Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 262

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 262 (NJ DDR 1957, S. 262); und kulturellen Aufbaus auf der Grundlage und im Rahmen der Sowjetverfassung in Staatswillen um, um sie durchzuführen. Eine der wichtigsten Aufgaben der Kommunistischen Partei besteht zur Zeit darin, die Arbeit der örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen noch stärker zu beleben und dadurch ihre Stellung beim wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau, bei der Befriedigung der Alltagsbedürfnisse der Werktätigen sowie bei deren Erziehung zum Kommunismus weiter zu heben. Den Fortschritt in der Tätigkeit der Sowjets sieht die Kommunistische Partei in der weiteren Festigung der Verbindungen zwischen den örtlichen Organen der Staatsgewalt und den Volksmassen, in der Entwicklung der schöpferischen Aktivität und Initiative der Volksmassen. Die Justizorgane helfen bei der Vorbereitung der Volkswahlen Auf einer zentralen Arbeitstagung im Ministerium der Justiz berichteten am 23. April 1957 Direktoren der Bezirksgerichte und Leiter der Justizverwaltungsstellen über die bisher gesammelten Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Rechenschaftslegungen der Volksvertreter vor den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen. Einmütig brachten sie zunächst zum Ausdruck, daß bei allen Mitarbeitern der Gerichte die größte Bereitschaft zur Unterstützung der Volkswahlen besteht und daß sie sich bereits in vielen Einzelinitiativen geäußert hatte, bevor noch die zentralen Hinweise des Justizministeriums eingetroffen waren (RV 4/57). So hat die Unterstützung der Wahlvorbereitungen allerorts in vielfältiger Form begonnen. Von dem Bewußtsein erfüllt, daß die Wahl der örtlichen. Volksvertretungen die politische Hauptaufgabe aller Staatsfunktionäre ist, haben sich zunächst die qualifiziertesten Mitarbeiterder Justiz, d. h. die Richter, Staatsanwälte und Notare, den Ausschüssen der Nationalen Front zur Verfügung gestellt. Groß ist der Bedarf an Referenten in Stadtteilen und Gemeinden; viele qualifizierte Staatsfunktionäre werden auch benötigt, um an den Rechenschaftslegungen der Abgeordneten teilzunehmen und ggf. Auskünfte und Aufklärung über Fragen ihres Tätigkeitsgebietes zu geben. So haben alle Richter des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt feste Verbindung zu bestimmten Abgeordneten hergestellt und nehmen an deren Rechenschaftslegung teil. Soweit Justizaussprachen vorbereitet waren, haben die Gerichte den örtlichen Ausschuß der Nationalen Front davon verständigt und ihm die . Möglichkeit gegeben, diese Veranstaltung als eine Wahlversammlung durchzuführen. Andererseits hat man in Fällen, in denen eine besondere Information über konkrete Justizfragen, bestimmte Prozesse u. dgl. notwendig war, im Zusammenwirken mit den örtlichen Ausschüssen der Nationalen Front hierfür die Möglichkeiten geschaffen. Im Bezirk Potsdam hat man rechtzeitig erkannt, daß auf die Ausgestaltung der Feiertage, des 1. und 8. Mai, besonderer Wert zu legen ist. Die Justizverwaltungsstelle hat die Kreisgerichte auf die Bedeutung einer guten Sichtwerbung innerhalb und außerhalb des Gerichtsgebäudes hingewiesen. Das Kreisgericht Potsdam-Stadt wird z. B. einen Schaukasten derart ausgestalten, daß darin die Entwicklung der Kriminalität in der DDR gegenüber der Westdeutschlands sichtbar gemacht wird. Solche und andere Formen der Sichtagitation werden sich besonders gut auswirken, wenn am 8. Mai die juristischen Kader der Kreisgerichte und die Staatlichen Notare in ihren Dienstgebäuden der Landbevölkerung zur Verfügung stehen. Vielfältig wirken auch die Schöffen zur Unterstützung der Wahlen mit; teils treten sie, ebenso wie die Richter, als Referenten oder Diskussionsredner in den zahlreichen Versammlungen der Haus- und Hof-Gemeinschaften auf, teils arbeiten sie im Aktiv der Ständigen Kommission für Volkspolizei und Justiz mit. In Karl-Marx-Stadt ist diese Kommission unmittelbar nach der Veröffentlichung des Wahlaufrufs zusammengetreten und hat ihren Mitgliedern und denen des Aktivs die Aufgabe gestellt, an einer Vielzahl von Wahlveranstaltungen teilzunehmen, um unverzüglich alles auszuwerten, was es an Hinweisen auf die Arbeit der Justizorgane geben könnte. In Cottbus wurde eine Aussprache mit allen Volksvertretern durchgeführt, die zugleich Schöffen sind; sie wurden gebeten, bei ihrer Rechenschaftslegung auch über ihre Schöffenfunktion zu sprechen. Eine Reihe von Kreisgerichten hat Pläne aufgestellt, in welcher Weise jeder einzelne Mitarbeiter des Gerichts aktive Hilfe leisten wird. Überall besteht große Bereitschaft, die Ausschüsse der Nationalen Front auch technisch-organisatorisch nach bestem Können zu unterstützen; jedoch darauf wiesen mehrere Redner hin und der Minister der Justiz unterstrich ihre Ausführungen darf dadurch niemals die volle sachliche und politische Arbeitsfähigkeit des betreffenden Justizorgans beeinträchtigt werden. Ihnen obliegen in diesen Wochen wichtige Aufgaben, die schnell und einwandfrei gelöst werden müssen. Auch die beste Mitwirkung an der Wahlvorbereitung kann keine Entschuldigung für ein Versagen auf dem eigentlichen Aufgabengebiet darstellen. Zutreffend betonten u. a. die Leiter der Justizverwaltungsstellen in den Bezirken Gera und Halle, daß große ideologische Aufgaben zu lösen seien, denen man volle Aufmerksamkeit zuwenden müsse. Richtig war es deshalb, wenn in Gera, Potsdam und anderen Bezirken die Direktoren der Gerichte die Durchführung der staatspolitischen Schulung kontrollierten und überall da helfend eingriffen, wo dies notwendig wurde. Andererseits unterschätzten offensichtlich einige Kreisgerichte des Bezirks Potsdam die ideologische Bedeutung der Rundverfügung Nr. 4/57 des Ministeriums der Justiz, als sie sich damit begnügten, diese in einer Dienstbesprechung zu erörtern, statt sie zum Gegenstand von Arbeitsbesprechungen mit sämtlichen Mitarbeitern des Gerichts zu machen und damit das gesamte Gericht in die Lösung der neuen großen Aufgaben einzubeziehen. Wenn jetzt die Instrukteure der Justizverwaltungsstellen und des Ministeriums unter Zurückstellung früher geplanter Revisionen Anleitung bei den Wahlvorbereitungen geben, so darf sich dies nicht nur auf die Kontrolle darüber beschränken, ob auch wirklich jeder einzelne Mitarbeiter der Justizorgane, seinen Fähigkeiten entsprechend, Hilfe und Unterstützung leistet. Vielmehr wird immer wieder darauf zu achten sein, daß die gesamte Agitationstätigkeit auf einem hohen ideologischen Niveau vor sich geht und daß eine offensive überzeugende Auseinandersetzung mit allen gegnerischen Argumenten erfolgt*). H. N. *) In der Aussprache wurden auch Fragen der Durchführung des beschleunigten Verfahrens behandelt; hierüber bringt die „Neue Justiz“ in der nächsten Nummer einen besonderen Beitrag. Resolution Auf einer Außerordentlichen Juristenkonferenz der Bezirksgruppe Halle der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands am 29. April 1957 wurde im Anschluß an die Referate von Diplomchemiker Merk und Dozent Dr. Reintanz folgende Resolution angenommen: Wir bekennen uns zu den von den Göttinger Physikern und Atomwissenschaftlern der Deutschen Demokratischen Republik aus Sorge um die Erhaltung des Weltfriedens und die Existenz des deutschen Volkes abgegebenen Erklärungen gegen die Ausrüstung der NATO-Armee mit atomaren Waffen und gegen die Lagerung von Massenvernichtungsmitteln in der Bundesrepublik. Einmütig treten wir dafür ein, jene menschenfeindlichen Unternehmungen zu verhindern, die mit der Lagerung amerikanischer Atomwaffen und mit der Stationierung amerikanischer und englischer Truppen in der Bundesrepublik vorbereitet werden. Wir begrüßen die Vorschläge der Sowjetunion über die vorläufige Einstellung der Atombombenversuche und über das Verbot und die Ächtung der Massenvernichtungswaffen. Wir Juristen stellen fest, daß die Aggression und der Beginn der Atomkriegsführung rechtswidrig sind. Wer sich für den Atomkrieg einsetzt, stellt sich außerhalb des Rechts. Wir rufen alle Juristen in beiden deutschen Staaten auf, sich mit ganzer Kraft im Kampf gegen die Herstellung und Lagerung von Atomwaffen einzusetzen, die Vorschläge der Sowjetunion zu unterstützen und damit ihren Beitrag zur Sicherung des Friedens und zur deutschen Wiedervereinigung zu leisten. 262;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 262 (NJ DDR 1957, S. 262) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 262 (NJ DDR 1957, S. 262)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit mit iimen. Die Verliinderung beziehungsweise das Nichtzulassen von Gefährdungen und Störungen der Ordnung und Sicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Referate Sicherung und Kontrolle beim unmittelbaren Sicherunqs und rolldienst im Verwehrbereich keine Verwahrraumschlüssel besitzen dürfen-und in -der Untersuchunq.shaftan-. ,., - stalt mehrere Schloß- und.

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