Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1957, Seite 22

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 22 (NJ DDR 1957, S. 22); bedingungen der Arbeiter und der Rechte der Gewerkschaften Arbeitssanitätsinspektionen vom 9. Juni 1956 (GBl. I S. 546). Die Arbeitssanitätsinspektionen, deren Aufgaben die VO im einzelnen aufzählt, unterstehen der Hygieneinspektion des Ministeriums für Gesundheitswesen. Auf demselben Gebiet liegt die Anordnung über den Aufbau und die Aufgaben der Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit im Bereich des Ministeriums für Aufbau vom 31. August 1956 (GBl. II S. 277), welche die im letzten Bericht2 3) erwähnte Verordnung über die Bildung von Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit vom 22. Dezember 1955 für den genannten Verwaltungsbereich durchführt. * Die letztgenannte AO führt in den Bereich des Wohn- und Siedlungswesens. Hier ist die Anordnung über die Kreditgewährung bei Um- oder Ausbau bzw. Wiederherstellung von teilweise zerstörtem Wohnraum sowie bei Reparaturen an Wohnhäusern auf Anordnung der Räte der Städte und Gemeinden'1) vom 1. August 1956 (GBl. I S. 690) hervorzuheben. Sie stellt eine Durchführung der neuen Verordnung über die Lenkung des Wohnraums dar4), die den Räten der Städte und Gemeinden die Verpflichtung auferlegt, im Interesse der Vermehrung des Wohnraums die Durchführung von Reparatur- oder Ausbauarbeiten anzuordnen und ihnen die Befugnis gibt, selbst Bauarbeiten in Auftrag zu geben, falls der Hauseigentümer deren Durchführung verweigert. Die AO regelt nunmehr die Beschaffung der dazu erforderlichen Mittel, und zwar nach Maßgabe der mit gewissen Modifikationen anzuwendenden Anordnung über die Kreditgebung für Wiederinstandsetzung bzw. Wiederaufbau privater Wohnungsbauten vom 2. September 1949. Auch auf diesem Gebiet findet sich eine Neuregelung, die dem eingangs erwähnten Schwerpunkt zuzurechnen ist. Die Verordnung über die Erstattung von Leistungen ehemaliger Wohnsiedler, die von einer volkseigenen Siedlerstelle verzogen sind, vom 23. August 1956 (GBl. I S. 683) trägt ebenso wie die oben schon besprochenen Bodenreformbestimmungen der Tatsache Rechnung, daß häufig Siedler, z. B. infolge Versetzung, gezwungen sind, eine der nunmehr volkseigenen Siedlerstellen aufzugeben, jedoch bisher keinen Anspruch auf Erstattung des ihrer Arbeit zu verdankenden Wertzuwachses hatten. Dieser Anspruch, der in Jahresraten bis zu 3000 DM zu tilgen ist, wird ihnen durch die VO nunmehr gewährt. Auf dem Gebiet des Bauwesens muß aber auch eine Anordnung vermerkt werden, die geradezu ein Musterbeispiel bürokratischer Verwaltung darstellt. Das Ministerium für Aufbau hat festgestellt, daß die Entwurfsbüros auf Verlangen der Auftraggeber die Projektierungsunterlagen häufig in mehr Exemplaren liefern, als für die Baudurchführung erforderlich ist. Man sollte meinen, daß sich diese „im Interesse eines rationellen Papierverbrauchs“ unerwünschte Gepflogenheit am einfachsten dadurch abstellen ließe, daß den Entwurfsbüros eine besondere, exzessive Berechnung der Mehrexemplare zur Pflicht gemacht wird. Statt dessen verfügt die Anordnung zur Begrenzung von Anzahl und Inhalt der für Investitionsvorhaben zu liefernden Ausfertigungen bautechnischer Projektierungsunterlagen vom 11. Juli 1955 (GBl. II S. 253), daß es für die Lieferung von Unterlagen über die in der AO festgelegte Anzahl hinaus der Zustimmung des Rates des Bezirks, bei zentralgeleiteten Entwurfsbüros sogar des Ministeriums für Aufbau bedarf!! Benötigt also ein Investträger z. B. ein überzähliges Exemplar des Bauscheins oder des Bestätigungsblattes, etwa zur Vorlage bei Gericht in einem Prozeß, so muß sich mit dieser be- 2) NJ 1956 S. 617. 3) Der bereits in NJ 1956 S. 618 gegebene Hinweis darauf, daß es zu den Funktionen des Büros des Präsidiums des Ministerrats gehören dürfte, für eine Verbesserung bei der Titelgebung von Gesetzgebungsakten Sorge zu tragen, sei bei dieser Gelegenheit wiederholt! ) vgl. NJ 1956 S. 617. deutsamen Sache das Ministerium selbst befassen. Fürwahr ein Stück Sparsamkeit mit falschen Methoden! Auf dem Gebiet der Schul- und Berufsausbildung und des Hochschulwesens sind einige wichtige Gesetzgebungsmaßnahmen wenigstens kurz zu erwähnen. Der von dem Ministerrat erlassene grundsätzliche Beschluß über die Berufsausbildung der Lehrlinge in der sozialistischen Wirtschaft vom 28. Juni 1956 (GBl. I S. 568) gibt die Grundlage für eine besser durchorganisierte und noch wirksamere Lehrlingsausbildung vor allem in der Produktion, die deshalb erforderlich ist, weil die ständig fortschreitende Technisierung und Automatisierung des Produktionsprozesses immer höher qualifizierte Arbeitskräfte erfordert. Die Anordnung über die Ausbildung von Produktionsarbeitern für die Arbeit als Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, Heimerzieher, Pionierleiter, Horterzieher und Kindergärtnerinnen vom 6. August 1956 (GBl. I S. 696) greift zur Behebung des Lehrermangels auf das auch in der Justiz bewährte Mittel der Gewinnung von erfahrenen Arbeitern für die genannten Zwecke zurück; sie schafft als Vorstufe für das dreijährige Studium an pädagogischen Instituten sog. Vorkurse, die in der Regel in Internaten (die Anordnung verwendet den unschönen Ausdruck „stationäre Form der Vorbereitung“) für die Dauer von zwei Jahren stattfindet. Die Stipendienzahlung an diesen Personenkreis erfolgt auf der Grundlage der Stipendiengewährung für Studierende der Fachschulen; soweit es sich um die Ausbildung für den Beruf als Mittelschullehrer handelt, ist die Anordnung über die Gewährung von Stipendien an Produktionsarbeiter in der Ausbildung als Mittelschul-lchrer vom 6. August 1956 (GBl. I S. 700) maßgebend. Von erheblicher Bedeutung ist die Verordnung über die Verleihung akademischer Grade vom 6. September 1956 (GBl. I S. 745) nebst der Ersten Durchführungsbestimmung vom 8. September 1956 (GBl. I S. 747) und den beiden Anlagen dazu, nämlich der neuen Promotionsordnung und Habilitationsordnung. Die Verordnung schafft neben dem bekannten Doktorgrad den Grad eines habilitierten Doktors, der den Besitz des Doktorgrades sowie eine mindestens dreijährige wissenschaftliche Tätigkeit zwischen Promotion und Meldung zur Habilitation voraussetzt. Die Verleihung beider akademischer Grade erfolgt durch die Fakultäten und wissenschaftlichen Hochschulen, soweit sie die Befugnis hierzu bereits besitzen; für die Zukunft kann das Recht zur Verleihung akademischer Grade nur durch den Staatssekretär für Hochschulwesen verliehen werden. Die neue Form der Doktorpromotion, die vom 1. September 1957 ab obligatorisch ist, besteht in der Anfertigung einer Dissertation, der mündlichen Prüfung und einer öffentlichen Thesenverteidigung. * Abschließend sind die in der Berichtsperiode geschaffenen Bestimmungen strafrechtlicher und strafprozessualer Natur zu behandeln, von denen einige recht bedeutsam sind. Im Zusammenhang mit der Überprüfung von Strafurteilen und der vorzeitigen Entlassung einer größeren Anzahl von Strafgefangenen nach teilweiser Verbüßung ihrer Strafe erging die Verordnung über die Aufhebung von Sühnemaßnahmen vom 28. Juni 1956 (GBl. I S. 550). Um den auf der Grundlage der Direktive Nr. 38 des Kontrollrats mit Sühnemaßnahmen belegten Verurteilten die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern und ihnen die Möglichkeit zu geben, nach ihrer Umerziehung durch die Strafhaft am Aufbau des Sozialismus mitzuwirken, werden danach alle für die Zukunft wirkenden Sühnemaßnahmen aufgehoben; diese Sühnemaßnahmen werden auch im Strafregister getilgt. Gleichzeitig wird bestimmt, daß an die nach der Direktive Nr. 38, nach Art. 6 der Verfassung und auf Grund der sonstigen Gesetzgebung zur Bestrafung von Kriegsund Nazi verbrechen verurteilten Personen, die nach den bisherigen Bestimmungen ihren Rentenanspruch verloren hatten, vom 1. Juli 1956 ab unter den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wieder Rente gezahlt werden kann. 22;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 22 (NJ DDR 1957, S. 22) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Seite 22 (NJ DDR 1957, S. 22)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 11. Jahrgang 1957, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Die Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1957 auf Seite 816. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 11. Jahrgang 1957 (NJ DDR 1957, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1957, S. 1-816).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft gemäß den gesetzlichen und anderen rechtlichen Bestimmungen der sowie zur ständigen tisch-operativen Aufgaben der Diensteinheiten der Linie beizutragen. Die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und gegen das sozialistische Lager. Umfassende Informierung der Partei und Regierung über auftretende und bestehende Mängel und Fehler auf allen Gebieten unseres gesellschaftlichen Lebens, die sich für die operative Entscheidungsfindung und das unverzügliche und richtige operativ-taktische Verhalten und Handeln mit der Sicherung der Transporte beauftragten Mitarbeiter, insbesondere für die Leiter der Transporte, ergeben.

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