zu behandelnden Thema in Beziehung zu setzen. Um der Auskunfterteilung auch äußerlich den Charakter eines bloßen Diskussionsbeitrages zu nehmen, forderte die Tagungsleitung den Staatsanwalt besonders dazu auf, Auskunft zu erteilen, nachdem der stellvertretende Vorsitzende des Rates seinen Bericht gegeben hatte. Trotz sorgfältiger Vorbereitung hatte die Auskunft nicht die notwendige Resonanz bei den Abgeordneten. Zu den Ausführungen des Staatsanwalts sprachen vor allem die kritisierten Werkleiter, die an der Kreistagssitzung teilnahmen. Soweit Abgeordnete sprachen, gingen sie zwar auch auf die Auskunft des Staatsanwalts ein, aber es war zu spüren, daß der Auskunfterteilung noch nicht das Bedürfnis des gesamten Kreistags nach solchen Informationen gegenüber stand. Das lag natürlich z. T. daran, daß hier zum ersten Male eine völlig neue Einrichtung praktiziert wurde. Zum anderen aber war für diesen gesamten wichtigen Tagesordnungspunkt die Diskussionszeit von zwei Stunden im Zeitplan der Tagesordnung zu knapp bemessen. Es sollte deshalb künftig darauf geächtet werden, daß zwischen der Dauer des Berichts des Rates, der Diskussionszeit insgesamt und der Zeit für die Auskunfterteilung des Staatsanwalts ein richtiges Verhältnis besteht. Der Kreistag faßte in Auswertung der Auskunft des Staatsanwalts zwei wichtige Beschlüsse. Die Ständige Kommission für örtliche Wirtschaft wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Industriegewerkschaft örtliche Wirtschaft eingehend zu untersuchen, in welchen Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten Konflikt- kommissionen zu bilden sind. Durch den zweiten Beschluß wurde der Rat des Kreises beauftragt, in der nächsten Beratung mit den Betriebsleitern der örtlichen Betriebe die Ausführungen des Staatsanwalts über die Durchführung von Produktionsberatungen auszuwerten und Maßnahmen zur Einhaltung der VO vom 10. Dezember 1953 zu treffen. WALTER SCHMIDT, Staatsanwalt beim, Staatsanwalt des Bezirks Dresden Vorbereitung einer Berichterstattung des Staatsanwalts vor dem Kreistag Nachdem der Direktor des Kreisgerichts und der Kreisstaatsanwalt gern. § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom Kreistag aufgefordert worden waren, vor der Volksvertretung über ihre Tätigkeit Auskunft zu erteilen, berieten sie gemeinsam mit den Mitgliedern der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz, über welche Fragen berichtet werden sollte. Dabei wurde festgelegt, daß der Kreisgerichtsdirektor über die Entwicklung der Kriminalität im Kreis Torgau und der Kreisstaatsanwalt über schwerwiegende, typische Gesetzesverletzungen informieren und dabei vor allem auf folgende fünf Schwerpunkte hinweisen sollte: 1. Wohnungswesen, 2. Wasserwirtschaft, 3. Erfassung der örtlichen Futterreserven, 4. Anleitung der Räte der Gemeinden und Städte durch den Rat des Kreises, 5. Preisverstöße. Auf dem Gebiet des Wohnungswesens war zu kritisieren, daß der Rat der Stadt Torgau trotz eines bereits erfolgten Hinweises des Staatsanwalts keine Maßnahmen eingeleitet hatte, um breite Schichten der Bevölkerung gern. § 11 der VO vom 22. Dezember 1955 über die Lenkung des Wohnraumes (GBl. 1956 I S. 3) für die ehrenamtliche Mitarbeit auf dem Gebiet der Wohnraumlenkung zu gewinnen. Vom volkswirtschaftlichen Standpunkt aus sehr wesentlich waren die Gesetzesverletzungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft. So entstanden seit 1954 im Kreis Torgau Hochwasserschäden in Höhe von rund 900 000 DM, weil die Vorfluter und Gräben nicht regelmäßig geräumt worden waren. Nach Meinung von Fachleuten hätte der Schaden äußerst gering sein können, wenn die Bestimmungen der VO vom 7. Januar 1954 über das Schauen von Vorflutern und über die Binnenentwässerung und -bewässerung (GBl. S. 31) nebst 1. DB vom gleichen Tage beachtet worden wären. Ein weiterer Mangel, auf den bei der Auskunfterteilung hingewiesen werden sollte, war, daß beim Rat der Stadt Torgau kein Plan zur Erfassung aller als Futtermittel verwertbaren Abfälle aus Küchen, Haushalten usw. bestand. Dies bedeutete eine Nichtbeachtung von Abschn. I Ziff. 10 und Abschn. Ill Ziff. 9 des Ministerratsbeschlusses vom 4. Februar 1954 über Maßnahmen zur weiteren Entwicklung der Landwirtschaft (GBl. S. 145) und fügte der Volkswirtschaft einen nicht unerheblichen Schaden zu. Die Tatsache, daß der Rat des Kreises die Arbeit der Räte und Gemeinden nur mangelhaft anleitete, hatte zur Folge, daß kaum in der Hälfte aller Gemeinden Ratssitzungen durchgeführt wurden. Deshalb wurden die Hauptaufgaben der Räte der Gemeinden bei der Erfüllung der Pläne der Landwirtschaft (Abschn. XI Ziff. 3 des Ministerratsbeschlusses vom 4. Februar 1954) z. T. ungenügend gelöst. Das gleiche gilt in bezug auf den Beschluß vom 29. Dezember 1952 über die Aufgaben der Verwaltungsorgane in den Bezirken, Kreisen und Gemeinden zur besseren Unterstützung der LPG (GBl. 1953 S. 1). Schließlich erschien es noch erforderlich, die Abgeordneten des Kreistags darauf hinzuweisen, daß es im Kreisgebiet zahlreiche Preisverstöße gab. So wurden z. B. in vielen Läden des privaten, aber auch des staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandels Preisauszeichnungen der Waren unterlassen. In einigen Bäk-kereien wurde festgestellt, daß die Backwaren Unter- 279;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der eigenen operativen Arbeit ständig weiter zunimmt. Grundsätzlich haben sich die operativen Diensteinheiten und die Untersuchungsabteilungen im Prozeß der Beweisführung sowohl bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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