Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 227

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 227 (NJ DDR 1957, S. 227); schaffen, das ist heute eine der wichtigsten Aufgaben, deren Lösung dazu helfen wird, die gesamte Tätigkeit der Volksvertretungen, insbesondere ihre Beschlüsse und die Organisierung ihrer Durchführung zu qualifizieren. Das größere Kollektiv gibt eine bessere Gewähr dafür, daß bei den Entscheidungen, die die örtlichen Volksvertretungen fällen, alle Umstände berücksichtigt werden. Die fehlende Kollektivität in der bisherigen Arbeit der Volksvertretungen war ihr größter Mangel. Dem größeren Kollektiv wird es auch leichter sein, die gefaßten Beschlüsse in die Massen zu tragen und ihre Durchführung zu organisieren, denn mehr Abgeordnete werden jetzt unter unseren Bürgern arbeiten. Auch die Ständigen Kommissionen der Volksvertretungen können jetzt besser besetzt werden. Das alles wird dazu beitragen, daß unser Staat seine organisierende Kraft verstärkt, das Bewußtsein der Massen auf die Höhe der von uns zu lösenden Aufgaben hebt und damit ihre Tatkraft entwickelt. Dies ist der Weg der Stärkung unserer Ar-beiter-und-Bauern-Macht. Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen Von BRUNO HAID, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Seitdem die Volkskammer vor nun bald fünf Jahren das Staatsanwaltsgesetz verabschiedete, entwickelte-sich in der Deutschen Demokratischen Republik eine Staatsanwaltschaft neuen, Leninschen Typs. Unsere Staatsanwälte haben aufgehört, ausschließlich Strafverfolgungsorgan zu sein. Sie sind seitdem gesetzlich verpflichtet, die Aufsicht über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit auch außerhalb des Strafverfahrens zu führen. Daraus ergeben sich für sie in den kommenden Wochen bis zum 23. Juni, dem Tag der Wahl, zahlreiche Aufgaben und eine große Verantwortung. Im Vordergrund der Tätigkeit aller Staatsfunktionäre, ganz besonders der juristisch geschulten, steht fraglos die Erläuterung des Wahlgesetzes und des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957. Diese Aufgabe werden die Staatsanwälte der Kreise und Bezirke sowie der Obersten Staatsanwaltschaft am besten dadurch erfüllen, daß sie an der größtmöglichen Zahl von Versammlungen und Beratungen teilnehmen, die im Zusammenhang mit der Rechenschaftslegung und der Vorstellung der Kandidaten stattfinden. ln diesen Versammlungen wird besonders auch zu den von der Bevölkerung aufgeworfenen Problemen der Einhaltung der Gesetzlichkeit Stellung zu nehmen sein. Dabei kommt es nicht nur darauf an, alle auftretenden Fragen zu beantworten, sondern auch für die Beseitigung gerügter, kritisierter und auf Ungesetzlichkeiten beruhender Mängel sofort zu sorgen. Gewiß können die wenigen Staatsanwälte, die es im Verhältnis zu der Anzahl der Wahlveranstaltungen in der Deutschen Demokratischen Republik gibt, nicht an allen Versammlungen, die während dieser Wochen und Monate durchgeführt werden, persönlich teilnehmen. Sie haben daher die Aufgabe zu lösen, in engster Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front und den Räten der Kreise und Bezirke sich ständig über den Ablauf dieser Veranstaltungen auf dem laufenden zu halten und entsprechend den Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsgebiets an denjenigen Berichtsversammlungen teilzunehmen, in denen aller Wahrscheinlichkeit nach Fragen behandelt werden, die die Arbeit der Staatsanwaltschaft berühren. So wird sich z. B. der Staatsanwalt eines Kreises, in dem Fragen des Aufbaus besonders im Vordergrund stehen, bei der Rechenschaftslegung der für den Aufbau verantwortlichen Funktionäre (stellvertretender Ratsvorsitzender, Abteilungsleiter, Vorsitzender der Ständigen Kommission) aktiv einschalten. Auch bei der Rechenschaftslegung der Bürgermeister werden die Staatsanwälte gute Voraussetzungen für eine Mitwirkung antreffen. Dabei ist insbesondere an solche Gemeinden gedacht, in denen der Staatsanwalt in der Vergangenheit die Beschlüsse des Rates der Stadt regelmäßig beobachtete und von sich aus oder im Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen zu einer strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit beigetragen hat. Diese Orientierung auf Schwerpunkte wird den Staatsanwälten erst voll gestatten, der allgemeinen Verpflichtung der Staatsfunktionäre, an der Rechenschaftslegung und Vorstellung der Abgeordneten teilzunehmen, der Bevölkerung Rede und Antwort zu stehen und aus der Kritik der Massen zu lernen, Rechnung zu tragen. Die Staatsanwälte werden dadurch am ehesten in die Lage versetzt, ihrer spezifischen Aufgabe der Wahrung der Gesetzlichkeit auf allen Gebieten unseres Lebens gerecht zu werden. Ein solches Tätigwerden aller Organe der Staatsanwaltschaft während der Vorbereitung der Wahl liegt auch ganz besonders im Sinne des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957. Es ist geeignet, dazu beizutragen, eine immer bewußtere und aktivere Teilnahme der werktätigen Massen an der Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben zu erreichen. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür, darüber sind sich alle Staatsanwälte klar, ist das Vertrauen der Werktätigen zur Staatsmacht der Deutschen Demokratischen Republik. Die Wahlbewegung bis zum 23. Juni 1957 bietet die günstige Möglichkeit, dieses enge und feste Vertrauensverhältnis auszubauen und weiter zu entwickeln. Die Staatsanwälte aller Ebenen bringen für ein solches Eingreifen in die Wahlbewegung sehr wesentliche Voraussetzungen mit. Seit Jahren nehmen sie an den Ratssitzungen teil und kennen in ihrem Aufgabengebiet die Beschlüsse der Räte der Kreise genau. Sie überprüfen ferner seit Jahren die Beschlüsse der Räte zahlreicher Gemeinden daraufhin, ob sie auf der Grundlage und in Durchführung gesetzlicher Bestimmungen gefaßt wurden. Die Staatsanwälte wissen auch aus ihrer breiten Sprechstundentätigkeit und aus der Bearbeitung von Beschwerden der Bevölkerung, welche Mängel in der Einhaltung der Gesetze es im einzelnen gegeben hat und mit welchen Mitteln sie es erreicht haben, daß die berechtigten Ansprüche jedes Bürgers befriedigt und die Gesetzlichkeit in vollem Umfang wiederhergestellt wurde. Alle diese Kenntnisse sollten sie während der kommenden Wochen ohne weitere Schwierigkeiten in die Lage versetzen, nicht nur die großen allgemeinen Prinzipien der Gesetzlichkeit und der Politik der ersten Arbeiter-und-Bauern-Regierung Deutschlands den werktätigen Massen zu erläutern, sondern auch die von Hermann Matern auf dem 31. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands aufgestellte Forderung zu erfüllen: „Die Wahl zu den örtlichen Organen stellt an uns hohe Anforderungen, weil es hier um die konkreten Belange der Bevölkerung geht und ihre unmittelbaren Interessen berührt werden. Wir müssen das alles, was in der Rechenschaftslegung und. in der Kandidatenvorstellung an unsere Abgeordneten herangetragen wird, sorgfältig beachten.“ Es gilt den engen Zusammenhang zwischen den von uns zu lösenden großen allgemeinen politischen Aufgaben mit der Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen herauszuarbeiten. Dabei ist in den Wochen der Wahlvorbereitung in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen, wie in den Kreisen, Städten und Gemeinden der sozialistische Aufbau, die Verbesserung des Lebens und die Sicherung der Errungenschaften gewährleistet werden. Zu diesem bedeutsamen großen Aufgabenkreis der Staatsanwälte tritt ihre Rolle als Organ der Strafverfolgung hinzu. Die gesamte Wahlbewegung muß auch von der Staatsanwaltschaft neben den großen Aufgaben, die hier von der Deutschen Volkspolizei und dem Ministerium für Staatssicherheit zu lösen sein werden geschützt und gesichert werden. Jeder Störungsversuch muß unter Aufbietung aller Mittel, die das Straf- und Strafprozeßrecht bieten, unterdrückt werden. Denn wenn der Staatsanwalt ständig und überall Verstöße 227;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 227 (NJ DDR 1957, S. 227) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 227 (NJ DDR 1957, S. 227)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und ihre sonstige Tätigkeit im Zusammenhang mit Strafverfahren leistet, sondern daß es eine ihrer wesentlichen darüber hinaus gehenden Aufgaben ist, zur ständigen Erweiterung des Informationspotentials über die Pläne und Absichten des Gegners und feindlich-negativer Kräfte, der bearbeiteten Straftaten sowie der untersuchten Vorkommnisse erzielt. Auf dieser Grundlage konnten für offensive Maßnahmen der Parteiund Staatsführung Ausgangsmaterialien zur Verfügung gestellt werden. Auf Anforderung operativer Diensteinheiten wurden im Oahre insgesamt Speicherauskünfte - mehr als im Vorjahr - zu Personen und Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit notwendigen charakterlichen und moralischen Eigenschaften ein. Inhalt, Umfang und Methoden der politischen Anleitung und Erziehung werden von verschiedenen objektiven und subjektiven Faktoren bestimmt.

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