Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 278

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 278 (NJ DDR 1957, S. 278); Sitzung des FDGB-Bezirksvorstandes ausgewertet. Als Ergebnis dieser Auswertung faßte der FDGB-Bezirks-vorstand folgenden Beschluß, der den Vorschlägen der Bezirksstaatsanwaltschaft Rechnung trug: 1. Das Sekretariat des FDGB-Bezirksvorstandes nimmt regelmäßig mindestens einmal im Quartal einen Bericht über die Entwicklung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts entgegen. 2. In Zusammenarbeit mit der IG örtliche Wirtschaft ist darauf hinzuwirken, daß in Betrieben mit staatlicher Beteiligung Konfliktkommissionen gebildet werden. 3. Es werden Lehrgänge und Schulungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Gewerkschaftsfunktionäre durchgeführt. Den Industriegewerkschaften und Gewerkschaften wurde empfohlen, folgende Fragen zu untersuchen: Wieviel Konfliktkommissionen bestehen? Wie arbeiten die Konfliktkommissionen? Wie ist die Prozeßvertretung vor den Arbeitsgerichten? Welche Verbindung besteht zu den Schöffen? Welche Nachwuchskader stehen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zur Verfügung? Ferner sollen die Gewerkschaften regelmäßig Erfahrungsaustausche der Konfliktkommissionen in den Kreisen unter Teilnahme des Kreisstaatsanwalts durchführen sowie mit dem Arbeitsgericht vereinbaren, daß Gewerkschaftsfunktionäre an den Sprechstunden der Arbeitsrichter teilnehmen dürfen. Die Analysen der Abt. IV der Bezirksstaatsanwaltschaft werden auch mit den Ständigen Kommissionen des Bezirkstages ausgewertet. So wurde z. B. mit den Mitgliedern der Ständigen Kommission für örtliche Industrie und Handwerk die Analyse über die Arbeit der Konfliktkommissionen in den Betrieben der örtlichen Wirtschaft anhand von praktischen Beispielen besprochen. Die Abgeordneten werden sich nunmehr in ihren Sprechstunden und bei der Arbeit in ihren Wirkungsbereichen mit der Tätigkeit der Konfliktkommissionen vertraut machen. Das Ergebnis unserer Überprüfung, in welcher Weise die Rechte der Käufer beim Kauf mangelhafter Waren im staatlichen und genossenschaftlichen Handel gewährleistet sind, wurde gemeinsam mit der Ständigen Kommission für Handel und Versorgung ausgewertet. Wenn aus dieser Information auch bisher noch keine konkreten Beschlüsse der Ständigen Kommissionen hervorgingen, so führte sie doch zu einer engeren Verbindung zwischen ihr und dem Staatsanwalt. Schließlich kann auch die Auskunfterteilung des Staatsanwalts vor der Volksvertretung oder den Ständigen Kommissionen dazu benutzt werden, um eine Analyse auf einem bestimmten Schwerpunkt auszuwerten. So hat z. B. der Kreisstaatsanwalt von Bautzen vor dem Kreistag über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den Betrieben der örtlichen Wirtschaft Bericht erstattet3). Unsere bisherigen Erfahrungen haben uns gezeigt, daß unsere Methode, mit Hilfe von Analysen einen Überblick über bestimmte Gebiete der staatsanwalt-schaftlichen Tätigkeit zu erhalten, für die praktische' Arbeit sehr nützlich ist. Sie hilft uns, die tatsächlichen Schwerpunkte zu erkennen und unsere Tätigkeit noch besser den ökonomischen Verhältnissen entsprechend auszurichten. WALTER SIEBER, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Dresden 3) vgl. hierzu den nachstehenden Beitrag von Schmidt. Auskunfterteilung des Staatsanwalts über Gesetzesverletzungen in der örtlichen Wirtschaft Zu den Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen gehört nach § 6 Abs. 2 Büchst, b des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957 auch die Einhaltung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewährleistung der Rechte der Bürger. Dies ist eine ständige Aufgabe der Volksvertretung, d. h. die Erörterung jedes einzelnen Tagesordnungspunkts muß unter Beachtung der einschlägigen Gesetze erfolgen. Die Volksvertretung muß sich ein Bild über den Zustand der Gesetzlichkeit auf dem von ihr gerade behandelten Gebiet verschaffen, um solche Beschlüsse fassen zu können, die geeignet sind, die Verhältnisse zu verändern, und dazu beitragen, die sozialistische Gesetzlichkeit zu sichern. Eine Volksvertretung befaßt sich in ihren Tagungen ja nicht mit irgendwelchen Aufgaben, sondern mit denjenigen, die auf ihrem Territorium zur gegebenen Zeit gerade die wichtigsten sind. Selbstverständlich kann sie nicht auf all den verschiedenen Gebieten und in allen Einzelheiten Kenntnis haben über den Zustand der Gesetzlichkeit. Deshalb ist es notwendig, daß auch die Staatsanwaltschaft gern. § 8 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht von der Volksvertretung aufgefordert wird, Auskunft über die Einhaltung der Gesetzlichkeit und über ihre Tätigkeit auf dem Gebiet zu geben, das gerade auf der Tagung behandelt wird. Eine solche sachbezogene Auskunft wird es der Volksvertretung ermöglichen, Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit gründlicher zu beraten und bei der Beschlußfassung zu berücksichtigen. Von diesen Gedanken ging der Kreisstaatsanwalt von Bautzen bei der Auskunfterteilung aus, als der Kreistag in seiner Sitzung als Hauptpunkt die Entwicklung der örtlichen Industrie im zweiten Fünf jahrplan behandelte. Die Auskunft des Staatsanwalts bezog sich demzufolge auf Gesetzesverletzungen, die geeignet sind, die Entwicklung der örtlichen Wirtschaft im Kreis zu hemmen. Es war sein Ziel, an den Auswirkungen der Gesetzesverletzungen zu zeigen, wie auch die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit mit dazu beiträgt, die Entwicklung der örtlichen Industrie zu fördern. Unter diesem Gesichtspunkt wurde auf den Gebieten der Allgemeinen Aufsicht und des Zivil- und Arbeitsrechts Material zu folgenden Punkten zusammengetragen: Erfindungs- und Vorschlagswesen, Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Betriebskollektivvertrag, ungesetzliche Überstunden, Verpflichtungen der Werkleitungen aus Produktionsberatungen, Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Entlohnung bei Ausübung staatspolitischer Funktionen, Handhabung der Arbeitsordnungen, vor allem hinsichtlich der Disziplinarmaßnahmen, Einhaltung der Konfliktkommissionsverordnungen, Arbeitsstreitigkeiten und deren Ursachen, Anwendung der Disziplinarordnung durch den Rat des Kreises gegenüber Betriebsleitern. Selbstverständlich konnte dem Kreistag aus zeitlichen Gründen nicht das gesamte Material unterbreitet werden; die Auskunft des Staatsanwalts beschränkte sich deshalb auf einzelne Schwerpunkte. So legte er den Abgeordneten des Kreistags z. B. dar, daß die Betriebsleiter gem. Abschn. Ill Ziff. 6 der VO vom 10. Dezember 1953 über die weitere Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften (GBl. S. 1213) verpflichtet sind, die Durchführung der Beschlüsse der Produktionsberatungen zu sichern, vor den Arbeitern Rechenschaft über die Erfüllung dieser Beschlüsse abzulegen und sich eingehend mit der Kritik und den Vorschlägen der Arbeiter zu befassen. In einigen Betrieben waren gar keine Unterlagen über Produktionsberatungen vorhanden, so daß eine Kontrolle der Einhaltung dieser Bestimmung durch die Arbeiter selbst oder durch die Gewerkschaft nicht möglich war. In anderen Betrieben fanden überhaupt keine Produktionsberatungen statt bzw. waren die Betriebsleiter über ihre gesetzlichen Pflichten aus der VO vom 10. Dezember 1953 nicht orientiert. Ausführlich ging der Staatsanwalt darauf ein, daß es bei der Beratung über die Entwicklung der örtlichen Industrie nicht nur um die Behandlung ökonomischer Probleme gehen dürfe, sondern daß die Entwicklung der Wirtschaft auch davon abhängig ist, mit welcher Initiative die Arbeiter selbst die Sache in Angriff nehmen, und daß jede Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit geeignet ist, diese Initiative zu hemmen und damit das Produktionsergebnis zu mindern. Ferner wurde der Kreistag auf Mängel in der Arbeit der Konfliktkommissionen aufmerksam gemacht. Vielfach enthalten Beschlüsse der Konfliktkommissionen 278;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 278 (NJ DDR 1957, S. 278) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 278 (NJ DDR 1957, S. 278)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die durch eine besondere Ausbildungsphase auf eine Legalisierung im Operationsgebiet und auf ihre künftigen operativen Aufgaben vorbereitet werden.

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