Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 276

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 276 (NJ DDR 1957, S. 276); cj Hilfe und Anleitung zur konsequenten und termingemäßen Erfüllung der Aufgaben . zu geben; d) die fortschrittlichen Arbeitsmethoden zu studieren und die gewonnenen Erfahrungen zu verallgemeinern; e) die politische und fachliche Qualifizierung der Kader am Ergebnis ihrer Arbeit kennenzulemen . f) die Kader zur Prinzipienfestigkeit und Unduldsamkeit gegenüber Mängeln zu erziehen, die persönliche Verantwortlichkeit zu stärken, die Wachsamkeit zu erhöhen und die Staatsdisziplin zu festigen.“ Dagegen wird im Gesetz über die Staatsanwaltschaft im 2. Abschnitt (§§ 10 und 11) folgendes gesagt: „Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik übt die höchste Aufsicht aus über die strikte Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik . Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik wacht darüber, daß die von den Ministerien und Ämtern sowie von allen übrigen Organen der staatlichen Verwaltung und der Wirtschaft herausgegebenen Anordnungen, Beschlüsse und sonstigen Bestimmungen mit den Gesetzen und Verordnungen der Deutschen Demokratischen Republik im Einklang stehen.“ Schon aus der Gegenüberstellung der zitierten Gesetzesauszüge ist zumindest eins zu erkennen: die Kontrolle der Durchführung schließt zwar die Gesetzlichkeitsaufsicht ein, nicht aber umgekehrt. Der Staatsanwalt muß sich darüber im klaren sein, daß das Gesetz ihm die höchste Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze überträgt. Daraus ergibt sich, daß der Staatsanwalt nicht allein die Gesetzlichkeitsaufsicht ausübt und daß der Staatsanwalt sich im wesentlichen auf alle die Organe stützen muß, deren Aufgabe es ist, Gesetzlichkeitsaufsicht auszuüben. Der Staatsanwalt wird nicht in der Lage sein, seine Aufgaben zu lösen, wenn er selbst viele Kontrollen größeren Umfangs an Ort und Stelle durchführt und unter Ausschaltung der unmittelbar verantwortlichen, kontrollierenden Stellen meint, allein die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Gesetzlichkeitszustandes ergreifen zu müssen. Das heißt natürlich keineswegs, daß der Staatsanwalt bei der Verwirklichung seiner Aufgaben auf Kontrollen (im bestimmten Umfang) verzichten kann. Immer mehr Staatsanwälte erkannten, daß es unmöglich ist, die dem Staatsanwalt gestellten zahlreichen Aufgaben zu erfüllen, wenn sie durch breit angelegte Kontrollen fremde Aufgaben übernehmen. Vielmehr wird in der Praxis mit großem Erfolg die Methode angewendet, sich in einzelnen Betrieben, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften usw. oder anhand einzelner Vorgänge zu informieren, um danach von den Räten oder Kontrollorganen Revisionen und Untersuchungen nach § 15 St AG zu fordern. An dieser Stelle sei an die Ausführungen des Generalstaatsanwalts der UdSSR erinnert, der u. a. folgendes sagte: „ . Der Staatsanwalt kann weder die Funktion eines Spezialisten in einem Wirtschaftszweig, noch die eines Buchhalters oder Revisors, noch eines Arbeitsschutzinspektors oder Handelsinspektors usw. ausüben. Eine ungerechtfertigte Erweiterung der Funktionen der allgemeinen Aufsicht der Statsanwaltschaft führt in den meisten Fällen dazu, daß die Staatsanwälte dilettantisch in die jeweiligen Spezialgebiete eingreifen, und lenkt die Organe der Staatsanwaltschaft lediglich von ihrer Hauptarbeit, nämlich der Aufsicht darüber, daß die Gesetze genau durchgeführt werden, ab. “3) 3. Die Aufstellung, die Kovarnik zum Beweis für die Richtigkeit der Arbeitsmethoden im Kreise Wittstock anführt, deutet m. E. auf einen weiteren Mangel hin. Der Staatsanwalt darf bei aller Initiative nicht übersehen, daß es gilt, sich bei der Auswahl der Aufgaben auch bei der Festlegung eines konkreten Prüfungsplans auf wesentliche, entscheidende Fragen zu konzentrieren. Der Staatsanwalt, oft allein in einem Kreis mit Zehntausenden von Bürgern und Hunderten von Funktionären in Verwaltung und Wirtschaft, darf sich keinesfalls auf weniger Bedeutendes abdrängen lassen. 3) Rudenko, RID 1956 Nr. 16 Sp. 467. Es ist offensichtlich doch sehr fraglich, ob es richtig ist, in 29 Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften des Kreises persönlich zu prüfen, ob eine regelmäßige Desinfektion aller Ställe und Gerätschaften erfolgt oder ob Stalltafeln vorhanden sind. Dabei kann es Situationen geben, in denen wegen einzelner Fragen auf Grund von Notständen (Seuchen usw.) außergewöhnliche Maßnahmen erforderlich sind. In der Regel aber wird der Staatsanwalt Aufgaben der oben nur beispielhaft bezeichneten Art nicht übernehmen. Ohne Zweifel ist es nicht immer leicht, die wirklichen Schwerpunkte zu erkennen. Dafür kann auch keine Patentlösung gefunden werden. Verhindert werden muß und kann aber der Zustand, vor lauter Aufgaben und Schwerpunkten die tatsächlichen Hauptaufgaben und Schwerpunkte zu übersehen bzw. untergehen zu lassen. 4. Zum Schluß noch eine Bemerkung zu der Behauptung Kovarniks, daß die geschilderte Arbeitsmethode wirkliche Aufsicht sei und daß es schwer sein dürfte, vom Ergebnis her das Gegenteil zu beweisen. Die Methode der Massenüberprüfung ist nicht neu. Seit geraunter Zeit kritisieren die Mitarbeiter der Obersten Staatsanwaltschaft und auch viele Staatsanwälte in den Bezirken und Kreisen diese Arbeitsmethode. Das heißt nicht, daß gegen die Initiative des Kreisstaatsanwalts angegangen werden soll. Im Gegenteil, es ist nicht unbekannt geblieben, daß im Kreis Wittstock die Arbeit des Kreisstaatsanwalts auch auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht positive Ergebnisse brachte. Trotzdem wende ich mich dagegen, nur die Erfolge zu sehen. Zugestimmt werden kann ohne jeden Vorbehalt nur den Ergebnissen, die mit einwandfreien Methoden erzielt werden. Stimmt man dem nicht zu, kommt man gewollt oder nicht gewollt zu der unhaltbaren Methode, „ohne Rücksicht auf Verluste“ Erfolge zu erzwingen. Es liegt auf der Hand, daß zu den hier kurz behandelten Fragen viel mehr zu sagen wäre. Dieser Beitrag soll daher zugleich eine Aufforderung an die Staatsanwälte der Kreise sein, Stellung zu nehmen. HANS FUCHS, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Einige Arbeitsmethoden des Staatsanwalts auf dem Gebiet des Zivil- und Arbeitsrechts Die Abteilung IV der Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe, sich einen Überblick über den Stand der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Zivil- und Arbeitsrechts im Bezirk zu verschaffen, die Ergebnisse auszuwerten und den Staatsanwälten in den Kreisen Hinweise für die weitere Tätigkeit zu geben. Im Bezirk Dresden haben sich hierbei bestimmte Arbeitsmethoden herausgebildet, die sich in der Praxis als nützlich erwiesen haben. Es handelt sich um die Ausgestaltung der Mitwirkung des Staatsanwalts im Zivil- und Arbeitsrechtsstreit, um die Ausarbeitung von Analysen auf bestimmten Schwerpunktgebieten der Rechtsprechung und um die Auswertung dieser Analysen. Die Mitwirkung des Staatsanwalts im Zivil- und Arbeitsrechtsstreit ist ausführlich von Penndorf und Göhring in NJ 1956 S. 365 dargestellt worden. Ihre Ausführungen treffen in vollem Maße auch finden Bezirk Dresden zu. Ich will mich daher auf einige Bemerkungen über die Auswertung von solchen Verfahren beschränken. Bei Verfahren, an denen volkseigene Institutionen oder Betriebe als Kläger beteiligt sind, hat der Staatsanwalt, falls die Klage abgewiesen wird, zu untersuchen, ob die Klagabweisung auf eine mangelhafte und ungenügende Überprüfung des Sachverhalts durch den volkseigenen Kläger zurückzuführen ist und daher evtl, ein Angestellter wegen Verletzung seiner dienstlichen Pflichten für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen ist. Auch wenn dies nicht der Fall ist, können Hinweise erforderlich sein, die zu einer Verbesserung in der Arbeitsorganisation des betreffenden Rechtsträgers von Volkseigentum führen sollen. Eine derartige Auswertung einzelner Prozesse zeigt im Bezirk Dresden positive Ergebnisse. So gab z. B. der Staatsanwalt des Kreises Freital anläßlich der 276;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 276 (NJ DDR 1957, S. 276) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 276 (NJ DDR 1957, S. 276)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe des Ministers - verantwortlich. Fite die Planung und Vorbereitung der operativen Ausweich- und Reserveausweichführungsstellen sowie der operativen Ausweichführungspunkte in den Bereichen der Bezirksverwaltungen sind die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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